Senegal: Vertragsrecht
In Senegal gilt im Vertragsrecht sowohl nationales als auch innerhalb der OHADA vereinheitlichtes Recht. Für grenzüberschreitende Verträge ist auch das UN-Kaufrecht zu beachten. (Stand: 18.12.2025)
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In Senegal gilt im Vertragsrecht sowohl nationales als auch innerhalb der OHADA vereinheitlichtes Recht. Für grenzüberschreitende Verträge ist auch das UN-Kaufrecht zu beachten. (Stand: 18.12.2025)
Gerichtsentscheidungen können in Senegal nur nach nationalem Recht vollstreckt werden. Schiedsurteile können hingegen über internationales Recht anerkannt und vollstreckt werden. (Stand: 18.12.2025)
Über den Länderbericht Recht kompakt Senegal hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten. (Stand: 18.12.2025)
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das senegalesische Steuerrecht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Senegal besteht nicht. (Stand: 18.12.2025)
In Senegal gilt das innerhalb der OHADA vereinheitlichte Insolvenzrecht. Ausländische Gläubiger können ihre Forderungen wie inländische Gläubiger geltend machen. (Stand: 18.12.2025)
Das Investitionsrecht in Senegal schränkt ausländische Investitionen wenig ein. Ausländer können in fast allen Branchen investieren. (Stand: 18.12.2025)
Bei einer Entsendung nach Senegal sind vielfältige Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, der Einreise, der Sozialversicherung und den Steuern. (Stand: 18.12.2025)
Das nationale senegalesische Recht ist durch das französische Recht beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA. (Stand: 18.12.2025)
Das senegalesische Arbeitsrecht ist im Code du Travail geregelt. Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden und schriftlich gekündigt werden. (Stand: 18.12.2025)
Da Senegal Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA. (Stand: 18.12.2025)