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Türkei: Rechtsverfolgung

Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile regelt das Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privatrecht.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem | Bonn

Rechtsgrundlage

In den Artikeln 50 bis 59 finden sich Vorschriften über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, in den Artikeln 40 bis 49 Gesetz solche über die internationale Zuständigkeit türkischer Gerichte.

Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Zur Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils bedarf es zunächst eines gesonderten inländischen Vollstreckungsurteils. Dieses ergeht nur, wenn das ausländische Urteil auf dem Gebiet des Zivilrechts ergangen sowie im Urteilsstaat bereits rechtskräftig ist und nicht gegen zwingendes inländisches Recht verstößt. Darüber hinaus muss die Gegenseitigkeit verbürgt sein (im Verhältnis zu Deutschland unproblematisch) und der Verfahrensgegenstand darf nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit eines türkischen Gerichts fallen. Schließlich ist die Vollstreckung ausgeschlossen, wenn sich der Vollstreckungsschuldner darauf berufen kann, dass er zur Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen war oder dass er dem Leistungsbefehl bereits entsprochen hat. 

Schiedsgerichtsbarkeit

Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, welches den UNCITRAL Regelungen nachempfunden ist. Die Türkei ist außerdem, ebenso wie Deutschland, dem New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 beigetreten.

Inländische Schiedssprüche werden in der Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 6100) geregelt. Mit dieser hat eine starke Annäherung an die Regelungen des Gesetzes über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Nr. 4686) stattgefunden.

In Einzelheiten bestehen allerdings nach wie vor Unterschiede, was bei der Wahl eines türkischen Schiedsgerichts zu berücksichtigen ist. Die wichtigsten Schiedsgerichte in der Türkei sind die Union of Chambers of Commerce, Industry, Maritime Trade and Commodity Exchanges of Turkey (TOBB) und das Istanbul Chamber of Commerce (ITO).

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