Zoll und Einfuhr kompakt - Georgien
"Zoll und Einfuhr kompakt - Georgien" gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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"Zoll und Einfuhr kompakt - Georgien" gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Einspruch bis 16. Januar 2025 möglich.
Georgien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei.
Für die Vereinigten Arabischen Emirate ist dies das sechste umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA).
Durch die Vorabanmeldung von Waren in elektronischer Form wird das Zollverfahren erleichtert.
Georgien ist Vertragsstaat einiger Freihandelsabkommen. Dadurch gibt es zahlreiche Handelsvorteile.
Für den Vertrieb von Waren in Georgien sind einige allgemeine und besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Für den Vertreib von Waren in Georgien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung technischer Normen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.