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Zollbericht Albanien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

Bei der Wareneinfuhr werden in der Regel Zoll und Umsatzsteuer erhoben.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Zolltarif und Zollwert

Bei der Wareneinfuhr muss neben dem Zoll grundsätzlich auch die albanische Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Für bestimmte Waren wie Erdölerzeugnisse, Kaffee und Tabak fällt auch die Verbrauchsteuer an. Produkte mit Ursprung in der EU können größtenteils zollfrei eingeführt werden.

Den Zugang zum albanischen Zolltarif erhält man unter „Tarifat Doganore“. Die Datenbank enthält neben den Regelzollsätzen auch Präferenzzollsätze für Einfuhren aus den Ländern, mit denen Albanien Präferenzzollsätze vereinbart hat. Die Präferenzzollsätze für Waren mit EU-Ursprung können bei der Einfuhr in Albanien nur unter Vorlage eines Präferenznachweises angewandt werden. Für einen Warenwert von unter 6.000 Euro ist eine Ursprungserklärung auf der Rechnung beziehungsweise der Rechnung EUR-MED ausreichend. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro ist grundsätzlich eine Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder EUR-MED vorzulegen. Für die Errechnung des Zollwerts ist grundsätzlich der CIF-Wert (cost, insurance, freight) der Ware maßgeblich.

Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU kommen Zollkontingente zur Anwendung. Hierbei handelt es sich um innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis zum Erreichen einer bestimmten Einfuhrmenge festgelegte Zollermäßigungen. Betroffen sind unter anderem Milch, Käse, bestimmtes Obst und Gemüse. Die kontinuierlich aktualisierte Liste mit den genauen Positionen und den noch verfügbaren Mengen ist zu finden unter „Tariff quota agricultural products“.  

Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Wareneinfuhr wird neben den Zöllen und eventuellen Verbrauchsteuern auch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer entspricht prinzipiell der für rein inländische Umsätze zu zahlenden Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Der Normalsatz beträgt in Albanien 20 Prozent.

Für bestimmte Einfuhren gewährt die Zollverwaltung eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Dazu gehören Investitionen über 50 Millionen Albanische Lek, Investitionen in die Veredelung von Waren in Albanien (zum Beispiel in Maschinen und Ausrüstung), Investitionen im Agrarsektor, Importe von Produktionsmaschinen durch kleine Unternehmen, Importe von Maschinen für die Landwirtschaft und zum Mästen importierte Tiere.

Verbrauchsteuern

Grundlage für die Erhebung von Verbrauchsteuern ist das albanische Verbrauchsteuergesetz Nr. 61/ 2012. Eine Aufstellung der Verbrauchsteuergegenstände und der Steuersätze stellt die albanische Zollverwaltung im Dokument „Shtojca Nr 1" zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und bestimmte Luftreifen.

Zum 1. Januar 2023 sind folgende Änderungen der Verbrauchsteuer in Kraft getreten:

  • Erhöhung der Steuersätze für Bier und Spirituosen
  • Erhöhung der Steuersatzes für Zigaretten und andere Tabakwaren von Lek 6.750 auf Lek 7.000 pro 1.000 Stück für Zigaretten beziehungsweise pro Kilogramm für andere Tabakwaren
  • Einführung der Verbrauchsteuer auf erhitzten Tabak in Höhe von 7.250 Lek pro Kilogramm
  • Abschaffung der Verbrauchsteuer auf elektrische Akkumulatoren.

Zollbefreiungen im Reiseverkehr

Im Reiseverkehr sind folgende Waren von Einfuhrabgaben befreit:

  • nichtkommerzielle Waren im persönlichen Gepäck bis 300 Euro im Lek- Gegenwert, einschl. Geschenke für Reisende im Straßenverkehr
  • nichtkommerzielle Waren im persönlichen Gepäck bis 430 Euro im Lek- Gegenwert, einschl. Geschenke für Reisende im Flug- und Seeverkehr
  • nichtkommerzielle Waren im persönlichen Gepäck bis 150 Euro im Lek- Gegenwert, einschl. Geschenke für Reisende unter 15 Jahren.

Für Alkohol, Tabak und Kaffee gelten im Reiseverkehr folgende Freigrenzen:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (max. 3 Gramm pro Stück) oder 50 Zigarren, 250 g Tabak oder eine entsprechende andere Kombination der genannten Waren
  • 1 Liter Alkohol (über 22 Prozent) oder 2 Liter Schaumwein oder Likörwein und 2 Liter Stillwein und 10 Liter Bier oder eine entsprechende andere Kombination der genannten Waren
  • 3 Kilogramm Kaffee für den eigenen Gebrauch.

Zollfreigrenzen für Online-Shopping und Postverkehr

Im Internet gekaufte und per Post nach Albanien versendete Waren mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind frei von Einfuhrabgaben. Nichtkommerzielle Sendungen von Privatpersonen aus dem Ausland an Privatpersonen in Albanien sind bis zu einem Wert von 45 Euro frei von Einfuhrabgaben. Ist der Wert höher, dann ist eine vereinfachte Zolldeklaration abzugeben.

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