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Zollmeldung Botsuana Umsatzsteuer

Botsuana weitet Nullsteuersatz auf weitere Produkte aus

Zahlreiche landwirtschaftliche Geräte, Lebensmittel sowie Hygieneartikel können im Rahmen des sogenannten Nullsatzes (Zero rated supplies) vergünstigt eingeführt werden.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Mit dem Value Added Tax (Amendment) Act of 2023 können nun weitere Waren vergünstigt in Botsuana eingeführt werden. Für folgende Waren gilt ein Mehrwertsteuersatz von Null Prozent (Nullsatz):

  • Gemüse
  • Speiseöl
  • Flüssiggas
  • Salz
  • Säuglingsnahrung
  • Babywindeln
  • Damenbinden oder Tampons
  • Kondome
  • Traktoren und landwirtschaftliche Geräte

Die entsprechenden Zolltarifnummern der aufgeführten Waren können Sie der untenstehenden Public Notice entnehmen. Das Änderungsgesetz und die damit einhergehenden Änderungen treten am 3. Mai 2023 in Kraft.

Quelle: Public Notice: Value Added Tax (Amendment) Act 2023

Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer in Botsuana

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