Wirtschaftsrecht | Brasilien

Recht kompakt Brasilien

Der Länderbericht Recht kompakt Brasilien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Brasilien verfügt über ein formal gut strukturiertes Rechtssystem, das stark vom kontinentaleuropäischen Zivilrecht geprägt ist. Die brasilianische Bundesverfassung von 1988 bildet die Grundlage der demokratischen und wirtschaftlichen Ordnung des Landes. Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project belegt Brasilien mit einem Wert von 0,50 weltweit Platz 78.

Vorteile

  • Umsetzung der Steuerreform
  • Schutz ausländischer Investitionen
  • Moderne Schiedsgerichtsbarkeit
  • Digitalisierung von Verwaltungs- und Steuerverfahren
  • Gründungsmitglied des Mercosur

Herausforderungen

  • Lange Gerichts- und Vollstreckungsverfahren
  • Hohe Regulierungsdichte und Bürokratie
  • Häufige Änderungen im Steuer- und Arbeitsrecht
  • Unterschiedliche Regelungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene
  • Kostenintensive Rechtsstreitigkeiten

  • Ein Unternehmer kann bundesweit geltenden Regelungen sowie den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Gemeinde unterworfen sein. (Stand: 28.05.2026)

    Brasilien ist eine föderalistisch aufgebaute Republik und besteht aus 26 Bundesstaaten, einem Bundesbezirk (Distrito Federal, Brasília) und 5.571 Gemeinden. Ein Unternehmer kann daher sowohl bundesweit geltenden Regelungen als auch solchen des jeweiligen Bundesstaats unterworfen sein. Dazu kommen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde. Das brasilianische Rechtssystem gilt als ein Mischsystem mit Einflüssen aus dem französischem Code Civil und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Brasilien ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie etwa der Vereinten Nationen (UN), der Weltbank, dem internationalen Währungsfonds (IWF) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Zudem war Brasilien eines der Gründungsmitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), des Mercosur (Gemeinsamer Markt Südamerikas), der UNASUR (Union Südamerikanischer Nationen) und der BRICS+.

    Am 28. April 2026 hat Brasilien (als Mitgliedstaat des Mercosur) das interne Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens in nationales Recht abgeschlossen. Das Abkommen (iTA) wurde am 17. Januar 2026 unterzeichnet und ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft. Für deutsche Unternehmen bedeutet das unter anderem Zollsenkungen, neue Ursprungsregeln, erleichterte Dienstleistungserbringung und Zugang zum Markt für das öffentliche Beschaffungswesen.

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    30.04.2026 Special, Zollbericht MERCOSUR Internationale Verträge
    Das Handbuch zum EU-Mercosur-Abkommen

    Dieses Handbuch bündelt die zentralen Bestimmungen des EU‑Mercosur‑Abkommens und liefert deutschen Unternehmen einen praxisorientierten, rechtlichen Einstieg.

    05 Feb. 2025

    Brasilien 2025: Neue Gesetze und Wirtschaftsaussichten (Februar 2025)

    Das Webinar bot einen Überblick über rechtliche und wirtschaftliche Themen mit Schwerpunkt auf den Geschäftsmöglichkeiten in Brasilien.

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    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

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  • Im brasilianischen Recht gilt ebenso wie im deutschen Recht das Prinzip der Vertragsfreiheit. (Stand: 28.05.2026)

    Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist in Brasilien seit dem 1. April 2014 in Kraft und findet grundsätzlich automatisch Anwendung, sofern sein sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 CISG). Dies betrifft insbesondere internationale Warenkaufverträge und bestimmte Werklieferungsverträge zwischen Parteien mit Niederlassungen in verschiedenen Vertragsstaaten.

    Die Parteien können die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen oder von einzelnen Bestimmungen abweichen (Art. 6 CISG). In der Praxis spielt das CISG insbesondere bei grenzüberschreitenden Industrie-, Liefer- und Anlagenverträgen eine wichtige Rolle.

    Die brasilianische Rechtsprechung berücksichtigt zunehmend die allgemeinen Grundsätze des CISG bei der Auslegung internationaler Handelsverträge, insbesondere hinsichtlich Treu und Glauben sowie internationaler Handelsbräuche.

    Nationale Rechtsgrundlagen

    Die wichtigste Rechtsgrundlage des brasilianischen Vertragsrechts ist das brasilianische Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002). Daneben findet im Verhältnis zu Verbrauchern das Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor – Gesetz Nr. 8.078/1990) Anwendung.

    Vertragsabschluss

    Nach brasilianischem Recht kommen Verträge grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Eine besondere Form ist nur erforderlich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Art. 104 Código Civil bestimmt, dass ein Rechtsgeschäft wirksam ist, wenn die Parteien geschäftsfähig sind, ein rechtmäßiger und bestimmbarer Vertragsgegenstand vorliegt und die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten wird.

    Die Willenserklärung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, sofern keine besondere gesetzliche Form vorgeschrieben ist (Art. 107 Código Civil). Angebot und Annahme sind in Art. 427 ff. Código Civil geregelt. Grundsätzlich bindet ein Angebot den Anbietenden, sofern sich aus seinem Inhalt, der Natur des Geschäfts oder den Umständen nichts anderes ergibt (Art. 427 Código Civil).

    Elektronische Verträge und digitale Signaturen haben in Brasilien erheblich an Bedeutung gewonnen. Elektronische Signaturen werden insbesondere durch die Medida Provisória Nr. 2.200-2/2001 über die ICP-Brasil anerkannt.

    Kaufvertrag und Vorliegen eines Sachmangels

    Der Kaufvertrag (contrato de compra e venda) ist in Art. 481 ff. Código Civil geregelt. Nach Art. 481 Código Civil verpflichtet sich eine Vertragspartei zur Übertragung des Eigentums an einer Sache, während die andere Vertragspartei den Kaufpreis bezahlt. Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages sind der Kaufgegenstand, der Kaufpreis sowie der Konsens der Parteien hierüber (Art. 482 Código Civil).

    Das brasilianische Recht unterscheidet zwischen offenen und versteckten Sachmängeln. Nach Art. 441 Código Civil liegt ein relevanter Sachmangel insbesondere dann vor, wenn ein versteckter Mangel die Nutzung der Sache beeinträchtigt oder ihren Wert erheblich mindert. Der Mangel muss bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben. Ein versteckter Mangel liegt hingegen nicht vor, wenn der Fehler bei gewöhnlicher Untersuchung ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre.

    Gewährleistungsrechte

    Liegt ein versteckter Sachmangel vor, stehen dem Käufer nach dem Código Civil grundsätzlich zwei Hauptrechte zu. Zum einen kann er mittels redhibitorischer Klage (ação redibitória) vom Vertrag zurücktreten (Art. 441 Código Civil). Zum anderen kann er eine Minderung des Kaufpreises verlangen (Art. 442 Código Civil).

    Darüber hinaus kann der Käufer Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel kannte (Art. 443 Código Civil). Eine gesetzliche Pflicht zur Nacherfüllung sieht das Zivilgesetzbuch grundsätzlich nicht vor.

    Die Fristen zur Geltendmachung der Gewährleistungsrechte sind in Art. 445 Código Civil geregelt. Bei beweglichen Sachen beträgt die Frist grundsätzlich 30 Tage, bei unbeweglichen Sachen ein Jahr. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist erst mit deren Kenntnis, wobei gesetzliche Höchstfristen gelten.

    Im Werkvertragsrecht gelten ergänzend die Art. 610 bis 626 Código Civil. Nach Art. 618 Código Civil haftet der Werkunternehmer bei Bauwerken und Immobilienprojekten fünf Jahre lang für Mängel hinsichtlich Sicherheit und Stabilität des Werkes.

    Die brasilianische Rechtsprechung interpretiert Art. 618 Código Civil zunehmend streng, insbesondere bei Infrastruktur-, Industrie- und Immobilienprojekten.

    Verbraucherrechte

    Neben dem Zivilgesetzbuch findet im Verhältnis zu Verbrauchern das Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor – CDC) Anwendung. Das CDC enthält zwingende Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers und ist von öffentlichem Interesse.

    Nach Art. 18 CDC liegt ein Produktmangel vor, wenn das Produkt für seine gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist, sein Wert gemindert wird oder es nicht den berechtigten Erwartungen an Qualität und Sicherheit entspricht. Im Unterschied zum Código Civil unterscheidet das CDC grundsätzlich nicht zwischen offenen und versteckten Mängeln.

    Der Lieferant hat grundsätzlich 30 Tage Zeit zur Nachbesserung des Mangels (Art. 18 CDC). Erfolgt keine ordnungsgemäße Nachbesserung, kann der Verbraucher nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Rückerstattung des Kaufpreises oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Nach Art. 23 CDC haftet der Lieferant auch für ihm unbekannte Mängel.

    Die Ausschlussfristen betragen gemäß Art. 26 CDC 30 Tage für nicht dauerhafte Produkte und 90 Tage für dauerhafte Produkte. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist erst mit deren Erkennbarkeit.

    Darüber hinaus regelt Art. 12 CDC die verschuldensunabhängige Produkthaftung des Herstellers, Produzenten, Importeurs und unter bestimmten Voraussetzungen auch des Händlers.

    Das brasilianische Verbraucherschutzrecht gehört zu den strengsten Verbraucherschutzsystemen weltweit und wird von Gerichten regelmäßig verbraucherfreundlich ausgelegt.

    Handelsgeschäft

    Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Código Civil sowie den allgemeinen Regeln des Wirtschaftsrechts. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt verstärkt der Grundsatz der Vertragsfreiheit und der wirtschaftlichen Risikoverteilung zwischen professionellen Marktteilnehmern.

    Nach Art. 421-A Código Civil wird im B2B-Bereich grundsätzlich vermutet, dass die Parteien gleichberechtigt und ausreichend informiert handeln. Im Handelsverkehr spielen insbesondere Lieferverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Kommissionsverträge sowie internationale Kaufverträge eine wichtige Rolle.

    Mit der zunehmenden Internationalisierung des brasilianischen Wirtschaftsrechts sowie dem Inkrafttreten des EU-Mercosur-Abkommens gewinnen internationale Compliance- und Nachhaltigkeitsanforderungen im brasilianischen Vertragsrecht weiter an Bedeutung.

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

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  • Ein Überblick zur rechtssicheren Absicherung von Zahlungen und Forderungen mit zentralen Sicherungsmitteln für Exporteure in Brasilien. (Stand: 28.05.2026)

    Akkreditiv

    Ein übliches Instrument zur Sicherung gegen Zahlungsausfall beim Geschäftspartner ist das Akkreditiv, das auch in Brasilien genutzt wird. Das Akkreditiv ist ein Versprechen der Bank des Importeurs gegenüber dem Exporteur, innerhalb einer Frist und gegen Vorlage der entsprechenden, im Akkreditiv aufgeführten Dokumente, eine bestimmte Zahlung an den Exporteur vorzunehmen. Neben dem Zahlungsversprechen des Importeurs gibt also auch die Bank ein Zahlungsversprechen für die Warenlieferung des Exporteurs ab. Geregelt wird das Akkreditiv in den Art. 529 bis 532 Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002).

    Eigentumsvorbehalt

    Zudem kennt das brasilianische Recht den Eigentumsvorbehalt (Reserva de Domínio oder Reserva de Propriedade). Dieser ist in den Art. 521 ff. des Zivilgesetzbuches geregelt. Der Verkäufer kann sich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an der veräußerten Sache vorbehalten. Der Käufer erwirbt dabei ein Anwartschaftsrecht an der Kaufsache. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien und die Eintragung in das sogenannte Register für Titel und Dokumente (Registro Público de Titulos e Documentos) am Wohnort des Käufers (Art. 521 ff. Zivilgesetzbuch). Erst mit der Eintragung beim Register für Titel und Dokumente entfaltet der Eigentumsvorbehalt Wirkung gegenüber Dritten (Art. 522 Zivilgesetzbuch, Art. 129 Abs. 5 Gesetz über öffentliche Register, Nr. 6.015/1973 - Lei de Registros Publicos).

    Sicherungseigentum

    Als weiteres dingliches Sicherungsmittel kennt das brasilianische Recht das Sicherungseigentum (propriedade fiduciária), welches vor allem bei Finanzierungen über Bankdarlehen verwendet wird. Geregelt ist das Sicherungseigentum für bewegliche Sachen in den Art. 1.361 bis 1.368 des Zivilgesetzbuches und für unbewegliche Sachen im Gesetz Nr. 9.514/1997, welches die Finanzierung und Sicherungsübereignung von Immobilien (Lei sobre o Sistema de Financiamento Imobiliário) regelt. Des Weiteren finden sich Regelungen im Kapitalmarktgesetz (Lei do Mercado de Capitais, Nr. 4.728/1965).

    Voraussetzung für die Bestellung von Sicherungseigentum an beweglichen Sachen ist ein schriftlicher Sicherungsvertrag mit Beschreibung des Sicherungsgegenstandes sowie des Gesamtbetrages des Darlehens, der Zahlungszeitraum und der vereinbarte Zinssatz, und zudem die Eintragung der Vereinbarung über die Bestellung des Sicherungseigentums im Register für Titel und Dokumente am Wohnsitz des Schuldners der gesicherten Forderung (Art. 1.361 Zivilgesetzbuch). Der Sicherungsnehmer erhält das Eigentum, welches mit Rückzahlung des Kredits automatisch auf den Sicherungsgeber übergeht. Bei Fälligkeit des Kredits und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Sicherungsgebers ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, die Sache zu verkaufen und den eingenommenen Kaufpreis mit der ausstehenden Forderung zu verrechnen. Einen eventuellen Überschuss hat er an den Sicherungsgeber auszuzahlen (Art. 1.364 Zivilgesetzbuch).

    Soll Sicherungseigentum an Immobilien bestellt werden, so ist ebenfalls ein schriftlicher und gegebenenfalls notariell zu beurkundender Sicherungsvertag abzuschließen, der den Wert der Forderung, den Zahlungszeitraum und den vereinbarten Zinssatz enthalten muss. Zudem sind unter anderem Klauseln zur Regelung der weiteren Nutzung der Immobilie durch den Schuldner und zum etwaigen Versteigerungsverfahren aufzunehmen (Art. 24 Gesetz 9.514/1997). Des Weiteren muss der zugrundeliegende Sicherungsvertrag beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen werden, damit das Sicherungseigentum wirksam bestellt wird (Art. 23 Gesetz 9.514/1997).

    Hypothek

    Das Sicherungsmittel der Hypothek (hipoteca) ist in den Art. 1.473 bis 1.501 des Zivilgesetzbuches geregelt. Flugzeug- und Schiffshypotheken werden darüber hinaus in eigenen Gesetzen geregelt (Art. 1.473 Zivilgesetzbuch). Eine Hypothek kann auf drei Arten entstehen: gesetzlich (Art. 1.489 bis 1.491 Zivilgesetzbuch), richterlich (Art. 495 Zivilprozessordnung, Gesetz Nr. 13.105/2015) oder aber vertraglich durch Parteivereinbarung.

    Pfandrecht

    Weiteres, praktisch relevantes Sicherungsmittel ist das Pfandrecht an industriellen und kaufmännischen Gütern beziehungsweise Handelspfandrecht (Art. 1.447 bis 1.450 Zivilgesetzbuch), das einen Unterfall des Pfandrechts an beweglichen Sachen darstellt (Art. 1.419 bis 1.430 Zivilgesetzbuch). Für die Bestellung ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, allerdings nicht die Übertragung des unmittelbaren Besitzes. Zudem ist das Pfandrecht in das zuständige Grundstücksregister (Cartório de Registro de Imóveis) einzutragen beziehungsweise es ist die Immobilie einzutragen, auf deren Gelände sich die verpfändeten Gegenstände befinden. Der Pfandschuldner darf über die verpfändete Sache ohne Zustimmung des Gläubigers nicht verfügen. Der Pfandgläubiger hat dabei ein Inspektionsrecht (Art. 1.450 Zivilgesetzbuch).

    Bürgschaft

    Auch die Bürgschaft (fiança) steht als Sicherungsmittel zur Verfügung (Art. 818 bis 839 Zivilgesetzbuch). Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Schuldner) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners einzuspringen, falls dieser seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist akzessorisch, das heißt ihr Bestehen hängt von dem Bestehen der Hauptforderung ab. Sie kann für bedingte und zukünftige Forderungen übernommen werden. Der Bürgschaftsvertrag, der zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger der Hauptschuld geschlossen wird, bedarf der Schriftform. Der Bürge kann verlangen, dass zunächst der Schuldner zur Erfüllung der Verbindlichkeit in Anspruch genommen wird. Zahlt der Bürge auf die Hauptschuld, so kann er seine Kosten - die Hauptschuld nebst Zinsen und sonstige Kosten sowie etwaigen Schadensersatz - vom Schuldner ersetzt verlangen (Art. 832 Zivilgesetzbuch).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Die Produzentenhaftung ist in Brasilien im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt. (Stand: 28.05.2026)

    Die Produzentenhaftung ist in Brasilien hauptsächlich im brasilianischen Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002) sowie im Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor – Gesetz Nr. 8.078/1990) geregelt. Das brasilianische Haftungssystem gilt im internationalen Vergleich als weitreichend und verbraucherfreundlich.

    Rechtsgrundlagen

    Die allgemeine deliktische Haftung ergibt sich aus Art. 186 und Art. 927 Código Civil. Nach Art. 186 Código Civil begeht eine unerlaubte Handlung, wer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einem anderen Schaden zufügt und dadurch ein Recht verletzt.

    Art. 927 Código Civil verpflichtet den Schädiger zum Ersatz des verursachten Schadens. Grundsätzlich setzt die Haftung ein Verschulden voraus. Das Gesetz sieht jedoch in bestimmten Fällen auch eine verschuldensunabhängige Haftung vor, insbesondere wenn die ausgeübte Tätigkeit ihrer Natur nach Risiken für Rechte Dritter schafft.

    Für Produkte und industrielle Tätigkeiten ist zudem Art. 931 Código Civil von besonderer Bedeutung. Danach haften Unternehmer und Unternehmen verschuldensunabhängig für Schäden, die durch von ihnen in Verkehr gebrachte Produkte verursacht werden.

    Zivilgesetzbuch

    Die Haftung nach dem Zivilgesetzbuch umfasst sowohl Sachschäden als auch Personen- und Vermögensschäden. Voraussetzung ist grundsätzlich das Vorliegen eines Schadens, eines rechtswidrigen Verhaltens und eines Kausalzusammenhangs zwischen Schaden und Handlung.

    Im Bereich der Produzentenhaftung spielt insbesondere die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung eine wichtige Rolle. Unternehmen können daher auch ohne Nachweis eines Verschuldens für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte oder gefährliche wirtschaftliche Tätigkeiten verursacht werden.

    Art. 931 Código Civil erweitert diese Haftung ausdrücklich auf Unternehmer und Gesellschaften, die Produkte in den Verkehr bringen. Die Vorschrift wird von brasilianischen Gerichten regelmäßig weit ausgelegt.

    Die brasilianische Rechtsprechung tendiert zunehmend dazu, die objektive Haftung von Herstellern und Importeuren auszuweiten, insbesondere bei Industrieprodukten, Medizinprodukten, Fahrzeugen, Chemikalien und digitalen Dienstleistungen.

    Verbraucherschutzgesetz

    Das Verbraucherschutzgesetz (CDC) ergänzt und verschärft die Haftungsvorschriften des Zivilgesetzbuches erheblich. Es findet Anwendung, wenn ein Verbraucher als Endnutzer eines Produktes oder einer Dienstleistung betroffen ist.

    Nach Art. 12 CDC haften Hersteller, Produzenten, Konstrukteure, Importeure und in bestimmten Fällen auch Händler verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Maßgeblich ist dabei, ob das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann.

    Ein Produktfehler kann sich insbesondere ergeben aus:

    • Konstruktions- oder Fabrikationsfehlern,
    • mangelhaften Informationen oder Warnhinweisen,
    • unzureichenden Gebrauchsanweisungen,
    • Fehlern bei Verpackung, Vertrieb oder Vermarktung.

    Die Haftung umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden. Der Geschädigte muss grundsätzlich nur den Schaden, den Produktfehler und den Kausalzusammenhang nachweisen. Ein Verschulden des Herstellers muss nicht bewiesen werden.

    Von besonderer Bedeutung ist die weite Definition des Begriffs „Lieferant“ (fornecedor) in Art. 3 CDC. Dieser umfasst praktisch die gesamte Liefer- und Vertriebskette, einschließlich Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.

    Die Haftung entfällt nur ausnahmsweise, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass:

    • das Produkt nicht in Verkehr gebracht wurde,
    • kein Fehler vorlag,
    • oder der Schaden ausschließlich durch den Verbraucher oder einen Dritten verursacht wurde.

    Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt gemäß Art. 27 CDC fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens und seines Verursachers.

    Das brasilianische Verbraucherschutzrecht gehört zu den strengsten Haftungssystemen weltweit. Die Gerichte legen die Haftungsvorschriften regelmäßig zugunsten des Verbrauchers aus, insbesondere bei Gesundheits-, Sicherheits- und Informationspflichten. Internationale Hersteller und Importeure sollten deshalb besonderen Wert auf Produktsicherheit, Dokumentation, Rückrufmechanismen, Warnhinweise und Compliance-Strukturen legen.

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

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  • Das Vertriebsrecht wird im brasilianischen Recht in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. (Stand: 28.05.2026)

    Das brasilianische Vertriebsrecht wird nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern verteilt sich auf verschiedene Vorschriften des brasilianischen Zivilgesetzbuches (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002) sowie auf Spezialgesetze. Besondere praktische Bedeutung haben dabei Agentur-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Makler- und Kommissionsverträge.

    Regelungen zum Agentur- und Vertriebsvertrag (contrato de agência und contrato de distribuição) finden sich in Art. 710 bis 721 Código Civil. Der Kommissionsvertrag (contrato de comissão) ist in Art. 693 bis 709 Código Civil geregelt, während sich Vorschriften zum Maklervertrag (contrato de corretagem) in Art. 722 bis 729 Código Civil befinden.

    Die selbstständige Handelsvertretung (representação comercial autônoma) unterliegt daneben dem Spezialgesetz Nr. 4.886/1965. Dieses Gesetz wird gemäß Art. 721 Código Civil subsidiär auch auf Agentur- und Vertriebsverträge angewandt, soweit keine speziellen vertraglichen Regelungen bestehen.

    Agenturvertrag

    Der Agenturvertrag liegt nach Art. 710 Código Civil vor, wenn eine Person dauerhaft und gegen Vergütung Geschäfte für einen Auftraggeber vermittelt oder fördert, ohne dabei in ein arbeitsrechtliches Unterordnungsverhältnis eingebunden zu sein.

    Charakteristisch für den Agenturvertrag sind insbesondere die Selbstständigkeit des Agenten sowie die wirtschaftliche Eingliederung in das Vertriebssystem des Auftraggebers. Der Agent organisiert seine Tätigkeit grundsätzlich eigenverantwortlich und trägt sein eigenes Unternehmerrisiko.

    Das brasilianische Recht sieht zudem einen gewissen Gebietsschutz vor: Nach Art. 711 Código Civil darf grundsätzlich kein weiterer Agent für dasselbe Gebiet bestellt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Agent hat in diesem Fall regelmäßig Anspruch auf Vergütung für Geschäfte innerhalb seines Vertragsgebietes, auch wenn diese ohne seine unmittelbare Mitwirkung zustande kommen.

    Die Vertragsparteien können Laufzeit, Exklusivität, Mindestumsätze, Wettbewerbsverbote und Kündigungsregelungen grundsätzlich frei vereinbaren. Dennoch unterliegen bestimmte Vertragsklauseln der gerichtlichen Kontrolle anhand der Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Sozialfunktion des Vertrages.

    Die brasilianische Rechtsprechung neigt zunehmend dazu, wirtschaftlich abhängige Vertriebspartner stärker zu schützen, insbesondere bei langfristigen Exklusivitätsbindungen und einseitigen Kündigungen durch internationale Hersteller.

    Selbstständige Handelsvertretung

    Die selbstständige Handelsvertretung wird durch das Gesetz Nr. 4.886/1965 geregelt und besitzt in Brasilien erhebliche praktische Bedeutung. Im Unterschied zum einfachen Agenturvertrag handelt der Handelsvertreter häufig mit Vertretungsmacht des Geschäftsherrn.

    Handelsvertreter müssen bei dem zuständigen regionalen Berufsrat (Conselho Regional dos Representantes Comerciais – CORE) registriert sein. Zusätzlich sind steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Registrierungen erforderlich.

    Art. 27 des Gesetzes Nr. 4.886/1965 enthält zwingende Mindestinhalte des Handelsvertretervertrages. Hierzu gehören insbesondere Regelungen über Vertragsgebiet, Vergütung, Exklusivität, Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen. In der Praxis werden Handelsvertreterverträge häufig auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wird ein befristeter Vertrag mehrfach verlängert oder faktisch fortgeführt, kann dies zur Umqualifizierung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis führen.

    Der Handelsvertreter hat grundsätzlich Anspruch auf Provision für erfolgreich vermittelte Geschäfte. Provisionsansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren.

    Unbefristete Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz außerordentliche Kündigungsrechte vor, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug.

    Von besonderer praktischer Bedeutung ist der gesetzliche Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung. Nach Art. 27, lit. j, Gesetz Nr. 4.886/1965 kann dem Handelsvertreter ein Entschädigungsanspruch zustehen, der regelmäßig mindestens einem Zwölftel der während der Vertragsdauer erhaltenen Gesamtvergütung entspricht..

    Maklervertrag

    Der Maklervertrag (contrato de corretagem) ist in Art. 722 bis 729 Código Civil geregelt. Nach Art. 722 Código Civil verpflichtet sich der Makler dazu, für seinen Auftraggeber Geschäfte oder Vertragsabschlüsse zu vermitteln, ohne selbst Vertragspartei des vermittelten Geschäfts zu werden.

    Der Maklervertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Typische Anwendungsbereiche sind Immobiliengeschäfte, Unternehmenskäufe, Versicherungsverträge sowie Finanz- und Investitionsgeschäfte.

    Die Vergütung des Maklers wird grundsätzlich erst fällig, wenn das vermittelte Geschäft erfolgreich zustande kommt. Fehlt eine ausdrückliche vertragliche Regelung, richtet sich die Höhe der Vergütung nach den örtlichen Gepflogenheiten und Handelsbräuchen.

    Kommissionsvertrag

    Der Kommissionsvertrag (contrato de comissão) ist in Art. 693 bis 709 Código Civil geregelt. Dabei verpflichtet sich der Kommissionär, Geschäfte im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Kommittenten abzuschließen.

    Der Kommissionär wird daher selbst Vertragspartei gegenüber dem Dritten, obwohl das wirtschaftliche Risiko grundsätzlich vom Kommittenten getragen wird. Diese Vertragsform wird in Brasilien insbesondere im Warenhandel, Import- und Exportgeschäft sowie im Logistik- und Rohstoffbereich verwendet.

    Der Kommissionär ist verpflichtet, die Weisungen des Kommittenten einzuhalten und diesem Rechenschaft über die abgeschlossenen Geschäfte abzulegen. Im Gegenzug hat er Anspruch auf die vereinbarte Provision sowie auf Ersatz seiner Aufwendungen.

    In der Praxis

    Internationale Vertriebsstrukturen in Brasilien verwenden zunehmend hybride Modelle zwischen Distribution, Handelsvertretung und Kommission. Die korrekte rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses besitzt erhebliche Bedeutung für Haftung, Steuerrecht, Verbraucherschutz und mögliche Entschädigungsansprüche bei Vertragsbeendigung.

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  • In Brasilien muss die Vergabe eines öffentlichen Auftrags der Verwaltung durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfolgen. (Stand: 28.05.2026)

    Das Vergaberecht ist stark formalisiert und dient insbesondere der Sicherstellung von Transparenz, Gleichbehandlung der Bieter und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung.

    Das brasilianische Vergaberecht wird im Wesentlichen durch das Gesetz Nr. 14.133 vom 1. April 2021 (Lei de Licitações e Contratos Administrativos) geregelt. Das Gesetz enthält allgemeine Vorschriften über Ausschreibungen und öffentliche Verträge für die unmittelbare und mittelbare Verwaltung der Union, der Bundesstaaten, des Bundesdistrikts und der Gemeinden. Die Vorschriften gelten unter anderem für Behörden der Exekutive, Legislative und Judikative, soweit diese Verwaltungsfunktionen wahrnehmen, sowie für öffentliche Stiftungen, Sonderfonds und andere von der öffentlichen Verwaltung kontrollierte Einrichtungen.

    Das Gesetz findet insbesondere Anwendung auf den Erwerb von Waren, Dienstleistungen, Bauleistungen, Ingenieurleistungen, IT- und Kommunikationsleistungen, Vermietungen sowie auf die Veräußerung und Nutzung öffentlicher Güter.

    Seit dem 30. Dezember 2023 ist das Gesetz Nr. 14.133/2021 die ausschließliche allgemeine Grundlage des brasilianischen Vergaberechts. Die früheren Gesetze Nr. 8.666/1993 und Nr. 10.520/2002 wurden aufgehoben.

    Einige Behörden und staatliche Unternehmen verfügen daneben weiterhin über spezielle Vergaberegelungen. Dies betrifft insbesondere bestimmte regulierte Sektoren sowie staatliche Unternehmen wie Petrobras.

    Vergabeverfahren

    Derzeit sind die wichtigsten Vergabearten nach dem Gesetz folgende:

    1. Wettbewerbsausschreibung (concorrência): An dieser Ausschreibung kann jede interessierte Partei teilnehmen, die in der Eignungsphase nachweist, dass sie die Mindestqualifikationen erfüllt.
    2. Preisausschreiben (concurso): Diese Modalität ist eine Aufforderung an die Parteien, technische, wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten einzureichen. Die Gewinner erhalten Preise oder Geldbeträge gemäß der veröffentlichten Bekanntmachung in der Presse.
    3. Auktion (leilão): Der Verkauf beweglicher Sachen, die von der Verwaltung nicht mehr verwendet werden, und rechtmäßig beschlagnahmter Sachen oder Immobilien findet im Rahmen einer Auktion statt. Der Bieter erhält den Zuschlag, der das Gebot abgibt, das dem Wert der ermittelten Vermögenswerte entspricht oder darüber liegt.

    Wichtig ist zudem der sogenannte Handelstag (Pregão), der ursprünglich im Gesetz 10.520/2002 vorgesehen ist. Der Pregão ist ein Verfahren, mit dem die öffentliche Verwaltung gemeinsame Güter und Dienstleistungen erwirbt, wobei das Beurteilungskriterium der niedrigste Preis oder der höchste Rabatt sein kann. Diese Modalität ist nicht anwendbar auf die Beschaffung von spezialisierten technischen Dienstleistungen mit überwiegend intellektuellem Charakter und die meisten Ingenieurleistungen.

    Zusätzlich zu den derzeit vorgesehenen Modalitäten wurde mit dem Gesetz Nr. 14.133/21 eine Neuerung eingeführt: Der sogenannte wettbewerbliche Dialog (diálogo competitivo). Nach dem Gesetz ist der wettbewerbliche Dialog ein Verfahren für die Beschaffung von Bauleistungen, Dienstleistungen und Käufen, bei denen die öffentliche Verwaltung Dialoge mit Bietern führt, die zuvor anhand objektiver Kriterien ausgewählt wurden (Art. 6 XLII Gesetz Nr. 14.133/21). Der Zweck dieser Modalität ist, dass ein oder mehrere Bieter Alternativen anbieten können, die den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Situationen entsprechen.  

    Der wettbewerbliche Dialog (diálogo competitivo) ist auf Aufträge in folgenden Fällen beschränkt:

    • technologische oder technische Innovation;
    • Unmöglichkeit, den Bedarf der öffentlichen Verwaltung ohne Anpassung der auf dem Markt verfügbaren Lösungen zu decken;
    • Fälle, in denen die öffentliche Verwaltung nicht über ausreichende technische Kenntnisse verfügt (Art. 32. Gesetz Nr. 14.133/21).

    Mit anderen Worten, der wettbewerbliche Dialog (diálogo competitivo) wird in den Fällen angewandt, in denen die öffentliche Verwaltung einen komplexen Vertragsgegenstand auszuschreiben hat, aber nicht weiß, welche Lösung am besten geeignet ist, um den öffentlichen Bedarf zu decken. Die Verwaltung darf die Lösungsvorschläge oder die von einem Bieter mitgeteilten vertraulichen Informationen nicht ohne dessen Zustimmung an andere Bieter weitergeben.

    Local-Content-Erfordernisse

    In bestimmten Wirtschaftssektoren bestehen weiterhin sogenannte Local-Content-Erfordernisse. Diese Anforderungen betreffen insbesondere strategische Branchen wie Öl und Gas, Energie, Gesundheitswesen, Verteidigung und Infrastruktur.

    Die öffentliche Verwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen brasilianische Produkte, Dienstleistungen oder nationale Technologien bevorzugen, sofern dies gesetzlich vorgesehen und wirtschaftlich gerechtfertigt ist.

    Mit der Reform des Vergaberechts erfolgt die Grundlage solcher Local-Content-Anforderungen heute überwiegend sektorspezifisch und nicht mehr primär über das frühere allgemeine Vergabegesetz Nr. 8.666/1993.

    Ausschreibungsinformationen

    Öffentliche Ausschreibungen des Bundes werden im Diário Oficial da União veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgen Veröffentlichungen über elektronische Vergabeplattformen der öffentlichen Verwaltung.

    Die wichtigste Plattform des Bundes ist das sogenannte Compras.gov.br-System, das mit dem Sistema Integrado de Administração de Serviços Gerais (SIASG) verbunden ist. Über dieses System können Unternehmen Ausschreibungen recherchieren, Registrierungen vornehmen und elektronisch an Vergabeverfahren teilnehmen.

    Ausschreibungen der Bundesstaaten und Gemeinden werden regelmäßig zusätzlich in den jeweiligen amtlichen Veröffentlichungsblättern und auf regionalen elektronischen Plattformen bekannt gemacht.

    Die brasilianische öffentliche Verwaltung hat die Digitalisierung des Vergabewesens seit 2024 weiter intensiviert. Elektronische Ausschreibungen und digitale Bieterregistrierungen sind inzwischen der Regelfall.

    Hinweis: Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in Brasilien mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

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  • In Brasilien werden in- und ausländische Investoren rechtlich gleich behandelt. Investitionen werden derzeit durch das Investitionsprogramm PAC gefördert. (Stand: 28.05.2026)

    Durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 4.131/1962 über ausländische Investitionen (Lei sobre Aplicação do Capital Estrangeiro) wird die grundsätzliche rechtliche Gleichbehandlung von ausländischen Investitionen mit inländischen Investitionen garantiert.

    Die Garantie der Gleichbehandlung wurde durch das Gesetz 14.286 vom 29. Dezember 2021 bekräftigt. Dieses Gesetz legt auch fest, dass „Güter, Rechte und Vermögenswerte jeglicher Art“, die sich im brasilianischen Hoheitsgebiet im Besitz von Nichtansässigen befinden, als ausländisches Kapital (capital estrangeiro) gelten. Vermögenswerte von Nichtansässigen, die im Ausland zu Gunsten von Ansässigen in Brasilien gehalten werden, sind ebenfalls ausländischem Kapital gleichgestellt (Art. 8 II und einzelner Absatz Gesetz 14.286/21). Die brasilianische Zentralbank (Banco Central do Brasil) ist für die Regulierung und Überwachung ausländischer Kapitalströme und -bestände im Lande zuständig (Art. 10 I Gesetz 14.286/21).

    Investitionsprogramm (PAC/Novo PAC)

    Seit 2007 wird das Investitionsrecht in Brasilien durch das sogenannte PAC (Programa de Aceleração do Crescimento) vorangetrieben. Dabei handelt es sich um das wichtigste mittel- und langfristige Investitionsprogramm, das zahlreiche Wirtschaftsbereiche wie Energiewende, Mobilität, Verkehr und Konnektivität abdeckt.

    Das Programm wurde durch das Gesetz 11.578 vom 28. Januar 2007 geschaffen und wird durch Dekrete geregelt. Die dritte Phase des PAC („Novo PAC“) wurde seit 2023 erheblich erweitert und konzentriert sich insbesondere auf Infrastruktur, Energiewende, Digitalisierung, Logistik, Wasserstoffwirtschaft und öffentlich-private Partnerschaften (PPP).

    Beschränkungen

    Beschränkungen der Investitionsmöglichkeiten bestehen im Bereich der Nuklearenergie, bei Gewerbetätigkeiten in Grenzgebieten, der Beteiligungen in Finanzinstituten, im Luftfahrtwesen und im Presse- und Medienbereich. Diese Beschränkungen können in der Art und Weise der Investition oder im Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Tätigkeit liegen.

    Investitionsschutzabkommen

    Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty - BIT) wurde zwar mit Brasilien bereits 1995 geschlossen, ist aber nicht in Kraft getreten. Brasilien ist kein Mitglied des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID).

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

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  • Das brasilianische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (Stand: 28.05.2026)

    Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das brasilianische Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002) sowie das Gesetz über Aktiengesellschaften (Lei das Sociedades por Ações – Gesetz Nr. 6.404/1976).

    Zu den Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen insbesondere die faktische Gesellschaft (sociedade em comum) sowie die stille Gesellschaft (sociedade em conta de participação). Zu den Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit gehören unter anderem die einfache Gesellschaft (sociedade simples), die offene Handelsgesellschaft (sociedade em nome coletivo), die Kommanditgesellschaft (sociedade em comandita simples), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade limitada), die Aktiengesellschaft (sociedade anônima), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (sociedade em comandita por ações) sowie die Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade limitada unipessoal).

    Aktiengesellschaft

    Die Sociedade Anônima (S.A.) ist im Gesetz Nr. 6.404/1976 geregelt und wird ergänzend in Art. 1.088 ff. Código Civil erwähnt. Die Firma muss den Zusatz „Sociedade Anônima“ beziehungsweise „S.A.“ oder den Begriff „Companhia“ enthalten.

    Die S.A. kann als offene oder geschlossene Gesellschaft gegründet werden. Offene Aktiengesellschaften unterliegen der Aufsicht der brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde Comissão de Valores Mobiliários (CVM) und müssen dort registriert werden.

    Grundsätzlich besteht kein gesetzliches Mindestkapital, sofern kein regulierter Wirtschaftssektor betroffen ist. Das Gesellschaftskapital wird durch die Ausgabe von Aktien gebildet.

    Die Gesellschaft entsteht mit ihrer Eintragung im zuständigen Handelsregister (Junta Comercial). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Direktorium (diretoria), das aus mindestens zwei natürlichen Personen bestehen muss. Daneben kann ein Verwaltungsrat (conselho de administração) eingerichtet oder gesetzlich vorgeschrieben sein, insbesondere bei offenen Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit genehmigtem Kapital.

    Durch das Gesetz Nr. 14.195/2021 (Lei do Ambiente de Negócios) wurden verschiedene bürokratische Anforderungen reduziert und die Digitalisierung gesellschaftsrechtlicher Verfahren gefördert. Darüber hinaus können Verwaltungsmitglieder und Direktoren unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland wohnhaft sein, sofern ein Zustellungsbevollmächtigter in Brasilien benannt wird.

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Die sociedade limitada (Ltda.) ist in Art. 1.052 bis 1.087 Código Civil geregelt und stellt die in der Praxis am häufigsten verwendete Gesellschaftsform für nationale und internationale Investoren dar.

    Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf ihre Einlagen beschränkt. Die Gesellschaft muss den Zusatz „Limitada“ oder „Ltda.“ führen. Fehlt dieser Zusatz, kann unter Umständen eine persönliche Haftung der Gesellschafter entstehen.

    Eine Limitada kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder Sitz. Ausländische Gesellschafter benötigen keinen Wohnsitz in Brasilien, müssen jedoch einen Zustellungsbevollmächtigten im Land benennen. Geschäftsführer müssen grundsätzlich natürliche Personen sein.

    Das brasilianische Recht erlaubt zudem die ergänzende Anwendung des Aktiengesetzes auf die Limitada, sofern dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehen wird.

    Das Gesetz Nr. 14.451/2022 änderte die gesellschaftsrechtlichen Beschlussquoren der Limitada erheblich: Viele Entscheidungen können seitdem mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wodurch die interne Entscheidungsfindung flexibler gestaltet wurde.

    Ein-Personen-Gesellschaft (SLU)

    Seit dem Gesetz Nr. 13.874/2019 (Lei da Liberdade Econômica) ist die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade Limitada Unipessoal) möglich.

    Die SLU unterliegt grundsätzlich denselben Regeln wie die klassische Limitada, benötigt jedoch nur einen einzigen Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Gesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und trennt grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen vom Privatvermögen des Gesellschafters.

    Die SLU hat die frühere EIRELI (Empresa Individual de Responsabilidade Limitada) praktisch ersetzt.

    Offene Handelsgesellschaft

    Die Sociedade em Nome Coletivo ist in Art. 1.039 ff. Código Civil geregelt. Gesellschafter können ausschließlich natürliche Personen sein. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Aufgrund dieser weitreichenden persönlichen Haftung besitzt diese Gesellschaftsform heute nur noch geringe praktische Bedeutung.

    Kommanditgesellschaft

    Die Sociedade em Comandita Simples ist in Art. 1.045 ff. Código Civil geregelt. Die Gesellschaft besteht aus Komplementären (sócios comanditados), die unbeschränkt haften und natürliche Personen sein müssen, sowie Kommanditisten (sócios comanditários), deren Haftung auf ihre Einlagen beschränkt ist. Teilweise finden ergänzend die Vorschriften über die offene Handelsgesellschaft Anwendung.

    Kommanditgesellschaft auf Aktien

    Die Sociedade em Comandita por Ações ist in Art. 1.090 ff. Código Civil geregelt und weist Elemente der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf. Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren persönlich haftenden Direktoren verwaltet, die subsidiär und unbeschränkt für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften. Ergänzend gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes. Diese Gesellschaftsform besitzt in der Praxis nur geringe wirtschaftliche Bedeutung.

    Einfache Gesellschaft

    Die Sociedade Simples ist insbesondere für freiberufliche oder wissenschaftliche Tätigkeiten vorgesehen und wird durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag gegründet. Der Gesellschaftsvertrag muss insbesondere Angaben zu Firma, Sitz, Gesellschaftszweck, Kapital und Beteiligungsverhältnissen enthalten. Die Sociedade Simples übt grundsätzlich keine typische unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Art. 966 Código Civil aus.

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  • Das geistige Eigentum ist in Brasilien streng geregelt. (Stand: 28.05.2026)

    Das Recht am geistigen Eigentum wird in erster Linie im Gesetz über geistiges Eigentum (Lei de Nr. 9.279/1996) geregelt. Des Weiteren sind zum Schutz des geistigen Eigentums das Sortenschutzgesetz (Lei de Proteção de Cultivares, Gesetz Nr. 9.456/1997), das Softwaregesetz (Lei de Proteção da Propriedade Intelectual de Programa de Computador, Gesetz Nr. 9.609/1998) und das Urheberrechtsgesetz (Lei de Direitos Autorias, Gesetz Nr. 9.610/1998) einschlägig.

    Marken

    Die Anmeldung und Registrierung einer Marke (marca) oder eines Patents (patente) erfolgt bei der Bundesbehörde für geistiges Eigentum (Instituto Nacional de Propriedad Industrial- INPI).

    Ein Antrag auf Registrierung einer Marke kann entweder online durch das System „e-Marcas“ erfolgen oder durch Einreichung eines schriftlichen Antrags beim INPI. Der Antrag auf elektronischem Wege ist dabei schneller und günstiger. Nach Art. 123 des Gesetzes Nr. 9.279/1996 werden folgende Marken unterschieden:

    • Marken, die zur Abgrenzung von ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten genutzt werden (marca de produto ou serviço);
    • Marken, mit denen die Konformität eines Produktes oder einer Dienstleistung mit einer bestimmten Norm oder technischen Merkmalen, besonders hinsichtlich der Qualität, Herkunft oder Material, bescheinigt werden (marca de certificação);
    • Marken, welche zur Identifikation von Produkten oder Dienstleistungen von Mitgliedern einer bestimmten Körperschaft genutzt werden (marca coletiva).

    Nach Erteilung des Markenrechts ist dieses zehn Jahre gültig und kann nach Ablauf jeweils für einen Zeitraum von weiteren zehn Jahren verlängert werden (Art. 133 des Gesetzes Nr. 9.279/1996).

    Dem Inhaber des Markenschutzes wird durch die Eintragung der Marke das Recht der ausschließlichen Nutzung der Marke in ganz Brasilien und das Recht zur Lizenzierung der Nutzung der Marke gewährt. Die Verletzung des Markenrechts stellt einen Straftatbestand dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Zudem stehen dem Markeninhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu.

    Patente und Gebrauchsmuster

    Von Patenten im Sinne von Erfindungspatenten (Patente de Invenção - PI) sind Gebrauchsmuster (Modelo de Utilidade - MU) zu unterscheiden. Nach Art. 8 ff. des Gesetzes Nr. 9.279/1996 kann etwas patentiert werden, wenn es sowohl eine Neuheit als auch das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit darstellt und eine gewerbliche Anwendung gestattet. Eine Erfindung gilt dann als Neuheit, wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung des Patents der Öffentlichkeit noch an keinem Ort der Welt zugänglich gemacht wurde. In Art. 10 des Gesetzes Nr. 9.279/199 ist ein Katalog der nicht-patentierbaren Erfindungen enthalten, zu denen beispielweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, die Wiedergabe von Informationen oder rein abstrakte Konzepte zählen.

    Ein Erfindungspatent ist vom Tag der Einreichung der Anmeldung an 20 Jahre, ein Gebrauchsmuster 15 Jahre gültig. Nach Art. 40 des Gesetzes Nr. 9.279/1996 darf die Laufzeit des Patents ab seiner Erteilung bei Erfindungspatenten zehn Jahre, bei Gebrauchsmustern sieben Jahre nicht unterschreiten. Das Patent wird innerhalb der ersten 18 Monate nach der Anmeldung (oder nach einem anderen maßgeblichen Prioritätszeitpunkt) geheim gehalten. Daraufhin erfolgt eine Veröffentlichung mit den wesentlichen Angaben des Patents. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft über ausländische Prioritäten wird das Prioritätsrecht für ausländische Patentanmeldungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten gewährleistet. Bei Geschmacksmustern beträgt die Frist sechs Monate.

    Der Patentinhaber ist dazu berechtigt, Dritten die Nutzung seiner Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Auch die Verletzung des Patentrechts stellt einen Straftatbestand dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Zudem stehen dem Patentinhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu.

    Urheberrecht

    Brasiliens Urheberrecht wird im Wesentlichen im Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 9.610/1998) geregelt. Urheberrechtlich geschützt werden geistige Werke wie literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Texte. Zudem audiovisuelle Werke wie Filme und Fotografien, sofern es sich um künstlerische Werke handelt (Art. 7 Gesetz Nr. 9.610/1998). Der Urheber hat das Urheberbezeichnungsrecht, das Recht auf Werkintegrität und das Veröffentlichungsrecht.

    Des Weiteren steht dem Urheber das Verwertungsrecht zu, also die Vervielfältigung und Verwertung des Werkes. Die Verwertungsrechte können auf Dritte übertragen werden. Der Urheberschutz beginnt mit der Entstehung des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Art. 41 ff. Gesetz Nr. 9.610/1998).

    Internationale Abkommen

    Brasilien ist Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property), 7. Juli 1884;
    • Berner Übereinkunft (Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works), 9. Februar 1922;
    • Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty), 9. April 1978;
    • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (GTA - Genfer Tonträger-Abkommen), 28. November 1975;
    • Straßburger Abkommen über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente (Strasbourg Agreement Concerning the International Patent Classification), 7. Oktober 1975;
    • Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rome Convention for the Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting Organizations), 29. September 1965;
    • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekt der Rechte am geistigen Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS), 13. November 2008.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Das brasilianische Steuersystem gilt als außerordentlich komplex. (Stand: 28.05.2026)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Das brasilianische Steuersystem gilt als eines der komplexesten der Welt. Die Steuerkompetenzen sind zwischen dem Bund, den Bundesstaaten, den Gemeinden und dem Bundesdistrikt aufgeteilt. Die wichtigsten Grundlagen des brasilianischen Steuerrechts finden sich in der Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal de 1988 – CF/88), im brasilianischen Steuergesetzbuch (Código Tributário Nacional – CTN) sowie in zahlreichen ergänzenden Bundes-, Landes- und Gemeindegesetzen.

    Das brasilianische Steuerrecht unterscheidet im Wesentlichen zwischen direkten und indirekten Steuern. Die wichtigsten direkten Steuern werden auf Bundesebene erhoben und betreffen insbesondere Einkommen, Gewinne, Finanztransaktionen und Vermögen.

    Körperschaftsteuer

    Unternehmen unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer IRPJ (Imposto de Renda da Pessoa Jurídica). Der reguläre Steuersatz beträgt 15 Prozent zuzüglich eines Zuschlags von 10 Prozent auf Gewinne oberhalb gesetzlicher Schwellenwerte. Zusätzlich fällt die Sozialabgabe auf den Nettogewinn (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido – CSLL) an.

    Die Besteuerung von Unternehmen kann grundsätzlich nach drei Systemen erfolgen:

    1. lucro real: Besteuerung des tatsächlichen Gewinns
    2. lucro presumido: pauschalierte Gewinnermittlung
    3. simples nacional: vereinfachtes System für kleine und mittlere Unternehmen.

    Das System lucro real ist insbesondere für größere Unternehmen sowie bestimmte regulierte Branchen verpflichtend.

    Quellensteuer und internationale Besteuerung

    Brasilien erhebt Quellensteuern auf verschiedene grenzüberschreitende Zahlungen, insbesondere auf Lizenzgebühren, technische Dienstleistungen, Zinsen und bestimmte Dienstleistungsvergütungen. Die brasilianischen Steuerbehörden intensivieren seit 2024 die Kontrolle internationaler Verrechnungspreise und grenzüberschreitender Transaktionen. Grundlage hierfür ist insbesondere das Gesetz Nr. 14.596/2023, das die brasilianischen Verrechnungspreisregeln weitgehend an die OECD-Standards angepasst hat.

    Sozialabgaben

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen umfangreichen Sozialabgaben, insbesondere zugunsten des INSS (Instituto Nacional do Seguro Social). Daneben bestehen weitere lohnbezogene Abgaben, etwa für den FGTS (Fundo de Garantia do Tempo de Serviço). Das Gesetz Nr. 14.973/2024 führte neue Übergangsregeln zur schrittweisen Wiedereinführung der Lohnsummenbesteuerung (reoneração da folha) für bestimmte Wirtschaftssektoren ein.

    Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer natürlicher Personen (Imposto de Renda da Pessoa Física – IRPF) unterliegt einem progressiven Tarif. Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 27,5 Prozent.

    Vermögens- und sonstige direkte Steuern

    Zu den wichtigsten weiteren direkten Steuern zählen: die ländliche Grundsteuer (ITR), die Kraftfahrzeugsteuer (IPVA) und die städtische Grundsteuer (IPTU). Die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuern liegt teilweise bei den Bundesstaaten beziehungsweise Gemeinden.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien besteht seit 2005 nicht mehr. Daher kommt der Strukturierung grenzüberschreitender Zahlungen besondere Bedeutung zu. 2026 nahmen die brasilianische und die deutsche Regierung die Verhandlungen über das Abkommen offiziell wieder auf.

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

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  • Seit Januar 2026 befindet sich die Steuerreform in der Umsetzungsphase. Sie wird erhebliche Auswirkungen auf die Konsumbesteuerung haben. (Stand: 28.05.2026)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Die indirekten Steuern besitzen traditionell die größte praktische Bedeutung im brasilianischen Steuersystem. Sie gelten zugleich als Hauptursache für die hohe Komplexität des brasilianischen Steuerrechts.

    Bisheriges System indirekter Steuern

    Vor der Steuerreform beruhte die indirekte Besteuerung insbesondere auf fünf Steuern:

    • ICMS (Waren- und Dienstleistungsumlaufsteuer der Bundesstaaten),
    • ISS (kommunale Dienstleistungssteuer),
    • IPI (Industrieproduktsteuer),
    • PIS und COFINS (bundesrechtliche Sozialabgaben auf Umsätze).

    Die gleichzeitige Existenz verschiedener Steuerarten mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen, Steuersätzen und Zuständigkeiten führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit und hoher administrativer Belastung. Die ICMS gehört zu den komplexesten Steuern Brasiliens. Sie wird von den Bundesstaaten geregelt und betrifft insbesondere Warenverkehr, Kommunikationsdienstleistungen, Energie sowie Transportleistungen. Die Steuersätze variieren je nach Bundesstaat und Art der Transaktion erheblich.

    Die ISS wird von den Gemeinden erhoben und betrifft Dienstleistungen gemäß Ergänzungsgesetz Nr. 116/2003.

    Steuerreform

    Mit der Verfassungsänderung Nr. 132/2023 wurde die umfassendste Steuerreform Brasiliens seit den 1960er Jahren verabschiedet. Ziel der Reform ist die Vereinfachung der indirekten Besteuerung durch Einführung eines dualen Mehrwertsteuersystems (IVA Dual).

    Die Reform wurde durch das Ergänzungsgesetz Nr. 214/2025 und das Ergänzungsgesetz Nr. 227/2026 konkretisiert. Dieses Gesetz regelt insbesondere die neuen Steuern IBS (Imposto sobre Bens e Serviços) und CBS (Contribuição sobre Bens e Serviços). Die CBS ersetzt auf Bundesebene schrittweise PIS und COFINS. Der IBS ersetzt langfristig ICMS und ISS auf Ebene der Bundesstaaten und Gemeinden. Ergänzend wurde der Imposto Seletivo (IS) eingeführt, der bestimmte gesundheits- oder umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen belastet.

    Das neue System orientiert sich am internationalen Mehrwertsteuermodell mit umfassender Nichtkumulativität und Besteuerung am Bestimmungsort. Die Übergangsphase des neuen Systems läuft von 2026 bis 2033. Während dieser Zeit bestehen altes und neues Steuersystem parallel fort.

    Mehrwertsteuer (IBS und CBS)

    Eine der wichtigsten Folgen der Steuerreform ist die Einführung der Mehrwertsteuer in Brasilien. Die Mehrwertsteuer wird zwei Erhebungsarten haben:

    1. Auf Bundesebene wird die IVA als Beitrag auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet (Contribuicao sobre Bens e Serviços - CBS). Der Beitrag wird PIS, COFINS und IPI ersetzen.
    2. Auf Länder- und Gemeindeebene (und im Bundesdistrikt) wird die IVA als Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Imposto sobre Bens e Serviços - IBS) bezeichnet, die ICMS und ISS ersetzen wird.

    Digitalisierung und Steuercompliance

    Brasilien verfügt bereits heute über eines der weltweit am stärksten digitalisierten Steuerkontrollsysteme. Elektronische Rechnungen (Nota Fiscal Eletrônica – NF-e), digitale Meldesysteme und elektronische Steuerprüfungen besitzen erhebliche praktische Bedeutung.

    Seit 2025 wird die Digitalisierung der Steuerverwaltung im Zuge der Steuerreform weiter ausgebaut. Ziel ist ein stärker standardisiertes, automatisiertes und nationales digitales Steuersystem.

    Dr. Julio Pereira

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  • Das brasilianische Arbeitsrecht gilt als arbeitnehmerfreundlich und zeichnet sich durch eine starke Regulierung der Arbeitsbeziehungen aus. (Stand: 28.05.2026)

    Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des brasilianischen Arbeitsrechts sind die Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal de 1988 – CF/88) sowie das brasilianische Arbeitsgesetzbuch (Consolidação das Leis do Trabalho – CLT, Decreto-Lei Nr. 5.452/1943). Die Bundesverfassung garantiert zahlreiche grundlegende Arbeitnehmerrechte, darunter Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Arbeitszeitbegrenzungen, Kündigungsschutz, Sozialversicherung sowie den Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die CLT enthält sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtliche Regelungen. Sie umfasst insbesondere Vorschriften über Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Arbeitsschutz, Gewerkschaften und Arbeitsgerichtsbarkeit.

    Ergänzend spielen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und innerbetriebliche Regelungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus erkennt die brasilianische Rechtsprechung betriebliche Übungen und tatsächliche Verhaltensweisen des Arbeitgebers als mögliche Anspruchsgrundlage an.

    Arbeitsvertrag

    Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Grundsätzlich wird von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen. Nach Art. 443 CLT ist ein befristeter Arbeitsvertrag nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig, insbesondere bei vorübergehenden Tätigkeiten oder zeitlich begrenzten Projekten. Die maximale Laufzeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre.

    Arbeitsverträge in Brasilien bedürfen grundsätzlich keiner besonderen Form und können auch mündlich geschlossen werden. Eine besondere Schriftform ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, etwa bei befristeten Verträgen oder bei Arbeit auf Abruf (trabalho intermitente). Das Arbeitsverhältnis kann auch faktisch entstehen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses vorliegen. Maßgeblich sind dabei insbesondere persönliche Leistungserbringung, Weisungsgebundenheit, Entgeltlichkeit und persönliche Abhängigkeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu registrieren. Die frühere physische Arbeitskarte (Carteira de Trabalho e Previdência Social – CTPS) wurde inzwischen weitgehend digitalisiert.

    Die digitale CTPS (CTPS Digital) ist heute das Standardinstrument zur Registrierung brasilianischer Arbeitsverhältnisse und wurde seit 2024 weiter in staatliche Arbeits- und Sozialversicherungssysteme integriert.

    Arbeitsrechtsreform 2017

    Die Arbeitsrechtsreform von 2017 durch Gesetz Nr. 13.467/2017 stellte die umfassendste Reform des brasilianischen Arbeitsrechts seit Jahrzehnten dar. Die Reform stärkte insbesondere die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, flexibilisierte Arbeitszeitmodelle und erweiterte die Bedeutung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus wurden neue Arbeitsformen ausdrücklich geregelt, darunter Homeoffice (teletrabalho), Arbeit auf Abruf (trabalho intermitente) sowie flexiblere Modelle der Arbeitszeitgestaltung.

    Saisonarbeit und flexible Arbeitsformen

    Die CLT erlaubt sogenannte Arbeit auf Abruf beziehungsweise Saisonarbeit (trabalho intermitente) nach Art. 443 und Art. 452-A CLT. Dabei wechseln sich Arbeits- und Ruhezeiten flexibel ab. Der Arbeitnehmer bleibt auch in Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung vertraglich gebunden, kann jedoch grundsätzlich parallel für andere Auftraggeber tätig sein. Die Vergütung darf den gesetzlichen Mindestlohn oder die Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer nicht unterschreiten.

    Die brasilianische Rechtsprechung überprüft die Grenzen flexibler Beschäftigungsmodelle weiterhin intensiv, insbesondere hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und missbräuchlicher Nutzung von trabalho intermitente.

    Homeoffice und digitale Arbeit

    Homeoffice und digitale Arbeitsmodelle haben seit der Covid-19-Pandemie erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch Gesetz Nr. 14.442/2022 wurden die Vorschriften zum teletrabalho modernisiert und dauerhaft in die CLT integriert. Das Gesetz regelt insbesondere hybride Arbeitsmodelle, digitale Kontrolle sowie Arbeitsleistungen außerhalb der Betriebsstätte.

    Für internationale Unternehmen ist insbesondere relevant, dass Homeoffice-Strukturen unter Umständen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen in Brasilien auslösen können.

    Tarifverträge und kollektive Vereinbarungen

    Tarifverträge und kollektive Vereinbarungen besitzen im brasilianischen Arbeitsrecht erhebliches Gewicht. Seit der Arbeitsrechtsreform können tarifvertragliche Regelungen in bestimmten Bereichen Vorrang vor gesetzlichen Vorschriften haben (Art. 611-A CLT). Dies betrifft insbesondere Arbeitszeitmodelle, Gewinnbeteiligungen, Homeoffice-Regelungen und flexible Arbeitszeitkonten. Bestimmte Arbeitnehmerrechte bleiben jedoch unverzichtbar. Dazu zählen insbesondere Mindestlohn, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsschutz und soziale Mindeststandards (Art. 611-B CLT).

    Arbeitszeit und aktuelle Reformdiskussion

    Nach der derzeit geltenden Verfassungsregelung beträgt die reguläre Höchstarbeitszeit grundsätzlich 44 Stunden pro Woche bei maximal acht Stunden täglich (Art. 7 XIII CF/88).

    Im Jahr 2026 gewann die Diskussion über das Ende der sogenannten 6x1-Arbeitswoche (sechs Arbeitstage und ein Ruhetag) erheblich an Bedeutung. Am 27. Mai 2026 verabschiedete die Abgeordnetenkammer (Câmara dos Deputados) die PEC 221/2019, die eine schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 44 auf 40 Stunden sowie das Ende der 6x1-Arbeitswoche vorsieht. Gleichzeitig soll die Beibehaltung der bisherigen Vergütung gewährleistet bleiben.

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Brasilien (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Brasilien.

    Arbeitsmarkt Brasilien

    Die GTAI-Reihe "Arbeitsmarkt" (ehemals Lohn- und Lohnnebenkosten) bietet Antworten auf Fragen zu Lohnkosten, Personalrekrutierung und Arbeitsrecht im Land Brasilien.

    Arbeitsmarkt in Brasilien

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  • eregelt wird das Aufenthaltsrecht in Brasilien im Einwanderungsgesetz. (Stand: 28.05.2026)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Das brasilianische Aufenthaltsrecht wird hauptsächlich durch das Einwanderungsgesetz Nr. 13.445/2017 (Lei de Migração) sowie durch das Dekret Nr. 9.199/2017 geregelt. Ergänzende Vorschriften finden sich in Resolutionen des Nationalen Einwanderungsrats (Conselho Nacional de Imigração – CNIg).

    Entsendung

    Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Brasilien setzt grundsätzlich ein entsprechendes Arbeitsvisum sowie eine vorherige Genehmigung der brasilianischen Behörden voraus. Dies betrifft insbesondere technische Spezialisten, Monteure, Ingenieure, Geschäftsführer und leitende Angestellte.

    Je nach Dauer und Zweck der Tätigkeit kommen unterschiedliche Visakategorien zur Anwendung. Maßgeblich sind insbesondere die Resolutionen des CNIg sowie das Einwanderungsgesetz Nr. 13.445/2017. Bei kurzfristigen technischen Einsätzen prüfen die Behörden verstärkt, ob tatsächlich lediglich eine technische Unterstützung oder bereits eine reguläre Arbeitsaufnahme vorliegt.

    Seit 2024 wurden die elektronischen Verfahren für Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsanträge weiter ausgebaut, insbesondere für internationale Unternehmensentsendungen und Investitionsprojekte.

    Einreise und Aufenthalt

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige Geschäftsreisen grundsätzlich kein Visum, sofern der Aufenthalt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreitet.

    Geschäftsreisen dürfen insbesondere für Meetings, Vertragsverhandlungen, Messebesuche und administrative Tätigkeiten genutzt werden. Eine entgeltliche Tätigkeit zugunsten eines brasilianischen Unternehmens ist ohne Arbeitsvisum jedoch nicht zulässig.

    Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt müssen sich bei der Bundespolizei (Polícia Federal) registrieren und erhalten eine nationale Ausländeridentifikation (Carteira de Registro Nacional Migratório – CRNM). Für geschäftliche Tätigkeiten ist regelmäßig zusätzlich eine brasilianische Steuernummer (CPF) erforderlich.

    Sozialversicherungsrecht

    Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in Brasilien ausüben, unterliegen daher grundsätzlich dem brasilianischen Sozialversicherungssystem.

    Zwischen Deutschland und Brasilien besteht jedoch ein Sozialversicherungsabkommen, das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft ist. Es betrifft insbesondere die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung.

    Bei einer vorübergehenden Entsendung kann der entsandte Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Die reguläre Höchstdauer beträgt grundsätzlich 24 Monate.

    Nicht vom Abkommen erfasst sind insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung. Weitergehende Informationen hält die Deutsche Rentenversicherung bereit.

    Digitale Nomaden

    Durch Resolution CNIG MJSP Nr. 45/2021 wurde das Visum für digitale Nomaden eingeführt. Dieses erlaubt ausländischen Staatsangehörigen einen Aufenthalt in Brasilien bei gleichzeitiger Tätigkeit für ausländische Arbeitgeber oder Auftraggeber außerhalb Brasiliens. Voraussetzung ist insbesondere der Nachweis regelmäßiger Einkünfte aus dem Ausland oder ausreichender finanzieller Mittel.

    Das Visum für digitale Nomaden hat seit 2024 erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen, insbesondere im Technologie- und Dienstleistungssektor.

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Brasilien

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  • Brasilien verfügt über ein solides Datenschutzgesetz und macht Fortschritte bei der Regulierung der KI. (Stand: 22.06.2026)

    Datenschutzrecht

    Der Datenschutz in Brasilien wird hauptsächlich durch das Allgemeine Datenschutzgesetz (Lei Geral de Proteção de Dados – LGPD, Gesetz Nr. 13.709/2018) geregelt. Die LGPD trat 2020 in Kraft und orientiert sich in wesentlichen Punkten an der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist die brasilianische Datenschutzbehörde Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), die seit 2024 ihre regulatorische Tätigkeit insbesondere im Bereich internationaler Datentransfers, Profilbildung, Plattformregulierung und künstlicher Intelligenz intensiviert hat. Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu implementieren; Verstöße gegen die LGPD können zu Verwaltungsmaßnahmen und Geldbußen führen.

    Die zunehmende institutionelle Festigung des brasilianischen Datenschutzrechts spiegelt sich auch auf internationaler Ebene wider. Der Schutz personenbezogener Daten genießt in Brasilien seit der Verfassungsänderung Nr. 115 vom 10. Februar 2022 ausdrücklichen Grundrechtsstatus.

    Vor diesem Hintergrund erkannte die Europäische Kommission mit Angemessenheitsbeschluss vom 26. Januar 2026 gemäß Art. 45 Abs. 3 DSGVO an, dass Brasilien ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Parallel dazu stufte die brasilianische Datenschutzbehörde (ANPD) die Europäische Union durch die Resolution CD/ANPD Nr. 32 vom 26. Januar 2026 als Rechtsraum mit einem der LGPD entsprechenden Datenschutzniveau ein. Dadurch können personenbezogene Daten zwischen Brasilien und der EU grundsätzlich ohne zusätzliche Übermittlungsmechanismen transferiert werden, was die Rechtssicherheit grenzüberschreitender Datenflüsse erheblich stärkt.

    Künstliche Intelligenz

    Brasilien verfügt bislang noch nicht über ein umfassendes eigenständiges KI-Gesetz. Derzeit befindet sich jedoch der Gesetzesentwurf PL Nr. 2.338/2023 in fortgeschrittener parlamentarischer Beratung. Der Entwurf wurde bereits vom brasilianischen Senat verabschiedet und wird derzeit im Abgeordnetenhaus (Câmara dos Deputados) behandelt.

    Der Gesetzesentwurf orientiert sich teilweise am europäischen AI Act und verfolgt einen risikobasierten Ansatz für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zu Transparenz, Governance, Haftung sowie zu Hochrisiko-KI-Systemen.

    Die praktische rechtliche Behandlung künstlicher Intelligenz in Brasilien konzentriert sich derzeit jedoch vor allem auf das Wahl- und Verfassungsrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei der Kampf gegen Fake News, Desinformation sowie der missbräuchliche Einsatz künstlicher Intelligenz zur Manipulation öffentlicher Meinungsbildung und zur Destabilisierung demokratischer Prozesse.

    Insbesondere der Oberste Wahlgerichtshof (Tribunal Superior Eleitoral – TSE) und der Oberste Bundesgerichtshof (Supremo Tribunal Federal – STF) haben hierzu in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Diese betrifft unter anderem Deepfakes, automatisierte Desinformationskampagnen, missbräuchliche Nutzung sozialer Netzwerke sowie KI-generierte Inhalte im Wahlkampf.

    Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    06.08.2026 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

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  • Brasilien verfügt über eines der umfassendsten und wirksamsten Umweltrechtssysteme der Welt. (Stand: 28.05.2026)

    Brasilien ist eines der lateinamerikanischen Länder, in denen Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine verfassungsrechtliche Grundlage haben. Seit dem 1. Januar 2023 stärken die Dekrete Nr. 11.349 und Nr. 11.367 die Umweltpolitik Brasiliens.

    Klimaschutz

    Die brasilianische Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal Brasileira de 1988 - CF/88) legt bei der Festlegung der Zuständigkeiten der föderalen Einheiten fest, dass sowohl der Bund, die Länder als auch die Gemeinden Gesetze zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der „Verschmutzung in allen ihren Formen“ (Art. 23 VI CF/88) erlassen können.

    Auf der Grundlage dieser Verfassungsnorm gibt es mehrere Gesetze, die den Klimaschutz zum Gegenstand haben. Auf Bundesebene ist das wichtigste Instrument das Gesetz Nr. 12.187 aus dem Jahr 2009, mit dem die Nationale Politik zum Klimawandel (Política Nacional sobre Mudança do Clima - PNMC) geschaffen wurde und das als „freiwillige nationale Verpflichtung“ Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vorsieht (Art. 12 Gesetz 12.187/09).

    Mit Gesetz Nr. 15.042/2024 wurde das brasilianische Emissionshandelssystem SBCE (Sistema Brasileiro de Comércio de Emissões de Gases de Efeito Estufa) geschaffen. Das Gesetz etabliert erstmals einen regulierten Kohlenstoffmarkt in Brasilien und gilt als wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung der brasilianischen Wirtschaft.

    Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit wird im brasilianischen Recht fast ausschließlich mit Umweltfragen in Verbindung gebracht. Die brasilianische Bundesverfassung sieht nachhaltige Entwicklung als ein generationenübergreifendes Recht auf eine ausgewogene Umwelt wie folgt vor: „Jeder hat das Recht auf eine ökologisch ausgewogene Umwelt, die Gemeingut des Volkes und wesentlich für die gesunde Lebensqualität ist. Sie für die gegenwärtigen und künftigen Generationen zu schützen und zu erhalten, ist Pflicht der öffentlichen Gewalt und der Gemeinschaft“ (Art. 225 CF/88). Verhaltensweisen und Tätigkeiten, die als umweltschädlich gelten, werden mit strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet. Darüber hinaus sind Zuwiderhandelnde, ob natürliche oder juristische Personen, gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beheben.

    Die brasilianische Verfassung sieht außerdem vor, dass der Schutz der Umwelt die differenzierte Behandlung von Produkten und Dienstleistungen sowie ihrer Herstellungs- und Bereitstellungsprozesse entsprechend ihrer Umweltauswirkungen umfasst (Art. 170 VI CF/88). Im Bereich des Agrarrechts legt die Verfassungsnorm als Voraussetzungen für die Erfüllung der sozialen Funktion des ländlichen Eigentums die Erhaltung der Umwelt und die rationale und angemessene Nutzung der verfügbaren natürlichen Ressourcen fest (Art. 186 I und II CF/88).

    Energiewende

    Brasilien gehört zu den Ländern weltweit mit dem umfangreichsten Gesetzespaket zur Förderung erneuerbarer Energien. Dies ist bereits einer der am stärksten regulierten Bereiche des Landes mit Auswirkungen auf die Umwelt. Vor kurzem hat das Land Gesetze in Bereichen wie grüner Wasserstoff, Kohlenstoffmarkt und Beschleunigung der Energiewende verabschiedet.

    Dr. Julio Pereira

    Von Dr. Julio Pereira | Bonn

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  • Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch ausländische Urteile. (Stand: 28.05.2026)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Das brasilianische Prozessrecht gliedert sich, wie auch das deutsche, in ein Erkenntnisverfahren (processo de conhecimento) zur Erlangung eines Vollstreckungstitels und in das Zwangsvollstreckungsverfahren (processo de execução).

    Anerkennungsverfahren

    Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte. Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist jedoch deren Anerkennung (homologação da sentença) mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren (Exequaturverfahren) gemäß Art. 960 ff. der brasilianische Zivilprozessordnung (Código de Processo Civil) durch den Obersten Gerichtshof Brasiliens (Tribunal Superior de Justiça - STJ).

    Voraussetzung für die Anerkennung eines ausländischen Urteils ist unter anderem, dass das Urteil nach dem ausländischen Recht vollstreckungsfähig ist und nicht gegen die Souveränität Brasiliens, den ordre public oder die guten Sitten verstößt.

    Nach der Anerkennung kann das ausländische Urteil mithilfe des in Brasilien zuständigen Gerichts vollstreckt werden.

    Schiedsgerichtbarkeit

    In Brasilien besteht für die Parteien die Möglichkeit ihren Rechtsstreit durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Das brasilianische Schiedsgerichtsverfahren wird in einem eigenen Gesetz geregelt (Nr. 9.307/1996). Die Parteien können eine Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsklausel (cláusula compromissória) oder eines Schiedsvertrages (compromisso arbitral) schließen.

    Auch ausländische Schiedsurteile bedürfen der Anerkennung. Diese Anerkennung erfolgt im Einklang mit internationalen Verträgen und Abkommen sowie nach den Vorgaben des brasilianischen Gesetzes über Schiedsverfahren. Brasilien ist Mitglied des Abkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (sogenannte New York Convention). Brasilien ist jedoch kein Mitglied des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID).

    Rechtliche Beratung

    Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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  • Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Brasilien.

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Brasilien.

    Bezeichnung
    Deutsche Vertretungen in Brasilien
    Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in São Paulo
    AHK Brasilien
    Brasilianische Botschaft in Berlin
    Brasilianisches Generalkonsulat Frankfurt a.M.
    Brasilianische Steuerbehörde
    AexBrasil (Brasilianische Agentur für Export- und Investitionsförderung)
    Industrieverband Rio de Janeiro (Federação das Indústrias do Estado de Rio de Janeiro – FIRJAN)
    Industrieverband São Paulo (Federação das Indústrias do Estado de São Paulo - FIESP)
    Brasilianische Entwicklungsbank (Banco Nacional do Desenvolvimento - BNDES)
    Brasilianischer Industrieverband (Confederação Nacional da Indústria - CNI)
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft von Rio de Janeiro (Rio Negócios Business)
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft von São Paulo (Investe São Paulo)

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

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