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Special | Bangladesch | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Bangladesch unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

Gesetzliche Grundlagen 

Bangladesch ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Bangladesch belegt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Globalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 5 (1 bis 5+). Dies bedeutet, dass die Rechte arbeitender Menschen in Bangladesch nicht garantiert sind. Das Land zählt damit laut IGB zu den zehn schlimmsten Staaten für erwerbstätige Menschen. Im regionalen Vergleich sind Indien und Pakistan gleich schlecht bewertet, während Sri Lanka mit dem Score 4 (systematische Rechtsverletzungen) und Nepal mit 3 (regelmäßige Rechtsverletzungen) besser abschneiden.

Arbeitende Menschen sind bei friedlichem Protest in Bangladesch Entlassungen, Verhaftungen, Gewalt und staatlicher Repression ausgesetzt. Zu dieser Einschätzung kommt auch das US-Außenministerium in seinem "Bangladesh Human Rights Report" aus dem Jahr 2021. Die Behörden erschweren zudem die Gründung von Gewerkschaften durch umständliche Genehmigungsverfahren. Zwischen 2010 und 2021 wurden mehr als 1.100 Anträge auf die Zulassung einer Gewerkschaft bei der zuständigen Behörde, dem Directorate of Labour gestellt. Das Arbeitsministerium Ministry of Labour and Employment (MOLE) hat 46 Prozent davon abgelehnt, so die Informationen des IGB.

In den Export Processing Zones (EPZ) sind Gewerkschaften nicht erlaubt. Stattdessen gibt es mit den sogenannten Worker Welfare Associations (WWA) eine Arbeitnehmervertretung, die allerdings von der Bangladesh Export Processing Zones Authority (BEPZA), also der Regierungsbehörde, die für den Betrieb der Exportzonen zuständig ist, dominiert werden. Die Streikmöglichkeiten in den EPZ sind nach Aussage des US-Außenministeriums stark eingeschränkt.

Risiken in der Textilindustrie

In seiner Bewertung kommt der IGB zu dem Schluss, dass es für Beschäftigte im Bekleidungssektor praktisch unmöglich ist, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, da diesbezügliche Versuche von den Arbeitgebern stets mit Drohungen, körperlicher Gewalt und Massenentlassungen erwidert werden. Einer Studie des Centre for Policy Research zufolge waren 2018 gerade einmal 2,5 Prozent von 3,6 Millionen Beschäftigten in 3.856 untersuchten Bekleidungsfabriken gewerkschaftlich organisiert. Die bangladeschische Denkfabrik berichtete zudem, dass statt der vom MOLE angegebenen rund 1.000 Gewerkschaften nur 80 bis 90 aktiv waren und davon wiederum nur 30 bis 40 mit den Arbeitgebern am Verhandlungstisch saßen.

Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Bangladesch hat die ILO-Übereinkommen zum Recht auf Vereinigungsfreiheit (Convention No. 87) und auf Tarifverhandlungen (Convention No. 93) unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen ihre Lieferketten auf mögliche gewerkschaftsfeindliche Praktiken überprüfen und gegebenenfalls gewerkschaftsrechtliche Standards mit den Zulieferern vereinbaren. Des Weiteren kann die Belegschaft über ihre Rechte zur Vereinigungsfreiheit und zu Tarifverhandlungen aufgeklärt werden. Dabei unterstützen Institutionen wie die internationale Gewerkschaftsföderation IndustriALL mit seinen Partnern in Bangladesch, das National Coordination Committee for Workers Education (NCCWE) oder die Nichtregierungsorganisation Solidarity Center.

Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter der Unterseite Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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