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Algerien: Investitionsrecht

Das neue Investitionsgesetz Algeriens wurde am 28. Juli 2022 im Amtsblatt veröffentlicht.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Es beinhaltet die Rechte und Pflichten für Investoren sowie die für Investitionen geltenden Anreizsysteme. Es gilt für natürliche und juristische Personen mit oder ohne Wohnsitz im In- oder Ausland.

Die Bestimmungen des Gesetzes sollen Investitionen mit dem Ziel fördern, vorrangige Sektoren mit hoher Wertschöpfung zu entwickeln und eine nachhaltige und ausgewogene territoriale Entwicklung zu gewährleisten. Zudem sollen lokale, natürliche Ressourcen und Rohstoffe erschlossen und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und ihre Exportkapazität gestärkt und verbessert werden.

Das Gesetz legt die Grundsätze der Investitionsfreiheit sowie der Transparenz und Gleichheit bei der Abwicklung von Investitionen fest. Das neue Gesetz sieht zwei Organe vor, die für Investitionen in Algerien zuständig sind: den Nationalen Investitionsrat und die Algerische Agentur zur Förderung von Investitionen. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung einer "Hohen Nationalen Kommission für Investitionsbeschwerden" beim Präsidenten der Republik vor, die über Beschwerden von Investoren entscheiden soll. Die Beschwerden sind innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung bei der Kommission einzureichen. Die Kommission muss innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat ab dem Datum ihrer Befassung über diese Beschwerden entscheiden.

Beteiligungsgrenze für ausländische Investoren

Nach dem alten Investitionsgesetz aus dem Jahr 2016 existierte eine Beteiligungsgrenze für ausländische Investoren. Diese Beschränkung legte bis zum Jahr 2019 das jährliche Finanzgesetz fest. Es schrieb vor, dass sich Ausländer zu höchstens 49 Prozent an einer Investition in Algerien beteiligen dürfen. Danach mussten sich ausländische Investoren mit einem oder mehreren algerischen Partnern zusammenschließen und sie mit 51 Prozent an der Investition beteiligen.  Mit dem Finanzgesetz des Jahres 2019 fiel diese sogenannte 49/51-Regel. Diese Regel gilt seitdem nur noch für "Produktions- und Dienstleistungstätigkeiten, die für die nationale Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind". Zudem wurden weitere Gesetze und Verordnungen erlassen, um die Anwendung dieser Regel zu vervollständigen und zu präzisieren. Das neue Investitionsgesetz aus dem Juli 2022 ist in dieser Reihe zu sehen.

Das staatliche Vorkaufsrecht, das das alte Investitionsgesetz aus dem Jahr 2016 vorsah, wurde ebenfalls mit dem Finanzgesetz von 2019 bereits aufgehoben.

Investitionsanreize

Das neue Investitionsgesetz hält eine Reihe an Anreizen für ausländische Investoren in Algerien bereit. Für die Inanspruchnahme der im Gesetz vorgesehenen Vorteile müssen sich Investoren bei der dafür zuständigen zentralen Anlaufstelle, der Algerischen Agentur zur Förderung von Investitionen (Agence Nationale de Développement de l’Investissement - A.N.D.I) registrieren. Diese unterstützt den Investor bei der Erfüllung der Formalitäten und überwacht gleichzeitig den Fortschritt der Investitionsprojekte.

Förderfähig sind insbesondere Investitionen in folgenden Sektoren:

  • Bergbau und Steinbrüche;
  • Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei;
  • Industrie, Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Pharmaindustrie und Petrochemie;
  • Dienstleistungen und Tourismus;
  • Erneuerbare Energien;
  • wissensbasierte Wirtschaft und Technologien;
  • Informations- und Kommunikationstechnologie.

Investitionen, die für die sogenannte "Sektorenregelung" in Frage kommen, profitieren neben steuerlichen Anreizen auch von Zollbefreiungen. Beispielsweise sind Waren und Dienstleistungen, die direkt in die Durchführung der Investition einfließen von der Mehrwertsteuer befreit. Sämtliche Immobilienkäufe, die im Rahmen einer Investition getätigt werden, sind ebenfalls von der Grundbuchsteuer (taxe de publicité foncière) befreit. Für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum des Erwerbs, gilt das auch für die Grundsteuer auf Immobilien, die Teil des Investitionsprojekts sind.

Zudem gilt eine Befreiung von der Eintragungsgebühr, die für Gründungsurkunden von Gesellschaften und Kapitalerhöhungen fällig wird.

Sobald ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, gilt in der vom Gesetz so bezeichneten Betriebsphase für eine Dauer von drei bis fünf Jahren eine Befreiung von der Körperschaftsteuer (Impôt sur le bénéfice des sociétés) sowie auch von der Gewerbesteuer (Taxe sur l'activité professionnelle) in Algerien.

Investitionsschutzvertrag

Zwischen Algerien und Deutschland besteht ein Investitionsschutzvertrag (BGBl. 2002 II S. 286) vom 19. Februar 2002.

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