Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Algerien Einfuhrabgaben

Zölle und andere Einfuhrabgaben

Bei der Einfuhr in Algerien können neben dem Zoll zahlreiche andere Steuern anfallen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Zolltarif

Der algerische Zolltarif basiert auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren. Die ersten sechs Stellen einer Warennummer sind weltweit identisch. Die algerische Zollverwaltung hat auf ihrer Webseite einen Zolltarif eingestellt, der für die einzelnen Zolltarifpositionen neben dem Zollsatz auch die zu zahlenden Nebenabgaben und besonderen Vorschriften bzw. Einfuhrbeschränkungen enthält. Der Zollwert wird berechnet auf Grundlage des CIF-Werts der Ware (cost, insurance, freight).

Für Waren mit Ursprung in der EU können grundsätzlich bei Vorlage entsprechender Nachweise (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED) begünstigte Zölle oder Zollfreiheit aufgrund der Regelungen des Europa-Mittelmeerabkommens zwischen der EU und Algerien geltend gemacht werden.

Mit dem Finanzgesetz für 2022 wurde für importierte Waren, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind, eine zusätzliche Abgabe (précompte) in Höhe von zwei Prozent eingeführt (Artikel 113). Der Zollsatz für Zement mit der Zolltarifnummer 2523.29.10.00 wurde auf 30 Prozent erhöht (Artikel 162).  

Investitionsförderung

Für Waren, die unmittelbar in Investitionsprojekte einfließen, kann eine Zollbefreiung gewährt werden. Eine Befreiung von der algerischen Umsatzsteuer ist ebenfalls für importierte oder vor Ort erworbene Waren und Dienstleistungen möglich, wenn diese unmittelbar mit der Investition in Verbindung stehen. Die Befreiung ist bei der algerischen Agentur für Investitionsförderung zu stellen. Nähere Informationen sind im neuen Investitionsgesetz Nr. 22-18 vom 24. Juli 2022 erhältlich.

Vorübergehender Schutzzoll (DAPS)

Im Januar 2018 wurde die Einfuhr von 851 Waren vorübergehend ausgesetzt. 2019 trat eine Verordnung in Kraft, die an Stelle der Aussetzung die Erhebung von Schutzzöllen vorsah. Für eine Reihe von Waren (derzeit 2608 Produkte) fällt daher eine zusätzliche vorübergehende Steuer (droit additionnel provisoire de sauvegarde -DAPS) an. Diese Maßnahme wurde zunächst bis Ende 2022 verlängert.  

Zollabfertigungsgebühr

Die Zollabfertigungsgebühren betragen 1.500 algerische Dinar (DA) je Internet- Zollanmeldung für bis zu fünf Artikel. Bei mehr als fünf Artikeln beträgt die Abfertigungsgebühr 3.000 DA.

Einfuhrumsatzsteuer

Neben dem Zoll fällt bei der Einfuhr grundsätzlich auch die Einfuhrumsatzsteuer an. Der Regelsatz der algerischen Umsatzsteuer liegt bei 19 Prozent. Zudem gibt es einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 9 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für einige Arten lebender Tiere, bestimmte Nahrungsmittel, bestimmte Gase, einige Papiersorten, Bücher, bestimmte Eisen-oder Stahlprodukte, Kolbenverbrennungsmotoren und Melkmaschinen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben außer der Mehrwertsteuer selbst. Einige Produkte sind von der Umsatzsteuer befreit.

Verbrauchssteuern (taxe intérieure de consommation - TIC)

Die Verbrauchsteuer wird in Algerien auf Wareneinfuhren oder auf lokal hergestellte Waren als Wertsteuersatz oder als spezifischer Steuersatz erhoben. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist bei Wertsteuersätzen der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben außer der Verbrauchsteuer selbst.

Spezifische Verbrauchsteuer

Steuergegenstand

Abgabensatz

Bier (unter 5 Prozent Alkohol)

4.368 DA/hl

Bier (über 5 Prozent Alkohol)

5.560 DA/hl

Zigaretten, dunklen Tabak enthaltend (de tabacs bruns)

1.640 DA/kg + 15%

Zigaretten, hellen Tabak enthaltend (de tabacs blonds)

2.250 DA/kg + 15%

Zigarren

2.600 DA/kg + 15%

Rauchtabak

682 DA/kg + 10%

Kau- und Schnupftabak

781 DA/kg + 10%

Streichhölzer und Briketts

20%

Quelle: Algerisches Finanzministerium

Neben der spezifischen Verbrauchsteuer existiert auch eine wertmäßige Verbrauchsteuer. Hiervon sind zum Beispiel folgende Waren betroffen: verschiedene Zuckerwaren (HS 1704), Kaffee und verschiedene Kaffeeprodukte (HS 1901), Pfeffer (0904.11), Pflaumen (HS 0813.20.00), Alarmgeräte und Feuermelder (HS 8531.10).

Weitere Steuern und Abgaben

Neben der Verbrauchsteuer werden in Algerien auch weitere verbrauchsteuerähnliche Abgaben auf bestimmte Warengruppen erhoben. Diese im Folgenden aufgeführten Steuern fallen sowohl bei der Herstellung im Inland als auch bei der Einfuhr an:

Weitere Verbrauchssteuern

Bezeichnung der Steuer

Warenkreis und Abgabensatz

Verbrauchsteuer auf Fleisch (taxe sanitaire sur les viandes)

Auf Fleisch wird ein Steuersatz in Höhe von 10 DA/kg erhoben. Steuerpflichtiger ist der Importeur. Betroffen sind bestimmte Waren der HS-Positionen 0201 (Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt), 0204 (Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren), 0205 (Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren), 0210 (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern) und 1602 (Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht).

Verbrauchsteuer auf Getreide und getrocknetes Gemüse (taxe sur les céréales et les légumes secs)

Beim Verkauf von Getreide hat der Hersteller oder Importeur eine Steuer in Höhe von 15 DA/100 kg zu entrichten.

Zusatzsteuer auf Tabakwaren (taxe additionnelle sur les produits tabagiques)

Auf in Algerien in den freien Verkehr überführte Tabakerzeugnisse wird eine Ergänzungsabgabe in Höhe von 22 DA je Packung, Beutel oder Dose erhoben.

Steuer auf Erdölerzeugnisse (taxe sur les produits pétroliers)

Betroffen sind Waren aus den HS-Positionen 2710 und 2711. Die Steuer beträgt zwischen 1 DA/hl für Methan und 1.400 DA/hl für Motorenbenzin.

Steuer auf Plastikbeutel (taxe sur les sacs en plastique)

Die Steuer belastet Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens sowie aus anderen Kunststoffen mit 200 DA/kg.

Steuer auf neue Reifen (taxe sur les pneus neufs)

450 DA/Luftreifen für Leichtfahrzeuge und 750 DA/Luftreifen für Schwerfahrzeuge

Energieeffizienz-Steuer (taxe d'efficacité energétique)

Die Steuer hängt von der Energieeffizienzklasse ab. Es gelten folgende Sätze (Klasse A: 5%, B: 20%, C:30%, D-G: 40%). Betroffen sind vor allem Haushaltsgeräte, z.B. Klimageräte, Kühlschränke, Wassererhitzer.

Energieverbrauchssteuer (taxe de consommation energétique)

Neben der Energieeffizienz-Steuer fällt beim Import elektrischer Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Wassererhitzer u.a.) auch eine Energieverbrauchssteuer in Höhe von 30% an.

Sondersteuer auf Primärelemente, Empfangsgeräte für Rundfunk und Fernsehen, Antennen und Geräte zur Demodulation und Entschlüsselung (droit spécifique sur les piles, appareils de récepteurs de radiodiffusion et télévision, antennes, appareils de démodulation ou de décryptage)

Betroffen sind Waren der HS-Positionen 8517 und 8527 bis 8529. Neben einer vom Elektrizitätsverbrauch abhängigen Grundgebühr wird auf die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie deren Zubehör eine Sondersteuer erhoben. Der Abgabensatz ist abhängig vom Zollwert der Ware und beträgt zwischen 50 und 1000 DA je Einheit.

Solidaritätszuschlag (Contribution de Solidarité)

2 % auf alle importierten Konsumgüter

Steuer auf Öle und Schmierstoffe (Taxe sur les huiles, lubrifiants et préparations lubrifiantes)

Betroffen sind Waren in der HS Position 2710.19 und 2710.20. Auf diese werden 37.000 DA pro Tonne erhoben.

Quelle: Algerisches Finanzministerium


Verkehrssteuer auf Alkohol (droit de circulation sur les vins et alcools)

Warenbezeichnung

Abgabensatz in DA/hl

1) Erzeugnisse auf alkoholischer Basis zu rein medizinischen Zwecken, ungenießbar für den menschlichen Verzehr

50 DA/hl reinen Alkohols

2) alkoholhaltige Parfüms und Körperpflegemittel

1.000 DA/hl reinen Alkohols

3) Alkohole zur Herstellung von Schaum- und Dessertweinen

1.760 DA/hl reinen Alkohols

4) Aperitifs auf der Basis von Wermut- und Dessertweinen sowie Likören

77.000 DA/hl reinen Alkohols

5) Whisky und Aperitifs auf der Basis von Bitterlikören und Anis

110.000 DA/hl reinen Alkohols

6) Rum und andere alkoholhaltige Erzeugnisse, die nicht unter 1) bis 5) fallen

77.000 DA/hl reinen Alkohols

7) Weine

8.800 DA/hl

Quelle: Algerisches Finanzministerium


Mit dem Finanzgesetz 2012 wurde eine zusätzliche Verkehrsteuer auf Alkohol (taxe additionnelle sur le droit de circulation sur les alcools et les vins) von fünf Prozent auf die zu zahlende Verkehrssteuer auf Alkohol eingeführt. Betroffen sind die in der Tabelle unter den Punkten 3 bis 6 aufgeführten alkoholhaltigen Erzeugnisse.


Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.