Recht kompakt Tansania
Der Länderbericht Recht kompakt Tansania bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Tansania bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Tansania ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Ausländische Investoren können in Tansania grundsätzlich in allen Bereichen investieren. In einigen Sektoren gibt es Mindestbeteiligungsquoten.
Die tansanische Rechtsordnung wird durch die Kolonialzeit vom britischen Recht beeinflusst.
Ausländische Investoren können in Tansania sowohl Gesellschaften gründen als auch alternativ eine Zweigniederlassung als branch registrieren lassen.
Es besteht Visumpflicht. Ein Business Visum berechtigt zur einmaligen Einreise und ermächtigt den Empfänger, bestimmte geschäftliche Tätigkeiten zu verrichten.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das tansanische Steuerrecht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tansania besteht bislang nicht.
Schiedsurteile können in Tansania gemäß internationalem Recht, Gerichtsentscheidungen nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden.
Das tansanische Umweltschutzrecht ist gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen häufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen.
Das Gewährleistungsrecht ist zumindest in Grundzügen im Law of Contract Act und dem Sale of Goods Act geregelt. Es gelten die in Common Law-Ländern üblichen Rechte.