Zollbericht Argentinien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrbeschränkungen
Produkte wie Medikamente, Nahrungsmittel, Kosmetika, Tier- und Pflanzenerzeugnisse können nur bei Erfüllung gesonderter Voraussetzungen importiert werden.
02.01.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Eine Vielzahl von Waren unterliegen produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen ("intervenciones previas" etwa vorherige Maßnahmen). Diese können nur bei Erfüllung besonderer Bedingungen nach Argentinien importiert werden. Hierzu zählen zum Beispiel Genehmigungen, Registrierungen und Zertifikate. Dabei handelt sich um ein Kontrollinstrument, mit dessen Hilfe die zuständigen Behörden die Einfuhr ausgewählter Waren überwachen. Jede Behörde legt unterschiedliche Anforderungen und spezifische Abläufe für dessen Ausstellung fest. Daher ist es notwendig, sich bereits vor der Einfuhr gründlich zu informieren, ob und welchen Voraussetzungen der zu importierenden Waren unterliegen.
| Warenbeschreibung | zuständige Behörde |
|---|---|
| Nationale Behörde für Medikamente, Lebensmittel und Medizintechnologie (ANMAT) |
| Nationale Stelle für Gesundheit und Qualität von Lebensmitteln landwirtschaftlicher Herkunft (SENASA) |
| Sekretariat für Industrie und Handel (Secretaria de Industria y Comercio) |
| Nationales Institut für Saatgut (INASE) |
| Nationales Institut für Weinbau (INV) |
| Innenministerium (Ministerio del Interior) |
| Nationales Waffenregister (RENAR) |
Zulassungsvorschriften für Lebensmittel
Mit der Reform des argentinischen Lebensmittelkodex vom 17. Januar 2025 wurde den Marktzugang für Lebensmittel und deren Verpackungen aus Ländern mit hohen Sanitärstandards erleichtert. Zu der Länderkategorie gehören unter anderem die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan und Israel. Dadurch soll die Einfuhrabwicklung vereinfacht und die Kosten gesenkt werden.
Im Rahmen der Einfuhranmeldung sind folgende Informationen anzugeben:
- Importunternehmen: Name, Steueridentifikationsnummer CUIT, Anschrift, Ort, Provinz, und Zulassungsnummer
- Warenlager: Name, Anschrift, Ort und Provinz
- Produkt: Bezeichnung, Marke/"nombre de fantasía", Losnummer, Verfallsdatum, Stückzahl, Verpackungseinheit, Ursprungsland und Hersteller
- Produktbestimmung: zum Verkauf, Muster ohne Handelswert oder für den Eigenbedarf des importierenden Unternehmens (UPEI)
- weitere in den Etiketten enthaltene Informationen
Außerdem müssen Importeure die Vermarktungsgenehmigung ("autorizaión de comercialización") und das Freiverkaufszertifikat ("certificado de libre venta") oder ein analoges Dokument beifügen.
Einfuhrlizenzen
Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen hat das Handelssekretariat im Dezember 2023 mit Resolution 1/2023 aufgehoben. Die Abwicklung der Importlizenzen erfolgte damals im System SIRA. Dieses wurde Ende 2023 abgeschafft und durch das System SEDI ersetzt, das seit Beginn 2025 nicht mehr besteht.