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Wirtschaftsumfeld | Bosnien-Herzegowina | Außenwirtschaftsförderung

Beratung, Projektentwicklung und Netzwerke

Unternehmen erhalten Beratung bei ihrem Schritt nach Bosnien und Herzegowina und werden bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Projektideen begleitet.

Von Kristina Droll (GIZ, Eschborn)

Agentur für Wirtschaft & Entwicklung

Die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung (AWE) ist zentrale Anlaufstelle der Entwicklungszusammenarbeit für Investitionen und nachhaltige Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern. Das international erfahrene Team berät deutsche und europäische Unternehmen kostenfrei und aus einer Hand zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und zu Märkten. Die AWE stellt den Kontakt zu wichtigen Partnern in Deutschland und am geplanten Auslandsstandort her und bindet Unternehmen nach Möglichkeit in passende Projekte ein.

Als besonderes Angebot der Agentur berät der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung Unternehmen kostenlos und vertraulich zur menschenrechtlichen Sorgfalt in den Lieferketten. Erfahrene Beraterinnen und Berater unterstützen Unternehmen dabei, Umwelt- und Sozialstandards im Kerngeschäft zu verankern.

Business Scouts for Development

Business Scouts for Development stehen Unternehmen in rund 40 Ländern weltweit zur Seite: Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beraten sie deutsche, europäische und lokale Unternehmen zu entwicklungspolitischen Themen und fördern verantwortungsvolles wirtschaftliches Engagement durch Kooperationsprojekte. Die Business Scouts for Development arbeiten dabei eng mit Partnern aus der verfassten Wirtschaft und Organisationen der beruflichen Bildung in Deutschland und vor Ort zusammen.

lab of tomorrow 

Im Auftrag des BMZ führt die GIZ das lab of tomorrow durch. Dort entstehen nachhaltige Geschäftsmodelle als Lösung für eine Herausforderung eines Entwicklungs- oder Schwellenlandes. Das lab of tomorrow bringt europäische Firmen mit Unternehmen, Kunden und Spezialisten des jeweiligen Landes zusammen. Gemeinsam entwickeln sie innovative Geschäftsideen als Lösung für das Problem, wie beispielsweise die flächendeckende Medikamentenversorgung in Kenia oder die Elektrifizierung ländlicher Gegenden in Uganda.

Lieferkettensorgfaltspflichten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern, ab 2024 sinkt die Grenze auf 1.000 Arbeitnehmer. Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsgemäßen Sitz im Inland haben. Die Rechtsform des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Unternehmen jeder Größe erhalten eine individuelle und kostenfreie Beratung zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten beim Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte. Angedockt bei der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung wird der Helpdesk vom BMZ finanziert und bietet zusätzlich ein individuelles Schulungsangebot, Veranstaltungen, Workshops und Unterstützung bei Projekten im Bereich "Nachhaltiges Lieferkettenmanagement".

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