Rechtsbericht Bangladesch Investitionsrecht
Neue Investitionsförderbehörde in Bangladesch gegründet
Im August 2026 wurde durch den Zusammenschluss verschiedener einzelner Behörden die neue einheitliche Anlaufstelle "Invest Bangladesh" in Dhaka errichtet.
07.09.2026
Die Zusammenlegung der Behörden beruht auf dem neuen Invest Bangladesh Act, 2026, der das System der Investitionsförderung in Bangladesch konsolidieren soll. Der Zugang zu Investitionsanreizen, Genehmigungen und staatlichen Dienstleistungen für Investoren soll damit vereinfacht werden. Sie sollen besser koordinierte Unterstützung erhalten.
Bislang bestand in Bangladesch in dem Bereich insbesondere die Bangladesh Investment Development Authority (BIDA). In Bezug auf öffentlich-private Partnerschaften war die Public-Private Partnership Authority (PPPA) die entsprechende Anlaufstelle. Und Investitionen in den speziellen Economic Zones fielen in die Zuständigkeit der Bangladesh Economic Zones Authority (BEZA).
Die neue Behörde Invest Bangladesh informiert auf ihrer Website nun gebündelt unter anderem über Investitionsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen und bietet diverse Dienstleistungen zur Unterstützung beim Geschäftsaufbau an. Dabei werden auch für bestimmte Länder oder Regionen, etwa für Europa, zuständige Ansprechpersonen nebst Kontaktdaten aufgeführt. Ferner stellt die Behörde Leitfäden wie Investitionshandbücher oder auch Informationen zu Bangladeschs Mitgliedschaften in internationalen Verträgen bereit. Sie ist insbesondere die zuständige Stelle für die Genehmigung von Repräsentanz- und Verbindungsbüros.
Weiterhin separat bestehen bleiben insbesondere die Bangladesh Export Processing Zones Authority (BEPZA) sowie die Bangladesh Hi-Tech Park Authority (BHTPA).
Zum Thema:
- Invest Bangladesh: Pressemitteilung vom 23. August 2026 (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht Bangladesch: Investitionsrecht
- GTAI-Länderbericht Recht kompakt Bangladesch