Taiwan: Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Taiwan gesetzlich umfassend geregelt.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Taiwan gesetzlich umfassend geregelt.
Vertriebspartner können als Handelsvertreter oder Vertragshändler auftreten. Dabei besteht im Rahmen der Vertretungsvergabe Vertragsfreiheit.
Aufgrund der besonderen völkerrechtlichen Stellung der Republik China (Taiwan) ergeben sich für Geschäftstätigkeiten mit Taiwan verschiedene Besonderheiten.
Das Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act - CPA) aus dem Jahr 1994 findet in der Fassung von 2015 im Handelsverkehr und bei Dienstleistungen Anwendung.
Taiwan ist nicht Mitglied des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG).
Zentrale Rechtsgrundlage für das Gewährleistungsrecht ist das Zivilgesetzbuch Taiwans (Civil Code Taiwan - CCT).
Das Gesellschaftsrecht in Taiwan ist weitgehend im Unternehmensgesetz (Company Act - CA) geregelt. Ausländischen Unternehmen stehen in der Regel drei Präsenzformen zur Auswahl.
Der Personal Property Secured Transactions Act sieht verschiedene Formen von Sicherungsmitteln vor.
Im Rahmen des Beitritts zur WTO wurde Taiwan im Jahr 2009 ein Vertragsstaat des Agreement on Government Procurement (GPA).
Für den Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien durch Ausländer besteht in Taiwan das Prinzip der Gegenseitigkeit.