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Rahmenbedingungen

Mit dem EU-Mercosur-Abkommen und den US-Schutzzöllen ergeben sich neue Bedingungen für den Außenhandel. Auch die Steuerreform bringt Veränderungen. 

Gloria Rose

Von Gloria Rose | São Paulo

Im Juli 2026 führten die USA neue Strafzölle auf brasilianische Importe ein. Kfz-Teile gehören zu den Produkten, die am stärksten getroffen wurden. Durch den US-Zoll von 25 Prozent bis 37,5 Prozent rechnet der Branchenverband Sindipeças mit einem Exportverlust in Höhe von etwa 60 Millionen US-Dollar (US$). Während im Handel mit den USA Unsicherheit vorherrscht, ergeben sich neue Chancen im Handel mit den Mercosur-Staaten, anderen lateinamerikanischen Ländern, Afrika und auch mit Europa. Exportfähigkeit ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Unternehmen dürften ihre Produktion zunehmend so ausrichten, dass sie die Ursprungsregeln von Mercosur erfüllen können.

EU-Mercosur-Abkommen bietet Vorhersehbarkeit

Das Handelsabkommen zwischen EU und Mercosur wird seit 1. Mai 2026 vorläufig angewendet. Allerdings bestehen für den Kfz-Sektor lange Übergangsfristen, meist von zehn bis fünfzehn Jahren. Gemäß dem gemeinsamen Tarif des Mercosur (Tarifa Externa Comum - TEC) erhebt Brasilien auf Kfz-Teile Zollsätze von bis zu 18 Prozent. Am 1. Mai 2026 startete der Zollabbau. Der zweite Zollschritt folgt bereits am 1. Januar 2027. Damit können die Unternehmen planen.

Auf Kfz-Importe erhebt Brasilien einen Zollsatz von 35 Prozent. Bei Kfz mit Verbrennungsmotor beginnt der Zollabbau zum Großteil erst im siebten Jahr nach Inkrafttreten des EU-Mercosur-Abkommens, also zum 1. Januar 2033. Allerdings gilt für Kontingent von 32.000 Fahrzeugen pro Jahr bereits jetzt ein reduzierter Zollsatz von 17,5 Prozent. Außerdem können E-Autos und hybride Kfz seit Mai 2026 den EU-Präferenzzoll von 25 Prozent nutzen, wenn sie den Ursprungsregeln entsprechend in der EU hergestellt wurden.

Ein Großteil der Importe im Automobilbereich stammt traditionell aus dem Mercosur-Partnerland Argentinien. Hier entfällt der Zoll vollständig. Außerdem hat Brasilien ein Handelsabkommen mit Mexiko, das einige Kfz und Kfz-Teile vom Zoll befreit. Eine Reihe von Kfz-Teilen, die nicht in Brasilien produziert werden, sind bei der Einfuhr über ein Sonderregime begünstigt. Für Ausrüstung und Maschinen, die nicht in Brasilien hergestellt werden, kann über das Sonderregime Ex-Tarifário eine Minderung des Zollsatzes auf 2 respektive 0 Prozent beantragt werden. 

Grundlegende Richtlinien für den Import legt die Außenhandelskammer Camex des Ministeriums für Entwicklung, Industrie, Handel und Dienstleistungen fest. Über das Portal Único Siscomex bietet die Kammer übersichtliche Informationen zu Zoll- und Einfuhrverfahren. In dem Verband für technische Normen ABNT gibt es ein Komitee der Automobilindustrie. Zuständig für Qualitätsprüfung und Konformitätsbewertung ist das Instituto Nacional de Metrologia, Qualidade e Tecnologia (Inmetro).

Steuerreform verändert die Spielregeln

Die konkrete Ausgestaltung der Sondersteuer auf umwelt- beziehungsweise gesundheitsschädliche Produkte (IS - Imposto Seletivo) wird voraussichtlich bis Ende November 2026 veröffentlicht. Erst danach besteht Klarheit darüber, welche Fahrzeuge im neuen Steuersystem steuerlich begünstigt oder belastet werden. Der Sektor erwartet eine ähnliche Regelung wie beim Anreizsystem IPI Verde des alten Systems. Dieses begünstigt energieeffiziente Fahrzeuge unabhängig von der Antriebstechnologie. Vorteile erhalten insbesondere Hybrid- und Flex-Fuel-Modelle mit niedrigem Verbrauch, während große und emissionsintensive Fahrzeuge stärker besteuert werden.

Die Steuerreform erfordert von Herstellern und Zulieferern eine frühzeitige und kontinuierliche Anpassung ihrer Geschäftsprozesse. Unternehmen sollten die Auswirkungen auf Margen, Liquidität und Preisbildung nicht nur auf Unternehmensebene, sondern auch für einzelne Produkte und langfristige Verträge analysieren. Gleichzeitig gewinnen die Bonität und steuerliche Compliance von Lieferanten an Bedeutung, da die Geltendmachung von Vorsteueransprüchen stärker mit der tatsächlichen Steuerzahlung in der Lieferkette verknüpft wird. Während der Übergangsphase von 2027 bis 2032 müssen Unternehmen zwei Steuersysteme parallel verwalten. Entsprechend wichtig sind rechtzeitige Anpassungen von ERP- und IT-Systemen, die Überprüfung bestehender Steuervergünstigungen sowie ein mehrjähriger Umsetzungsplan mit regelmäßigen Aktualisierungen.

GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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