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Zollmeldung Botsuana Umsatzsteuer

Botsuana senkt vorübergehend die Mehrwertsteuer

Botsuana reagiert auf die globale Inflation und senkt die Mehrwertsteuer auf 12 Prozent. Speiseöl und Flüssiggas werden vorübergehend von der Steuer befreit.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Botsuana reagiert auf die steigenden Lebenshaltungskosten für Verbraucher sowie Preise für Unternehmen mit einer vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuersätze. Folgende Änderungen gab die Finanzministerin Ende Juli 2022 bekannt:

  • Senkung des Mehrwertsteuerregelsatzes von 14 auf 12 Prozent;
  • Mehrwertsteuerbefreiung für folgende Produkte:
    • Speiseöl der Zolltarifpositionen 1507, 1508, 1509, 1510, 1511, 1512, 1513, 1514 und 1515;
    • Flüssiggas der Unterpositionen 2711.11, 2711.12, 2711.13.10, 2711.13.90, 2711.14 und 2711.19.

Die oben genannten Maßnahmen treten am 3. August 2022 in Kraft und gelten für einen Zeitraum von sechs Monaten und somit bis zum 31. Januar 2023. 

Quelle und weitere Informationen: 

Government Gazette, 1. August 2022


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