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Zoll
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Zollbericht Botsuana Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einige Waren dürfen gar nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung in Botsuana eingeführt werden.
21.04.2023
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Einfuhrverbote sowie -beschränkungen dienen dem Schutz der Gesellschaft sowie der Umwelt in Botsuana.
Um Waren problemlos in Botsuana einführen zu können, sollten sich Importeure (sowie Reisende) vorab mit den einzelnen Verboten und Beschränkungen vertraut machen und bei Bedarf die entsprechenden Genehmigungen, Lizenzen oder weitere Marktzugangsdokumente einholen. Die entsprechenden Dokumente müssen bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:
Neben dessen können Einfuhrverbote auch nur für Waren aus bestimmten Exportländern gelten oder für einen gewissen Zeitraum verhängt werden.
Weitere Informationen:
Waren, für die auf Grundlage nationaler Gesetze oder internationaler Abkommen Beschränkungen gelten, dürfen eingeführt werden, sofern die geforderten Nachweise, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz oder Bestätigung über eine Typprüfung, vorgelegt werden können oder die festgelegte Einfuhrmenge nicht überschritten wird.
Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:
Eine Übersicht der einfuhr- und ausfuhrbeschränkten Güter finden Sie auf der Seite des Botswana Unified Revenue Service (BURS) sowie in den Import Licence Regulations "Control of Goods, Prices and other Charges, Chapter 43:08".
Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur oder ein von ihm ernannter Vertreter vor Ankunft in Botsuana entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz und/oder ein Analysezertifikat, bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum botsuanischen Markt erforderlich.
Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder können weitere Dokumente erforderlich sein. Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind, können Sie im Botswana Trade Portal recherchieren.
Lebende Tiere und tierische Produkte:
Pflanzen und pflanzliche Produkte:
Geschützte Arten im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES):
Arzneimittel: