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Zollbericht Botsuana Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einige Waren dürfen gar nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung in Botsuana eingeführt werden. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Einfuhrverbote sowie -beschränkungen dienen dem Schutz der Gesellschaft sowie der Umwelt in Botsuana.

Um Waren problemlos in Botsuana einführen zu können, sollten sich Importeure (sowie Reisende) vorab mit den einzelnen Verboten und Beschränkungen vertraut machen und bei Bedarf die entsprechenden Genehmigungen, Lizenzen oder weitere Marktzugangsdokumente einholen. Die entsprechenden Dokumente müssen bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen möglich. 

Einfuhrverbote

Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:  

  • bestimmte Betäubungsmittel, Suchtmittel und verwandte Substanzen;
  • umweltgefährdende Güter (zum Beispiel radioaktiver Müll);
  • gefährliche Abfälle (Basler Übereinkommen und Waste Management);
  • bestimmte Pflanzen (Plant Protection Regulations);
  • bestimmte Halbedelsteine (zum Beispiel Achat);
  • bestimmte giftige Stoffe;
  • bestimmte Waffen und Sprengstoffe;
  • Falschgeld und Waren, die das Markenrecht verletzen;
  • Reproduktionen von urheberrechtlich geschützten Publikationen;
  • Waren, die in Gefängnissen oder Strafanstalten hergestellt wurden.

Neben dessen können Einfuhrverbote auch nur für Waren aus bestimmten Exportländern gelten oder für einen gewissen Zeitraum verhängt werden.

Weitere Informationen:

Einfuhrbeschränkungen 

Waren, für die auf Grundlage nationaler Gesetze oder internationaler Abkommen Beschränkungen gelten, dürfen eingeführt werden, sofern die geforderten Nachweise, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz oder Bestätigung über eine Typprüfung, vorgelegt werden können oder die festgelegte Einfuhrmenge nicht überschritten wird. 

Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:

  • bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte;
  • Haustiere;
  • Tiere und tierische Erzeugnisse;
  • Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (First Schedule of the Plant Protection Regulations);
  • Erdöl;
  • Boote;
  • bestimmte gebrauchte Güter (zum Beispiel Kleidung);
  • bestimmte Waren aus Plastik (Plastic Waste Amendments to the Basel Convention);
  • bestimmte Schusswaffen und Munition. 

Eine Übersicht der einfuhr- und ausfuhrbeschränkten Güter finden Sie auf der Seite des Botswana Unified Revenue Service (BURS) sowie in den Import Licence Regulations "Control of Goods, Prices and other Charges, Chapter 43:08".

Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur oder ein von ihm ernannter Vertreter vor Ankunft in Botsuana entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz und/oder ein Analysezertifikat, bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum botsuanischen Markt erforderlich.

Beispiele: Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder können weitere Dokumente erforderlich sein. Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind, können Sie im Botswana Trade Portal recherchieren.  

Lebende Tiere und tierische Produkte:

  • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agricultural Development and Food Security;
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für lebende Tiere/tierische Produkte;
  • SIIR-Konformitätszertifikat für bestimmte Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (zum Beispiel Milch); 
  • Für die Einfuhr bestimmter Tiere und tierischer Produkte können Schutzmaßnahmen gelten, um das Land beispielsweise vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Das World Animal Health Information System gibt hierzu Auskunft.

Pflanzen und pflanzliche Produkte:

  • Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agricultural Development and Food Security - Ausnahmen gelten für Waren des Fourth Schedule of the Plant Protection Regulations;
  • Pflanzengesundheitszeugnis für Waren, die der Pflanzengesundheitskontrolle unterliegen;
  • SIIR-Konformitätszertifikat für bestimmte Produkte (zum Beispiel Getreide);
  • Für bestimmte lokale landwirtschaftliche Produkte, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, können Einfuhrkontingente die Einfuhr beschränken oder sogar verbieten;
  • Werden Waren zum ersten Mal in Botsuana eingeführt, muss vor Erteilung der Einfuhrgenehmigung in der Regel eine Schädlingsrisikoanalyse durchgeführt werden. 

Geschützte Arten im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES):

  • Einfuhrgenehmigung des Department of Wildlife and National Parks - Ministry of Environment, Natural Resources Conservation and Tourism.

Arzneimittel:

  • Produktregistrierung bei Botswana Medicines Regulatory Authority - setzt Konformitätsbescheinigung voraus; 
  • Einfuhrgenehmigung der Botswana Medicines Regulatory Authority; 
  • Analysezertifikat; 
  • Zertifikat über gute Herstellungspraxis; 
  • Freiverkäuflichkeitsbescheinigung;
  • WHO-konformes Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts.

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