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Zollbericht Israel Einfuhrabgaben, übergreifend

Zölle und Einfuhrabgaben

Zölle spielen keine bedeutende Rolle. Insgesamt machen sie weniger als 1 Prozent der Wareneinfuhr aus. Punktuell gibt es aber auch Ausnahmen, hauptsächlich im Agrarbereich.

Von Wladimir Struminski | Israel

 

Im Gesamtbild der israelischen Einfuhr sind Zölle und andere Einfuhrabgaben von keiner allzu großen Bedeutung. Im Jahr 2024 beliefen sie sich auf knapp 0,5 Milliarden US$. Das entsprach 0,8 Prozent des Warenimportwertes. Bei diesem Betrag handelt es sich nahezu ausschließlich um Zölle. Antidumpingabgaben spielen keine nennenswerte Rolle. Sie sind nicht pauschal, sondern fallspezifisch und an ein Prüfverfahren gebunden.

Zollschutz dominiert bei Agrarerzeugnissen

Am stärksten ausgeprägt ist der Zollschutz bei Agrarerzeugnissen. In der Regel werden die Zollsätze in diesem Bereich als eine Kombination von ad-valorem-Zöllen und spezifischen, nach Gewicht bemessenen Zöllen festgelegt. Auch im Handel mit Freihandelspartnern können Agrarzölle anfallen, etwa wenn kein Präferenznachweis vorliegt, die Ursprungsregeln nicht eingehalten oder zollfreie/zollreduzierte Quoten ausgeschöpft sind.

Das Zollsystem für Agrarerzeugnisse ermöglicht der Regierung eine branchenspezifische Steuerung der Einfuhren. Diese Steuerung richtet sich unter anderem danach, ob die betroffene einheimische Branche durch Importe bedroht wird. So liegt der Basiszollsatz für Frischfleisch von Schafen und Ziegen bei umgerechnet 2,05 US$ je Kilogramm beziehungsweise bei höchstens 30 Prozent des Zollwertes. Demgegenüber ist die Einfuhr von Rindfleisch zollfrei.

Der Zollsatz für Milch mit einem Fettgehalt von 1 bis 6 Prozent liegt bei 40 Prozent. Für Milch und Sahne in Granulats- oder Pulverform sind mit 162 Prozent des Zollwertes viel höhere Abgaben zu entrichten. Extrem hoch bis prohibitiv sind auch die Zollsätze für Honig. Sie bemessen sich nach Gewicht und können bis zu 255 Prozent des Importwertes erreichen. Prohibitive Zollsätze sind auch im Bereich von Obst und Gemüse zu finden. Die nach Gewicht bemessenen Zollsätze für Bananen können bis zu 95, für Gurken bis zu 119, für Kartoffeln bis zu 173 und für Tomaten bis zu 190 Prozent erreichen.

Allerdings steht der Regierung ein System von zollfreien oder zollermäßigten Tarifkontingenten zur Verfügung. Damit kann sie in dosiertem Umfang für Marktwettbewerb sorgen oder unerwartete Versorgungslücken überwinden. Die Kontingente können umfassend für alle oder nur für bestimmte Lieferländer festgelegt werden. Zum Teil ist ihre Höhe auch von der Jahreszeit abhängig.

Zölle gelten zudem für Wein und Bier. Der Zollsatz für Wein liegt bei 12 Prozent zuzüglich (umgerechnet) 43 US-Cent je Liter. Bier ist ab einem Alkoholgehalt von 3,8 Prozent zollpflichtig; der Zollsatz beläuft sich auf 80 US-Cent je Liter.

Pkw-Zölle für führende Lieferländer

Die Einfuhr anderer Waren ist in aller Regel zollfrei. Eine wichtige Ausnahme bilden Pkw. Sofern sie nicht durch Freihandelsabkommen erfasst sind, unterliegen sie einem Zollsatz von 7 Prozent. Dieser gilt für zwei der drei führenden Lieferländer Israels von Pkw: China, das 2024 einen Marktanteil von 29,1 Prozent erlangte, und Japan, das mit 13,7 Prozent auf Rang drei lag. Der Zoll auf Pkw aus Korea (Republik) wurde im Rahmen des 2022 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens abgeschafft.

Die Wirkung der für Pkw geltenden Zollsätze wird durch die hohe Pkw-Kaufsteuer verstärkt. Diese wird gestaffelt als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage aus Importwert zuzüglich Zoll festgelegt. In der Folge bleibt die prozentuale Wirkung des Zolls dieselbe: 7 Prozent. In absoluten Zahlen erhöht die Kaufsteuer aber den Abstand zwischen den Verbraucherpreisen zollpflichtiger und zollfreier Pkw.

Zollsenkungen höhlen Vorteile von Freihandelsabkommen aus

Das insgesamt niedrige Niveau der israelischen Zölle ist die Folge einer in den 2000er-Jahren eigeleiteten Politik von Zollsenkungen. Das hat der einheimischen Wirtschaft günstigere Beschaffungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig aber sind die Vorteile, die Israels Freihandelspartner davor genossen hatten, geschrumpft.

Auf die Verhängung der US-amerikanischen „Gegenseitigkeitszölle“ 2025 hat Israel nicht mit einer Anhebung seiner Zollsätze gegenüber den USA reagiert. Ganz im Gegenteil: Bereits im Vorfeld der US-Zölle verpflichtete sich Israel Anfang April 2025, alle noch für US-amerikanische Waren geltenden Zölle abzuschaffen. Diese Zölle konzentrieren sich auf Agrarerzeugnisse. Ihre Abschaffung würde den USA in diesem Bereich eine Wettbewerbs­erleichterung gegenüber der israelischen Landwirtschaft und einen Vorteil gegenüber allen anderen Handelspartnern Israels einräumen.

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