Türkei: Rechtsverfolgung
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile regelt das Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privatrecht.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile regelt das Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privatrecht.
Die Sachmängelhaftung des Verkäufers regelt das türkische Obligationengesetzbuch (tObG) in den Artikeln 219 ff.
An Grundpfandrechten, sprich Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, kennt das türkische Recht die Sicherungsmittel der Hypothek und der Schiffshypothek.
Durch das Gesetz Nr. 805 (Sprachengesetz aus dem Jahr 1926) ist die türkische Sprache als Vertragssprache verpflichtend vorgeschrieben.
In der Türkei stützt sich die Produkthaftung auf drei Säulen.
Das Vertriebsrecht ist in den Artikeln 102 ff. des türkischen Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.
Im Gegensatz zum deutschen Recht ist in der Türkei das Arbeitsrecht hauptsächlich in einem Gesetzestext niedergelegt, dem Gesetz Nr. 4857 aus dem Jahr 2003.
Das Gesetz über öffentliche Aufträge (Nr. 4734) und das Gesetz betreffend Verträge zur Durchführung öffentlicher Aufträge (Nr. 4735) regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Das Investitionsrecht in der Türkei regelt das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen.
Seit dem Jahr 2012 gilt in der Türkei ein grundlegend reformiertes Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102).