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Rechtsbericht | Brasilien | Umweltschutzrecht

Brasilien will grünen Wasserstoff regulieren

Mit der Einsetzung einer Sonderkommission im Senat will die größte Volkswirtschaft Lateinamerikas die Verabschiedung eines Gesetzes über grünen Wasserstoff beschleunigen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Das brasilianische Parlament berät zur Zeit über zwei Gesetzentwürfe, die die Energiewende in Brasilien beschleunigen sollen. Unterstützend wurde am 14. März 2023 vom brasilianischen Senat eine Sonderkommission für grünen Wasserstoff (CEHV) eingerichtet. Damit wird die Grundlage für die Regulierung dieser neuen Quelle sauberer Energie in Brasilien geschaffen. Ziel der Kommission ist es, eine technische Grundlage für die Regulierung grünen Wasserstoffes zu schaffen. Die Kommission wird in den Jahren 2023 und 2024 arbeiten. Auch die deutsche diplomatische Vertretung ist eingeladen, sich an der ersten öffentlichen Anhörung zu beteiligen.

Was sind die Kompetenzen der CEHV?

Die Kommission soll die Ausarbeitung eines Gesetzes technisch vorbereiten, das den grünen Wasserstoff als Energiequelle in Brasilien rechtlich behandelt. Auf der Grundlage der in den verschiedenen Diskussionsforen gewonnenen Informationen wird die Kommission Berichte erstellen, die den Parlamentariern bei der Abstimmung im Nationalkongress dienen werden. An den Diskussionsforen werden neben diplomatischen Vertretungen auch Staatsminister, die Zivilgesellschaft, Investoren und Unternehmen teilnehmen.

Das Gesetz des Senats (ATS Nr. 4/23) gibt dem Ausschuss folgende Aufgaben:

  1. Analyse der Hindernisse und Herausforderungen bei der Nutzung von grünem Wasserstoff als Energiequelle;
  2. Erstellung einschlägiger technischer Informationen durch Konsultation von Experten und öffentliche Anhörungen;
  3. Erfahrungsaustausch mit nationalen und internationalen Akteuren;
  4. Analyse der Gesetzesentwürfe zu grünem Wasserstoff, die im Nationalkongress diskutiert werden;
  5. Vorschlag von Regelungen, um die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit der Produktion von grünem Wasserstoff zu gewährleisten.

Arbeitsplan der CEHV

Angesichts des interdisziplinären Umfanges des Themas wurde am 19. April 2023 ein Arbeitsplan für das laufende Jahr veröffentlicht. Der Plan soll für Transparenz in der öffentlichen Debatte und für Sicherheit bei den Investitionen sorgen, die in diesem Bereich im Land bereits getätigt werden.

Dem Arbeitsplan der Kommission zufolge wird die erste öffentliche Anhörung am 26. April 2023 stattfinden. Das vorgesehene Thema lautet: „Der Sektor des grünen Wasserstoffs und seine Rolle bei der Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft“. Der Minister für Bergbau und Energie sowie die Ministerin für Umwelt werden daran teilnehmen. Außerdem wurden Vertreter der Botschaften von neun Ländern eingeladen, darunter auch Vertreter Deutschlands.

Der Arbeitsplan sieht außerdem vor, dass die Kommission bis Ende 2023 zwei Teilberichte über den Stand der Gesetzgebung zu diesem Thema vorlegen und darüber abstimmen wird.

Gesetzesentwürfe zu grünem Wasserstoff

Gegenwärtig werden im brasilianischen Nationalkongress zwei Gesetzesentwürfe zum grünen Wasserstoff zur Diskussion gestellt. Der Gesetzentwurf 725/22 regelt die Einführung von Wasserstoff als Energieträger in Brasilien und legt die Parameter für die Förderung von Wasserstoff als Energieträger für die Energiewende fest. Mit dem Gesetzentwurf 1878/22 werden die Rahmenbedingungen für grünen Wasserstoff in Brasilien geschaffen. Dieser Gesetzesentwurf ist detaillierter und enthält klare Richtlinien für die Produktion, die Verwendung, den Transport, die Lagerung und den Handel von grünem Wasserstoff.

Rechtliche Grundlagen

Der erste Schritt zur Förderung von grünem Wasserstoff in Brasilien wurde durch das Dekret 11.349/23, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, gesetzlich verankert. Das Dekret war einer der ersten Rechtsakte von Präsident Lula da Silva. Mit dem Dekret wird das Nationale Sekretariat für Klimawandel eingerichtet. Zu seinen Aufgaben gehört die Förderung von Projekten, Studien und Initiativen auf dem Gebiet der Minderung des Klimawandels und der Anpassung an seine negativen Auswirkungen.

Die CEHV wurde durch den Rechtsakt des Präsidenten des Bundessenats (ATS Nr. 4/23) eingesetzt. Wie in den Artikeln 71, 74 und 76 der Geschäftsordnung des Bundessenats (RISF) festgelegt, ist das Parlament befugt, in Angelegenheiten von nationaler Bedeutung temporäre Kommissionen einzusetzen.

Hintergrund: Grüner Wasserstoff in Brasilien

In Lateinamerika ist Brasilien eines der führenden Länder hinsichtlich der Möglichkeiten der Produktion von grünem Wasserstoff. Mehr als die Hälfte der Energiematrix des Landes besteht bereits aus erneuerbaren Energiequellen, vor allem aus Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie. Die Verabschiedung von Vorschriften für erneuerbare Energien entspricht den internationalen Verpflichtungen, die das Land eingegangen ist. Dazu gehört das Pariser Abkommen, das von Brasilien ratifiziert und am 04. November 2016 in das brasilianische Rechtssystem eingeführt wurde.

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