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Zollbericht Aserbaidschan Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Besondere Zollverfahren

Das aserbaidschanische Zollrecht gewährt Importeuren weitere Arten von Zollverfahren. Dabei werden die folgenden am häufigsten genutzt.

Von Karin Appel | Bonn

Zolllager

Zu diesem Verfahren können Waren vor der Anmeldung zu einem weiteren Zollverfahren wie beispielsweise der Überlassung zum freien Verkehr, angemeldet werden.

Wenn die Waren in ein Zolllager überführt werden, können sie dort ohne Entrichtung von Zöllen oder Steuern lagern. Wird dies für eine nur vorübergehende Aufbewahrung gewährt, beträgt die maximale Verwahrung in diesem Fall zwei Monate. Es ist aber auch möglich eine Genehmigung zu beantragen, um ein Zolllagerverfahren mit der maximalen Lagerung von drei Jahren zu nutzen. Am Ende der Lagerzeit ist die Ware dann zum zollrechtlich freien Verkehr, zur Ausfuhr oder zu einem anderen Zollverfahren anzumelden.

Zolllager können sowohl von den Zollbehörden als auch von vom staatlichen Zollausschuss zugelassenen privaten Dienstleistern eingerichtet werden. Die vom staatlichen Zollausschuss verwalteten Lager sind offen, sie sind für alle Kunden zugänglich, während die privaten Lager in der Regel geschlossen sind. Sie dienen nur zur Lagerung von Waren, die bestimmten Kunden gehören.

Während sich die Waren in einem Zolllager befinden, dürfen sie nicht verändert werden. Lediglich Instandhaltungs-, Verpackungs-, und Verladungsmaßnahmen sind erlaubt. Nur im Einzelfall kann die Erlaubnis zur Verarbeitung der Waren im Zolllager erteilt werden.

Nicht gelagert werden dürfen folgende Waren:

  • Kriegswaffen und andere Waffen
  • Munition und explosive Stoffe, pyrotechnische Erzeugnisse
  • Kernmaterial, radioaktive Abfälle, Strahlungsquellen
  • Edelmetalle, Edelmetalllegierungen und –abfall
  • Edelsteine und Perlen sowie Waren daraus
  • Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, stark wirkende Gifte
  • Ausgangsstoffe zur Herstellung von Waffen und Kriegsgerät sowie Anlagen zu deren Bau
  • Erzeugnisse nichtmilitärischen Verwendungszwecks, die in der Herstellung von Chemie-, Luft-, Kern- oder anderer Massenvernichtungswaffen verwendet werden können
  • chemische Pflanzenschutzmittel.

Eine Liste zu öffentlichen Zolllagern, wo Waren vorübergehend gelagert werden können, kann auf der Internetpräsenz des aserbaidschanischen Zolls eingesehen werden.

Vorübergehende Verwendung

Zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung sind Waren anzumelden, die im ursprünglichen Zustand wieder ausgeführt werden sollen. Lediglich die gebrauchstypische Abnutzung der Gegenstände, nicht aber deren Verbrauch ist erlaubt. Der Verwendungszweck der Ware ist anzugeben. Das Verfahren ist genehmigungspflichtig.

In diesem Verfahren können Waren für die Dauer von 24 Monaten in Aserbaidschan eingeführt werden. Die Frist kann maximal um weitere zwölf Monate auf Antrag des Einführers verlängert werden.

Bestimmte Waren, wie Messewaren, Verpackungen, Sport- und Konzertausrüstungen und viele andere sind vollständig von Einfuhrabgaben befreit, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder ausgeführt werden. Eine vollständige Auflistung dieser Waren enthält die Verordnung des Ministerkabinetts Aserbaidschans vom 2. September 2013 Nr. 245. 

Verboten ist unter anderem die vorübergehende Verwahrung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, gebrauchten Materialien sowie gefährlichen Abfällen.

Für andere vorübergehend eingeführte Waren sowie die Einfuhr der bevorzugten Waren für einen längeren Zeitraum als ein Jahr sind die Einfuhrabgaben anteilig zu begleichen. Monatlich sind drei Prozent der Gesamteinfuhrabgaben zu begleichen, die bei einer Einfuhr zum freien Verkehr fällig werden würden. Ist die Gesamtsumme beglichen, gelten die Waren als zum freien Verkehr angemeldet und freigegeben.

Aserbaidschan ist kein Mitglied des Carnet ATA Abkommens. Also kann das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht mit einem Carnet ATA durchgeführt werden.

Das aserbaidschanische Gesetz sieht für Gebietsansässige die vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen aller Art für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr vor. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Fahrzeuge müssen im Ausland zugelassen und den Zollbehörden ein Einlagensicherungsfonds zur Verfügung gestellt worden sein. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung für die Wiederausfuhr vorzulegen.

Gebietsfremde müssen für dieses Verfahren andere Anforderungen erfüllen: Sie müssen Dokumente für die vorübergehende Verwendung, zum Beispiel eine Selbsterklärung, eine staatliche Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und andere Belege vorlegen, sofern die importierten Fahrzeuge nicht die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. 

Veredelungsverfahren

Im September 2021 änderte die aserbaidschanische Regierung ihren Zollkodex dahingehend, dass sie das aktive Veredelungsverfahren in ihren Zollkodex aufnahm. Danach werden auf ausländische Waren, die in das inländische Veredelungsverfahren überführt und in einem oder mehreren Veredelungsvorgängen verarbeitet werden, keine Einfuhrzölle, Mehrwertsteuern, Verbrauchsteuern und handelspolitische Maßnahmen angewandt.

Der Grund für die Änderung des Zollkodex und die Einführung des neuen Verfahrens war, dass Aserbaidschan den Import von Rohstoffen und Materialien, die für die Herstellung von exportorientierten Produkten benötigt werden, zoll- und steuerfrei gestalten wollte. Außerdem sollte der Export von neuen Produkten, die im Land verarbeitet wurden, gefördert werden.

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