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Angola kündigt steuerliche Änderungen an

Die angolanische Regierung hat steuerliche Änderungen im Bereich der elektronischen Steuererklärung, einer Sonderabgabe auf Devisengeschäfte und der Einkommensteuer angekündigt.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In ihrem Staatshaushalt für das Jahr 2024 hat die angolanische Regierung verschiedene Steueränderungen angekündigt. So sollen Unternehmen künftig ihre Steuererklärung nur noch elektronisch abgeben können. Steuererklärungen in Papierform wird es dann nicht mehr geben.

Darüber hinaus hat die angolanische Regierung eine Sonderabgabe in Höhe von 10 Prozent auf bestimmte Devisengeschäfte angekündigt. Sowohl Unternehmen mit Sitz in Angola als auch Einzelpersonen mit Wohnsitz in Angola werden die neue Abgabe entrichten müssen. Sie fällt immer dann an, wenn ein Unternehmen oder eine Person bei einem angolanischen Finanzinstitut eine Überweisung an einen ausländischen Dienstleister anfordert. Die Verträge mit dem ausländischen Dienstleistungserbringer müssen in den Bereichen technische Unterstützung, Management oder einseitige Operationen (serviços de assistência técnica, de gestão ou de operações unilaterais) geschlossen worden sein. Die Sonderabgabe wird von den Finanzinstituten zum Zeitpunkt der Überweisung einbehalten. Der angolanische Staat, alle Regierungsstellen sowie im Öl- und Gassektor und im Bereich Bodenschätze Tätige sind von der Abgabe befreit.

Außerdem plant die angolanische Regierung, den Schwellenwert für die Befreiung von der Einkommensteuer auf 100.000 Kwanza (ca. 109 Euro) anzuheben. Die Grenze liegt derzeit bei 70.000 Kwanza (ca. 76 Euro).

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