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Recht kompakt | Äthiopien | UN-Kaufrecht

Kein UN-Kaufrecht in Äthiopien

Äthiopien ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods  - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law abrufbar.

Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem äthiopischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Artikel: Internationale Regeln für internationale Sachverhalte vom 30. November 2020. 

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