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Special | Brasilien | LKSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Brasilien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

Gesetzliche Grundlagen 

Brasilien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Das Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) hat Brasilien nicht ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte. 

Risiken

Brasilien belegt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 5 (1 bis 5+). Dies bedeutet, dass die Rechte nicht garantiert sind. Der IGB hat das Land 2019 um einen Rang heruntergestuft. Seitdem zählt der IGB Brasilien Jahr für Jahr zu den zehn schlimmsten Ländern der Welt für Erwerbstätige Menschen. In der Kritik stand das Land in der Ausgabe 2022 wegen "gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung" und "Verstößen gegen Tarifverträge"; in der Ausgabe 2023 auch wegen gewaltsamer Übergriffe auf Gewerkschaftsvertreter und Arbeitnehmer.

Hintergrund der Kritik sind umfassende Änderungen durch die Arbeitsrechtsreform 2017. Seither verloren die bis dato starken Gewerkschaften an Bedeutung, denn die Arbeitnehmer sind nun nicht mehr pauschal zu Beitragszahlungen verpflichtet. Heute finanzieren sich die Verbände nur noch über die freiwilligen Mitgliederbeiträge. Außerdem ging der Anteil der Arbeitnehmer, die Gewerkschaften angeschlossen sind, zurück. Somit fielen die Einnahmen vieler Gewerkschaften drastisch, oftmals um über 90 Prozent. Dies schlägt sich auch in den Tarifverträgen nieder. Im Jahr 2022 lagen 39,5 Prozent der 19.370 Lohnanpassungen unter der allgemeinen Inflationsrate, im Vorjahr waren es sogar 45,8 Prozent der verhandelten Lohnerhöhungen. 

Im Rahmen seiner Brasilienreise im Juni 2023 unterzeichnete Bundesminister Hubertus Heil eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit der Arbeitsministerien beider Länder. Schwerpunkte sind die Stärkung der Gewerkschaften und somit auch des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen sowie die Unternehmensverantwortung zur Achtung der Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Zudem soll der Austausch ein brasilianisches Lieferkettengesetz anstoßen.

Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Auslandshandelskammern in São Paulo, Rio de Janeiro und Porto Alegre (AHK) bieten Informationen und Schulungen zum LkSG in portugiesischer Sprache an und unterstützen deutsche Unternehmen bei der Suche nach Partnern für Risikoanalysen und Audits. Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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