Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana

Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

  • Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.

    Mitglied in der WTO

    Botsuana ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) bereits am 28. August 1987 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Botsuana seit dem 31. Mai 1995 an.

    Weitere Informationen: Botsuana in der WTO

    Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU)

    Am 1. März 1970 trat das 1969 Southern African Customs Union (SACU) Agreement in Kraft. Die Zollunion des südlichen Afrika in ihrer heutigen Ausprägung geht jedoch auf das neu verhandelte SACU Agreement von 2002 zurück, das am 15. Juli 2004 in Kraft getreten ist. 2011 und 2013 erfolgten Ergänzungen zum Abkommen, die 2016 und 2017 in Kraft traten.

    Es besteht ein gemeinsamer Zollaußentarif für Waren aus Drittländern, freier Warenverkehr innerhalb der SACU für von SACU-Mitgliedern hergestellte Waren sowie ein gemeinsamer Steuersatz. Ziele der Zollunion sind unter anderem die Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Steigerung eines fairen Wettbewerbs untereinander.

    Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)

    Botsuana gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das in 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll, welches den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vorsieht. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - SADC

    Der Handel zwischen Botsuana und der Europäischen Union (EU) erfolgt auf der Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA). Neben Botsuana begünstigt das WPA noch folgende fünf der 16 SADC-Staaten: Namibia, Lesotho, Mosambik, Südafrika und Eswatini. Seit 2018 wenden alle Parteien das WPA vorläufig an, wobei das WPA zwischen der EU einerseits und Botsuana, Namibia, Südafrika und Lesotho andererseits bereits am 10. Oktober 2016 vorläufig in Kraft trat. Sobald alle Vertragsmitglieder das Abkommen ratifiziert haben, tritt es vollständig in Kraft.

    Zur Liberalisierung des Warenhandels haben sich die Vertragsparteien auf gegenseitige Ursprungspräferenzen geeinigt, die sich aus den Ursprungsregeln des WPA ergeben. Das WPA sieht für zahlreiche Waren einen reduzierten Zollsatz oder sogar einen zoll- und kontingentfreien Zugang vor. Der verbesserte Marktzugang ist zugunsten der SADC-Staaten asymmetrisch gestaltet, sodass keines der sechs afrikanischen Länder das EU-Angebot zu 100 Prozent kompensieren muss.

    Alle Zölle sind in den Anhängen I, II und III des WPA aufgeführt. Botsuana hat die Vergünstigungen, die es der EU gewährt, bereits in seinen Zolltarif integriert.

    Weitere Informationen zum: SADC-EU-WPA

    Tripartite und afrikanische Freihandelszone

    Die Tripartite-Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 14 Staaten erforderlich. Bisher haben elf Staaten die geschlossene Vereinbarung ratifiziert - darunter auch Botsuana.

    Darüber hinaus hat Botsuana das Rahmenabkommen für die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) unterzeichnet und die Ratifizierungsurkunde am 19. Februar 2023 hinterlegt.

    Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA

    Waren mit Ursprung in Botsuana können zudem bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Botsuana von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.

    Daneben können botsuanische Waren von Präferenzen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die einseitig von den USA gewährten Zollerleichterungen für etwa 40 Länder Afrikas gelten derzeit bis 2025.

    Bilaterale Handelsabkommen

    Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen und ermöglicht so, die Handelsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern zu intensivieren und zu regeln.

    Botsuana - Simbabwe

    Das Handelsabkommen zwischen Botsuana und Simbabwe wurde 1956 unterzeichnet und erfuhr 2010 seine letzte Änderung. Für Ursprungswaren sieht das Abkommen Präferenzbehandlungen vor, sofern die entsprechenden Ursprungsregeln eingehalten werden. Dabei müssen die Waren entweder vollständig aus einem der beiden Vertragsstaaten stammen oder einen lokalen Anteil von mindestens 25 Prozent aufweisen. 

    Weitere Informationen: Handelsabkommen zwischen Botsuana und Simbabwe

    Weitere Mitgliedschaften

    Neben den bereits genannten Mitgliedschaften und Abkommen bestehen zudem im Rahmen der SACU ein Abkommen mit den EFTA-Staaten (European Free Trade Association: Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein), ein weiteres Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) sowie seit dem 1. Januar 2021 ein weiteres Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Mosambik.

    Weiterführende Informationen

    1. Informationen zu Botsuanas Handelsabkommen
    2. Allgemeine Informationen zu den übergreifenden Abkommen (etwa SADC, SACU, etc.) finden Sie in unserer Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika.
    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Jede Einfuhr ist anzumelden und bereits vorab in Form einer Ankunftsanzeige anzuzeigen. 

    Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten: 

    Registrierungen

    Jedes Unternehmen, welches gewerblich in Botsuana tätig werden möchte, muss im Handelsregister der Behörde Companies and Intellectual Property Authority (CIPA) eingetragen sein.  

    Importeure müssen sich zudem bei der botsuanischen Zollbehörde (BURS) registrieren und eine Trader Identification Number (TIN) beantragen, sofern sie steuerliche Lieferungen ab einem Wert von 20.000 Pula (P)/jährlich erbringen. Zollagenten sind dagegen unabhängig von einem jährlichen Schwellenwert dazu verpflichtet, sich zu registrieren. Bei steuerpflichtigen Lieferungen ab einem Wert von mehr als 1.000.000 P/jährlich muss sich der Importeur zusätzlich zur Umsatzsteuer registrieren.

    Weitere Informationen zur Registrierung

    Meldepflicht vor Ankunft der Ware

    Die Ankunft von Importsendungen ist vorab in Form einer Ankunftsanzeige (Report of Arrival/Cargo Manifest) anzuzeigen. Eine solche Ankunftsanzeige wird vom Eigentümer oder Betreiber des jeweiligen Transportmittels oder einem von ihm Beauftragten, wie zum Beispiel Spediteur, in englischer Sprache erstellt und eingereicht. Das Dokument kann in Papierform in zweifacher Ausfertigung oder alternativ über das Single Electronic Window eingereicht werden. 

    Fristen für die AnkunftsmeldungJe nach Art des Transportmittels können die Abgabezeiten unterschiedlich sein

    Verkehrsweg

    Zeitpunkt und Ort der Abgabe der Ankunftsmeldung

    Schiffs- und Straßenverkehr

    Bei Ankunft am ersten Eingangsort 

    Flugzeug

    Innerhalb von drei Stunden nach Landung des Flugzeuges am ersten Zollflughafen 

    Schienenverkehr

    Bei Ankunft des Zuges an jedem Entladebahnhof

    Stand: April 2024Quelle: Access2Markets: https://trade.ec.europa.eu/access-to-market


    Zollanmeldung

    Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung (Bill of Entry, BOE/SAD 500) vorzulegen. Diese ist in englischer Sprache zu erstellen und enthält alle Angaben über die eingeführte Ware.

    Die BOE wird in der Regel vor dem Eintreffen der Ware in Botsuana elektronisch über das Single Electronic Window eingereicht. Alternativ kann die Zollanmeldung auch bei Ankunft der Waren in Papierform eingereicht werden. Die Zollanmeldung ist in zweifacher Ausfertigung sowie mit allen weiteren entsprechenden Begleitdokumenten bei den Zollbehörden am Grenzübergang vorzulegen.

    Die Zollanmeldung kann vom Einführer selbst oder einem zugelassenen Zollagenten vorgenommen werden.

    Weitere Informationen zur Zollanmeldung

    Warenbegleitpapiere 

    Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente einzureichen:

    Handelsrechnung

    Für die Wareneinfuhr ist eine in englischer Sprache ausgestellte Handelsrechnung im Original einzureichen. Zusätzliche Kopien sowie weitere Belege oder Dokumente können abhängig von der einzuführenden Ware erforderlich sein. 

    Es sind folgende Angaben auf die Handelsrechnung zu drucken:

    • Handelsname der Ware/handelsübliche Bezeichnung
    • Genaue Warenbeschreibung
    • Identifikationsnummer der Ware
    • Angaben, die für die Festsetzung des Zolls von Bedeutung sind
    • Angaben zum Transaktionswert oder zu möglichen Rabatten, Zöllen, Steuern etc.
    • Gesamtkosten
    • Weitere Angaben abhängig von der Warenart (zum Beispiel Alkoholgehalt in Volumen bei Spirituosen)

    Daneben ist es im internationalen Handel üblich, folgende Angaben ebenfalls auf die Handelsrechnung zu drucken:

    • Name und Anschrift von Verkäufer und Empfänger
    • Rechnungsnummer
    • Ausstellungsort und Datum
    • Ursprungsland
    • Angaben zum Transport
    • Liefer- und Zahlungsbedingungen 
    • Anzahl und Art der Packstücke
    • Preis pro Stück und Menge

    Packliste

    Eine detaillierte Packliste ist dann beizufügen, wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält. Für ausgewählte Waren, zum Beispiel Sprengstoffe (unterliegen dem Konformitätsbewertungsprogramm), ist die Packliste obligatorisch und Voraussetzung für die Einfuhrgenehmigung. 

    Die Packliste ist in englischer Sprache zu erstellen. Die einzelnen Waren müssen übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marke, Importlizenznummer, Brutto- und Nettogewicht sowie Lieferbedingungen aufgelistet werden. Es ist kein spezielles Formblatt notwendig. 

    Frachtdokumente

    Bei der Luftfracht spricht man von einem Luftfrachtbrief (Air Waybill). Bei der Seefracht von einem Konnossement (Bill of Lading). Beide Dokumente enthalten Einzelheiten zum Warentransport und sind bei der Zollabfertigung vorzulegen. Normalerweise werden die Dokumente in englischer Sprache vom Spediteur oder seinem Vertreter vorbereitet.

    Präferenznachweise

    Präferenzdokumente dürfen nur ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausstellung nach den geltenden Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens erfüllt sind. Bei Vorlage eines Präferenzdokuments genießt die jeweilige Ware eine bevorzugte Behandlung, möglicherweise sogar Zollfreiheit. 

    Das Ursprungsprotokoll zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC, EU-SADC-WPA) legt die Ursprungsnachweise und die entsprechenden Regeln zur Bestimmung des präferenziellen Ursprungs fest.

    Ursprungsnachweise im Rahmen des EU-SADC-WPAWer darf welches Dokument ausstellen?
    1. Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1: Wird von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt.
       
    2. Ursprungserklärung auf der Rechnung nach vorgeschriebenem Wort: Kann von jedem Ausführer, sofern der Gesamtwert der Sendung 6.000 EUR nicht überschreitet, oder von einem ermächtigten Ausführer (ohne Wertgrenze) ausgestellt werden.
    Quelle: https://wup.zoll.de/wup_online/rechtsgrundlagen.php?landinfo=BW&stichtag=18.04.2024&gruppen_id=61&position=8543&rgl_id=192

     

    Ein Ursprungsnachweis ist nicht erforderlich, wenn der Gesamtwert der Erzeugnisse bei Kleinsendungen nicht höher ist als 500 Euro oder 1.200 Euro für die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthaltenen Erzeugnisse.

    Weitere Informationen zum EU-SADC-WPA

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    Das Programm des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator - AEO) findet in Botsuana Anwendung. Unternehmen, die die Voraussetzungen des Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade der Weltzollorganisation erfüllen, können diesen Status beantragen und von zollrechtlichen Vereinfachungen sowie Verfahrenserleichterungen profitieren. 

    Weitere Informationen: AEO in Botsuana

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Botsuana verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.

    Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Der Customs and Excise Duty Act unterscheidet zwischen verschiedenen Verfahren.

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (home use)

    Waren, die im Zollgebiet von Botsuana verbleiben und dort verwendet oder verbraucht werden sollen, müssen über das Zollverfahren "home use" abgewickelt werden. Waren können entweder direkt bei Einfuhr in Botsuana zum zollrechtlich freien Verkehr abgewickelt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel, wenn die Ware aus einem Lager entnommen wird. 

    Um die Freigabe zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr zu erhalten, müssen neben der Zollanmeldung auch alle weiteren Warenbegleitpapiere eingereicht und die Einfuhrzölle, Steuern sowie sonstige Abgaben beglichen werden (Informationen zur Zollanmeldung). Die anfallenden Einfuhrabgaben können auch erst nach der Freigabe der Waren beglichen werden, sofern eine Sicherheitsleistung hinterlegt wird und die Abgaben innerhalb von zehn Tagen nach Warenfreigabe gezahlt werden.

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt J: 211-214

    Zolllager (warehousing)

    Waren, die in das Zollgebiet verbracht werden oder es verlassen, können zur Lagerung (warehousing of goods) in einem zugelassenen Lager angemeldet und dort bis zu zwei Jahre gelagert werden. Eine Verlängerung ist möglich.

    Während der Lagerung befinden sich die Waren unter zollamtlicher Überwachung. Vor Freigabe der Waren müssen alle Abgaben vollständig gezahlt werden. Wird die Ware nach der Einlagerung in den freien Verkehr verbracht, fallen Zölle und Gebühren an.

    Botsuana unterscheidet zwei Arten von Zolllagern:

    • Public Customs Warehouse: In einem öffentlichen Lager kann jede Person Waren lagern, die sich nicht im freien Verkehr befinden
    • Private Customs Warehouse: In einem privaten Lager darf ausschließlich ein Lagerbetreiber seine eigenen Waren lagern

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt D: 147-165

    Versandverfahren (transit/transhipment)

    Die Durchfuhr oder Umladung von Waren ohne Entrichtung der Zölle und Steuern ist nur dann möglich, wenn die im Customs Act unter Nr. 166-183 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Durchfuhr durch Botsuana ist zudem lediglich von einer Eingangszollstelle zu einer Ausgangszollstelle, von einer Eingangszollstelle zu einer Binnenzollstelle, von einer Binnenzollstelle zu einer Ausgangszollstelle oder von einer Binnenzollstelle zu einer anderen Binnenzollstelle möglich.

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt E und F: 166-183

    Formular: SAD 502 - Customs Declaration Form (Transit Control)

    Vorübergehende Verwendung (temporary admission)

    Waren können vorübergehend in Botsuana eingeführt werden, wenn beabsichtigt ist, diese innerhalb von zwölf Monaten nach Einfuhr in unverändertem Zustand wieder auszuführen. Eine Sicherheit, zum Beispiel in Form einer Barkaution, in Höhe der Einfuhrabgaben ist bei Einfuhr der Waren zu hinterlegen. Sie wird bei fristgerechter Wiederausfuhr erstattet. Darüber hinaus ist eine Genehmigung des Botswana Unified Revenue Service (BURS) erforderlich. 

    Formular: Form 6: Application for Temporary Import Permit

    Botsuana akzeptiert im Rahmen der SACU (Zollunion des Südlichen Afrika) zudem die Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens (internationales Zollpassierscheinheft), welches eine vorübergehende abgabenfreie Einfuhr ermöglicht. Mit einem solchen Carnet können jedoch nur folgende Waren abgabenfrei eingeführt und später wieder ausgeführt werden: Berufsausrüstung, Ausstellungs- und Messegüter sowie Warenmuster. Waren, die von vornherein im Ausland verbleiben sollen, können nicht mit einem Carnet A.T.A. eingeführt werden. Güter, die vorerst mit einem Carnet eingeführt wurden, dann aber doch im Ausland verbleiben sollen, müssen der nächsten ausländischen Zollbehörde unter Vorlage des Carnets gemeldet werden. Alle Zollämter dürfen Carnets in der Einfuhr abfertigen, jedoch dürfen nur bestimmte Zollämter die Wiederausfuhr durchführen.

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt G: 184-196

    Aktive und passive Veredelung (inward and outward processing)

    Bei der aktiven Veredelung werden Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur in das Zollgebiet eingeführt, um sie nach entsprechender Behandlung wieder auszuführen. Unter die aktive Veredelung fallen in Botsuana zudem die Demontage, das Verpacken und Umverpacken sowie die Verwendung bestimmter Waren, die den Veredelungsprozess ermöglichen oder erleichtern, aber am Ende kein Bestandteil des Veredelungserzeugnisses sind. 

    Um Waren für den aktiven Veredelungsprozess einführen zu dürfen, muss der Importeur für dieses Zollverfahren bei BURS registriert sein und über BURS eine Vorabgenehmigung einholen.  

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt H:  203-210

    Passive Veredelung bedeutet, dass Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur vorübergehend aus dem Zollgebiet ausgeführt und nach Abschluss der Arbeiten wieder eingeführt werden.  

    Waren, die durch diesen Prozess ihren wesentlichen Charakter beibehalten und an denselben Ausführer zurückgeschickt werden, sind von den Einfuhrabgaben befreit. 

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt L: 221-230

    Customs Procedure Codes

    Um Verzögerungen an der Zollstelle zu minimieren, kann das entsprechende Zollverfahren bereits in der Zollanmeldung anhand eines Customs Procedure Code/CPC hinterlegt werden. Der Code signalisiert, ob die Erklärung für einen Import, Export, Transit oder einen anderen in einer Zollumgebung möglichen Umstand bestimmt ist.

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Neben den Einfuhrzöllen können bei der Wareneinfuhr noch weitere Abgaben anfallen. Einige Verbrauchsgüter werden sogar doppelt belastet.

    Die anfallenden Einfuhrabgaben sind zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig. Bei Botswana Unified Revenue Service (BURS) registrierte Händler können die Zahlung um bis zu einem Monat aufschieben. Die Abgaben sind bar oder per Bankscheck zu begleichen. 

    Zolltarif und Zollsätze

    Der Zolltarif Botsuanas basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022). Der botsuanische Zolltarif (Customs and Excise Tariff) entspricht dem Gemeinsamen Außenzolltarif der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und wird von Botsuana in Konsultation mit den anderen Mitgliedstaaten der Zollunion erstellt.

    Der Zolltarif enthält neben der Codenummer (jede Ware hat eine bestimmte Nummer) und der Warenbeschreibung den allgemeinen Zollsatz. Der allgemeine Zollsatz kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Ware von keinem Präferenzzollsatz profitieren kann, weil bei der Einfuhrabfertigung beispielsweise kein Präferenznachweis vorgelegt wird oder auch gar kein Präferenzabkommen besteht, das einen Präferenzzollsatz rechtfertigt. Außerdem setzt die Anwendung des allgemeinen Zollsatzes voraus, dass keine zusätzlichen Zölle, wie etwa Antidumping- oder Ausgleichzölle, anfallen. Die Zollsätze gelten als Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. 

    Der Zolltarif enthält Wertzollsätze, spezifische Zollsätze und Mischzollsätze. Der Durchschnitt der angewandten Most-Favoured-Nation-Zollsätze (MFN) (das sind die allgemeinen Zollsätze) lag 2022 bei 7,6 Prozent. Über die Hälfte der Waren können zollfrei eingeführt werden. Im Rahmen der SACU sind Waren, die aus Eswatini, Namibia, Lesotho und Südafrika in Botsuana eingeführt werden, zollfrei. Die Berechnung und somit die Höhe der Zollgebühren hängen davon ab, ob die Ware aus einem anderen SACU-Staat importiert wird oder aus einem nicht der SACU angehörigen Staat.

    Berechnung der ZollgebührenDie Höhe des Zollsatzes ist davon abhängig, ob die Einfuhr aus einem SACU-Staat erfolgt oder nicht?
    Zollgebühr (Waren aus SACU-Ländern)Zollgebühr (Waren aus Nicht-SACU-Ländern)
    0Transaktionswert x Zollsatz
    Stand: April 2024Quelle: https://www.burs.org.bw/index.php/customsexcisemain/payments-of-customs-duty-and-import-vat/assessment-and-payment

     

    Zollwert

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Zölle ist der Zollwert. Entsprechend dem von Botsuana umgesetzten Zollwertkodex der World Trade Organization (WTO) ist dies in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, abzüglich Fracht- und Versicherungskosten. Kann der Zollwert nicht nach dieser ersten Methode festgestellt werden, sind die zweite bis sechste Methode in der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Ermittlung des Zollwerts zu prüfen.

    Antidumping- und Ausgleichszölle

    Neben dem normalen Zoll kann zusätzlich ein Antidumping und/oder Ausgleichszoll anfallen. Diese Zölle werden allerdings nur dann festgesetzt, wenn Untersuchungen der zuständigen Stelle (hier: Botswana Unified Revenue Service) ergeben haben, dass im konkreten Fall Dumping oder Subventionierung durch den Verkäufer/das Exportland vorliegt. Die Höhe dieses Zolls hängt von den jeweiligen Untersuchungen ab. Er kann sowohl als Wert- als auch als spezifischer Zoll erhoben werden.

    Darüber hinaus können zusätzliche Zölle auch gemäß dem WTO-Schutzabkommen oder besonderen Vorschriften des GATT erhoben werden.

    Weitere Informationen zu den derzeit geltenden Maßnahmen

    Einfuhrumsatzsteuer

    Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der botsuanischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Botsuana erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können. 

    Der Normalsatz beträgt 14 Prozent. Neben der 14 prozentigen Mehrwertsteuer greift für einige Waren auch eine Mehrwertsteuerbefreiung (Exempt supplies) oder ein Nullsatz (Zero rated supplies). Darunter fallen unter anderem bestimmte Lebensmittel wie Maismehl, Zucker, Kartoffeln, Tomaten und Karotten (First & Second Schedule, Value Added Tax Act).

    Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der verzollte Warenwert (in der Regel CIF-Wert der Ware; Cost Insurance Freight) zuzüglich Zoll und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst. 

    Die Höhe der zu leistenden Mehrwertsteuer lässt sich wie folgt ermitteln:

    Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer

    Mehrwertsteuer (Ware aus SACU-Ländern)

    Mehrwertsteuer (Ware aus Nicht-SACU-Ländern)

    (Transaktionswert + Versicherung + Fracht) x 14 Prozent

    (Transaktionswert + Zollgebühr + Versicherung + Fracht) x 14 Prozent

    Stand: April 2023Quelle: https://www.burs.org.bw/index.php/tax/value-added-tax


    Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer und Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

    Gesetzesgrundlage: Value Added Tax Act

    Verbrauchsteuer 

    Auf Grundlage des Customs and Excise Act und den entsprechenden Aktualisierungen wird der Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren mit einer indirekten Steuer belastet. 

    Bei der Einfuhr von beispielsweise folgenden Waren fällt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) an:

    • Tabakwaren;
    • alkoholische Getränke;
    • Kraftfahrzeuge;
    • Sportgeräte;
    • chemische Erzeugnisse;
    • Erdölerzeugnisse;
    • Luxusgüter, wie zum Beispiel Kosmetika, Fernseh- und Audiogeräte.

    Die Liste aller verbrauchsteuerpflichtigen Waren können Sie im Customs and Excise Act - Part 2A und 2B nachlesen.

    Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert. 

    Beispiele - Wie hoch ist der Verbrauchsteuersatz für ausgewählte Waren?

    Produktkategorie 

    Beispiel

    Verbrauchsteuersatz

    Alkoholische Getränke

    Bier (HS: 2206.00.15)

    7.82 c/l

    Tabakwaren

    Zigarren/Zigarillos (HS: 2402.10.90)

    5061.01 P/kg

    Mineralölerzeugnisse

    Benzin (HS: 2710.12.02)

    3.909 c/l

    KFZ

    Fahrzeuge zum Befördern von <10 Personen auf Schnee oder Golfplätzen

    (HS: 8703.10)

    [(0,00003 x verzollter Warenwert erhöht um 15 Prozent zuzüglich nicht ermäßigter Zölle) – 0,75] Prozent.

    Jedoch nicht mehr als 30 Prozent des um 15 Prozent erhöhten Zollwerts zuzüglich der nicht erstatteten Zölle.

    Sportgeräte, -equipment

    Golfbälle

    (HS: 9506.32)

    9 Prozent

    Stand der Tabelle: April 2023; Die Zolltarifnummern beziehen sich auf die botsuanischen Zolltarifnummern; 1 Botsuanischer Pula = 0,070 Euro (Stand: 06.04.2023).Quelle: https://botswanatradeportal.org.bw/kcfinder/upload/files/Schedule%20No%201%20Part%202A.pdf


    Weitere Steuern und Abgaben

    Bei der Wareneinfuhr in Botsuana können je nach Art der Ware noch weitere Abgaben anfallen.

    Weitere Steuerarten in BotsuanaBeachten Sie die zusätzlichen Abgaben, die je nach Produkt bei der Einfuhr anfallen können
    Art der SteuerDavon betroffene ProdukteHöhe der Abgabe
    Steuer auf technische GeräteBestimmte technische Geräte wie zum Beispiel Videokassetten, Digitalkameras und Drucker1 oder 2 Prozent des Warenwertes
    KraftstoffsteuerVerbleites und bleifreies Benzin und DieselUnterschiedliche Höhe
    AlkoholsteuerAlkoholische Getränke35 Prozent des verzollten Warenwertes
    TabaksteuerTabak30 Prozent des verzollten Warenwertes
    Steuer auf ausgewählte LebensmittelBeispielsweise WeizenmehlUnterschiedliche Höhe (Weizenmehl: 10,5 Prozent des verzollten Warenwertes)
    Stand: April 2024Quelle: Access2Markets: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home

     

    Befreiung und Erstattung von Einfuhrabgaben

    Ein ausgewählter Personenkreis, der im Customs and Excise Act aufgeführt wird, kann von der Zahlung von Einfuhrzöllen sowie der Mehrwertsteuer befreit werden. Dies setzt eine von der BURS genehmigte Freistellungsbescheinigung voraus. 

    Eine fehlerhafte Veranlagung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer kann korrigiert werden, indem das entsprechende Antragsformular CE 66 unter Einhaltung einer festgelegten Frist beim Zollamt eingereicht wird. Darüber hinaus sind die Zollanmeldung und weitere Warenbegleitdokumente, eine Kopie der Quittung über die gezahlten Abgaben, das Formular SAD 503 sowie möglicherweise weitere von BURS angeforderte Dokumente einzureichen.

    Weitere Informationen zur Befreiung und Erstattung

    Übersicht der verschiedenen Formulare (Anträge)

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Für die Einfuhr von etwa Lebensmitteln und Medikamenten gelten Sonderregelungen. Nur wenn diese erfüllt sind und entsprechende Dokumente vorgelegt werden, ist die Einfuhr erlaubt.

    Einfuhrverbote sowie -beschränkungen dienen dem Schutz der Gesellschaft sowie der Umwelt in Botsuana. Um Waren problemlos in Botsuana einführen zu können, sollten sich Importeure (sowie Reisende) vorab mit den einzelnen Verboten und Beschränkungen vertraut machen und bei Bedarf die entsprechenden Genehmigungen, Lizenzen oder weitere Marktzugangsdokumente einholen. Die entsprechenden Dokumente müssen bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen möglich. 

    Einfuhrverbote

    Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:  

    • bestimmte Betäubungsmittel, Suchtmittel und verwandte Substanzen
    • umweltgefährdende Güter (zum Beispiel radioaktiver Müll)
    • gefährliche Abfälle (Basler Übereinkommen und Waste Management)
    • bestimmte Pflanzen (First Schedule - Plant Protection Regulations)
    • bestimmte Halbedelsteine (zum Beispiel Achat)
    • bestimmte giftige Stoffe
    • bestimmte Waffen und Sprengstoffe
    • Falschgeld und Waren, die das Markenrecht verletzen
    • Reproduktionen von urheberrechtlich geschützten Publikationen
    • Waren, die in Gefängnissen oder Strafanstalten hergestellt wurden

    Neben dessen können Einfuhrverbote auch nur für Waren aus bestimmten Exportländern gelten oder für einen gewissen Zeitraum verhängt werden.

    Weitere Informationen:

    Einfuhrbeschränkungen 

    Waren, für die auf Grundlage nationaler Gesetze oder internationaler Abkommen Beschränkungen gelten, dürfen eingeführt werden, sofern die geforderten Nachweise, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz oder Bestätigung über eine Typprüfung, vorgelegt werden können oder die festgelegte Einfuhrmenge nicht überschritten wird. 

    Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:

    • bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte
    • Haustiere
    • bestimmte Tiere und tierische Erzeugnisse
    • bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Samen und Blumenzwiebeln (Schedule of the Plant Protection Regulations)
    • Erdöl
    • Boote
    • bestimmte Schusswaffen und Munition
    • bestimmte gebrauchte Güter (zum Beispiel Kleidung)
    • bestimmte Waren aus Plastik (Plastic Waste Amendments to the Basel Convention) 

    Eine Übersicht der einfuhr- und ausfuhrbeschränkten Güter finden Sie auf der Seite des Botswana Unified Revenue Service (BURS) sowie in den Import Licence Regulations "Control of Goods, Prices and other Charges, Chapter 43:08".

    Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur oder ein von ihm ernannter Vertreter vor Ankunft in Botsuana entsprechende Einfuhrdokumente wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung und/oder Lizenz bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Botsuana erkennt beispielsweise Analysezertifikate aus dem Exportland an, sofern diese von einer autorisierten Stelle ausgestellt wurden und alle notwendigen Informationen enthalten. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum botsuanischen Markt erforderlich.

    Beispiele: Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen

    Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder es können weitere Dokumente erforderlich sein. Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind, können Sie im Botswana Trade Portal recherchieren.  

    Lebende Tiere und tierische Produkte:

    • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture
    • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für lebende Tiere/tierische Produkte
    • Konformitätszertifikat für bestimmte Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (zum Beispiel Milch)
    • Achtung: Für die Einfuhr bestimmter Tiere und tierischer Produkte können Schutzmaßnahmen gelten, um das Land beispielsweise vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Das World Animal Health Information System gibt hierzu Auskunft

    Pflanzen und pflanzliche Produkte:

    • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture - Ausnahmen gelten für Waren des Fourth Schedule of the Plant Protection Regulations
    • Pflanzengesundheitszeugnis für Waren, die der Pflanzengesundheitskontrolle unterliegen
    • Konformitätszertifikat für bestimmte Produkte (zum Beispiel Getreide);
    • Für bestimmte lokale landwirtschaftliche Produkte, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, können Einfuhrkontingente die Einfuhr beschränken oder sogar verbieten
    • Werden Waren zum ersten Mal in Botsuana eingeführt, muss vor Erteilung der Einfuhrgenehmigung in der Regel eine Schädlingsrisikoanalyse durchgeführt werden

    Geschützte Arten im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES):

    • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Environment, Natural Resources Conservation and Tourism

    Arzneimittel:

    • Produktregistrierung bei Botswana Medicines Regulatory Authority
    • Einfuhrgenehmigung der Botswana Medicines Regulatory Authority
    • Analysezertifikat
    • Zertifikat über gute Herstellungspraxis
    • Freiverkäuflichkeitsbescheinigung
    • WHO-konformes Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts
    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Regulierte Waren, wie etwa elektrische Haushaltsgeräte, müssen vor der Einfuhr in Botsuana von einer akkreditierten Prüfgesellschaft auf entsprechende Normen hin überprüft werden.

    Waren, die in Botsuana eingeführt werden, müssen vor allem den vom Botswana Bureau of Standards (BOBS) festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen, wobei diese weitgehend den international anerkannten Standards entsprechen.

    Normen und Standards

    Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die botsuanische Standardisierungsbehörde BOBS verantwortlich. Auf nationaler Ebene unterscheidet BOBS zwischen freiwilligen und obligatorischen Standards. 

    Obligatorische Standards

    Botsuana sieht derzeit für unter anderem folgende Waren obligatorische Standards vor (vollständige Übersicht):

    • Erdnussbutter
    • ausgewählte Kuhmilchprodukte
    • Ganze und geschälte Sorghumkörner für den menschlichen
      Verzehr
    • KFZ-Rückstrahler 
    • bestimmte Elektronikgeräte

    All diese Waren können sich auf die menschliche Gesundheit, Sicherheit, Umweltbedingungen oder den Handel auswirken. Einige dieser regulierten Waren unterliegen dem Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Standards (Compulsory Standards) Regulations (SCSR) Programm und einer damit einhergehenden Vorversandkontrolle.

    Freiwillige Standards

    Neben den obligatorischen Standards hat Botsuana zahlreiche freiwillige Standards entwickelt. Freiwillige Standards sind nicht bindend und nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte steigern.

    Internationale Standards

    Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Botsuana Waren, die die festgelegten Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Codex Alimentarius Kommission entsprechen.

    Eine Übersicht aller in Botsuana anerkannten Standards kann online eingesehen werden.

    Konformitätsbewertungsverfahren

    Nach SCSR dürfen regulierte Produkte, wie zum Beispiel elektrische Haushaltsgeräte, Beleuchtungen, Fahrzeugteile und Zubehör, Tiernahrung, Lebensmittel oder auch Kosmetikprodukte, nur mit einem entsprechenden Produktzertifikat (Product Certificate/PC) oder einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) in Botsuana eingeführt und dort an den Häfen und Grenzen abgefertigt werden. Das PC beziehungsweise das CoC ist Voraussetzungen für den Marktzugang in Botsuana.

    Die Liste der regulierten Waren umfasst derzeit 81 Warenkategorien. Eine vollumfängliche Produktliste inklusive Zolltarifnummern ist online verfügbar.

    In Botsuana gibt es drei Möglichkeiten, die Konformität der einzuführenden Waren nachzuweisen:

    1. Konformitätsbescheinigung für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland
    2. Produktzertifikat für Exporteure/Hersteller, die häufig und/oder große Mengen exportieren, durch eine autorisierte Prüfgesellschaft
    3. Konformitätsbescheinigung im Bestimmungsland (Botsuana) für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller
       

    Konformitätsbescheinigung für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller

    Die Konformitätsbescheinigung wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. BOBS hat unter anderem folgende Prüfstellen zur Durchführung von Konformitätsprüfungen anerkannt:

    • Bureau Veritas
    • Intertek Group PLC
    • Namibische Normungsinstitution (NSI)
    • Südafrikanisches Büro für Standards (SABS)
    • Standards Association of Zimbabwe (SAZ)
    • TÜV Rheinland Aktiengesellschaft
    • World Standardization Certification and Testing Group Co., Ltd.

    Für den Antrag auf eine Konformitätsbewertung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Vielmehr ist eine Art Anfrage (Request for Certificate of Conformity) zu stellen. Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren ja nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware.

    Akkreditierte Prüfgesellschaften und Labore prüfen vor dem Export der Ware (Pre-Shipment), ob die entsprechenden in Botsuana geltenden Standards eingehalten werden können. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Prüfgesellschaft die Konformitätsbescheinigung aus. In der Regel wird ein elektronisches Exemplar und ein weiteres in Papierform ausgestellt, welches den Waren für die Zollabfertigung beigelegt werden muss. Die Bescheinigung ist für eine Produktionslinie und für eine einmalige Einfuhr gültig.

    Produktzertifikat für Exporteure/Hersteller, die häufig und/oder große Mengen exportieren

    Verfügt der Exporteur über keine gültige Vollmachtserklärung der nationalen Regulierungsbehörde für verbindliche Spezifikationen (National Regulator for Compulsory Specification - Letter of Authority) für die regulierten Waren (Voraussetzung für die Konformitätsbescheinigung durch eine autorisierte Prüfgesellschaft; siehe oben), können Produktzertifikate ausgestellt werden, sofern die Waren mit den in Botsuana geltenden Standards übereinstimmen. Die Prüfung der Waren sowie die Ausstellung des Produktzertifikats erfolgt ebenfalls durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland (siehe Liste oben). Das Produktzertifikat ist je nach Risikofaktor des Produktes drei oder sechs Monate gültig. Liegt ein Produktzertifikat vor, muss für die Zollabfertigung kein zusätzliches Konformitätsdokument eingeholt werden.

    Konformitätsbescheinigung im Bestimmungsland für nicht registrierte oder gelegentliche Exporteure/Hersteller

    Werden Waren ohne Produktzertifikat oder Konformitätsbescheinigung versandt, kann die Prüfung der Waren am Bestimmungsort in Botsuana erfolgen. Die ausgestellte Konformitätsbescheinigung ermöglicht sodann die Abfertigung der Waren vor Ort. Für die Überprüfung der Waren und Ausstellung der Bescheinigung fallen Gebühren an, sofern die Ware aus einem Land kommt, in dem eine Prüfgesellschaft präsent ist.

    Produkte, die mit einer gültigen Konformitätsbescheinigung nach Botsuana kommen, können ebenfalls einer Kontrolle unterzogen werden, sofern dies von BOBS als notwendig erachtet wird.

    Weitere Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren erhalten Sie bei den jeweiligen Prüfgesellschaften.

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften. 

    Der Exporteur sollte sich vorab mit dem Importeur über die in Botsuana geltenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen austauschen und die Anweisungen der Importeure bezüglich der Art der Verpackung sowie der Gestaltung des Kennzeichens befolgen.

    Kennzeichnungsvorschriften

    Grundsätzlich sind etikettierungspflichtige Waren mit einem Etikett zu versehen. Die Etiketten sind dabei in Englisch oder Setswana zu erstellen. Sollte das Etikett in einer anderen Sprache ausgestellt sein, kann ein zusätzliches Etikett mit den obligatorischen Informationen in Englisch oder Setswana erstellt und an das Produkt angebracht werden. Waren, deren Etikett verändert, entfernt, gefälscht oder unkenntlich gemacht wurde, dürfen nicht in Botsuana eingeführt und verkauft werden. 

    Waren sollten mit den handelsüblichen Angaben markiert werden, um diese genauer identifizieren zu können:

    • Absender;
    • Empfänger;
    • Netto- und Bruttogewicht;
    • Kennzeichen;
    • Nummern;
    • Menge.

    Je nach Art der Ware können weitere Angaben verpflichtend sein.

    Neben dessen ist die Angabe des Ursprungslandes (Country of Origin Labelling) für alle Importwaren obligatorisch. Demnach müssen nach Botsuana eingeführte Waren ein Zeichen tragen, welches das Herkunftsland eindeutig angibt. Dabei kann die Herkunftsangabe entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem Behältnis, einer Verpackung oder einem Etikett angebracht werden. Die Herkunftslandbezeichnung auf der Ware oder der Verpackung muss der Bezeichnung auf den Handelspapieren entsprechen.  

    Produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften

    Abhängig von der einzuführenden Ware können produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften gelten, die vor dem Inverkehrbringen der Ware unbedingt eingehalten werden müssen. Dabei müssen die einzuführenden Waren den internationalen und/oder nationalen (obligatorischen) Etikettierungs-/Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Beispielsweise hat das Botswana Bureau of Standards (BOBS) unter anderem für vorverpackte Waren, abgefülltes Wasser und Schulbedarf obligatorische nationale Etikettierungs-/Kennzeichnungsvorschriften entwickelt, die stets einzuhalten sind. 

    Weitere produktspezifische Kennzeichnungsanforderungen können beispielsweise für Chemikalien, Arzneimittel oder Lebensmittel gelten:

    Beispiele: Produktspezifische KennzeichnungsanforderungenRechtsakte regeln in der Regel die konkreten Kennzeichnungsanforderungen

    Produktkategorie

    Kennzeichnungsvorschriften nach folgenden Gesetzgebungen

    Chemikalien und Gefahrgüter 

    Nach den Regelungen des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) der Vereinten Nationen (UN) zu kennzeichnen.

    Vorverpackte Lebensmittel

    Nach den Regelungen der Food Control Regulations zu kennzeichnen.


    Arzneimittel und Kosmetikprodukte

    Nach den Regelungen der Botswana Medicines Regulatory Authority (BOMRA) zu kennzeichnen. 

    Weitere Informationen können den Internetseiten der entsprechenden Behörden entnommen werden. Quelle: Access2Markets: trade.ec.europa.eu/access-to-markets


    Verpackungsvorschriften 

    Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen.

    Die botsuanischen Behörden erkennen für Holzverpackungen den IPPC-Standard ISPM-Nr. 15 an. Dementsprechend dürfen Waren in Holzverpackungen eingeführt werden, sofern diese Holzverpackungsmaterialien entrindet, mit anerkannten Maßnahmen behandelt (zum Beispiel Hitzebehandlung oder Begasung) und entsprechend gekennzeichnet werden. 

    Ausgewählte Waren müssen auch im Rahmen der Verpackungsvorschriften nationale sowie internationale Standards einhalten. Beispielsweise gelten für die Verpackungen von Lebensmittel spezielle Anforderungen, die den Food Control Regulations zu entnehmen sind. Weitere produktspezifische Verpackungsvorschriften können Sie dem Global Trade Helpdesk entnehmen.

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Die Sonderwirtschaftszonen in Botsuana sollen die Industrie- und Exportmöglichkeiten diversifizieren sowie die Abhängigkeiten verringern.

    Freie Wirtschaftszonen sind ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Staates, in dem für Investoren Sonderkonditionen in Form von Zoll- und Steuererleichterungen, aber auch administrative Erleichterungen gelten. Ziel einer solchen Zone ist die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen und somit die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. 

    Grundlage für die Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ) in Botsuana ist der Special Economic Zones Act. Die zuständige Behörde ist die sogenannte Special Economic Zones Authority (SEZA).

    Standorte der Sonderwirtschaftszonen

    Botsuana verfügt derzeit über acht SEZ. Jede dieser SEZ hat sich auf eine bestimmte Branche spezialisiert, wobei sich immer mehr SEZ breiter aufstellen und nicht mehr nur auf eine Branche fokussiert sind.

    Standorte und Schwerpunkte der SEZBotsuanas SEZ stellen sich immer mehr breiter auf
    StandortSpezialisierung
    Gaborone
    Sir Seretse Khama International Airport (SSKIA)
    Flaggschiff der SEZ in Botsuana 
    Mischzone (Diamantenveredelung, Logistik, weitere Branchen)
    LobatseFleisch und Leder
    Gaborone 
    Fairground
    Finanzdienstleistungen und Technologie
    PalapyeÖl und Gas
    Selebi PhikweVeredelung von Basismetallen
    Tuli BlockAgrarwirtschaft 
    (Gartenbau und Verarbeitung in der Landwirtschaft)
    FrancistownBergbau und Logistik
    PandamatengaLandwirtschaft
    Quelle: https://cbl-acp.be/wp-content/uploads/2021/10/SEZA-Botswana.pdf

     

    Vorteile der Sonderwirtschaftszonen

    Die SEZ von Botsuana bieten moderne Technologien, eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie zahlreiche Lager-, Ausstellungs- sowie Büroflächen. Zudem bieten die SEZ  dort ansässigen Investoren unter anderem: 

    • Mehrwertsteuer in Höhe von 0 Prozent auf den Kauf von Rohstoffen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren für den Export
    • Geringere (gestaffelte) Körperschaftssteuer
    • Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Erwerb von Grundstücken für die Geschäftstätigkeit in einer SEZ
    • Befreiung von der Grundsteuer für fünf Jahre
    • Zollerleichterungen, beispielsweise zollfreie Einfuhr von Rohstoffen und spezialisierten Anlagen und Maschinen

    Weitere Informationen zur:

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.

    Bei der privaten Einfuhr von Waren können Zollerleichterungen gelten. 

    Private Ein- und Ausreise

    Alle Personen, die in Botsuana einreisen oder das Land verlassen, sind dazu verpflichtet, ein sogenanntes Baggage and Currency Import Declaration Form auszufüllen.

    Weitere Informationen zur Gepäckanmeldung und Art der Deklarierung Ihres Gepäcks

    Reisefreimengen

    Waren für den persönlichen Gebrauch, unabhängig davon ob neu oder gebraucht, können zollfrei eingeführt werden, sofern sie auch wieder ausgeführt werden und den entsprechenden Zollfreibetrag nicht übersteigen. Zölle, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer sind für jede eingeführte oder gekaufte Menge zu entrichten, sofern die entsprechenden Freigrenzen überschritten werden.

    Im Rahmen der Reisefreimengen können ausgewählte Waren zoll- sowie steuerfrei in Botsuana eingeführt werden. Die nachfolgenden Angaben gelten pro Person:

    • 2l Wein
    • 1l Spirituosen oder andere alkoholische Getränke
    • 200 Zigaretten
    • 20 Zigarren
    • 250g Tabak
    • 250ml Eau de Toilette
    • 50ml Parfum
    • diverse Waren bis zu einem Wert von 3000 Pula (Waren ab einem Wert von 500 Pula sind jedoch einfuhrumsatzsteuerpflichtig)

    Auch im Rahmen der privaten Einfuhr können beschränkte Waren nur mit einer entsprechenden Genehmigung und/oder Lizenz eingeführt werden. Verbotene Güter dürfen dagegen gar nicht eingeführt werden.

    Weitere Informationen zu den Reisefreimengen

    Devisenbestimmungen

    Barmittel von 10.000 Euro und mehr sind bei der Einreise in die Europäische Union (EU) als auch bei der Ausreise aus der EU beim Zoll anzumelden. 

    Weitere Informationen zu den Devisenbestimmungen

    Postsendungen

    Private Pakete und Päckchen können über die üblichen Dienstleister nach Botsuana verschickt werden. In der Regel ist der Sendung eine in Englisch ausgefüllte Zollinhaltserklärung beizulegen.

    Informationsstellen

    Dr. Melanie Jordan

    Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.