Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Äthiopien

Zoll und Einfuhr kompakt - Äthiopien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Andrea Mack | Bonn

  • Äthiopien gehört verschiedenen regionalen Handelsblöcken an. Das Land ist Vertragsstaat des afrikanischen Freihandelsabkommens und befindet sich in Beitrittsverhandlungen zur WTO.

    Regionale Wirtschaftsgemeinschaften COMESA und IGAD

    Die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien ist Mitglied des 1994 gegründeten Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa). Ziel des COMESA ist die Förderung der regionalen Integration in den Bereichen Wirtschaft und Handel. Dies umfasst die Schaffung einer Freihandelszone und anschließend einer Zollunion durch den Abbau von Zöllen sowie die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen für regional hergestellte Waren. Derzeit setzen 16 der 21 Mitgliedstaaten eine Freihandelszone für Ursprungswaren des COMESA um. Äthiopien hat, wie Eritrea, Eswatini, die DR Kongo und Somalia, das Freihandelsabkommen bislang nicht unterzeichnet, gewährt jedoch Waren des COMESA bei der Einfuhr eine Zollbegünstigung von 10 Prozent gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern.

    Äthiopien gehört auch der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) an, einem Zusammenschluss von Staaten am Horn von Afrika. Die IGAD ist eine der insgesamt acht von der Afrikanischen Union (AU) anerkannten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften.

    Tripartite und afrikanische Freihandelszone

    Über den COMESA ist Äthiopien in das zukünftige trilaterale Freihandelsabkommen TFTA (Tripartite Free Trade Agreement) eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbarten. Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden Handelsblöcke COMESA, EAC (East African Community) und SADC (Southern African Development Community) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Bislang haben elf Staaten das Abkommen ratifiziert, Äthiopien gehört nicht dazu. Um in Kraft zu treten, ist eine Ratifizierung durch mindestens 14 Staaten erforderlich.

    Im März 2018 brachte die Afrikanische Union eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. 54 afrikanische Staaten sind dem Abkommen zur Schaffung der panafrikanischen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) inzwischen beigetreten, 46 dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Äthiopien.

    Primäres Ziel der AfCFTA ist, den innerafrikanischen Handel und die Industrialisierung zu fördern. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt mit freiem Austausch von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital an. 97 Prozent der bestehenden Zölle sollen schrittweise wegfallen. Für die übrigen drei Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Im Fokus steht auch der Abbau von nicht-tarifären Handelsbeschränkungen wie Zollbürokratie, Importquoten oder Produktnormen.

    Die Umsetzung der Freihandelszone startete zwar im Januar 2021, seitdem fand jedoch kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Das liegt auch daran, dass einzelne Themen der ersten Verhandlungsphase wie Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln für Waren noch nicht komplett ausgehandelt sind. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, haben im Oktober 2022 acht Pilotländer den Handel mit ausgewählten Produkten im Zuge der neu geschaffenen Guided Trade Initiative aufgenommen. Informationen über die Inhalte des Abkommens und den Stand der Verhandlungen, die schrittweise und in Phasen erfolgen, liefert das in Accra angesiedelte angesiedelte AfCFTA-Sekretariat.

    Sonstige Mitgliedschaften und Abkommen

    Äthiopien ist nicht Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), befindet sich indes im Beobachterstatus. Nach achtjähriger Pause nahm das Land zuletzt im Januar 2020 die Beitrittsverhandlungen mit der WTO wieder auf.

    Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems APS gewährt die Europäische Union (EU) allen Einfuhren von Waren äthiopischen Ursprungs (außer Waffen und Munition) zollfreien Marktzugang. Grundlage hierfür ist die Sonderregelung "Everything but Arms (EBA)" für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC). 

    Die USA gewähren Äthiopien Handelserleichterungen im Rahmen des Generalized System of Preferences (GSP). Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 strichen sie Äthiopien jedoch aus ihrem Handelspräferenzprogramm AGOA (African Growth and Opportunity Act), aufgrund von Verstößen gegen die Menschenrechte.

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  • Mit der Zollanmeldung erklärt der Einführer, in welches Zollverfahren er seine Waren überführen möchte.

    Allgemeines

    Die äthiopischen Zollvorschriften sind unter anderem im Zollgesetz (Customs Proclamation No. 859/2014), dessen Änderungsgesetz Nr. 1160/2019 und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen (Customs Regulation No. 518/2022) geregelt. 

    In einigen Bereichen, wie im Energiesektor oder der Logistik, bestehen nach wie vor Einfuhrmonopole, weshalb dort nur staatliche Unternehmen tätig sind. Bestimmte Geschäftsbereiche, wie Groß- und Außenhandel sowie Importgeschäfte, sind ausschließlich äthiopischen Staatsangehörigen vorbehalten.

    Unternehmen dürfen in Äthiopien nur dann tätig werden, wenn sie im Handelsregister des Ministeriums für Handel und regionale Integration MOTRI (Ministry of Trade and Regional Cooperation) eingetragen sind und über eine ordnungsgemäße Handels-/Importlizenz verfügen. Bei der Zollbehörde ECC (Ethiopian Customs Commission) ist eine Steueridentifikationsnummer (TIN) zu beantragen.

    Werden Lieferungen per Akkreditiv abgewickelt, erfolgt der Transport auf dem Seeweg in der Regel durch die staatliche Ethiopian Shipping and Logistics Service Enterprise (ESLSE), die in Deutschland durch die Cargo Levant Linienagentur vertreten ist. Der Binnenstaat Äthiopien wickelt fast seinen gesamten Seehandel über Dschibuti ab.

    Zuteilung von Devisen

    Für die Beschaffung von Devisen für ein Importgeschäft braucht der Einführer eine Devisengenehmigung (foreign exchange permit) der äthiopischen Zentralbank oder einer bei der Zentralbank akkreditierten Geschäftsbank. Nach der Verzollung muss der Einführer eine Freigabebescheinigung der Zollbehörde für die Waren bei der Bank einreichen. Aufgrund des Devisenmangels stellt die Zentralbank Devisen fast ausschließlich für Importgüter bereit, die als prioritär eingestuft werden. Dazu zählen etwa Arzneimittel, Rohstoffe für die Herstellung von Speiseölen und Treibstoff. Auch äthiopische Exportunternehmen, die Devisen für Rohmaterialien oder Maschinen benötigen, werden bevorzugt behandelt. 

    Zollanmeldung

    Importsendungen sind vom Frachtführer innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der Eingangszollstelle summarisch anzumelden. Mit einer Zollanmeldung (goods declaration) wird die Überführung der Ware in ein bestimmtes Zollverfahren beantragt. Als Zollanmelder kann der Einführer oder ein von ihm beauftragter äthiopischer Zollagent auftreten. Dieser muss über eine Lizenz der Zollbehörde verfügen. 

    Die Zollanmeldung kann schriftlich oder elektronisch über das automatisierte Zolldatensystem Asycuda++ erfolgen. Dieses System  soll schrittweise durch das elektronische Zollverwaltungssystem eCMS ersetzt werden, das alle Zollverfahren abdeckt. Zollbeteiligte, die das neue eCMS nutzen wollen, müssen zuvor an einer Schulung teilnehmen, um einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang zu erhalten.
    Im Januar 2020 startete die Regierung mit der Einführung eines äthiopischen Electronic Single Window (ESW). Das Portal ermöglicht den Händlern nach seiner vollständigen Implementierung, alle einfuhrrelevanten Dokumente auf elektronischem Weg an eine zentrale Anlaufstelle zu übermitteln. Es wird erwartet, dass das Single Window die Zollabwicklung vereinfachen und die Abfertigungszeiten erheblich verkürzen wird. 

    Vertrauenswürdige und zuverlässige Unternehmen können bei der äthiopischen Zollbehörde ECC den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO (Authorized Economic Operator) beantragen, der Vereinfachungen bei der Zollabfertigung und Abgabenerhebung gewährt.

    Warenbegleitpapiere

    Der Zollanmeldung in englischer Sprache sind grundsätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

    • Frachtpapiere (Konnossement oder Luftfrachtbrief)
    • Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben (der FOB-Wert und die Transportversicherungs- und Frachtkosten sind einzeln aufzuführen)
    • Bankgenehmigung für Devisenzuteilung
    • Packliste
    • Ursprungszeugnis
    • je nach Ware sonstige erforderliche Bescheinigungen wie Konformitätszertifikat, Gesundheitszeugnis oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigung.

    Am Schluss der Handelsrechnung muss der Ausführer eine zu unterschreibende Erklärung folgender Art abgeben: "We certify this invoice to be true and correct and in accordance with our books." Bei der Einfuhr von Getränken und Parfüm werden Angaben über den Prozentsatz des Alkoholgehalts und die Art des Alkohols auf der Rechnung verlangt. Bei Textilien sind Länge und Breite der Stück- oder Meterware anzugeben.

    Die Begleitdokumente müssen in englischer oder amharischer Sprache vorgelegt werden. Sind sie in einer anderen Sprache abgefasst, müssen sie gegebenenfalls von einem zugelassenen Übersetzer übersetzt werden.

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Waren können zum freien Verkehr oder zu besonderen Zollverfahren angemeldet werden.

    Überlassung zum freien Verkehr

    Wenn die Ware endgültig im äthiopischen Zollgebiet verbleiben soll, erfolgt die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (home use). Die Zollverwaltung prüft, ob gegebenenfalls vorliegende Einfuhrbeschränkungen eingehalten werden, entsprechende Nachweise vorliegen und festgesetzte Einfuhrabgaben gezahlt wurden. Sind diese Bedingungen erfüllt, gibt der äthiopische Zoll die Waren frei und der Einführer kann ohne weitere Einschränkungen über sie verfügen. Bei Katastrophenfällen werden Nothilfesendungen (wie Fahrzeuge, Lebensmittel, Medikamente, Kleidung, Decken, Zelte, Wasseraufbereitungssysteme) vorrangig abgefertigt und auf Beschluss der zuständigen Regierungsstelle von Einfuhrabgaben befreit. Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Waren auch zu besonderen Zollverfahren angemeldet werden.

    Versandverfahren

    Das nationale Versandverfahren (customs transit and transhipment) ermöglicht den Warentransport von der Eingangszollstelle zur Bestimmungszollstelle im Zollgebiet unter Aussetzung der zu zahlenden Einfuhrabgaben. Die Beförderung erfolgt unter Zollverschluss und erfordert eine Sicherheitsleistung. Diese wird bei fristgerechter Gestellung der Waren an der Bestimmungszollstelle und deren Rückmeldung an die Eingangszollstelle zurückerstattet. Die Ladungsträger müssen mit einem Trackingsystem zur Sendungsverfolgung ausgestattet sein. 

    Zolllager

    Das Zolllagerverfahren (customs warehouse procedure) ermöglicht die abgabenfreie Einlagerung von Waren für einen bestimmten Zeitraum unter zollamtlicher Überwachung. Einfuhrabgaben fallen erst an, wenn die Waren zum Verbleib im Zollgebiet aus dem Zolllager entnommen werden. Das äthiopische Zollgesetz unterscheidet drei Arten von Zolllagern.

    Im Zollverwahrungslager (temporary customs storage) können Waren nach ihrer Ankunft vorübergehend verwahrt werden, bis sie in ein Zollverfahren überführt werden. Die Lagerfrist beträgt 15 Tage für See- und Landfracht sowie 10 Tage für Luftfracht.

    Öffentliche oder private Zolllager (customs bonded warehouses) müssen von der Zollbehörde lizenziert sein. Dort können gewerbliche Waren nach Bewilligung des Verfahrens bis zu vier Monate gelagert werden. Diese Zolllager können auch als "bonded factories" zugelassen werden, in denen unter zollamtlicher Überwachung Waren gefertigt werden. Die maximale Lagerfrist für Maschinen, Ausrüstungen und Betriebsmittel, die zur Herstellung von Waren für den Inlandsverbrauch verwendet werden, beträgt ein Jahr.

    Die äthiopische Zollbehörde betreibt eigene Zolllager (government customs warehouses), in denen sie sichergestellte Waren, beispielsweise wegen eines Verstoßes gegen das Zollgesetz, bis zum Verkauf oder zur Entsorgung kostenpflichtig aufbewahrt.

    Vorübergehende Verwendung

    Waren zum Zweck der Handelsförderung, des Technologietransfers sowie für Bauarbeiten, Beratungsdienstleistungen, Tourismus oder Kulturaustausch können mit Bewilligung der Zollbehörde unter Leistung einer Sicherheit vorübergehend in Äthiopien eingeführt werden (temporary importation). Je nach Verwendungszweck gelten unterschiedliche Fristen für die Wiederausfuhr. 

    Waren für den kulturellen Austausch, Tourismus oder Technologietransfer sind innerhalb von sechs Monaten wieder auszuführen. Waren zur Handelsförderung und für Wohlfahrtsdienste sind innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Förderung oder des Dienstes wieder auszuführen. Waren für Bauarbeiten, Beratungs- und Sozialdienste oder im Rahmen einer Projektvereinbarung eingeführte Waren müssen innerhalb der festgesetzten Frist oder innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Projekts oder der Sozialdienste wieder ausgeführt werden.

    Äthiopien nimmt nicht am Carnet ATA-Verfahren teil, das ein vereinfachtes Verfahren der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr für bestimmte Güter ermöglicht. 

    Veredelung

    Mit Bewilligung der Zollbehörde können Waren in der passiven Veredelung (outward processing) vorübergehend aus dem äthiopischen Zollgebiet ausgeführt werden, wenn sie nach Abschluss von Veredelungsarbeiten (Herstellung, Weiterverarbeitung, Reparatur) fristgerecht innerhalb eines Jahres wiedereingeführt werden. Waren können zur Reparatur oder Ausbesserung auch vorübergehend in das äthiopische Zollgebiet eingeführt werden. Die Wiederausfuhr muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen.

    Die Bestimmungen für die aktive Veredelung, bei der Waren zur Herstellung oder Weiterverarbeitung in das Zollgebiet eingeführt und anschließend als Veredelungserzeugnisse wieder ausgeführt werden, sind nicht im Zollgesetz, sondern in der Export Trade Duty Incentive Schemes Proclamation No. 768/2012 festgehalten.

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  • Handelserleichterungen sollen Wirtschaftswachstum und Direktinvestitionen im Land fördern.

    Für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung der Exportwirtschaft hat die äthiopische Regierung die Export Trade Duty Incentive Schemes Proclamation No. 768/2012 erlassen. Diese enthält sechs Verfahren, die zu Zollbegünstigungen bis hin zu Zollbefreiungen für importierte Rohmaterialien, Betriebsstoffe, Zwischenerzeugnisse und Verpackungsmaterialien führen können, sofern die Produkte zur Herstellung von Fertigwaren für den Export eingesetzt werden. Dazu zählen das Drawback-Verfahren, die Gutscheinregelung (voucher), die Verfahren für Exportfabriken und für Vorleistungslager unter Zollverschluss sowie die Regelungen für Produktionslager und für Industriezonen.

    Mit dem neuen Investitionsgesetz von 2020 und der dazugehörigen Verordnung Nr. 474/2020 hat die äthiopische Regierung bislang unzugängliche Wirtschaftssektoren für ausländische Investitionen geöffnet. Einige Bereiche, darunter Handel und Importgeschäfte, sind jedoch weiterhin ganz oder teilweise inländischen Investoren oder der Regierung vorbehalten. Erste Anlaufstelle für ausländische Investoren ist die Ethiopian Investment Commission (EIC). Diese hat einen One-Stop-Service für die Vergabe von Investitions- und Geschäftslizenzen eingerichtet.

    Zu den prioritären Sektoren gehören die Fertigungsindustrie (Textil- und Bekleidung, Leder, Arzneimittel, Agrarverarbeitung), Landwirtschaft, Bergbau, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Tourismus. Die äthiopische Regierung bietet Investoren je nach Sektor und Standort verschiedene Anreize, darunter Steuer- und Zollvergünstigungen.

    Gemäß der Investment Incentive Regulation No. 517/2022 gibt es eine Befreiung von der Einkommensteuer für einen bestimmten Zeitraum. Findet die Investition in einem Gebiet entfernt vom Zentrum und/oder mit gering entwickelter Infrastruktur statt, gilt die Steuerbefreiung für einen zusätzlichen Zeitraum. Wenn der Investor mindestens 60 Prozent seiner Produkte (innerhalb von Industrieparks mindestens 80 Prozent) exportiert, besteht Anspruch auf eine zusätzliche einmalige Einkommensteuerbefreiung für zwei Jahre.

    Investoren dürfen Investitionsgüter (Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen) und Baumaterialien, die für die Gründung oder Modernisierung/Erweiterung eines bestehenden Unternehmens erforderlich sind, zollfrei einführen. Dies umfasst auch Ersatzteile im Wert von bis zu 15 Prozent des Gesamtwerts der importierten Investitionsgüter innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

    Das Finanzministerium hat eine Richtlinie (Directive No. 942/2023) erlassen, um die Art und Menge der Fahrzeuge festzulegen, die je nach gefördertem Investitionsbereich zollfrei eingeführt werden dürfen.

    Industrieparks und neu eingerichtete Sonderwirtschaftszonen bieten zusätzliche Anreize. Hier können Unternehmen von der Bereitstellung von gemeinsamer Infrastruktur, Logistik und Dienstleistungen profitieren.

    Weitere Informationen bietet die Ethiopian Investment Commission.

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  • In der Regel fallen im Rahmen der Wareneinfuhr Zölle und weitere Einfuhrabgaben wie Umsatzsteuer oder Verbrauchsteuern an.

    Zolltarif

    Die äthiopische Regierung brachte im August 2021 eine überarbeitete Ausgabe des Zolltarifbuchs heraus, um die lokale Produktion und die Importsubstitution zu fördern. Die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Hersteller soll verbessert werden durch höhere Einfuhrzölle auf Waren, die in ausreichender Menge und Qualität vor Ort hergestellt werden. Außerdem will die Regierung lokale Hersteller mit niedrigen Zöllen für Rohstoffe, die im Inland nicht verfügbar sind, unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf der Landwirtschaft und dem verarbeitenden Gewerbe.

    Mit der "Customs Tariff Regulation Amendment No. 9" passte Äthiopien den überarbeiteten Zolltarif an die aktuelle Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022) an. Der Zolltarif umfasst über 8.000 Tarifpositionen für Rohstoffe, Zwischenprodukte, Konsum- und Investitionsgüter. Abhängig vom Verwendungszweck der eingeführten Ware kommen unterschiedliche Zölle zur Anwendung.

    Der äthiopische Zolltarif hat folgende Struktur:

    • Der "First Schedule Tariff" enthält die Normalzollsätze von 5, 15, 25 oder 35 Prozent für gewerbliche Wareneinfuhren.
    • Der "Second Schedule Tariff" umfasst Zölle für Waren, die zum Zweck der Wertschöpfung vor Ort eingesetzt, wieder exportiert oder für öffentliche Zwecke genutzt werden. Gemäß der "Second Schedule Tariff Application Directive No. 45/2008 E.C." des Finanzministeriums sind solche Waren überwiegend zollfrei oder unterliegen reduzierten Zöllen. Lokale Hersteller benötigen vorab eine Bewilligung (beneficiary certificate) des Industrieministeriums, um von dem Zollvorteil für importierte Vormaterialien (auch zur Montage) profitieren zu können. Weitere Voraussetzung ist eine lokale Mindestwertschöpfung, deren Anteil je nach Produktgruppe variiert.
    • Für Ursprungswaren aus Mitgliedstaaten des Gemeinsame Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA) erhebt Äthiopien einen um zehn Prozent reduzierten Präferenzzoll gegenüber dem Normalzoll des "First Schedule Tariff".

    Einige als Grundversorgungsgüter eingestufte Waren wie bestimmte Mineralöle, Düngemittel, Moskitonetze, Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Rohre für Öl- oder Gasfernleitungen sowie Luftfahrzeuge und deren Teile können grundsätzlich zollfrei eingeführt werden.

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der Einfuhrware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis cif (cost, insurance and freight – Kosten, Versicherung und Fracht) Einfuhrzollstelle in Äthiopien.

    Einen Gebrauchszolltarif, der neben den Einfuhrzollsätzen beider Tarife (first and second schedule tariff) auch die zu entrichtenden Einfuhrnebenabgaben aufzeigt, können Sie anhand der Zolltarifnummer auf dem Customs Trade Portal der äthiopischen Zollbehörde (Customs Commission) abrufen. Dort steht auch ein Tax Simulator zur Verfügung. 

    Außertarifliche Zollbefreiungen

    Außertarifliche Zollbefreiungen sind im Zolltarifbuch (ab Seite 365) zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise Lieferungen an diplomatische und konsularische Vertretungen, Regierungsbehörden, anerkannte Hilfsorganisationen und Menschen mit Behinderung. Für Krankenwagen ist eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums erforderlich. Bildungs- und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen können Waren des HS-Kapitels 90 mit Genehmigung des Bildungsministeriums oder einer anderen zuständigen staatlichen Einrichtung zollfrei einführen. Des weiteren gibt es eine Liste mit bestimmten Zolltarifnummern überwiegend aus den HS-Kapiteln 84 (Maschinen, Apparate und Geräte) und 87 (neue Traktoren, Muldenkipper und Kfz zu bestimmten Zwecken wie Kranwagen und Betonmischer). 

    Verbrauchsteuern

    Bestimmte Konsumgüter werden mit Verbrauchsteuern belastet, die von 5 bis 500 Prozent reichen. Betroffen sind etwa Speiseöle, Süßwaren, Getränke, Tabakwaren, Kosmetik, Mineralöle, Textilien und Bekleidung, asbesthaltige Waren, Schmuck, Kfz, Krafträder und Spiele. Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert.

    Verbrauchsteuern auf ausgewählte Produkte

    HS-Code

    Warenbeschreibung

    Steuersatz

    1501 - 1516

    Speiseöle

    30%

    2204

    Wein

    40%

    3303 - 3305 

    Parfüms, Duftwässer, Kosmetik und Schönheitsmittel (ausgenommen Shampoo und Sonnencreme)

    100%

    ex 5007 -  6304 (außer 57)

    Spinnstoffe und Waren daraus (ausgenommen Teppiche)

    5%

    ex 8703

    neue Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum bis 1.500 ccm (auch als Semi Knocked Down (SKD) oder Fully Knocked Down (CKD) importiert für die Montage vor Ort)

    5%

    ex 8703

    neue Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 1.800 ccm (auch als SKD oder CKD importiert für die Montage vor Ort)

    100%

    ex 8703

    gebrauchte Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 1.800 ccm, älter als 7 Jahre

    500%

    Stand: 03.07.2023 Quelle: Excise Tax Proclamation No. 1186/2020; Excise Tax (Amendment) Proclamation No. 1287/2023

    Einfuhrumsatzsteuer

    Alle Einfuhren nach Äthiopien unterliegen der Mehrwertsteuer VAT (Value Added Tax) in Höhe von 15 Prozent. Rechtsgrundlage ist die VAT Proclamation No. 285/2002. Bestimmte Waren wie Medikamente, Lehrbücher und humanitäre Hilfsgüter sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ein Nullsteuersatz wird zum Beispiel auf Warenexporte und technische Verbrauchsgüter für internationale Flüge angewendet. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich der Beträge für Zoll und Verbrauchsteuer.

    Weitere Einfuhrabgaben

    Zusatzsteuer

    Für importierte Waren wird eine Zusatzsteuer (Sur-Tax) in Höhe von zehn Prozent erhoben. Bemessungsgrundlage für die Abgabe ist der Zollwert zuzüglich der Beträge für Zoll, Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer. Laut der "Import Sur-Tax Council of Ministers Regulations No. 133/2007" sind folgende Warengruppen von der Zusatzsteuer ausgenommen: Düngemittel, Erdöl und Schmiermittel, Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren und von Personen, Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teile, Investitionsgüter sowie Waren, die qua Gesetz von Personen oder Organisationen zollbefreit eingeführt werden dürfen.

    Quellensteuer

    Die Quellensteuer (Withholding Tax) beträgt drei Prozent des Zollwerts.

    Sozialabgabe 

    Die äthiopische Regierung führte im August 2022 eine neue Sozialabgabe (Social Welfare Levy) für Importwaren ein. Die Abgabe ist für die Bereitstellung und Finanzierung von Bildung, Ausbildung, Gesundheit und anderen sozialen Diensten bestimmt. Der Abgabensatz beträgt drei Prozent des Zollwerts. Ausgenommen von der Sozialabgabe sind Diplomatengut, Waren, die der Sur-Tax unterliegen und Waren, die das Finanzministerium aus sozioökonomischen Gründen festlegt.

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  • Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote oder Beschränkungen zu beachten.

    Einfuhrverbote

    Bestimmte Waren dürfen aus Gesundheits- und/oder Sicherheitsgründen nicht in Äthiopien eingeführt werden. Ein Importverbot besteht zum Beispiel für:

    • Honigbienen und deren Stämme
    • bestimmte pflanzliche Produkte gemäß Liste II der Pflanzenquarantäneverordnung Nr. 4/1992, wie Kompost, Erde, Pathogene, Unkräuter, risikobehaftetes Verpackungsmaterial pflanzlichen Ursprungs
    • genetisch veränderte Organismen (GVO) und lebende veränderte Organismen (LMO), es sei denn, sie verfügen über eine Zulassung des Umweltministeriums
    • aromatisierte Tabakerzeugnisse, die ein anderes Aroma oder einen anderen Geschmack als den von Tabak aufweisen
    • Tabakerzeugnisse, die einen Inhaltsstoff (wie Vitamine, Obst oder Gemüse) enthalten, der den Eindruck erzeugen soll, dass das Tabakerzeugnis weniger gesundheitsschädlich oder gesundheitsfördernd ist
    • Tabakerzeugnisse, die Süßigkeiten, Spielzeug oder anderen Produkten ähneln
    • elektronische Nikotinabgabesysteme
    • nicht biologisch abbaubare Plastiktüten
    • Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
    • gebrauchte Kleidung
    • Altreifen zum Zweck der Entsorgung
    • gefährliche Abfälle gemäß des Basler und des Bamako-Übereinkommens.

    Devisenzuteilung für bestimmte Konsumgüter gestoppt

    Aufgrund der Devisenknappheit hat die äthiopische Regierung am 14. Oktober 2022 die Einfuhr von rund 40 als Luxusgüter geltenden Waren verboten. Das Finanzministerium wies die Nationalbank per Rundschreiben an, für die ausgewählten Importartikel bis auf Weiteres keine Devisen mehr zu genehmigen und keine Akkreditive zu eröffnen. Zu den Waren gehören verarbeitete und abgepackte Lebensmittel (ausgenommen Kindernahrung), Getränke, Schönheitsprodukte, Haushaltsartikel, Möbel und Fahrzeuge außer Elektrofahrzeugen.

    Die knappen Devisen sollen für wichtige Güter wie Medikamente, landwirtschaftliche Betriebsmittel, Investitionsgüter und Rohstoffe für die lokale Industrie genutzt werden.

    Einfuhrbeschränkungen

    Für zahlreiche Waren sind bei der Einfuhr Sonderregelungen zum Schutz von Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt zu beachten, deren Einhaltung von der jeweils zuständigen äthiopischen Stelle überwacht wird.

    Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für warenspezifische Einfuhrbeschränkungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

    Lebende Tiere und tierische Produkte

    Der Importeur muss vorab eine Einfuhrgenehmigung für lebende Tiere und deren genetisches Material (wie Embryonen, befruchtete Eier oder Samen) beim Landwirtschaftsministerium einholen. Das Ministerium ist vorab über die bevorstehende Ankunft von lebenden Tieren zu informieren. Sendungen von lebenden Tieren oder tierischen Erzeugnissen werden an der Eingangszollstelle inspiziert, dabei sind amtliche Tiergesundheitszeugnisse vorzulegen. Einige lebende Tierarten wie Geflügel werden einem Quarantäneverfahren unterzogen. Bei Ausbruch ansteckender Krankheiten können besondere Schutzmaßnahmen gelten.

    Pflanzen und pflanzliche Produkte

    Auch für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ist vorab eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums einzuholen. Diese müssen von einem amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes begleitet sein. Bei der Ankunft findet in der Quarantänestation eine Untersuchung der Pflanzen und zugehörigen Produkte statt. Ergibt die Prüfung, dass kein Schädlingsbefall vorliegt, erhält der Importeur ein Pflanzengesundheitszeugnis, das für die Zollabfertigung und den Marktzugang in Äthiopien erforderlich ist.

    Das Landwirtschaftsministerium ist auch für die Registrierung und Einfuhrgenehmigung von Pflanzenschutzmitteln (Pestizide) und Düngemitteln zuständig. Der Importeur benötigt eine Freigabebescheinigung für die Marktzulassung.

    Vom Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützte Arten

    Äthiopien ist Vertragsstaat des Abkommens, das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Von CITES erfasste Waren erfordern eine Ein- oder Ausfuhrgenehmigung der Ethiopian Wildlife Conservation Authority.

    Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika

    Die äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde EFDA (Ethiopian Food and Drug Authority) ist zuständig für die Regulierung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Kosmetika und anderen Gesundheitsprodukten. Die 2021 gegründete Behörde untersteht dem Gesundheitsministerium.

    Importeure von regulierten Produkten sowie die Produkte, die sie in Äthiopien einführen wollen, müssen bei der EFDA registriert sein. Je nach Ware sind verschiedene Dokumente erforderlich wie ein Analysezertifikat, ein Zertifikat über die gute Herstellungspraxis oder ein Freiverkaufszertifikat, um die Produktsicherheit zu bescheinigen. Als weitere Voraussetzungen für die Einfuhr und den Marktzugang solcher Waren kommen Vorabanmeldungen, Lizenzen, Genehmigungen und Marktzulassungen hinzu.

    Für Lebensmittel wird das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) in Äthiopien eingeführt, ein Kontrollsystem, das angewendet wird, um potenzielle Gefahren bei der Herstellung, Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln zu identifizieren und zu vermeiden.

    Die EFDA hat das Electronic Regulatory Information System (eRIS) eingerichtet, mit dem Importeure verschiedene Verfahren im Zusammenhang mit Arzneimitteln online abwickeln können, wie Anträge auf Befähigungsnachweise (certificates of competency), Produktregistrierungen und Einfuhrgenehmigungen. Je nach Verfahren sind die verschiedenen Komponenten "i-Import", "i-Register" und "i-License" zu verwenden.

    Weitere Informationen finden Sie bei der Ethiopian Food and Drug Authority.

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  • Für bestimmte Produkte ist eine Konformitätsprüfung vor der Einfuhr in Äthiopien erforderlich. Sie soll sicherstellen, dass verbindliche Normen eingehalten werden.

    Das Institute of Ethiopian Standards (IES) ist das nationale Normungsinstitut in Äthiopien und für die Entwicklung und Überwachung von Normen zuständig. Es ist Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO), der Afrikanischen Organisation für Normung (ARSO) und der Codex-Alimentarius-Kommission. Zudem nimmt Äthiopien über das IES am Affiliate Country Programme der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) teil und hat verschiedene internationale Normen der IEC übernommen. 

    Laut der EU-Datenbank Access2Markets werden Waren, die beispielsweise die in den Richtlinien zur CE-Kennzeichnung festgelegten Bedingungen erfüllen, in der Regel in Äthiopien akzeptiert. Eine Konformitätserklärung könne das Inverkehrbringen von Waren auf dem äthiopischen Markt erleichtern.

    Prüfung der Konformität vor dem Export  

    Im Dezember 2013 ordnete das äthiopische Handelsministerium an, dass bei der Einfuhr bestimmter Waren ein Konformitätszertifikat (CoC) vorzulegen ist, das die Einhaltung der geltenden Normen bestätigt. Mit der Durchführung des Prüfprogramms vor der Versendung, der sogenannten Pre-Export Verification of Conformity (PVoC), sind Inspektionsstellen betraut, die nach ISO/IEC 17020 zertifiziert und vom Handelsministerium zugelassen sind. Dazu gehören zum Beispiel Bureau Veritas, Cotecna, Intertek und Société Générale de Surveillance (SGS). Je nach Art der Ware können unterschiedliche Inspektionsstellen für das Konformitätsbewertungsverfahren zuständig sein. 

    Folgende Produktkategorien unterliegen dem PVoC-Programm:

    • Metrologie- und Messgeräte
    • Ausrüstung für Umwelt, Gesundheitsschutz und Sicherheit
    • elektrische und elektronische Produkte
    • Textil- und Lederwaren
    • Chemische Erzeugnisse (Düngemittel, Reinigungsmittel, Kosmetika)
    • Lebensmittel und Lebensmittelprodukte
    • Papier-, Gummi- und Kunststofferzeugnisse
    • Baumaterial
    • seit Februar 2022 eigenständige Solarprodukte (stand alone solar products), siehe GTAI-Meldung.  

    Die Kosten für die Zertifizierung und die je nach Art des Produkts erforderlichen Prüfungen (wie physische Inspektion, Labortest und/oder Dokumentenprüfung) trägt der Exporteur. Bei häufigen Einfuhren können eine Registrierung oder Lizenzierung der Produkte das Zertifizierungsverfahren erleichtern.

    Regulierte Waren, die ohne Konformitätsbescheinigung in Äthiopien eintreffen, werden in der Regel an der Eingangszollstelle vom Handelsministerium MOTRI systematisch kontrolliert. Eine Abfertigung der Waren erfolgt erst, wenn zufriedenstellende Prüfergebnisse vorliegen. Das Institute of Ethiopian Standards hat mit dem Normenkatalog 2023 eine Liste von Waren veröffentlicht, für die verbindliche Normen in Äthiopien gelten. 

    Von Andrea Mack | Bonn

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  • Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.

    Verpackungsvorschriften

    Gemäß der Pflanzenquarantäneverordnung Nr. 4/1992 dürfen Verpackungsmaterialien pflanzlichen Ursprungs, die ein Quarantänerisiko darstellen, nicht verwendet werden. Dazu gehören Bananenblätter, Getreidestroh, Kaffeeschalen, Baumwoll- und Zuckerrohrpflanzen sowie deren Pflanzenteile, unverarbeitete Baumwollprodukte, Waldstreu, Reishülsen sowie Blätter und Stängel von Pflanzen im Allgemeinen. Verpackungen sollten aufgrund der klimatischen Verhältnisse wasserdicht und stabil sein.

    Kennzeichnungsvorschriften

    Nach Artikel 16 der Trade Competition and Consumers Protection Proclamation Nr. 813/2013 muss jedes Unternehmen auf seiner Verkaufsware ein Etikett anbringen oder dieses dem Verbraucher auf einem gesonderten Blatt zur Verfügung stellen. Das Etikett ist gut lesbar und unverwischbar auf der Ware selbst oder an der Umverpackung anzubringen oder aufzudrucken. Es darf sich nicht leicht ablösen lassen und muss mindestens in amharischer oder englischer Sprache verfasst sein.

    Das Etikett muss, je nach Bedarf, folgende Angaben enthalten:

    • Name des Produkts
    • Herstellungs- oder Exportland
    • Brutto- und Nettogewicht, Volumen und Menge der Ware
    • Qualität der Ware
    • für die Herstellung der Ware verwendete Materialien
    • technische Spezifikation der Ware und ihre Betriebs- oder Gebrauchsanleitung
    • Sicherheitsmaßnahmen, die bei der Verwendung der Ware zu beachten sind
    • Garantieleistung
    • Namen und Anschriften von Hersteller, Verpacker und Importeur
    • Verfallsdatum und Herstellungsdatum
    • Hinweis, dass die Ware die in den äthiopischen Normen festgelegten Anforderungen erfüllt
    • weitere Angaben, die das Handelsministerium in öffentlichen Bekanntmachungen verlangt, wenn dies zur Wahrung des öffentlichen Interesses für erforderlich gehalten wird.

    Für viele Produkte gelten besondere Etikettierungsvorschriften. Dazu gehören zum Beispiel abgepackte Lebensmittel, Säuglingsnahrung, Zuchtmaterial tierischen Ursprungs, Pflanzen und pflanzliche Produkte, Tabakwaren, Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Sanitärartikel, Tierarznei- und Futtermittel, Industriechemikalien sowie Pestizide.



    Von Andrea Mack | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.