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Steuerrecht in Benin
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das beninische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Benin gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
21.10.2019
Von Katrin Grünewald | Bonn
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des beninischen Steuerrechts ist der Code Général des Impôts in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der Fassung 2019 auf der Webseite der beninischen Finanzbehörde.
Körperschaftsteuer
In Benin gibt es im Wesentlichen zwei Systeme der Körperschaftsbesteuerung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen FCFA unterliegen dem realen Steuersystem (réel d’imposition). Alle anderen Unternehmen unterliegen einer pauschalen Besteuerung (taxe professionnelle synthétique). Innerhalb der pauschalen Besteuerung können sich Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen FCFA, aber weniger als 50 Millionen FCFA, die als kleine Unternehmen gelten, für das reale Steuersystem entscheiden oder sie unterliegen dem auf Kleinstunternehmen anwendbaren pauschalen Steuersystem. Unternehmen mit weniger als 20 Millionen FCFA Jahresumsatz gelten als Kleinstunternehmen und unterliegen nur der pauschalen Besteuerung. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz des realen Steuersystems beträgt 30 Prozent. Der Steuersatz im pauschalen Steuersystem bestimmt sich nach dem erzielten Gewinn. Für bestimmte Unternehmen, die beispielsweise im Bergbau, tätig sind, gibt es reduzierte Körperschaftsteuersätze. Auch neu gegründete Unternehmen profitieren von reduzierten Körperschaftsteuersätzen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Benin haben, also beispielsweise Zweigstellen, sind verpflichtet, einen Vertreter zu bestellen, der das Unternehmen in steuerrechtlichen Fragen repräsentieren kann.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt in Benin 18 Prozent. Bestimmte Produkte und Tätigkeiten sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören bestimmte Medikamente und medizinische Produkte, Nahrungsmittel des täglichen Bedarfs oder bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Bildung, Medizin oder Landwirtschaft. Die vollständige Liste ist einsehbar in Art. 224 und 225 des Code Général des Impôts.
Weitere Informationen zum beninischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Direction Générale des Impôts zu finden.