Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Ecuador

Zoll und Einfuhr kompakt - Ecuador gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

  • Zwischen Ecuador und den Partnerländern Peru und Kolumbien besteht ein Freihandelsabkommen mit der EU. Ferner ist Ecuador Mitgliedsaat weiterer Handelsvereinigungen.

    Mitgliedschaft in der WTO und Handelsvereinigungen

    Ecuador ist seit dem 21. Januar 1996 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).

    In Lateinamerika ist Ecuador gemeinsam mit Bolivien, Kolumbien und Peru Mitgliedstaat der Andengemeinschaft (Comunidad Andina – CAN) wie auch der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI).

    Freihandelsabkommen mit der EU

    Zwischen Ecuador und der Europäischen Union (EU) besteht ein Freihandelsabkommen, dessen handelspolitischer Teil seit dem 1. Januar 2017 vorläufig angewendet wird. Weitere Mitgliedstaaten des Abkommens sind Peru und Kolumbien. Zum Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifizierung durch die Parlamente aller beteiligten Staaten. 

    Die Andenpartner haben die Einfuhrzölle für viele gewerbliche und landwirtschaftliche Waren gegenüber der EU bereits auf null gesenkt; deutsche Unternehmen können daher eine Vielzahl derartigen Waren zollfrei in Ecuador einführen. Für etliche sensible Produkte sind jedoch noch langjährige Zollabbauregelungen, im Einzelfall über bis zu zehn, fünfzehn oder im Fall von Ecuador siebzehn Jahren, vorgesehen. Außerdem gibt es für landwirtschaftliche Produkte Quotenregelungen und sonstige Einschränkungen. Der Zollabbauzeitplan Ecuadors für EU-Waren ist ab Seite 928 ersichtlich. 

    Das zwischen den Parteien ausgehandelte Ursprungsprotokoll (Anhang II des Abkommens) entspricht vom Aufbau her den aus anderen EU-Freihandelsabkommen bekannten Standardprotokollen. Als Ursprungsnachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Daneben gibt es die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung (bei Sendungen mit einem Warenwert bis 6.000 Euro Warenwert ohne weitere Formalitäten; für höhere Beträge beziehungsweise ohne Wertbeschränkung nur als ermächtigter Ausführer).

    Die Kriterien für die Bestimmung "ausreichende Verarbeitung" sind produktspezifisch für jedes Produkt festgelegt (Tarifsprung, Wertschöpfung, spezielle Bearbeitungsvorgänge oder Kombination dieser Regeln). Be- oder Verarbeitungen müssen grundsätzlich über Minimalbehandlungen zum Beispiel Waschen, Säubern, Polieren oder Zurechtschneiden hinausgehen.

    Beim Warentransport gilt der Grundsatz der direkten Beförderung von der EU nach Ecuador. Ein Transport von Ursprungswaren durch weitere Länder oder Lagerung in weiteren Ländern ist gemäß Art. 13 des Ursprungsprotokolls nur möglich, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben. Die Waren dürfen dabei lediglich entladen, neu verladen oder so behandelt werden, dass ihr guter Zustand erhalten bleibt.

    Die EU-Kommission hatte Anfang 2021 eine Konsultation zum Freihandelsabkommens angestoßen. Sie richtete sich mit detaillierten Fragen an alle von dem Abkommen betroffenen Unternehmen. Die Konsultation war Bestandteil einer Auswertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Abkommens.

    Weitere Freihandelsabkommen

    Zwischen Ecuador und den USA besteht seit 1990 ein Übereinkommen zu Handel und Investitionen (U.S. - Ecuador Trade and Investment Council Agreement), das im Jahr 2021 durch ein Update-Protokoll aktualisiert wurde. Das Update umfasst die Themen Zoll und Zollvereinfachungen, gute regulatorische Praxis, Antikorruption und mittelständische Unternehmen.

    Überdies hat Ecuador Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), dem Vereinigten Königreich und China geschlossen. 

    Ferner unterhält Ecuador Präferenzabkommen mit untenstehenden Ländern: 

    • Mercosur-Staaten: Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Bolivien; Kolumbien und Venezuela  (Acuerdo de Complementación Económica - ACE 59)
    • Mexiko (Acuerdo de Alcance Parcial - AAP 29)
    • Chile (ACE 75)
    • Guatemala (ACE 25)
    • Nicaragua (AAP 45)
    • El Salvador (ACE 46)
    • Kuba (ACE 46)

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  • Unternehmen, die Waren nach Ecuador importieren möchten, müssen verschiedene Registrierungen vorweisen. Ratsam ist es, einen Zollagenten einzubinden.

    Voraussetzungen für den Importeur 

    Um die Registrierung als Importeur zu erhalten, sind folgende Schritte zu beachten: Unternehmen müssen sich zunächst im ecuadorianischen Steuerregister (Registro Único de Contribuyente – RUC) eintragen. Außerdem müssen Importeure sich im elektronischen Portal ECUAPASS als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Operador de Comercio Exterior - OCE) registrieren. Dazu benötigen sie ein digitales Zertifikat für die elektronische Signatur "token". Die Registrierung ist kostenfrei. Das Registrierungsverfahren stellt die ecuadorianische Zollbehörde (Servicio Nacional de Aduana – SENAE) ausführlich dar.

    Zollagenten

    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, für die Zollabfertigung einen Zollagenten (agente de aduana) einzuschalten. Die SENAE hält dies jedoch für erforderlich und rät Importeuren eindringlich, sich durch einen Zollagenten beraten und betreuen zu lassen, der die Warenabfertigung auf fremde Rechnung durchführt. Hierfür stellt die SENAE eine Liste zugelassener Zollagenten bereit. 

    Rechte und Pflichten von Zollagenten sind in Art. 228 des "Código Orgánico de la Producción, Comercio e Inversiones" (COPCI) vom 29. Dezember 2010 und in Art. 256, 257 und 258 der Durchführungsbestimmungen des COPCI (Reglamento) vom 19. Mai 2011 geregelt.

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  • Nach Durchführung der Risikoanalyse werden die Einfuhrwaren auf eins der verschiedenen Abfertigungskanäle geleitet. Dies hängt unter anderem vom Charakter der Waren ab.

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren und Transportmitteln in oder aus Ecuador ist nur über die von der Direktion der ecuadorianischen Zollbehörde SENAE vorgeschriebenen und genehmigten Zollstellen und nur an den von der Direktion genehmigten Tagen erlaubt. Jedes Transportmittel und jede Transporteinheit, die ins ecuadorianische Zollgebiet eingeht, unterliegt der Überwachung der SENAE. Die eingetroffenen Waren müssen zunächst zu einem vorläufigen Lager (bodega de depósito temporal) verbracht werden; nachdem die Waren entladen sind, verbleiben sie im Zollager. 

    Zollanmeldung

    Der Eigentümer oder Empfänger der Waren beziehungsweise der Importeur muss entweder persönlich oder durch einen Zollagenten die Einfuhrabfertigung durch Eingabe der Zollanmeldung (Declaración Aduanera de Importación - DAI) beantragen. Die DAI muss innerhalb höchstens 15 Kalendertagen vor der Ankunft des Transportmittels und bis zu 30 Kalendertagen nach seinem Ankunftsdatum über das elektronische Portal ECUAPASS übermittelt werden. 

    Der Anmelder beziehungsweise sein Zollagent ist persönlich verantwortlich für die Korrektheit aller bei der Anmeldung an die Zollbehörde weitergeleiteten Angaben und für die Entrichtung der Einfuhrabgaben.

    Verschiedene Abfertigungsformen möglich

    Nach elektronischer Übermittlung der Zollanmeldung entscheidet sich, auf welchen Abfertigungskanal die Waren geleitet werden. Hierzu wird die Anmeldung einem Validierungsprozess unterzogen, der zu ihrer Annahme oder Ablehnung führt. Ergeben sich keine Abweichungen oder andere Auffälligkeiten, wird die Zollanmeldung angenommen, mit Datum und Nummer versehen und anschließend gemäß einer Risikoanalyse (perfilador de riesgo) über eine der vier Kanäle zur Warenabfertigung (canal de aforo) entschieden. Die Abfertigungskanäle sind der automatische, der dokumentarische, der physische und der nichtinvasiv physische Kanal. Die Entscheidung hängt unter anderem vom Charakter der Waren ab. 

    Verderbliche Waren oder lebende Tiere werden aufgrund ihrer Beschaffenheit physisch vorrangig untersucht. Ferner können die Waren in jeder Phase des Zollverfahrens durch Röntgengeräte und ähnliche Scanning-Systeme kontrolliert werden; dies ist unabhängig von der Abfertigungsform, der die Einfuhrwaren unterzogen wurden. 

    Warenbegleitdokumente

    Der Zollanmeldung sind folgende Warenbegleitpapiere beizufügen:

    • Original des Transportdokumentes (Konnossement, Luftfrachtbrief)
    • Original der Handelsrechnung oder gleichwertigen Dokumentes, das das Handelsgeschäft nachweist
    • Ursprungsnachweis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält. Für EU-Ursprungswaren gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung (bis 6.000 Euro ohne weitere Formalitäten; für höhere Beträge nur als ermächtigter Ausführer)
    • in einigen Fällen, Zollwerterklärung (Declaración Andina de Valor - DAV)
    • alle weiteren Kontrolldokumente (documentos de acompañamiento/de control previo), darunter zum Bespiel: Notifizierungen, Zertifikate, Registrierungen, Genehmigungen oder Einfuhrlizenzen gemäß den Vorgaben der SENAE oder des Consejo de Comercio Exterior (COMEX) 

    Weitere Zollverfahren

    Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können unter anderem folgende Verfahren genutzt werden:

    Zolllagerverfahren

    Die eingeführten Waren werden bei der Zollgutlagerung (depósito aduanero) für einen bestimmten Zeitraum und ohne Entrichtung der Einfuhrabgaben in staatlichen oder privaten Lagern untergebracht. Private Zolllager sind ausschließlich für den Gebrauch ihres Inhabers bestimmt. Die Lagerfrist beträgt bis zu einem Jahr, verlängerbar um sechs Monate. 

    Aktive Veredelung

    Im Rahmen der aktiven Veredelung (perfeccionamiento activo) werden die Waren in das ecuadorianische Zollgebiet importiert, um einem Veredelungsverfahren unterzogen zu werden. Darunter zählen zum Beispiel: die Umwandlung, die Herstellung neuer Waren einschließlich Zusammenbau, Einbau und Montage; Reparaturen sowie für die Erfüllung von Maquila-Programmen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und kann einmalig für den am Anfang gewährten Zeitraum verlängert werden. 

    Vorübergehende Verwendung

    Die vorübergehende Verwendung von Waren zur Wiederausfuhr (admisión temporal) ist bei vollständiger oder teilweiser Aussetzung der Einfuhrabgaben möglich. Die Waren müssen zu bestimmten Zwecken etwa Ausstellungen, Messen und anderen wissenschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen, genutzt werden. Wie lange die Waren im Land verbleiben können, hängt vom Einfuhrzweck ab; im Regelfall beträgt die Verbleibzeit ein Jahr. 

    Überdies findet das Carnet ATA für die vorübergehende abgabenfreie Verwendung in Ecuador keine Anwendung. 

    Zollgutversand

    Im Versandverfahren (tránsito) werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung gegen Sicherheitshinterlegung von einer Zollstelle zu einem Bestimmungsort zur Ausfuhr transportiert.

    Sämtliche Einfuhrregimes sind in den Durchführungsbestimmungen des COPCI (Reglamento) vom 19. Mai 2011 geregelt.

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  • Hohe Einfuhrzölle gelten für einige Kraftfahrzeuge und im landwirtschaftlichen Bereich. Hinzu kommen unterschiedliche einfuhrrelevante Steuern.

    Der Zolltarif Ecuadors basiert auf der Gemeinsamen Nomenklatur der Andengemeinschaft (Nomenclatura Arancelaria Común de la Comunidad Andina – NANDINA), die auf dem Harmonisierten System (HS) aufbaut. Das HS umfasst 21 Abschnitte mit 97 Zolltarifkapiteln. Die Kapitel untergliedern sich in vierstellige HS-Positionen und ergänzende sechsstellige HS-Unterpositionen. Der sechsstellige HS-Code ist in NANDINA auf acht Stellen ("subpartida NANDINA“) erweitert und im ecuadorianischen Zolltarif auf zehn Stellen ("subpartida nacional“) erweitert.

    Einfuhrzoll

    Gemäß dem Zolltarif Ecuadors gelten zum Teil hohe Einfuhrzölle. Für einige Kraftfahrzeuge (Kapitel 87) liegen diese zum Beispiel bei 35 und 40 Prozent, im landwirtschaftlichen Bereich etwa für Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen (Kapitel 7) bei 25 Prozent und für Fleisch von Hausgeflügel (Kapitel 2) bei bis zu 45 oder 85,5 Prozent.

    Mischzölle (in Prozent zuzüglich spezifischer Zoll in US-Dollar je Alkoholgehalt pro Liter / je Kilogramm / je Paar) gelten für einige landwirtschaftliche Produkte (Kapitel 22), Produkte aus Kautschuk (Kapitel 40), Textilprodukte und Schuhe (Kapitel 61 bis 64), keramische Waren (Kapitel 69) und einige Waren des zusätzlichen Kapitels 98. 

    Bemessungsgrundlage für den Zoll "Ad-Valorem" ist der Zollwert, also der Transaktionspreis einschließlich der Fracht (CIF-Wert). Die Fracht wird in die Berechnung der Bemessungsgrundlage seit Ende Dezember 2023 einbezogen. 

    Mit Resolution 007-2021 vom 20. Mai 2021 senkte der Ausschuss für Außenhandel (Comité de Comercio Exterior) die Zölle für 128 Produkte, darunter Kfz-Teile, Generatoren und einige Maschinen und Apparate, von zum Beispiel zehn, 15, 20, 25 oder 30 Prozent auf null Prozent.

    Weitere Steuern

    Einfuhren in Ecuador sind steuerpflichtig; neben dem Einfuhrzoll "Ad-Valorem" werden folgende Steuer erhoben:

    • Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado – IVA)
      Der Regelsteuersatz beträgt zwölf Prozent.
    • FODINFA (Steuer für den Kinderentwicklungsfonds)
      Der Steuersatz liegt bei 0,5 Prozent.
    • Währungsabflusssteuer (Impuesto a la Salida de Divisas – ISD)
      Vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2024 beträgt der Steuersatz 3,50 Prozent.
    • Mit Dekret 325 vom 11. Juli 2024 wurde der ISD-Satz auf die Einfuhr von aus Kohlenwasserstoffen gewonnenen Kraftstoffen, Biokraftstoffen, Flüssiggas und Erdgas, die für den Inlandsverbrauch bestimmt sind, auf null Prozent gesenkt.
    • Sonderverbrauchssteuer (Impuesto a los Consumos Especiales - ICE)
      Produkte wie alkoholische und nicht alkoholische Getränke, Tabakprodukte, Parfüms und Duftwasser, Videospiele, Waffen und Kraftfahrzeuge werden mit der ICE in unterschiedlichen Höhen belastet.

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  • Einfuhrverbote gelten für etwa Chemikalien, Insektizide und Videospiele. Andere Produkte wie Lebensmittel, Textilien und Kraftfahrzeuge unterliegen Einfuhrbeschränkungen.

    Einfuhrverbote

    Einige Produkte dürfen nicht nach Ecuador eingeführt werden. Dazu zählen unter anderem:

    • bestimmte chemische Produkte (Zolltarifposition 2903)
    • einige Insektizide, Fungizide, Herbizide und Desinfektionsmittel (Zolltarifposition 3808.91, 3808.92, 3808.93 und 3808.94)
    • bestimmte Löse- und Verdünnungsmittel (Zolltarifposition 3814)
    • verschiedene lebende, frische, gekühlte, gefrorene, getrocknete oder gesalzene Fische (Zolltarifposition 0301, 0302, 0303, 0305) 
    • Videospielkonsolen (Unterposition 9504.90.91)

    Weitere vom Einfuhrverbot betroffene Waren sind im Anhang II der Resolution 010-2021 des Ausschusses für Außenhandel (Comité de Comercio Exterior) vom 22. Juli 2021 aufgeführt.

    Beschränkungen

    Neben dem Einfuhrverbot unterliegen andere Produkte Einfuhrbeschränkungen; die Einfuhr dieser ist nur bei Erfüllung besonderer Anforderungen möglich. So müssen Importeure zahlreicher Produkte gemäß Anhang I der Resolution 010-2021 unterschiedliche Kontrolldokumente unter anderem Notifizierungen, Zertifikate, Autorisierungen, Registrierungen, Einfuhrgenehmigungen und -lizenzen, vor der Abfertigung zum freien Verkehr vorlegen. Diese Dokumente werden von den verantwortlichen Behörden ausgestellt. 

    Produkte, die von Einfuhrbeschränkungen in Ecuador betroffen sind und die jeweils zuständige Behörde
    Warezuständige Kontrollbehörde
    • Lebensmittel
    • chemische, pharmazeutische und kosmetische Produkte
    Agencia Nacional de Regulación, Control y Vigilancia Sanitaria (ARCSA)
    • lebende Tiere 
    • Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
    • Milch, Milchprodukte, Vogeleier, Honig und andere genießbare Erzeugnisse tierischen Ursprungs
    • Gemüse, Wurzeln und Knollen
    • Obst und Früchte
    • Kaffee, Tee und Kakao
    • Gewürze
    • Getreide
    Agencia de Regulación y Control Fito y Zoosanitario (AGROCALIDAD
    • Fische, Krusten- und Weichtiere
    • Futtermittelpräparate 
    • einige Vitamine
    • einige Antibiotika
    Subsecretaría de Calidad e Inocuidad 
    • Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
    • Milch und Milchprodukte
    • einige Gemüse und Getreide
    • Holz 
    • Kraftfahrzeuge
    Ministerio de Agricultura y Ganadería (MAG
    • radioaktive Stoffe und Abfälle
    • medizinische Geräte 
    Ministerio de Energía y Minas (MEM)
    • Kraftfahrzeuge
    • Traktoren
    • Abschleppwagen
    Ministerio de Transporte y Obras Públicas (MTOP
    • Textilien
    • Fußbekleidung 
    Servicio Ecuatoriano de Normalización (INEN)
    • Waffen
    Comando Conjunto de las Fuerzas Armadas (CCFFAA)
    Die obenstehende Tabelle ist nicht abschließend, sondern beispielhaft.Quelle: Anhang I der Resolution 010-2021 des ecuadorianischen Ausschusses für Außenhandel vom 22. Juli 2021.

    Eine vollständige Übersicht aller für die Zollabfertigung notwendigen Voraussetzungen und der zuständigen Behörden beinhaltet Anhang I der Resolution 010-2021.

    Einfuhrlizenzen für Lebensmittel im Rahmen von Zollkontingenten

    Anhang III der Resolution 010-2021 regelt darüber hinaus die Einfuhrvorschriften für Nahrungsmittel, die aufgrund der Freihandelsabkommen Ecuadors mit der EU (Seite 230), der EFTA (Seite 235) und dem Vereinigten Königreich (Seite 235) im Rahmen von Kontingenten zollfrei eingeführt werden können. Diese Produkte benötigen eine nicht automatische Einfuhrlizenz. Für die Ausstellung dieser ist das Ministerio de Agricultura y Ganadería (MAG) zuständig.

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Kennzeichnungspflichten sind durch Normen geregelt.

    Der Ecuadorianischer Normungsdienst "Servicio Ecuatoriano de Normalización" (INEN) überwacht die Kennzeichnung von Produkten, die für den ecuadorianischen Markt bestimmt sind. Im Allgemeinen müssen Etiketten folgende Angaben aufweisen:

    • den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer des Herstellers oder Importeurs,
    • das Ursprungsland, 
    • Angaben zur Verpackung, 
    • das Nettogewicht 
    • gegebenenfalls Angaben zur Sanitärregistrierung von Produkten. 

    Alle Angaben müssen gut lesbar, gut sichtbar und in spanischer Sprache sein. Falsche, irreführende oder täuschende Angaben sind verboten.

    Überdies regelt der INEN besondere Kennzeichnungspflichten für unterschiedliche Produkte in technischen ecuadorianischen Normen (Normas Técnicas Ecuatorianas – NTE). Dazu zählen zum Beispiel: Lebensmittel, Textilien, Kleidung, Fußbekleidung, Heimtextilien und gefährliche chemische Industrieprodukte. 

    Eine aktuelle Übersicht über die ecuadorianischen technischen Normen hat der INEN veröffentlicht.   

    Nahrungsmittel

    Wie die Lebensmittel für den menschlichen Verzehr gekennzeichnet werden müssen, schreibt der NTE–13341 vor. Danach sind diese Produkte beziehungsweise ihre Etiketten mit unter anderem folgenden Angaben zu versehen:

    • Produktbezeichnung
    • Auflistung der Inhaltsstoffe
    • Netto- und Abtropfgewicht 
    • Identifizierung des Herstellers, Verpackers, Importeures oder Händlers 
    • Ursprungsland und -Stadt
    • Angaben zum Fertigungslos
    • Datum 
    • Hinweise zur Konservierung
    • Gebrauchsanweisungen

    Die Etiketten von bestrahlten und genetisch veränderten Nahrungsmitteln müssen außerdem einen Hinweis auf die entsprechende Behandlung gut sichtbar enthalten. Alkoholische Getränke müssen den Alkoholgrad aufweisen. 

    Weitere Angaben mit denen Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen, beinhalten die NTE–1334-2 und die NTE-1334-3. Beide Normen beziehen sich grundsätzlich auf Angaben zum Nährstoffgehalt.

    Holzverpackungen

    Für Holzverpackungen fordert Ecuador die Einhaltung der Norm ISPM 15 (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel), um eine Einschleppung und Verbreitung von Schädlingen zu verhindern. So müssen alle Verpackungen aus Holz mit Hitze, Methylbromid oder dielektrischer Erwärmung behandelt werden. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung müssen Holzverpackungen mit einer Markierung gekennzeichnet sein. Die nationalen zuständigen Behörden sind die Agencia de Regulación y Control Fito y Zoosanitario (AGROCALIDAD) und das Ministerio de Agricultura y Ganadería (MAG).

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Für Produkte mit EU-Ursprung gelten vereinfachte Marktzugangsvoraussetzungen.

    Zuständig für die Überwachung der Umsetzung technischer Normen und Standards ist der "Servicio Ecuatoriano de Normalización" (INEN).

    Den verbindlichen ecuadorianischen Normen unterliegen eine Vielzahl von Produkten, darunter zum Beispiel Fleisch, Milch, Olivenöl, Zucker und andere Produkte der Agrarindustrie, Hygiene- und Reinigungsmittel, Textilien, Schuhe, Matratzen, Spielzeug, Kosmetikprodukte, Farben, Holz, Kraftfahrzeuge, Reifen, Brennstoffe und einige Erzeugnisse aus Eisen und Stahl.

    Art. 31 des Gesetzes Nr. 2007-76  über das ecuadorianische Qualitätssystem legt fest, dass natürliche oder juristische Personen, die ein Produkt auf dem nationalen Markt verkaufen wollen, dessen Qualität durch ein Konformitätszertifikat (certificado de conformidad) nachweisen müssen. Das Zertifikat muss von einer im Land akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ausstellung eines Zertifikates, das im Rahmen von bestehenden Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen Ecuador und den jeweiligen Herkunftsländern ausgestellt wurde. Für Produkte mit EU-Ursprung gelten erleichterte Regeln.

    Vereinfachter Konformitätsnachweis für Produkte mit EU-Ursprung

    Für Produkte mit Ursprung in der EU gelten im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen Ecuador, Kolumbien, Peru und der Europäischen Union seit Mitte 2014 vereinfachte Regeln der gegenseitigen Anerkennung von technischen Normen und Standards.

    Aufgrund der Vereinbarung 14241 vom 3. Juni 2014 erkennt Ecuador in Bezug auf Qualitätsstandards die in der EU und ihren Mitgliedstaaten geltenden Normen und Standards beziehungsweise technischen Vorschriften als gleichwertig mit den in Ecuador geltenden Normen und Standards an. Seither müssen Importeure anlässlich der Zollabfertigung lediglich ein EU-Ursprungszeugnis für das Produkt (EUR.1) und eine eidesstattliche Erklärung über die Einhaltung der europäischen Qualitätsnormen oder eine Konformitätserklärung des Importeuers vorlegen. Diese Dokumente ersetzen das INEN-Anerkennungszertifikat.  

    Konformitätsnachweise für Produkte ohne EU-Ursprung

    Grundsätzlich müssen Produkte, um den Marktzugang zu erhalten, den ecuadorianischen Normen und Standards entsprechen und für den Marktzugang entsprechend zertifiziert sein. Dies gilt auch für ausländische Produkte, die in Ecuador eingeführt werden. Produkten, die zum Beispiel keinen EU-Ursprung haben, muss ein Zertifikat über die Konformität mit den ecuadorianischen Normen beigefügt sein. Das Zertifikat muss von einer in Ecuador akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein.

    Für Importprodukte mit Konformitätszertifikat muss sich der Importeur anlässlich der Einfuhr ein INEN-Anerkennungszertifikat (Certificado de Reconocimiento) ausstellen lassen. Damit überprüft und bestätigt der INEN, dass die Produkte den ecuadorianischen Normen entsprechen. Die Kosten dafür betragen 247 US-Dollar (Stand: August 2024). Um das Anerkennungszertifikat zu erhalten, muss das Konformitätszertifikat vorgelegt werden.

    Weitere Informationen zum Anerkennungszertifikat hat der INEN bereitgestellt.

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Ecuador errichtet seine erste Freizone. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können ihre Waren zollbegünstigt einführen.

    Mit dem Gesetz "Ley Orgánica de Eficiencia Económica y Generación de Empleo" vom 19. Dezember 2023 hat Präsident Daniel Noboa Azín die freien Wirtschaftszonen in Ecuador eingeführt. Eine Freizone ist ein abgegrenztes geographisches Gebiet innerhalb des nationalen Staatsgebiets, das Sonderregelungen in den Bereichen Außenhandel, Zoll und Steuern unterliegt. Insofern genießen Unternehmen, die sich dort niederlassen, Zoll- und Steuervergünstigungen wie zum Beispiel:

    • Befreiung aller Steuern auf den Außenhandel (tributos al comercio exterior) etwa die Mehrwertsteuer (IVA) und die Devisenabflusssteuer (ISD) 
    • Einkommensteuersatz (Impuesto a la Renta) von null Prozent für die ersten fünf Jahre. Danach gilt ein fester Steuersatz von fünfzehn Prozent

    Zu den Tätigkeiten, die in den freien Wirtschaftszonen ausgeübt werden können, zählen unter anderem:  

    1. Industrietätigkeiten: Verarbeitung von Fischerei-, Aquakultur- und Forstwirtschaftserzeugnissen, agrar- und landwirtschafte Aktivitäten und Manufaktur
    2. Dienstleistungstätigkeiten: Reparatur, Reinigung oder Qualitätsprüfung von Waren, Forschung, Tourismus, Telekommunikation und Dienstleistungen des Gesundheitswesens  
    3. Handels- und Logistikaktivitäten: Transport, Lagerung, Verpackung, Umpacken, Etikettierung, Recycling und Zusammenbau 

    Verantwortlich für die Erteilung der Genehmigung zur Niederlassung ist der Comité Estratégico de Promoción y Atracción de Inversiones (CEPAI) vor Prüfung durch das Ministerium für Produktion, Außenhandel, Investitionen und Fischerei (Ministerio de Producción, Comercio Exterior, Inversiones y Pesca – MPCEIP).

    Die Mindestdauer einer Freizone beträgt 30 Jahre. Die Frist kann so oft wie nötigt um die im Vertrag angegebene Laufzeit verlängert werden. 

    Die erste Freizone Ecuadors ist in El Austro, in der Ortschaft (Parroquia) Javier Loyola de Azogues geplant. 

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.