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Zollbericht Brasilien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Warenimporte nach Brasilien können nur von hierzu berechtigten brasilianischen Firmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften vorgenommen werden.
04.03.2021
Von Susanne Scholl
Die Unternehmen müssen unabhängig von der Genehmigung zur Nutzung des elektronischen Außenhandelssystems Sistema Integrado de Comércio Exterior (SISCOMEX) im "Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica" (CNPJ) eingetragen sein, bevor sie Geschäftstätigkeiten aufnehmen können. Besteht keine Tochter oder Schwestergesellschaft, ist die Einbindung eines brasilianischen Handelsvertreters eine weitere Möglichkeit für deutsche Unternehmen, ihre Produkte auf den brasilianischen Markt zu bringen. Nur in den vorab beschriebenen Fällen können deutsche Anbieter ihren brasilianischen Kunden eine Frei-Haus-Lieferung (DDP) anbieten.
Die Erlaubnis, ausländische Waren einzuführen, erteilt das Bundesfinanzamt (Secretaría Especial da Receita Federal do Brasil - RFB).
Für die Zollanmeldung ist der Einführer verantwortlich. Ist dies ein Unternehmen, kann er die Zollabfertigung nur über den Geschäftsführer, einen dazu ausgewählten Mitarbeiter oder einen Mitarbeiter eines verbundenen oder kontrollierten Unternehmens (Tochter- oder Schwestergesellschaft bzw. einen Zollagenten) vornehmen lassen (Art. 4, 5, 16 Instrução Normativa RFB Nr. 1984 vom 27. Oktober 2021).
Ausländische Partnerunternehmen oder Teilhaber brasilianischer Firmen ohne gültigen Eintrag im Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica (CNPJ) erhalten im Allgemeinen keine Akkreditierung zur Nutzung des SISCOMEX. Somit können sie keine Einfuhranmeldungen vornehmen.
Die brasilianische Zollverwaltung (Subsecretaría de Administração Aduaneira - Suana) ist als eigenständige Abteilung dem Bundesfinanzamt Secretaria Especial da Receita Federal do Brasil unterstellt. Der Leiter der SFB (Secretário Especial) ist dem Wirtschaftsministerium (Ministério da Economia) verantwortlich.
Die SFB hat ihren Hauptsitz in Brasilia.
Die brasilianische Steuer- und Zollbehörde Secretaria da Receita Federal do Brasil führte im Dezember 2014 das freiwillige Zollsicherheits- und Compliance Programm „Operador Econômico Autorizado“ (OEA) ein. Für brasilianische Zollbeteiligte sind damit Erleichterungen bei der Zollabfertigung verbunden.
Ähnlich wie beim „Authorized Economic Operator“ (AEO) in der EU können brasilianische Zollbeteiligte (Importeure, Exporteure, Lagerhalter, Spediteure, Hafen- und Flughafenbetreibergesellschaften) zwischen den Gestaltungsformen „OEA Segurança“ (OEA-S – Schwerpunkt Sicherheit) und „OEA Conformidade“ (OEA-C – Schwerpunkt Compliance bei Zollverpflichtungen/ Zollvereinfachungen) wählen. Beim OEA-C gibt es die Abstufungen Nivel 1“ und „Nivel 2“. Zollbeteiligte, die sowohl als OEA C Nivel 2 als auch als OEA-S zertifiziert sind, können die Bezeichnung „OEA-Pleno“ (OEA-P) nutzen.
Für die Zulassung sind Bedingungen zu erfüllen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Einschreibung in das Nationale Register Juristischer Personen (Cadastro Nacional de Pessoa Juridica (CNJP), eine nachgewiesene finanzielle Kreditwürdigkeit (keine Insolvenz / Konkursverfahren während der letzten drei Jahre vor Antragstellung) und weitere Qualifikationsnachweise.
Die brasilianische Zollverwaltung strebt mittelfristig eine gegenseitige Anerkennung des OEA-Status mit den Sicherheitsprogrammen der wichtigsten Handelspartner Brasiliens an. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zollsicherheitsprogrammen gibt es bereits zwischen Brasilien und Uruguay, weitere sind in der Verhandlungsphase, wie zum Beispiel mit China, Hongkong oder Mexiko.
Vorteile des OEA-Programmes sind eine beschleunigte Zollabfertigung für die teilnehmenden Unternehmen, ebenso geplant sind der Zahlungsaufschub von Einfuhrzöllen, Steuern und Gebühren und Sammelzollanmeldungen.
Zurzeit wird das Programm von mehr als 220 Unternehmen genutzt.
Jede zollrelevante Operation muss von der Steuerverwaltung überwacht und geregelt werden. Hierfür hat die brasilianische Regierung das elektronische integrierte Außenhandelssystem SISCOMEX eingeführt, um den Außenhandel zu standardisieren und einen Informationsfluss bei Importen und Exporten zu ermöglichen. Es handelt sich um eine EDV-gestützte Verknüpfung von Regierungsbehörden und allen Wirtschaftspartnern die an Ein- und Ausfuhrvorgängen beteiligt sind, z.B. dem Ministerium für Außenhandel (Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio Exterior), dem Zoll, der Zentralbank (Banco do Brasil).
Jede an einem Tätigwerden im Außenhandel Brasiliens interessierte Person muss bei der RFB die notwendige Berechtigung (RADAR - Rastreamento de Atuação dos Intervenientes Aduaneiros) zu Nutzung des SISCOMEX beantragen und sich einer Vorabprüfung unterziehen. Die brasilianische Regierung hat verschiedene RADAR-Modalitäten geschaffen, die gebräuchlichsten sind die unbegrenzte und die begrenzte Erlaubnis (Unternehmen mit Importgeschäften bis zu einer Summe von 150.000 US Dollar je Halbjahr).
Ziel der Nutzung des SISCOMEX ist die Schaffung einer größeren Transparenz, um Missbräuche beim Außenhandel zu vermeiden. Sämtliche dort eingegebenen Daten werden von der Eingabe bis zum Abschluss des Verzollungsvorganges ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen abgeglichen, um Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers auf die Spur zu kommen.
Schritte zur Registrierung im RADAR und SISCOMEX:
1. Registrierung des Unternehmens
2. Registrierung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens (Geschäftsführer)
3. Akkreditierung des Bevollmächtigten (Zollagent, Angestellte des Unternehmens
Das System VICOMEX (Sistema Visão Integrada de Comércio Exterior) ist Bestandteil des SISCOMEX und erlaubt Im- und Exporteuren oder Zollagenten Abfragen über den Status bzw. aktuellsten Stand ihrer Operationen und die Weitergabe der die Zollanmeldung begleitenden Dokumente.
Weitere Informationen zum SISCOMEX finden Sie hier.
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