Zollbericht Angola Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
21.08.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Zolltarif
Der Zolltarif Angolas basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2022). Der aktuelle Tarif wurde per Decreto Legislativo Presidencial n.° 1/24 am 3. Januar 2024 im angolanischen Amtsblatt veröffentlicht und ist seit Anfang April 2024 in Kraft. Die Zollsätze variieren von zwei bis 55 Prozent. Der Höchstsatz von 55 Prozent gilt etwa für Erfrischungsgetränke, einige Alkoholika und Tabakprodukte. Bestimmte Waren wie chemische Erzeugnisse, Pharmazeutika und Düngemittel können zollfrei (zum Nullzollsatz) eingeführt werden. Im Zolltarif sind bereits Spalten für Präferenzzölle angelegt, die Angola künftig für Ursprungswaren aus Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) und der Afrikanischen Union gewähren wird, sobald die Freihandelsabkommen ausverhandelt und umgesetzt werden können.
Außertarifliche Zollbefreiungen bestehen unter anderem für die Lieferung von Hilfsgütern an anerkannte gemeinnützige Organisationen, bestimmte landwirtschaftliche und industrielle Vorprodukte, Waren für den Öl- und Bergbausektor, öffentliche Bauvorhaben und für private Investitionsprojekte.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der Ware. Dies ist im Rahmen eines Kaufgeschäftes grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführte Ware.
Die angolanischen Einfuhrzollsätze können auf der Internetseite der Allgemeinen Steuerverwaltung AGT (Administração Geral Tributária) unter Serviços Aduaneiros / Pauta Aduaneira abgerufen werden. Mithilfe eines Rechentools können Unternehmen anfallende Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ermitteln.
Ausfuhrabgaben
Ein Ausfuhrzoll von 20 Prozent ist für Waren zu zahlen, die in Angola eingeführt und danach in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden (sogenannte mercadorias nacionalizadas). Bei Lebensmitteln, Medikamenten und medizinischer Ausrüstung beträgt dieser Ausfuhrzoll 70 Prozent. Hinzu kommt jeweils eine Zollgebühr von 0,5 Prozent. Bei der Ausfuhr von mineralischen Rohstoffen, die unter die Zollregelung für den Erdöl- und Bergbausektor fallen, wird eine Zollgebühr von 0,1 Prozent erhoben.
Mehrwertsteuer
Die angolanische Regierung führte mit dem Gesetz Nr. 7/19 vom 24. April 2019 eine Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentano/IVA) ein. Der Normalsatz beträgt 14 Prozent. Bemessungsgrundlage bei Einfuhren ist der verzollte Warenwert zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Einfuhr anfallenden Abgaben außer der Mehrwertsteuer selbst. Von der Mehrwertsteuer befreit sind zum Beispiel bestimmte Erdölerzeugnisse, Arzneimittel, medizinische Geräte und Lehrbücher (Anhang IV und V des Gesetzes).
Einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen Steuerpflichtige, die im Rahmen des vereinfachten Mehrwertsteuersystems registriert sind sowie Hotel- und Gastronomiedienstleistungen.
Ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent gilt für häufig konsumierte Nahrungsmittel wie Bohnen, Reis, Brot und Speiseöl sowie für landwirtschaftliche Betriebsmittel, darunter Tiere, Saatgut, Düngemittel und Traktoren (Anhang I und II).
Ein ermäßigter Steuersatz von einem Prozent wird angewendet auf Waren, die unter die Sonderregelung für die Provinz Cabinda fallen, mit Ausnahme der in Anhang III gelisteten Waren. Weitere Informationen zum Mehrwertsteuergesetz sind bei der Allgemeinen Steuerverwaltung AGT eingestellt.
Verbrauchsteuern
Gleichzeitig mit der Mehrwertsteuer führte Angolas Regierung per Gesetz Nr. 8/19 eine Verbrauchsteuer (Imposto Especial de Consumo/IEC) auf bestimmte Güter ein. Derzeit sind folgende Warengruppen betroffen: Erfrischungsgetränke und alkoholische Getränke, Tabak und Tabakwaren, bestimmte mineralische Brennstoffe, Feuerwerkskörper, Säcke und Beutel aus Kunststoffen, Reifen, Schmuckwaren, bestimmte Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, Gewehre, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Die Steuersätze variieren je nach Ware zwischen zwei Prozent und 50 Prozent. Bemessungsgrundlage bei Einfuhren ist der Zollwert der Waren. Bestimmte Produkte wie Elektrofahrzeuge und Güter für medizinische oder Bildungszwecke sind von Verbrauchsteuern ausgenommen.
Steuergegenstand | aktueller Steuersatz |
---|---|
Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen | 3% |
Wein, Sekt, Spirituosen | 8% |
Feuerwerkskörper | 19% |
Säcke und Beutel aus Kunststoff für den Transport (ausschließlich zur Verpackung) | 19% (2%) |
Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk | 19% |
Bestimmte neue und gebrauchte Pkw und Lkw | 5% |
Luftfahrzeuge, Segel- und Motorboote | 20% |
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten | 5% |
Zollabfertigungsgebühr
Bei der Einfuhr von Waren ist eine Zollabfertigungsgebühr (Emolumentos Gerais Aduaneiros) in Höhe von zwei Prozent des Zollwerts zu zahlen. Für Waren, die im Ölsektor verwendet werden, gilt ein ermäßigter Satz von 0,1 Prozent (Zolltarif 2024, Art. 58).
Stempelsteuer
Mit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2019 hat Angola die zuvor erhobene Stempelsteuer (Imposto do Selo) von einem Prozent auf Einfuhren abgeschafft.