Mehr zu:
ArgentinienAnerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, Rechtshilfe
Recht
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Recht kompakt | Argentinien | Rechtsverfolgung
Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist deren Anerkennung mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren.
19.02.2021
Von Jan Sebisch | Bonn
Die Argentinische Republik ist unterteilt in 23 Provinzen und einen Bundesdistrikt (die Hauptstadt Buenos Aires). Hinsichtlich dessen ist zu beachten, dass jede Provinz gleichzeitig in eine Vielzahl von Gemeinden unterteilt ist und sich Gesetze deshalb nicht nur auf nationaler Ebene finden lassen, sondern auch in den Provinzen und Gemeinden. Eine Besonderheit in Argentinien ist in diesem Zusammenhang, dass zwar nur ein Zivil- und Handelsgesetzbuch existiert, es aber 24 Zivilprozessbücher gibt. Mithin können im konkreten Einzelfall die Regelungen zum Bespiel zur Beweiswürdigung durchaus unterschiedlich sein .
Kostenlose Informationen zur argentinischen Rechtsprechung finden sich auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Gewöhnlich richtet sich die Anerkennung ausländischer Urteile nach den föderalen Verfahrensregeln. Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist deren Anerkennung mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren (Exequaturverfahren) gemäß Art. 517 ff. der argentinischen Zivilprozessordnung (Código Procesal Civil y Comercial de la Nación - CPCCN). Demnach sind Urteile ausländischer Gericht unter anderem vollstreckbar, wenn die Urteile in dem Staat, in dem sie gefällt worden sind, rechtskräftig sind und die Grundsätze der öffentlichen Ordnung des argentinischen Rechts nicht verletzt werden.
Um ein ausländisches Urteil in Argentinien zu vollstrecken, muss eine notariell beglaubigte Kopie der Entscheidung beim argentinischen Gericht eingereicht werden und der Antragsteller muss eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass jede der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt ist. Darüber hinaus müssen alle Dokumente, die dem Gericht vorgelegt werden von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden, das für das Land zuständig ist, in dem die Dokumente ausgestellt wurden. Wenn das betreffende Land das Haager Übereinkommen von 1961 über die Abschaffung der Legalisation von Dokumenten ratifiziert hat, kann die Beglaubigung durch das argentinische Konsulat durch die Apostille ersetzt werden, die durch die Haager Konvention zur Verfügung gestellt wird. Alle Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, müssen von einem in Argentinien registrierten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden, um von einem örtlichen Gericht anerkannt zu werden.
Bei der Deutsch-Argentinischen Industrie- und Handelskammer (Cámara de Industria y Comercio Argentino-Alemana) ist ein Schiedsgericht (Tribunal arbitral) eingerichtet. Vermögensrechtliche Ansprüche können dort geltend gemacht werden, wenn eine Partei einen Geschäftssitz in Lateinamerika und die andere Partei einen Geschäftssitz in Europa hat. Das Verfahren vor dem Schiedsgericht bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, Deutsch und Spanisch als Verfahrenssprache zu wählen, sodass jede Partei in ihrer Sprache verhandeln kann. Alle Schiedsrichter sprechen beide Sprachen und sind auf Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Argentinien spezialisiert. Darüber hinaus spart das Schiedsverfahren im Vergleich zum staatlichen Gerichtsverfahren Zeit und Geld und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.