Indien - Zollbefreiung für bestimmte Textilmaschinenteile und Zubehör
Bonn (GTAI) – Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 72/2018) mit Wirkung vom 28.9.18 bestimmte Hilfsgeräte, Zubehör und Teile für Textilmaschinen (ex HS-Code 8448) vom Einfuhrzoll befreit. Zum Warenkreis zählen unter anderem Hochleistungsschaft- und Jacquardmaschinen, automatische Garn-Slicer für Spulmaschinen sowie Schussfaden-Zuführgeräte. Bis dato galt für diese Geräte und Teile der auch für Textilmaschinen gültige Einfuhrzollsatz von 5%.
Zentrale Verwaltung...