Rechtsmeldung Albanien Datenschutz
Albanien passt sich dem europäischen Datenschutzrecht an
Die Datenübermittlung in EU- und EWR-Staaten ist ohne zusätzliche Garantien möglich.
26.05.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Im Rahmen der schrittweisen Anpassung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die albanische Datenschutzbehörde (Agjencia për Informim dhe Privatësi – AIP) den Beschluss Nr. 1 über die Feststellung eines angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten in bestimmten Staaten erlassen.
Der neue Beschluss enthält eine Liste von Ländern, die einen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten gewährleisten. Dazu zählen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in denen die DSGVO unmittelbar Anwendung findet. Darüber hinaus umfasst die Liste weitere Länder, die Vertragsparteien des Übereinkommens Nr. 108 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sind und nationale Datenschutzgesetze erlassen haben. Ebenfalls enthalten sind Drittländer, für die die Europäische Kommission einen formellen Angemessenheitsbeschluss angenommen hat.
Die vollständige Liste der Länder ist im Anhang zum Beschluss Nr. 1 in albanischer Sprache enthalten.
Zum Thema:
- Informationsseite der albanischen Datenschutzbehörde API
- GTAI-Bericht Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan
- GTAI-Publikation Gesetze in Albanien