Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Tansania

Der Länderbericht Recht kompakt Tansania bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

  • Die tansanische Rechtsordnung wird durch die Kolonialzeit vom britischen Recht beeinflusst.

    Allgemeines

    Tansania liegt im Osten Afrikas. Nach der Unabhängigkeit Tanganjikas im Jahr 1961 vereinigte dieses sich 1964 mit dem im Jahr 1963 ebenfalls unabhängig gewordenen Sansibar – es entstand die Vereinigte Republik Tansania (fortfolgend: Tansania).

    Wer an ein Auslandsengagement in dem Land denkt, sollte sich im Vorfeld über das geltende Recht vor Ort informieren. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu beachten ist, dass der Landesteil Sansibar über eine eigene Regierung mit eigenem Parlament und Präsidenten sowie unter anderem über ein eigenes Gerichtswesen verfügt und damit teilweise abweichende Rechtsvorschriften gelten.

    Neben der vorliegenden Kurzinformation ist und bleibt Rechtsrat vor Ort unverzichtbar. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden.

    Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der nationalen Investitionsbehörde, des Tanzania Investment Centre (TIC), die sich als One-Stop-Shop Investment Facilitator versteht. Auf Sansibar sollte die Zanzibar Investment Promotion Authority (ZIPA) hinzugezogen werden.

    Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

    Tansania ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

    Gesetze und Rechtsquellen

    Das Rechtssystem von Tansania beruht grundsätzlich auf dem angelsächsischen Common Law. Die Verfassung von 1977 ist die primäre Rechtsquelle und garantiert bestimmte Grundrechte. Daneben sind weitere Rechtsquellen die vom Parlament verabschiedeten Gesetze, die von den Gerichten entschiedenen Präzedenzfälle sowie die Rechtsgrundsätze des Common Law und des Equity. Eine weitere Rolle spielen auch das traditionelle Gewohnheitsrecht, das islamische Recht und die internationalen Verträge und Konventionen.

    Einen Überblick über das im Land anwendbare Recht vermitteln auch der Interpretation of Laws Act sowie der Judicature and Application of Laws Act.

    Gesetzestexte stehen im Internet unter anderem unter folgenden Links zur Verfügung:

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Es besteht Visumpflicht. Ein Business Visum berechtigt zur einmaligen Einreise und ermächtigt den Empfänger, bestimmte geschäftliche Tätigkeiten zu verrichten.

    Ein solches Business Visa ist vor der Abreise bei der tansanischen Botschaft in Berlin oder als E-Visum zu beantragen. Für die Beantragung ist ein Arbeitsvertrag, ein Einladungsschreiben oder ein anderer Nachweis über die vor Ort auszuführende Arbeit einzureichen. Ein Business Visa ermächtigt unter anderem, Reparaturen an Maschinen oder Schulung durchzuführen, professionelle Aufgaben, beispielsweise im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen, oder geschäftliche Aktivitäten vorzunehmen, die nicht gegen ein tansanisches Gesetz verstoßen.

    Unter Umständen ist auch eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis erforderlich, um in Tansania zu arbeiten. Je nach Tätigkeit vor Ort ist die entsprechende Art von Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis auszuwählen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem bei der Investitionsbehörde TIC.

    Einreisebestimmungen können sich, auch aufgrund aktueller Ereignisse, kurzfristig ändern oder eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Tansania sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Botschaft der Vereinigten Republik Tansania in Berlin  sowie auf der Webseite des  Immigration Department des Ministry of Home Affairs in Dar es Salaam.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Tansania ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

    Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods  - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.

    Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem tansanischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Rechtsbericht Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland sowie im GTAI-Zollbericht Internationale Regeln für internationale Sachverhalte.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Das Gewährleistungsrecht ist zumindest in Grundzügen im Law of Contract Act und dem Sale of Goods Act geregelt. Es gelten die in Common Law-Ländern üblichen Rechte.

    Das Gewährleistungsrecht ist in Tansania unter anderem im Law of Contract Act und im Sale of Goods Act geregelt. Danach sind die Vertragspartner grundsätzlich verpflichtet, ihre vertraglichen Zusagen zu erfüllen, es sei denn, ein Gesetz regelt etwas anderes. Wenn die vertraglichen Zusagen nicht eingehalten werden, hat die geschädigte Partei einen Anspruch auf Ersatz ihres Schadens.

    Für die Rechtsfolgenseite ist entscheidend, ob eine Garantie (warranty) oder eine Bedingung (condition) verletzt wurde. Wurde eine Garantie verletzt, hat der Käufer ein Recht auf Schadensersatz. Wurde hingegen eine Bedingung verletzt, kann der Käufer neben Schadensersatz auch den Rücktritt vom Vertrag fordern. Ob es sich bei einer Vertragsverletzung um eine Garantie oder Bedingung handelt, muss anhand des konkreten Vertrags beurteilt werden. Die Bezeichnung als Bedingung im Kaufvertrag alleine reicht nicht aus, damit es sich um eine Bedingung handelt. Die meisten Gewährleistungsvoraussetzungen sind Bedingungen. Garantien sind in der Regel Vertragsbedingungen, die im Verhältnis zum Hauptinhalt und -zweck des Vertrages von geringerer Bedeutung sind.

    Die Vorschriften zur Verjährung von Ansprüchen befinden sich im Law of Limitation Act. Danach beträgt die Frist für Gewährleistungsansprüche sechs Jahre.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Ein Handelsvertreter kann nach tansanischem Recht schriftlich oder mündlich beauftragt werden. Vieles richtet sich nach der Art des Geschäfts, das der Vertreter übernimmt.

    Das Vertriebsrecht ist in Tansania unter anderem im Law of Contract Act geregelt. Ein Handelsvertreter (agent) ist danach eine Person, die beauftragt wurde, eine Handlung für eine andere Person (principal) vorzunehmen oder diese Person im Rechtsverkehr gegenüber Dritten zu vertreten. 

    Ein Handelsvertretervertrag kann, muss aber nicht, schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist die Schriftform aber stets zu empfehlen. Der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt sich immer nach der Art des Geschäfts. Der Handelsvertreter ist somit für alle Handlungen bevollmächtigt, die für diese Art des Geschäfts notwendig sind. Handelt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht, hat der Vertretene die Wahl, das Geschäft zu genehmigen oder abzulehnen. Genehmigt er das Geschäft, gelten dieselben Rechtsfolgen wie bei einem Geschäft mit Vertretungsmacht.

    Der Handelsvertreter hat den Weisungen seines Auftraggebers zu folgen. Erteilt der Auftraggeber keine Weisungen, darf sich der Vertreter an den Gepflogenheiten derartiger Geschäfte orientieren. Handelt er zuwider und entsteht ein Schaden, hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vertreter eine angemessene Vergütung für alle Geschäfte, die er in gutem Glauben getätigt hat, zu zahlen.

    Die Vertretung endet, wenn der Auftraggeber seine Vollmacht widerruft, der Vertreter verzichtet, die Tätigkeit vollendet ist, der Auftraggeber oder der Vertreter sterben, unzurechnungsfähig werden oder in einem Verfahren für insolvent erklärt wurden. Ein Widerruf oder Verzicht muss rechtzeitig angekündigt werden. Eine konkrete Frist wird durch das Gesetz nicht festgelegt. 

    Einen Ausgleichsanspruch haben sowohl der Vertreter als auch der Auftraggeber, sofern die Vertretung vertraglich für einen darüberhinausgehenden Zeitraum vereinbart wurde und der Vertreter beziehungsweise Auftraggeber keinen ausreichenden Grund für den Verzicht beziehungsweise Widerruf angeben kann.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Ausländische Investoren können in Tansania grundsätzlich in allen Bereichen investieren. In einigen Sektoren gibt es Mindestbeteiligungsquoten.

    Rechtsgrundlage für Investitionen in Tansania ist der Tanzania Investment Act, 1997 . Darüber hinaus sind der Export Processing Zones Act, 2002 und der Special Economic Zones Act, 2006 zu beachten. Auf Sansibar gelten der Zanzibar Investment Promotion and Protection Authority Act No. 14 of 2018 und der Zanzibar Free Economic Zones Authority Act, 1992.

    Investitionsbehörde ist das Tanzania Investment Centre (TIC). Sie koordiniert, fördert und erleichtert Investitionen und berät die tansanische Regierung. Außerdem ist sie für Investoren ein One-stop centre und unterstützt bei der Beantragung von Lizenzen und Genehmigungen. Auf Sansibar ist die Zanzibar Investment Promotion Authority (ZIPA) das One-stop centre für Investoren.

    Weitere Informationen zum tansanischen Investitionsrecht sind auch auf der Webseite des Ministry of Industry, Trade and Investment erhältlich.

    Investitionsbeschränkungen

    Ausländische Investoren dürfen in Tansania grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Der Tanzania Investment Act, 1997 gewährt Ihnen die üblichen Investitionsgarantien, zum Beispiel das Recht zur Rückführung von Gewinnen und Kapital sowie der Schutz vor Enteignung. 

    Beschränkungen ergeben sich aus einigen Spezialgesetzen: So ist im Telekommunikationssektor zum Teil eine Mindestbeteiligungsquote von 25 Prozent, zum Teil sogar von 51 Prozent für Tansanier vorgesehen. Der Sektor Edelsteinabbau ist ausschließlich Tansaniern vorbehalten. Nur in Ausnahmefällen erhalten ausländische Investoren Zugang. In diesem Fall ist eine lokale Mindestbeteiligungsquote von 50 Prozent vorgesehen. Auch im übrigen Bergbausektor sind verpflichtende Beteiligungen der tansanischen Regierung vorgesehen. Ferner sind in der Tourismusindustrie die Tätigkeiten als Bergführer, der Betrieb von Reisebüros oder Autovermietungen sowie die Ausübung des Reiseleiterberufes tansanischen Investoren vorbehalten.

    Auf Sansibar sind einige Wirtschaftsbereiche ausschließlich lokalen Investoren vorbehalten, beispielsweise Tätigkeiten als Reiseleiter, das Betreiben eines Gästehauses oder einer Reiseagentur sowie das Betreiben eines Restaurants mit Ausnahme spezieller Küche (special cuisine). Die vollständige Liste ist in der Fourth Schedule des Zanzibar Investment Promotion and Protection Authority Act No. 14 of 2018 abrufbar.

    Investitionsanreize

    Investoren mit einem Investitionszertifikat gewährt der Tanzania Investment Act, 1997 unter anderem eine automatische Erlaubnis, fünf ausländische Mitarbeitende zu beschäftigen oder die Unterstützung bei Registrierungen, Genehmigungen und der Zuteilung von Land. Ein Investitionszertifikat kann bei der TIC beantragt werden. Voraussetzung für ausländische Investoren ist unter anderem eine Mindestinvestitionssumme von 500.000 US-Dollar. Investoren mit einem Investitionszertifikat und einer Investition in einem für die tansanische Regierung strategischen Sektor können gegebenenfalls über weitere Anreize verhandeln. Zu den prioritären Sektoren gehören gewerbliche Gebäude, exportorientierte Vorhaben, die Produktion oder der Tourismus.

    Weitere Investitionsanreize werden in den Export Processing Zones (EPZ) gewährt. Dafür ist bei der Export Processing Zones Authority (EPZA) eine spezielle Investitionslizenz zu beantragen. Zu den Investitionsanreizen gehören zeitlich befristete Befreiungen von der Körperschaft- und Quellensteuer auf Dividenden, von durch die lokalen Behörden erhobenen Steuern und Abgaben oder die vereinfachte Einfuhr von für die EPZ benötigten Waren.

    Auch in den Special Economic Zones (SEZ) werden ähnliche Investitionsanreize gewährt. SEZ können Industrieparks, EPZ, Freihandelszonen oder aber auch Technologieparks sein. Auch hier bedarf es einer speziellen, durch die EPZA ausgestellten Lizenz. Investoren werden in drei Gruppen eingeteilt:

    • A – Entwicklung von Infrastruktur,
    • B – Produktion für den inländischen Verkauf und
    • C – Produktion für den Export.

    Zu den Investitionsanreizen gehören Steuerbefreiungen für benötigte Maschinen und Ausrüstung, zeitlich befristete Befreiungen von der Körperschaft- und Quellensteuer auf Dividenden, Mietzahlungen und Zinsen oder die automatische Erlaubnis, fünf ausländische Mitarbeitende einzustellen.

    Auf Sansibar kann ein ausländischer Investor ein Investitionszertifikat beantragen, wenn er eine Mindestinvestitionssumme von 300.000 US-Dollar oder bei einer Investition in ein Hotel oder eine Immobilie 2,5 Millionen US-Dollar erbringt. Inhaber eines solchen Zertifikates profitieren je nach Art der Investition beispielsweise von einer zeitlich befristeten Befreiung von der Grundstückspacht, einer teilweisen Befreiung von der Körperschaftsteuer oder von allen Steuern auf Exportgüter. Weitere Investitionsanreize werden in den Free Economic Zones gewährt.

    Investitionsschutzabkommen

    Der Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 30. Januar 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist am 12. Juli 1968 in Kraft getreten und abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Investitionsstreitigkeiten

    Tansania ist seit 1992 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes-  ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes. 

    Investitionsgarantien

    Bei einem Investitionsvorhaben in Tansania können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Ausländische Investoren können in Tansania sowohl Gesellschaften gründen als auch alternativ eine Zweigniederlassung als branch registrieren lassen.

    Rechtsgrundlage des tansanischen Gesellschaftsrechts ist der Companies Act, 2002. Zu beachten sind außerdem der Business Activities Registration Act sowie der Business Names (Registration) Act.

    Gesellschaftsformen

    Gegründet werden können in Tansania sowohl private companies als auch public companies. Eine private company zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Anteile nicht öffentlich handelbar sind, die Anzahl ihrer Gesellschafter auf 50 beschränkt ist und keine Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben werden dürfen. Eine public company hingegen handelt ihre Anteile öffentlich, darf Aktien und Schuldverschreibungen ausgeben und ist bei der Anzahl ihrer Gesellschafter nicht beschränkt. Die private company kann als limited by shares, limited by guarantee sowie als unlimited gegründet werden, die public limited als limited by shares oder limited by guarantee.

    Private company limited by shares

    Als gebräuchliste Rechtsform gilt die Private company limited by shares, die der deutschen GmbH ähnelt. Sie hat mindestens zwei und maximal 50 Gesellschafter, deren Haftung auf die Höhe ihrer jeweiligen Anteile beschränkt ist. Für die Gründung benötigt man ein Memorandum of association, das in englischer Sprache zu verfassen ist und in dem unter anderem der Firmenname, Firmenzweck, die Höhe des Stammkapitals sowie eine Erklärung über die Haftungsbeschränkung enthalten sein müssen. Eine Private company limited by shares kann darüber hinaus Articles of association formulieren, die auch in englischer Sprache zu verfassen sind und in denen Regelungen zur Verwaltung der Gesellschaft getroffen werden.

    Seit dem 1. Juli 2020 sind Private companies limited by shares außerdem verpflichtet, eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Eigentümer abzugeben. Darin sind folgende Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer aufzuführen: Name, Geburtsdatum und –ort, Telefonnummer, Nationalität und Ausweisnummer, Wohn- und Postadresse, E-Mail-Adresse, Arbeitsstätte und Position, finanzielle und rechtliche Informationen über die wirtschaftliche Eigentümerschaft sowie eine Erklärung darüber, ob der wirtschaftliche Eigentümer eine politisch exponierte Person ist.

    Public company limited by shares

    Für die Gründung einer Public company limited by shares, die mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar ist, benötigt man ein Memorandum of association, eine Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer sowie auf freiwilliger Basis Articles of association. Außerdem ist ein Angebotsprospekt (offer document) zu verfassen, der bei der Capital Markets and Securities Authority (CMSA) zu registrieren ist.

    Die Public company limited by shares muss mindestens zwei Gesellschafter haben, nach oben hin ist die Gesellschafterzahl unbegrenzt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre jeweilige Einlage beschränkt.

    Zweigniederlassung

    Ausländische Gesellschaften können darüber hinaus einen Geschäftssitz (place of business) in Form einer Zweigniederlassung (branch) in Tansania gründen. Darauf sind die Sections 433 bis 449 Companies Act, 2002 anwendbar. Die Zweigniederlassung ist danach beim Handelsregister anzumelden. In der Anmeldung sind insbesondere eine in englischer Übersetzung verfasste, beglaubigte Kopie der Gründungsdokumente der Muttergesellschaft, die Namen der Gesellschafter, eine Liste mit Verbindlichkeiten sowie die Adresse einer in Tansania wohnhaften Person aufzuführen, die befugt ist, das Unternehmen zu vertreten und Schriftstücke der Behörden anzunehmen.

    Registrierung

    Unternehmen in Tansania sind im Handelsregister (Registrar of Companies) einzutragen. Das Handelsregister wird bei der Business Registrations and Licensing Agency (BRELA) geführt. Die Anmeldung ist auch online möglich.

    Die BRELA gibt auf ihrer Webseite ferner Auskunft über die während der Gesellschaftsgründung anfallenden Kosten.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Nachstehend finden Sie einen Überblick über das tansanische Steuerrecht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tansania besteht bislang nicht.

    Rechtsgrundlagen des tansanischen Steuerrechts sind der Income Tax Act  und der Value Added Tax Act. Außerdem ist der Tax Administration Act zu beachten. Wichtig sind darüber hinaus die jährlichen Finanzgesetze (Finance Acts), mit denen unter anderem auch die vorstehend genannten Gesetze regelmäßig geändert werden.

    Auf Sansibar gelten unter anderem der Value Added Tax Act No. 4 of 1998 und der Tax Administration and Procedures Act, No. 7 of 2018.

    Zuständige Finanzbehörden sind in Tansania die Tanzania Revenue Authority (TRA) und auf Sansibar das Zanzibar Revenue Board (ZRB).

    Körperschaftsteuer

    Der Körperschaftsteuersatz (corporate income tax) für lokale Unternehmen (resident companies) beträgt in Tansania zurzeit 30 Prozent (Standardsatz; siehe Sec. 3 First Schedule Income Tax Act). Für neue Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen bestehen davon abweichende Steuersätze. So zahlen neu gegründete Unternehmen, die Kraftfahrzeuge, Traktoren oder Fischerboote montieren, mit Genehmigung der tansanischen Regierung für fünf Jahre einen Körperschaftsteuersatz von 10 Prozent. Neu gegründete Unternehmen in der Pharma- und Lederindustrie zahlen mit Genehmigung der tansanischen Regierung einen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 20 Prozent für die ersten fünf Jahre ab Produktionsaufnahme.

    Kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 100 Millionen Tansania-Schilling (T.Sh.) unterliegen einem Steuersatz mit folgender progressiver Staffelung:

    Umsatz (T.Sh. pro Jahr)Steuersatz, wenn im Sinne von Sec. 35 Tax Administration Act keine ausreichende Finanzbuchhaltung vorliegt (T.Sh.)Steuersatz, wenn im Sinne von Sec. 35 Tax Administration Act eine Finanzbuchhaltung vorliegt (T.Sh.)
    bis 4.000.00000%
    4.000.001 – 7.000.000100.0003% auf den 4.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz
    7.000.001 – 11.000.000250.00090.000 plus 3% auf den 7.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz
    11.000.001 – 14.000.000450.000230.000 plus 3% auf den 11.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz
    14.000.001 – 100.000.000nicht anwendbar450.000 plus 3% auf den 14.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz

    In den Export Processing Zones (EPZ) beziehungsweise Special Economic Zones (SEZ) werden grundsätzlich zehnjährige Steuerbefreiungen (tax holidays) gewährt.

    Einkommensteuer

    Tansania folgt bei der Einkommensteuer dem Welteinkommensprinzip. Wer in Tansania ansässig ist, muss somit sein weltweites Einkommen versteuern. Wer nicht ansässig ist, muss lediglich sein in Tansania erwirtschaftetes Einkommen versteuern.

    Der Einkommensteuersatz für Ansässige erfolgt nach folgender progressiver Staffelung:

    Einkommen (T.Sh. pro Jahr)Steuersatz (in Prozent)
    bis 3.240.0000
    3.240.001 – 6.240.0008
    6.240.001 – 9.120.00020
    9.120.001 – 12.000.00025
    über 12.000.00130

    Nicht ansässige Personen unterliegen einem pauschalen Einkommensteuersatz in Höhe von 30 Prozent.

    Umsatzsteuer

    Der Normalsatz der Umsatzsteuer in Tansania beträgt 18 Prozent (siehe Sec. 5 Value Added Tax Act). Auf einige Waren und Dienstleistungen ist ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 Prozent anwendbar. Dazu gehören unter anderem der Export von Waren und Dienstleistungen, Dienstleistungen in Bezug auf Waren, die nicht in Tansania verbleiben, beispielsweise die Lagerung, das Be- und Entladen oder die Abfertigung, Telekommunikationsdienstleistungen an nicht in Tansania ansässige Personen oder Immobiliendienstleistungen, sofern sich die betroffene Immobilie außerhalb von Tansania befindet.

    Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel des täglichen Bedarfs, landwirtschaftliche Betriebsmittel wie beispielsweise Dünger oder Pestizide, Medikamente und medizinische Dienstleistungen sowie Dienstleistungen in den Sektoren Bildung, Finanzen und Versicherungen. Die vollständige Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen ist im Anhang des Value Added Tax Act abrufbar.

    Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 200 Millionen Tansania-Schilling sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde (Tanzania Revenue Authority, TRA) zu registrieren.

    Nicht ansässige Unternehmen, die in Tansania umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten (economic activity) ausüben, sind verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, der sich in Tansania registrieren muss und für das Abführen der Umsatzsteuer verantwortlich ist. Auf Dienstleistungen findet eine Art Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Das bedeutet, dass eine Dienstleistung eines nicht ansässigen Unternehmens an ein in Tansania steuerlich registriertes Unternehmen als inländische Dienstleistung behandelt wird und der Empfänger verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzuführen.

    Auf Sansibar gilt hingegen ein regulärer Umsatzsteuersatz in Höhe von 15 Prozent. Ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 Prozent ist unter anderem auf den Export von Waren und Dienstleistungen aus Sansibar oder auf Lebensmittel und steuerfreie Waren anwendbar, die in einem Flugzeug oder auf einem Schiff angeboten werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind unter anderem bestimmte Lebensmittel oder Materialien im Gesundheits- und Bildungssektor. Die vollständigen Listen sind in der First und Second Schedule des Value Added Tax Act No. 4 of 1998 abrufbar.

    Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Tansania-Schilling sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde (Zanzibar Revenue Board, ZRB) zu registrieren.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Tansania ist Mitglied der ARIPO. Patente können danach über die ARIPO angemeldet werden. Außerdem gelten die nationalen Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz.

    In Tansania gelten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unter anderem der Trade and Service Marks Act und der Patents (Registration) Act.

    Nach dem Patents (Registration) Act können Patente in Tansania registriert werden, wenn eine Erfindung neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. Ein Patent kann nur durch den Erfinder angemeldet werden. Patente haben eine Laufzeit von zehn Jahren und können um fünf Jahre verlängert werden. Es fällt eine jährliche Gebühr an.

    Marken sind nach dem Trade and Service Marks Act eintragungsfähig, wenn sie unverwechselbar sind und nicht identisch mit einer Marke eines anderen Inhabers ist. Nicht eintragungsfähig sind Marken, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder lediglich aus Formen oder Farben bestehen. Außerdem dürfen Marken nicht identisch mit Wappen, Flaggen, Emblemen, Initialen, Namen oder offiziellen Zeichen eines Staates oder einer internationalen Organisation sein. Für Marken gilt eine Laufzeit von sieben Jahren, die verlängert werden kann.

    Weitere Informationen, insbesondere über die Anmeldung und die Kosten, sind auf der Webseite der Business Registrations and Licensing Agency (BRELA) verfügbar.

    Auf Sansibar gelten der Zanzibar Industrial Property Act, 2008 und der Zanzibar Copyright Act, 2002. Zuständige Behörde ist die Zanzibar Business and Property Registration Agency (BPRA). Danach ist eine Erfindung patentierbar, wenn sie neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde, die Erfindung gewerblich anwendbar ist und nicht als nicht patentierbar erklärt wurde. Die Laufzeit für Patente beträgt 20 Jahre. Marken müssen unverwechselbar sein und dürfen nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Sie dürfen nicht irreführend oder identisch mit Wappen, Flaggen, Emblemen, Initialen, Namen oder offiziellen Zeichen eines Staates oder einer internationalen Organisation sein. Außerdem dürfen sie nicht aus üblichen Zeichen oder Angaben bestehen oder identisch mit der Marke eines anderen Inhabers sein. Der Markeninhaber muss zudem gutgläubig sein. Die Laufzeit für Marken beträgt zehn Jahre und kann jeweils um sieben Jahre verlängert werden. Neben Patenten und Marken können auch Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder geografische Herkunftsangaben registriert werden.

    Tansania ist außerdem Mitglied der Afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum (African Regional Intellectual Property Organization - ARIPO) und hat das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs, das Banjul Protocol on Marks und das Arusha Protocol for the protection of new varieties of plants unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden.

    Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Tansania sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO).

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Schiedsurteile können in Tansania gemäß internationalem Recht, Gerichtsentscheidungen nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden.

    Anerkennung und Vollstreckung

    Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen Deutschland und Tansania nicht. Rechtsgrundlagen der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Tansania sind der Reciprocal Enforcement of Foreign Judgments Act und der Civil Procedure Code. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Dies ist im Verhältnis zu Deutschland (siehe dazu auch § 328 der deutschen ZPO) grundsätzlich nicht der Fall.

    Gerichtssystem

    Das Gerichtssystem von Tansania ist unter anderem in Sec. 108 ff. der tansanischen Verfassung geregelt. Danach haben Tansania und Sansibar eigene Gerichtssysteme, die in ihrer Struktur sehr ähnlich sind.

    In Tansania ist der Court of Appeal (siehe Sec. 117 der tansanischen Verfassung) das höchste Gericht. Er entscheidet insbesondere über Berufungen und Revisionen gegen Urteile des High Courts. Der High Court (siehe Sec. 108 der tansanischen Verfassung) hat die originäre Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich einem Spezialgericht zugewiesen sind. Er ist außerdem zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der unteren Gerichte. Der High Court hat ferner drei spezialisierte Abteilungen: die Commercial Division, die Labour Division und die Land Division. Die Commercial Division ist für sämtliche Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig. Allerdings ist sie nicht zwingend, sodass die Parteien bei einer das Wirtschaftsrecht betreffenden Streitigkeit die Wahl zwischen der Commercial Division und einem anderen zuständigen Gericht haben.

    Die untersten Gerichte setzen sich aus den Resident Magistrates‘ Courts, den District Magistrates‘ Courts und den Primary Courts zusammen. Die Resident Magistrates‘ Courts werden durch einen Beschluss des obersten Richters (chief justice) eingerichtet. In diesem Beschluss ist auch die Zuständigkeit des Gerichts zu regeln. Die Zuständigkeit der District Magistrates‘ Courts hingegen ist in Sec. 40 des Magistrates‘ Courts Act geregelt. Dazu gehören unter anderem Rechtsstreitigkeiten, in denen der Streitwert unter 200 Millionen Tansania-Schilling liegt. Die Primary Courts sind die untersten Gerichte. In Zivilsachen sind sie für bestimmte, in Sec. 18 des Magistrates‘ Courts Act geregelte Rechtsstreitigkeiten zuständig, beispielsweise für vertragliche Forderungen, bei denen der Streitwert nicht mehr als 30 Millionen Tansania-Schilling beträgt.

    Daneben gibt es einige spezialisierte Gerichte, beispielsweise das Tax Tribunal, der Tanzania Industrial Court oder das Trade and Service Marks Tribunal.

    Auch auf Sansibar ist der Court of Appeal das höchste Gericht. Er ist insbesondere zuständig für Berufungen und Revisionen gegen Urteile des High Court. Der High Court ist hingegen zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der unteren Gerichte. Zu den unteren Gerichten gehören die Resident Magistrates‘ Courts, die District Magistrates‘ Courts und die Primary Courts. Erstere sind zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der District Magistrates‘ Courts sowie in Zivilsachen unter anderem für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 100.000 Tansania-Schilling. Die District Magistrates‘ Courts sind zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der Primary Courts sowie in Zivilsachen unter anderem für Streitigkeiten, in denen bei Geldforderungen der Streitwert unter 200.000 Tansania-Schilling oder bei Forderungen aus Immobilien der Streitwert unter 300.000 Tansania-Schilling liegt. Die Primary Courts sind in Zivilsachen für Rechtsstreitigkeiten zuständig, in denen der Streitwert unter 10.000 Tansania-Schilling liegt. 

    Die vorgenannten Gesetze sowie weitere Informationen zum Thema stehen auf der Webseite United Republic of Tanzania - Judiciary und  – soweit Informationen über Sansibar gefragt sind - auf der Webseite Judiciary Zanzibar zur Verfügung.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Tansania am 11. Januar 1965 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.

    Für tansanische Schiedsverfahren gilt der Arbitration Act, 2020. Danach verwaltet das Tanzania Arbitration Centre nationale Schiedsverfahren und unterstützt die Parteien. Das Gesetz ist auf alle Schiedsverfahren anwendbar, in denen sich der Sitz des Schiedsgerichts auf dem tansanischen Festland befindet. Außerdem sieht das Gesetz Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen vor. Danach können ausländische Schiedsurteile grundsätzlich in Tansania anerkannt und vollstreckt werden.

    Anwälte vor Ort

    Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Dar es Salaam steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit, die auch Kurzinformationen zum Anwaltsrecht enthält.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Das tansanische Umweltschutzrecht ist gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen häufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen.

    In der tansanischen Verfassung ist unter anderem geregelt, dass jede Person verpflichtet ist, die natürlichen Ressourcen und das Eigentum aller Bürger zu schützen sowie Eigentum anderer Personen zu respektieren. Außerdem sollen Menschen Abfall und Verschwendung vermeiden.

    Im Jahr 2004 wurde der Environmental Management Act  erlassen. Dieser enthält zunächst allgemeine Grundsätze. Dazu gehören, dass alle Einwohner Tansanias ein Recht auf eine saubere, sichere und gesunde Umwelt haben. Darüber hinaus besteht das Recht, Klage zu erheben, wenn die menschliche Gesundheit oder eine Umweltschädigung drohen.

    Gemäß Sec. 81 Environmental Management Act, 2004 ist für viele wirtschaftliche Tätigkeiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Zu diesen Aktivitäten gehören unter anderem der Städtebau, Verkehr, Bergbau, forstwirtschaftliche Tätigkeiten oder die Landwirtschaft. Die vollständige Liste kann in der Third Schedule im Anhang des Environmental Management Acts, 2004 eingesehen werden. Für die Erstellung einer solchen Prüfung ist ein speziell dafür registrierter Sachverständiger zu beauftragen. Weitere Informationen zum Environmental Impact Assessment stehen auf der Webseite des Environmental Management Council zur Verfügung.

    Für die Durchsetzung des Environmental Management Act, 2004 sind verschiedene Institutionen zuständig. Vorrangig ist der Environmental Management Council die richtige Behörde. Er soll die gesetzlichen Umweltschutzvorschriften durchsetzen, die Einhaltung überprüfen und Umweltaktivitäten landesweit koordinieren. Außerdem führt er Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Dazu sind die Beamten des Environmental Management Councils befugt, Aktivitäten zu untersagen, die zu Umweltschäden führen können. Sie dürfen zudem Unterlassungsbescheide erstellen, die Wiederherstellung der Umwelt anordnen oder Geldbußen verhängen.

    Daneben gibt es Environment Management Officers und Environment Management Committees auf verschiedenen lokalen Ebenen, die für die Durchsetzung der umweltrechtlichen Vorschriften auf ihren Ebenen zuständig sind.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Über den Länderbericht Recht kompakt Tansania hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten. 

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar. 

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn