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Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Bangladesch unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
15.09.2023
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)
Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).
Gesetzliche Grundlagen
Bangladesch ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und das Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.
Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.
Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Die bangladeschische Verfassung verbietet zwar Diskriminierung unter anderem aufgrund von Geschlecht, ethnischer Abstammung, Behinderung und Kastenzugehörigkeit. In der Praxis werden aber Menschen häufig auch im Arbeitsumfeld aufgrund dieser Merkmale benachteiligt.
Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Bangladesch beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 139 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Obgleich Frauen die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, sind sie in der Arbeitswelt unterrepräsentiert. Nur schätzungsweise 35 Prozent der erwerbsfähigen Bangladescherinnen gehen einer Beschäftigung nach – bei den Männern sind es fast 80 Prozent. Etwa 90 Prozent der arbeitenden Frauen sind im informellen Sektor aktiv und damit eher Lohnungerechtigkeit und schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt.
Laut dem Human Rights and Country Guide können in der Bekleidungsindustrie in Bangladesch Frauen von Diskriminierung am Arbeitsplatz bedroht sein. Frauen sind oft schlechter ausgebildet und verrichten überproportional häufig geringer entlohnte Tätigkeiten, während die Fach- und Führungspositionen meist von Männern besetzt sind. Laut einer Studie von Better Work aus dem Jahr 2020 waren vier von fünf Beschäftigten in der Herstellung von Bekleidung Frauen, aber nur 5 Prozent waren Vorarbeiterinnen (Supervisor). Neben der Diskriminierung bei Gehältern und Karrierechancen erfahren 13 Prozent aller beschäftigten Frauen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, so eine Studie von Care Bangladesh.
In Bangladesch leben etwa 3 Millionen indigene Menschen und Stammesangehörige (Indigeneous and tribal people), die nach Einschätzung der ILO im Wirtschaftsleben und damit auch am Arbeitsplatz Diskriminierung wie niedrigere Löhne, geringere Aufstiegschancen und schlechtere Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein können. Für Menschen mit Behinderung ist die Partizipation am Arbeitsleben und der Zugang zu Beschäftigung ebenfalls eingeschränkt. Die Mehrheit der Erwachsenen mit Behinderungen ist arbeitslos. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen sind ebenfalls Benachteiligungen und Belästigungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. In einer Umfrage des International Republican Institute (IRI) aus dem Jahr 2021 gaben 71 Prozent der Teilnehmenden an, dass sie im Berufsleben diskriminiert werden.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Zentrale Beschwerdestelle für Diskriminierung am Arbeitsplatz ist das Department of Inspection for Factories and Establishments (DIFE). Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Beschäftigten in ihren Lieferketten die Möglichkeit haben, Beschwerden hinsichtlich Benachteiligungen im Arbeitsleben anzuzeigen, ohne Repressalien befürchten zu müssen – beispielsweise durch die Einrichtung eines Meldeverfahrens. Personalentscheidungen – insbesondere Beförderungen und Gehaltserhöhungen – sollten sich nur auf relevante und objektive Kriterien stützen und in transparenten Verfahren gefällt werden. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) stellt in ausgewählten Partnerländern Informations- und Beratungsdienste sowie Trainings rund um das Thema menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten für lokale Produzenten und Stakeholder bereit. Partnerorganisationen für den RBH Bangladesch sind die lokalen Textilverbände BGMEA und BKMEA.
Es gibt in Bangladesch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen wie die Awaj Foundation, die Projekte zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz begleiten und Rechtsbeihilfe für Betroffene anbieten. Auch deutsche Organisationen vor Ort, wie die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die politischen Stiftungen, bieten Informationen zu diesem Thema an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter den Unterseiten Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren sowie Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.