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Tansania: Investitionsrecht
Ausländische Investoren können in Tansania grundsätzlich in allen Bereichen investieren. In einigen Sektoren gibt es Mindestbeteiligungsquoten.
03.04.2024
Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn
Rechtsgrundlage für Investitionen in Tansania ist der Tanzania Investment Act, 1997 . Darüber hinaus sind der Export Processing Zones Act, 2002 und der Special Economic Zones Act, 2006 zu beachten. Auf Sansibar gelten der Zanzibar Investment Promotion and Protection Authority Act No. 14 of 2018 und der Zanzibar Free Economic Zones Authority Act, 1992.
Investitionsbehörde ist das Tanzania Investment Centre (TIC). Sie koordiniert, fördert und erleichtert Investitionen und berät die tansanische Regierung. Außerdem ist sie für Investoren ein One-stop centre und unterstützt bei der Beantragung von Lizenzen und Genehmigungen. Auf Sansibar ist die Zanzibar Investment Promotion Authority (ZIPA) das One-stop centre für Investoren.
Weitere Informationen zum tansanischen Investitionsrecht sind auch auf der Webseite des Ministry of Industry, Trade and Investment erhältlich.
Investitionsbeschränkungen
Ausländische Investoren dürfen in Tansania grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Der Tanzania Investment Act, 1997 gewährt Ihnen die üblichen Investitionsgarantien, zum Beispiel das Recht zur Rückführung von Gewinnen und Kapital sowie der Schutz vor Enteignung.
Beschränkungen ergeben sich aus einigen Spezialgesetzen: So ist im Telekommunikationssektor zum Teil eine Mindestbeteiligungsquote von 25 Prozent, zum Teil sogar von 51 Prozent für Tansanier vorgesehen. Der Sektor Edelsteinabbau ist ausschließlich Tansaniern vorbehalten. Nur in Ausnahmefällen erhalten ausländische Investoren Zugang. In diesem Fall ist eine lokale Mindestbeteiligungsquote von 50 Prozent vorgesehen. Auch im übrigen Bergbausektor sind verpflichtende Beteiligungen der tansanischen Regierung vorgesehen. Ferner sind in der Tourismusindustrie die Tätigkeiten als Bergführer, der Betrieb von Reisebüros oder Autovermietungen sowie die Ausübung des Reiseleiterberufes tansanischen Investoren vorbehalten.
Auf Sansibar sind einige Wirtschaftsbereiche ausschließlich lokalen Investoren vorbehalten, beispielsweise Tätigkeiten als Reiseleiter, das Betreiben eines Gästehauses oder einer Reiseagentur sowie das Betreiben eines Restaurants mit Ausnahme spezieller Küche (special cuisine). Die vollständige Liste ist in der Fourth Schedule des Zanzibar Investment Promotion and Protection Authority Act No. 14 of 2018 abrufbar.
Investitionsanreize
Investoren mit einem Investitionszertifikat gewährt der Tanzania Investment Act, 1997 unter anderem eine automatische Erlaubnis, fünf ausländische Mitarbeitende zu beschäftigen oder die Unterstützung bei Registrierungen, Genehmigungen und der Zuteilung von Land. Ein Investitionszertifikat kann bei der TIC beantragt werden. Voraussetzung für ausländische Investoren ist unter anderem eine Mindestinvestitionssumme von 500.000 US-Dollar. Investoren mit einem Investitionszertifikat und einer Investition in einem für die tansanische Regierung strategischen Sektor können gegebenenfalls über weitere Anreize verhandeln. Zu den prioritären Sektoren gehören gewerbliche Gebäude, exportorientierte Vorhaben, die Produktion oder der Tourismus.
Weitere Investitionsanreize werden in den Export Processing Zones (EPZ) gewährt. Dafür ist bei der Export Processing Zones Authority (EPZA) eine spezielle Investitionslizenz zu beantragen. Zu den Investitionsanreizen gehören zeitlich befristete Befreiungen von der Körperschaft- und Quellensteuer auf Dividenden, von durch die lokalen Behörden erhobenen Steuern und Abgaben oder die vereinfachte Einfuhr von für die EPZ benötigten Waren.
Auch in den Special Economic Zones (SEZ) werden ähnliche Investitionsanreize gewährt. SEZ können Industrieparks, EPZ, Freihandelszonen oder aber auch Technologieparks sein. Auch hier bedarf es einer speziellen, durch die EPZA ausgestellten Lizenz. Investoren werden in drei Gruppen eingeteilt:
- A – Entwicklung von Infrastruktur,
- B – Produktion für den inländischen Verkauf und
- C – Produktion für den Export.
Zu den Investitionsanreizen gehören Steuerbefreiungen für benötigte Maschinen und Ausrüstung, zeitlich befristete Befreiungen von der Körperschaft- und Quellensteuer auf Dividenden, Mietzahlungen und Zinsen oder die automatische Erlaubnis, fünf ausländische Mitarbeitende einzustellen.
Auf Sansibar kann ein ausländischer Investor ein Investitionszertifikat beantragen, wenn er eine Mindestinvestitionssumme von 300.000 US-Dollar oder bei einer Investition in ein Hotel oder eine Immobilie 2,5 Millionen US-Dollar erbringt. Inhaber eines solchen Zertifikates profitieren je nach Art der Investition beispielsweise von einer zeitlich befristeten Befreiung von der Grundstückspacht, einer teilweisen Befreiung von der Körperschaftsteuer oder von allen Steuern auf Exportgüter. Weitere Investitionsanreize werden in den Free Economic Zones gewährt.
Investitionsschutzabkommen
Der Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 30. Januar 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist am 12. Juli 1968 in Kraft getreten und abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Investitionsstreitigkeiten
Tansania ist seit 1992 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes- ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes.
Investitionsgarantien
Bei einem Investitionsvorhaben in Tansania können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.