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Algerien: Internationale Übereinkommen

Algerien ist Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen und hat diverse Abkommen unterzeichnet, gehört aber bislang nicht dem UN-Kaufrecht an.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Algerien ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga, der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC), der Organisation arabischer erdölexportierender Länder (OAPEC) und der Arabischen Maghreb Union (AMU). Bei der WTO hat Algerien Beobachterstatus und mit der EU besteht ein Assoziationsabkommen.  

Anders als Deutschland gehört Algerien bislang nicht dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG) an. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Algerien über ein kodifiziertes Kollisionsrecht verfügt. Die IPR-Normen finden sich in den Art. 9 bis 24 ZGB (Code Civil). Artikel 18 Abs. 1 lässt eine freie Rechtswahl der Vertragsparteien zu.

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