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Zollbericht Aserbaidschan Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollverfahren

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

Von Karin Appel | Bonn

Aserbaidschans Zollrecht beruht auf dem Zollkodex von 2011, dem Gesetz "Über den Zolltarif“ von 2013 und weiteren untergesetzlichen Rechtsakten, wie Verordnungen des Ministerkabinetts und Präsidentenerlasse. Der Zolltarif wird durch Verordnungen des Ministerkabinetts festgelegt.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung kann sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden. Letzteres erfolgt über den aserbaidschanischen Zoll nach vorheriger Registrierung. Die elektronische Zollanmeldung muss mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Diese wird beim nationalen Zentrum für Zertifizierungsdienstleistungen beantragt.

Zollanmelder können sowohl der Wareninhaber als auch ein beauftragter Dienstleister (Zollbroker) sein. Da die Zollanmeldung in aserbaidschanischer Sprache (alternativ auch in Russisch) erfolgen muss, ist die Einschaltung eines Dienstleisters empfehlenswert.

Vor der Zollabfertigung muss der Beförderer den Zollbehörden in Aserbaidschan eine Erklärung über das Transportmittel (einschließlich eines entsprechenden Frachtmanifests) vorlegen. Innerhalb einer Stunde nach Ankunft im aserbaidschanischen Zollgebiet ist für die Waren und Transportmittel eine zusätzliche Ankunftsbestätigung erforderlich. Im Anschluss wird die Sendung auf verbotene Einfuhren überprüft. Daneben können verschiedene Zertifikate, Lizenzen und Genehmigungen erforderlich sein, je nachdem um welche Waren es sich handelt.

Zollkontrollstellen

Waren, die über den Schienenverkehr importiert werden, können über die Kontrollstellen in den Bezirken Aghstafa, Gusar und Khachmaz abgefertigt werden. Für den Import über den Luftweg existieren zwei Grenzkontrollstellen am Flughafen Baku und am Flughafen Ganja. Zollkontrollstellen für den Straßenverkehr befinden sich in folgenden Regionen Aserbaidschans:

  • Astara Bezirk
  • Balakan Bezirk
  • Bilasuvar Bezirk
  • Einstiegspunkt "Samur" (nördlicher Teil Aserbaidschans)
  • Gazakh Bezirk.

Für Waren, die mit Fähren verschifft werden, befindet sich der einzig existierende Grenzübergang am Baku-Seehafen.

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

In diesem Verfahren erhalten eingeführte Waren nach Zahlung aller Einfuhrabgaben den Status einer Inlandsware und können frei in Aserbaidschan verkehren, sofern kein Einfuhrverbot besteht.

Warenbegleitpapiere

Der Zollanmeldung müssen folgende Warenbegleitpapiere zwingend beigefügt werden:

  • Zollwerterklärung
  • Handelsrechnung, Pro-Forma-Rechnung, Leistungsbeschreibung und sonstige Unterlagen, die zur Ermittlung des Zollwertes erforderlich sind
  • Original des Einfuhrvertrages
  • Frachtdokumente
  • Dokumente, aus denen das Ursprungsland der Waren hervorgeht
  • Nachweis der Kosten für Transport und Versicherung.

 

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