Wirtschaftsrecht | Côte d'Ivoire

Recht kompakt Côte d'Ivoire

Der Länderbericht Recht kompakt Côte d'Ivoire bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Katrin Grünewald

Von Katrin Grünewald | Bonn

Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project belegt Côte d'Ivoire mit einem Wert von 0,45 im weltweiten Ranking Platz 104 von 142 und im Ranking der Region Subsahara Afrika Platz 15 von 34.

Vorteile

  • vereinheitlichtes Wirtschaftsrecht der OHADA gilt
  • kontinentaleuropäisches Rechtssystem nach französischem Vorbild
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Investitionsfördervertrag mit Deutschland

Herausforderungen

  • Korruption, ineffiziente Verwaltung
  • lange Gerichtsverfahren
  • kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

  • Das nationale ivorische Recht ist durch das französische Recht beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA. (Stand: 23.04.2025)

    Informationen über die wirtschaftliche Lage und chancenreiche Branchen gehören zu einer Marktrecherche wie selbstverständlich dazu. Wer ein geschäftliches Engagement in der Republik Côte d‘Ivoire plant, sollte jedoch auch Grundkenntnisse über die Rechtslage vor Ort im Gepäck haben. Nachstehend haben wir einige Rechtsinformationen über das westafrikanische Land zusammengestellt, das zu den zurzeit zwölf afrikanischen Staaten gehört, die sich der Initiative Compact with Africa angeschlossen haben.  

    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Einholung von Rechtsrat vor Ort unverzichtbar ist. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden.

    Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der ivorischen Investitionsbehörde, des Centre de Promotion des Investissements en Côte d‘Ivoire (CEPICI).

    Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

    Die Republik Côte d'Ivoire ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

    Weitere Informationen zur WTO und den Chancen für Unternehmen finden Sie im GTAI-Special zur Welthandelsorganisation.

    Gesetze und Rechtsquellen

    Die Mehrheit der ivorischen Gesetze basieren auf französischem Recht. Neben der Verfassung aus dem Jahr 2016 spielen die nationalen Gesetze, Verordnungen und Dekrete sowie das traditionelle Gewohnheitsrecht eine Rolle. Einen Überblick über die Rechtssysteme in Afrika erhalten Sie im GTAI-Fact Sheet Rechtssysteme in Afrika.

    Kenntnisse der dominierenden Rechtstraditon lassen sich in Entscheidungen über potenzielle Märkte einbeziehen Das Fact Sheet erläutert, wie Wissen über die Rechtstraditon bei Marktentscheidungen helfen kann | © GettyImages/SDI Productions

    Fact Sheet – Rechtssysteme in Afrika: Zwei Rechtstraditionen dominieren

    In vielen Ländern Afrikas gilt noch heute ein Gewohnheitsrecht, das auf vorkolonialen Traditionen beruht. Welche Rechtssysteme darüber hinaus gelten, erfahren Sie in dieser Broschüre.

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    Da die Republik Côte d‘Ivoire Mitgliedstaat der OHADA ist, gelten im Bereich des Wirtschaftsrechts die sogenannten OHADA-Einheitsgesetze. Diese sind für alle derzeit 17 Mitgliedstaaten verbindlich, direkt anwendbar und gehen nationalem Recht grundsätzlich vor (Art. 10 OHADA-Staatsvertrag). Einheitsgesetze wurden bisher unter anderem in folgenden Bereichen verabschiedet:

    • Allgemeines Handelsrecht: Acte uniforme portant sur le droit commercial général/Uniform Act relating to general commercial law;
    • Gesellschaftsrecht: Acte uniforme relatif au droit des sociétés commerciales et du groupement d'intérêt économique/Uniform Act relating to commercial companies and economic interest groups;
    • Rechtsverfolgung: Acte uniforme portant organisation des procédures simplifiées de recouvrement de créances et des voies d’exécution/Uniform Act organizing simplified recovery procedures and enforcement measures;
    • Schiedsgerichtsbarkeit: Acte uniforme relatif au droit de l’arbitrage/Uniform Act on arbitration.

    Die Einheitsgesetze sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite der OHADA abrufbar. Weitere Informationen zur OHADA erhalten Sie auch im GTAI-Special OHADA: Mit Einheitsgesetzen gegen Rechtsunsicherheit.

    Im Übrigen können nationale ivorische Gesetze auf der Webseite des Centre National de Documentation Juridique des ivorischen Justizministeriums abgerufen werden, entweder über ein kostenpflichtiges Abonnement oder zu einem höheren Einzelpreis. Weitere ausgewählte Links, unter denen nationale Gesetze abgerufen werden können, sind nachstehend aufgeführt:

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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  • Das ivorische Vertragsrecht ist im Code Civil geregelt. Für grenzüberschreitende Verträge gilt das UN-Kaufrecht nur indirekt. (Stand: 17.07.2025)

    Regelungen zum ivorischen Vertragsrecht findet man im Code Civil. Gemäß Art. 1108 müssen für den Abschluss eines Vertrages vier Voraussetzungen gegeben sein: Die sich verpflichtende Partei muss dem Vertragsabschluss zustimmen und geschäftsfähig sein, es muss einen konkreten Vertragsgegenstand geben und der Vertrag muss auf einer rechtmäßigen Grundlage basieren. Wird der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt, gelten die Regelungen des Gewährleistungsrechts gemäß Art. 1625 ff. Code Civil.

    Gewährleistungsrecht

    Danach haftet der Verkäufer nur für verdeckte Mängel (vices cachés). Für offensichtliche Mängel, die für den Käufer erkennbar waren, haftet er nicht. Im ivorischen Recht ist es außerdem möglich, die Gewährleistung des Verkäufers durch eine spezielle Vereinbarung im Vertrag auszuschließen. Allerdings haftet der Verkäufer dennoch weiterhin für Mängel, die ihm zuzurechnen sind. Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen, so kann der Käufer vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Schadensersatz fordern, der ihm durch die Rückabwicklung des Vertrages entstanden ist. Darüber hinaus kann der Käufer die Herausgabe der Früchte (also die Erzeugnisse aus der Kaufsache) fordern, sofern er verpflichtet ist, diese an den Verkäufer zurückzugeben.

    Ein verdeckter Mangel liegt dann vor, wenn durch den Mangel die Kaufsache für den vorgesehenen Zweck nicht mehr verwendet werden kann oder der Zweck so beeinträchtigt wird, dass der Käufer die Kaufsache bei Kenntnis des Mangels entweder gar nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis erworben hätte. Bei Vorliegen eines solchen Mangels hat der Käufer ein Wahlrecht zwischen der Rückgabe der Kaufsache und Rückzahlung des Kaufpreises oder Behalten der Kaufsache und anteilige Rückzahlung des Kaufpreises. Kannte der Verkäufer den Mangel, dann haftet er dem Käufer für alle Schäden, die über die Rückzahlung des Kaufpreises hinausgehen. Kannte er den verdeckten Mangel nicht, so ist der Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises und zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die dem Käufer durch die Abwicklung des Kaufvertrages entstanden sind.

    Bei Handelskäufen gelten die Gewährleistungsvorschriften des OHADA-Rechts, geregelt im Acte uniforme révisé portant sur le droit commercial général (AUDCG). Danach kann der Käufer bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung eines Kaufvertrages sowohl eine Auflösung des Vertrages oder eine Ersatzlieferung als auch eine Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz geltend machen. Hat der Käufer eine Lieferung einmal angenommen, kann er sich im Nachhinein nicht auf Vertragsbruch berufen, sondern hat lediglich Anspruch auf Schadensersatz für die fehlende oder nicht vertragsgemäß gelieferte Ware. Ein offensichtlicher Mangel, der am Tag der Lieferung der Ware vorliegt, ist dem Verkäufer innerhalb eines Monats nach Lieferung anzuzeigen. Die Verjährungsfrist bei versteckten Mängeln beträgt ein Jahr ab Entdeckung des Mangels bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel hätte entdeckt werden können. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist in der Regel eine richterliche Ermächtigung notwendig.

    UN-Kaufrecht

    Die Republik Côte d’Ivoire ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Allerdings wurde das Übereinkommen größtenteils im OHADA-Acte uniforme portant sur le droit commercial général umgesetzt, das auch in Côte d’Ivoire gilt. Weitere Informationen zum Handelskauf (vente commercial) in der OHADA finden Sie im GTAI-Rechtsbericht OHADA: Das allgemeine Handelsrecht. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.

    Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem ivorischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Rechtsbericht Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland sowie in der GTAI-Publikation Anwendbares Recht und UN-Kaufrecht.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Das Vertriebsrecht wurde innerhalb der OHADA-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Es können Kommissionäre, Handelsmakler und Handelsvertreter engagiert werden. (Stand: 17.07.2025)

    Rechtsgrundlage des ivorischen Vertriebsrechts ist auf Grund der Vereinheitlichung innerhalb der OHADA der Acte uniforme portant sur le droit commercial général (AUDCG). Darin sind die Regelungen zur Handelsvermittlung in den Art. 169 bis 233 zu finden.

    Vermittlungsarten

    Gemäß Art. 169 AUDCG ist ein Handelsvermittler eine natürliche oder juristische Person, die regelmäßig und gewerbsmäßig im Namen Dritter Geschäfte abschließt. Der Kommissionär (commissionnaire) verpflichtet sich, unter seinem eigenen Namen Verträge für seinen Auftraggeber abzuschließen und erhält dafür eine Provision. Der Handelsmakler (courtier) vermittelt Verträge und erhält dafür einen Prozentsatz des Wertes des Vermittlungsgeschäfts.

    Der Handelsvertreter (agent commercial) hingegen schließt Geschäfte im Namen seines Auftraggebers ab. Er hat nach Beendigung des Vertrags einen Ausgleichsanspruch gegenüber seinem Auftraggeber, und zwar in Höhe einer durchschnittlichen Monatsvergütung nach Beendigung des ersten Vertragsjahres, in Höhe von zwei durchschnittlichen Monatsvergütungen nach Beendigung des zweiten Vertragsjahres und in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsvergütungen ab dem vollendeten dritten Vertragsjahr. Der Ausgleichsanspruch ist vom Handelsvertreter innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeendigung geltend zu machen.

    Handelsvermittlervertrag

    Ein Handelsvermittlervertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen ist jedoch stets eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert. Wenn im Vertrag keine ausdrücklichen Bestimmungen zum Umfang der Beauftragung des Vermittlers getroffen werden, dann beurteilt dieser sich nach der Art des Geschäfts. Während die Befugnis, Rechtshandlungen vorzunehmen, vom Umfang des Handelsvermittlervertrages umfasst ist, darf der Vermittler ohne gesonderte Vollmacht keine Gerichtsverfahren einleiten, Vergleiche schließen, Grundstücke veräußern oder belasten oder Schenkungen vornehmen.

    Handelt ein Vermittler im Rahmen seiner Beauftragung, dann ist der Auftraggeber gegenüber Dritten an sein Handeln gebunden, es sei denn der Vermittler wollte erkennbar für sich handeln oder der Dritte wusste von seiner Vermittlereigenschaft oder hätte davon wissen müssen. Handelt der Vermittler ohne Beauftragung oder überschreitet er die Grenzen seiner Beauftragung, so sind seine abgeschlossenen Geschäfte weder für den Auftraggeber noch für den Dritten bindend. Ein derartiges Geschäft kann allerdings vom Auftraggeber genehmigt werden. Wird das Geschäft nicht vom Auftraggeber genehmigt, so hat der Dritte gegenüber dem Vermittler einen Entschädigungsanspruch.

    Ein Vermittlungsvertrag endet unter anderem durch Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler, durch die vollständige Ausführung der beauftragten Geschäfte, durch Widerruf des Auftraggebers oder durch Verzicht des Vermittlers.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Ausländische Investoren können in Côte d’Ivoire in allen Bereichen investieren und erhalten die gleichen Garantien wie inländische Investoren. (Stand: 17.07.2025)

    Rechtsgrundlage für Investitionen in Côte d’Ivoire ist die Ordonnance n° 2018-646 du 1er août 2018 portant Code des investissements. Daneben sind auch branchenspezifische Gesetze wie das Loi n° 2014-138 du 24 mars 2014 portant Code minier, das Loi n° 1996-669 du 29 août 1996 portant Code pétrolier oder das Loi n° 2014-139 du 24 mars 2014 portant Code du tourisme zu beachten. Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite der ivorischen Investitionsbehörde Centre de Promotion des Investissements en Côte d’Ivoire (CEPICI).

    Investitionsbeschränkungen

    Ausländische Investoren können in Côte d’Ivoire wie inländische Investoren in allen Bereichen investieren. Lediglich im Bereich Bergbau und in der Ölindustrie behält sich der ivorische Staat das Recht vor, sich an dem investierenden Unternehmen zu beteiligen.

    Investitionsanreize

    Investitionsanreize werden von der ivorischen Regierung in zwei verschiedenen Systemen gewährt, dem Deklarationssystem (régime de déclaration) und dem Genehmigungssystem (régime d’agrément). Zudem wird nach verschiedenen Zonen und Kategorien vorgegangen.

    Die drei Zonen gliedern sich in

    • Zone A, die die Region um die Stadt Abidjan umfasst,
    • Zone B mit den Hauptstädten der einzelnen Regionen, inklusive der Hauptstadt Yamoussokro sowie der Hafenstadt Grand-Bassam, und
    • Zone C mit den übrigen Städten und Gemeinden.

    Zu den Kategorien gehören verschiedene Wirtschaftssektoren.

    1. So fallen unter Kategorie 1 die Agrarwirtschaft, die Gesundheitswirtschaft und das Gastgewerbe, sofern die Investitionen in letzterem in Zone A mindestens 5 Milliarden FCFA und in Zone B mindestens 2 Milliarden FCFA betragen.
    2. In Kategorie 2 fallen alle übrigen Wirtschaftssektoren.

    Nicht unterstützt werden der Handel, der Bank- und Finanzsektor, die nicht-industrielle Bauwirtschaft sowie die freien Berufe. Je nach Zone und Kategorie der Investition werden verschiedene steuerliche Anreize gewährt, unter anderem eine Befreiung von der Einkommensteuer, von Beiträgen für Lizenzen und Patente oder Steuergutschriften auf die Umsatz- oder Einkommensteuer.

    Große ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Milliarde FCFA, die den Investitionsanreizen des Investitionsgesetzes unterliegen, können zusätzliche steuerliche Vergünstigungen erreichen, wenn mindestens 80 Prozent der Führungskräfte und leitenden Angestellten Ivorer sind, 25 Prozent an Aufträgen an ivorische Unternehmen vergeben werden oder mindestens 34 Prozent des Kapitals im Besitz ivorischer Investoren ist.

    Weitere Investitionsanreize werden auch in der Freihandelszone (Zone Franche) Grand-Bassam gewährt. Die Freihandelszone ist auf Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Informationstechnologie und Kommunikation beschränkt. Für die Aufnahme in die Freihandelszone muss ein Unternehmen in einem der drei genannten Bereiche tätig sein und eine Lizenz bei der VITIB SA erwerben, die für die Verwaltung der Freihandelszone zuständig ist.

    Investitionsschutzabkommen

    Der bilaterale Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Côte d‘Ivoire über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist am 10. Juni 1968 in Kraft getreten und abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

    Investitionsstreitigkeiten

    Die Republik Côte d'Ivoire ist seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes. Somit können Streitigkeiten zwischen deutschen Investoren und dem ivorischen Staat nach den Regelungen der ICSID-Konvention ausgetragen werden.

    Investitionsgarantien

    Bei einem Investitionsvorhaben in Côte d’Ivoire können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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  • Da Côte d’Ivoire Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA. (Stand: 17.07.2025)

    Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts innerhalb der OHADA-Mitgliedstaaten ist der OHADA-Acte uniforme relatif au droit des sociétés commerciales et du groupement d'intérêt économique révisé en 2014 (AUSCGIE).

    In Teil 1 des AUSCGIE befinden sich Vorschriften, die für alle Gesellschaftsformen gelten, unter anderem zur Gründung, zum Firmennamen, zum Gesellschaftszweck oder zur Registrierung. In Teil 2 des AUSCGIE sind die Voraussetzungen für die einzelnen Gesellschaftsformen geregelt. Danach können sowohl Personengesellschaften (Art. 270 ff. AUSCGIE) als auch Kapitalgesellschaften (Art. 309 ff. AUSCGIE) gegründet werden.

    Société à responsabilité limitée

    Eine beliebte Gesellschaftsform innerhalb der OHADA ist die Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.), die in etwa vergleichbar ist mit einer deutschen GmbH. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist mit nur einem Gesellschafter möglich und die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschaft muss über ein Mindestkapital in Höhe von 1 Million FCFA verfügen.

    Für die Gründung ist in Côte d’Ivoire eine Satzung erforderlich. Diese hat gemäß Art. 13 AUSCGIE zwingend die Gesellschaftsform, die Firma, den Zweck, den Sitz, die Dauer, das Gesellschaftskapital, die Anzahl und den Nennwert der Einlagen sowie die Identität der Gesellschafter zu enthalten. Angaben sind außerdem über die Empfänger von Sonderleistungen, die Gewinnverteilung, die Bildung von Rücklagen und die Arbeitsweise der Gesellschaft zu machen. Die Satzung ist durch eine notarielle Urkunde oder eine im jeweiligen OHADA-Mitgliedstaat vergleichbare Urkunde abzusegnen. Zusätzlich sind die Gesellschafter verpflichtet, eine schriftliche Konformitätserklärung (déclaration de régularité et de conformité) abzugeben, in der die Gründungshandlungen aufgeführt werden und die Einhaltung aller Gesetze bestätigt wird.

    Die Gesellschaft ist im Handelsregister (Registre de Commerce et de Crédit Mobilier RCCM) einzutragen.

    Société anonyme

    Auch die Gründung einer Société anonyme (S.A.), vergleichbar in etwa mit einer deutschen Aktiengesellschaft, ist mit nur einem Gesellschafter möglich. Wie bei der S.A.R.L. ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das Mindestkapital für eine S.A. liegt bei 10 Millionen FCFA.

    Für die Gründung einer S.A. benötigt man eine Satzung, die den Inhalt des Art. 13 AUSCGIE haben muss. Gesellschaftsform, Firma, Zweck, Sitz, Dauer, Gesellschaftskapital, Anzahl und Nennwert der Einlagen und Identität der Gesellschafter müssen zwingend aufgeführt werden. Die Satzung ist durch notarielle Urkunde oder eine im jeweiligen OHADA-Mitgliedstaat vergleichbare Urkunde abzusegnen. Neben der Satzung ist eine schriftliche Konformitätserklärung (déclaration de régularité et de conformité) abzugeben. Darin werden die Gründungshandlungen aufgeführt und die Einhaltung aller Gesetze bestätigt.

    Auch die S.A. ist im Handelsregister (Registre de Commerce et de Crédit Mobilier RCCM) einzutragen.

    Succursale

    Die Zweigniederlassung, genannt succursale, ist eine Gesellschaftsform mit einer Selbstverwaltung, die aber keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Sie ist wie alle Gesellschaften im Handelsregister einzutragen. Zweigniederlassungen eines ausländischen Unternehmens sind verpflichtet, die Gesellschaft spätestens nach zwei Jahren in eine inländische Gesellschaftsform umzuwandeln. Das Handelsministerium kann von dieser Pflicht Befreiungen erteilen.

    Weitere Gesellschaftsformen

    Neben den genannten Gesellschaftsformen können auch wirtschaftliche Interessenvereinigungen (groupement d’intérêt économique, Art. 869 ff. AUSCGIE) oder Joint Ventures (Art. 854 ff. AUSCGIE) gegründet werden.

    Weitere Informationen zur Gründung von Gesellschaften in Côte d’Ivoire erhalten Sie im GTAI-Rechtsbericht OHADA: Das Gesellschaftsrecht.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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  • Da Côte d’Ivoire Mitglied der OAPI ist, ist der gewerbliche Rechtsschutz länderübergreifend im Übereinkommen der OAPI geregelt. (Stand: 17.07.2025)

    Côte d’Ivoire ist Mitglied der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle OAPI). Grundlage des gewerblichen Rechtsschutzes ist in allen Mitgliedstaaten der OAPI das Übereinkommen von Bangui in seiner aktuellen Fassung. Über die OAPI sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich in internationale Vertragssysteme eingebunden.

    Patente

    Gemäß dem Übereinkommen von Bangui kann ein Patent in Côte d’Ivoire für eine neue Erfindung beantragt werden, wenn eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich nutzbar ist. Nicht patentierbar sind Erfindungen, deren Nutzung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, sowie chirurgische oder therapeutische Behandlungsmethoden von Mensch oder Tier. Das Gleiche gilt für Erfindungen, die Pflanzenarten, Tierarten oder biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren zum Gegenstand haben. Ein Patent kann vom Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger beantragt werden. Es ist 20 Jahre gültig.

    Marken

    Eintragungsfähig als Marke ist in Côte d’Ivoire jedes sichtbare oder hörbare Zeichen, das sich von den Waren oder Dienstleistungen anderer Personen unterscheidet. Ein solches Zeichen kann unter anderem aus Wörtern, Wortverbindungen, Familiennamen, willkürlichen oder phantasievollen Bezeichnungen, Buchstaben, Abkürzungen oder Zahlen bestehen. Auch Bildzeichen wie Zeichnungen, Etiketten oder Siegel, Töne, audiovisuelle Zeichen oder Serien aus Zeichen können eintragungsfähig sein. Nicht eintragungsfähig hingegen sind Marken, die mit einer Marke eines anderen Inhabers identisch sind oder die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gesetz verstoßen. Weiterhin sind nicht eintragungsfähig Marken, die die Nutzer über die geographische Herkunft oder die Art und Merkmale der Ware oder Dienstleistung irreführen. Das Gleiche gilt für Marken, die Wappen, Flaggen, Embleme, Akronyme, offizielle Zeichen oder Gütesiegel eines Staates oder einer internationalen Organisation wiedergeben, nachahmen oder enthalten.

    Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

    Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Côte d'Ivoire sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie des Office Ivoirien de la Propriété Intellectuelle (OIPI).

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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  • Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ivorische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Côte d'Ivoire gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 17.07.2025)

    Rechtsgrundlage der Besteuerung ist der Code Général des Impôts in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der Fassung 2024 auf der Webseite der ivorischen Finanzbehörde (Direction Générale des Impôts DGI).

    Körperschaftsteuer

    Die Körperschaftbesteuerung in Côte d’Ivoire gliedert sich je nach Höhe des Umsatzes eines Unternehmens in verschiedene Systeme. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 500 Millionen FCFA unterliegen dem normalen Steuerregime (réel normal d’imposition). Hier beträgt der allgemeine Körperschaftsteuersatz 25 Prozent (Artikel 51, 64 Code Général des Impôts). Unternehmen im Bereich der Telekommunikation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie unterliegen einem Steuersatz in Höhe von 30 Prozent.

    Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 200 und 500 Millionen FCFA unterliegen einem vereinfachten Steuerregime (réel simplifié d’imposition). Auch hier beträgt der Steuersatz 25 beziehungsweise 30 Prozent. Erleichterungen gibt es jedoch bei der Abrechnung der Steuer.

    Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 200 Millionen FCFA unterliegen einem pauschalen Besteuerungsregime. Innerhalb dieses Systems unterliegen Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 50 und 200 Millionen FCFA dem Steuersatz für Kleinstunternehmen (régime des microentreprises). Hier beträgt der Steuersatz 6 Prozent. Ein ermäßigter Steuersatz von 4 Prozent gilt für Unternehmen, die Mitglied in einem Centre de Gestion Agréé (CGA) sind. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 und bis 50 Millionen FCFA unterliegen dem Steuersatz für Unternehmer (régime de l’entreprenant). Für diese Unternehmen gilt ein Steuersatz von 5 Prozent und ein reduzierter Satz von 4 Prozent für den Handel.

    Darüber hinaus unterliegen Unternehmen im normalen oder vereinfachten Steuerregime einer pauschalen Mindeststeuer (impôt minimum forfaitaire). Neu gegründete Unternehmen sind in ihrem ersten Geschäftsjahr von der Mindeststeuer befreit. Der Steuersatz beträgt 0,5 Prozent des Gesamtumsatzes und der Steuerbetrag muss zwischen 3 und 35 Millionen FCFA liegen. Für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Wasser, Elektrizität, Butangas reduziert sich der Steuersatz auf 0,10 Prozent, für Unternehmen aus dem Bank- und Finanzsektor auf 0,15 Prozent.

    Einkommensteuer

    Wer in Côte d’Ivoire seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist verpflichtet, sein weltweit erwirtschaftetes Einkommen zu versteuern. Laut ivorischem Steuergesetz hat eine Person dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wenn sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung oder für mindestens ein Jahr Mieter eines Hauses oder einer Wohnung ist. Auch Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Côte d’Ivoire haben oder Arbeitnehmer sind, fallen darunter. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Côte d’Ivoire hat, aber dort Einkommen erwirtschaftet, zahlt Einkommensteuer lediglich auf das in Côte d’Ivoire erlangte Einkommen.

    Der Einkommensteuersatz erfolgt nach folgender Staffelung:

    Einkommen (in FCFA)Steuersatz (in Prozent)
    1.000 - 2.200.0002
    2.200.001 - 3.600.00010
    3.600.001 - 5.200.00015
    5.200.001 - 7.200.00020
    7.200.001 - 9.600.00024
    9.600.001 - 12.600.00026
    12.600.001 - 20.000.00029
    20.000.001 - 30.000.00032
    30.000.001 - 40.000.00034
    40.000.001 - 50.000.00035
    Über 50.000.00036

    Umsatzsteuer

    Der Standardsatz der Umsatzsteuer beträgt 18 Prozent (Artikel 359 Code Général des Impôts), ein reduzierter Satz auf bestimmte Produkte, beispielsweise Erdölprodukte, Solarenergieanlagen sowie bestimmte Nahrungsmittel, beträgt 9 Prozent. Für Exporte gilt eine Umsatzsteuer in Höhe von 0 Prozent.

    Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen FCFA sind verpflichtet, sich bei der ivorischen Finanzbehörde (Direction Générale des Impôts DGI) zu registrieren und die Umsatzsteuer abzuführen. Bestimmte Wirtschaftszweige, beispielsweise Bank- und Finanzdienstleistungen, sind zwar von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Sie unterliegen allerdings regelmäßig einer speziellen Steuer.

    Umsatzsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen erhoben, die in Côte d’Ivoire ausgeführt werden. Für Warenlieferungen ist das der Fall, wenn die Lieferung im Land erfolgt. Dienstleistungen gelten als in Côte d’Ivoire erbracht, wenn der Empfänger der Dienstleistung seinen Sitz im Land hat. Ausländische Dienstleistungserbringer können in Côte d’Ivoire einen Vertreter benennen, der sich um die steuerlichen Angelegenheiten kümmert. Falls sie dies nicht tun, ist ein Reverse-Charge-Mechanismus anwendbar, wonach der Empfänger der Dienstleistung verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzuführen.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Das Abkommen vom 3. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Côte d‘Ivoire zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1982 II S. 153 ff.) ist am 8. Juli 1982 in Kraft getreten.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum ivorischen Steuerrecht stehen unter anderem auf der Webseite des ivorischen Finanzministeriums (Ministère du Budget et du Portefeuille de l’État) zur Verfügung.

    Hinweis: Bei den erfolgten Angaben handelt es sich um Erstinformationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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  • Das ivorische Arbeitsrecht ist im Code du travail geregelt. Verschiedene Verordnungen konkretisieren dieses Gesetz. (Stand: 17.07.2025)

    Gesetzliche Grundlage des Arbeitsrechts in Côte d’Ivoire ist das Loi n° 2015-532 du 20 juillet 2015 portant Code du travail.

    Arbeitsvertrag

    Gemäß ivorischem Recht ist ein Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, durch die eine natürliche Person ihre berufliche Tätigkeit unter die Leitung des Arbeitgebers stellt. Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden. Auch eine Probezeit kann vereinbart werden. In diesem Fall ist der Arbeitsvertrag zwingend schriftlich zu schließen oder durch ein Schreiben zu ergänzen, in dem die Dauer der Probezeit aufgeführt wird. Die zulässige Dauer der Probezeit beträgt zwischen 8 Tagen und 3 Monaten je nach Branche und Tätigkeit.

    Auch die meisten befristeten Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Die Befristung darf nicht länger als 2 Jahre betragen.

    Arbeitsbedingungen

    Die Arbeitsbedingungen sind in Art. 21.1 ff. Loi n° 2015-532 du 20 juillet 2015 portant Code du travail geregelt. Danach beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Nachtarbeit ist zulässig mit Ausnahme von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmenden unter 18 Jahren.

    Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 24 aufeinanderfolgende Stunden und ist in der Regel am Sonntag zu gewähren. Bezahlter Urlaub ist in Höhe von 2,2 Arbeitstagen pro Monat zu gewähren. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um bis zu 8 Tage, entweder gestaffelt nach Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen oder bei Arbeitnehmern mit Kindern unter 18 Jahren. Günstigere Urlaubsregelungen können individuell oder per Tarifvertrag vereinbart werden.

    Vertragsbeendigung

    Unbefristete Verträge können auf Wunsch des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers beendet werden. Der Arbeitgeber braucht für die Beendigung einen legitimen Grund. Er kann einem Arbeitnehmer, der aufgrund von Krankheit nach 12 Monaten nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, unter bestimmten Umständen schriftlich kündigen. Ein weiterer Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Erreichen des Rentenalters.

    Die Kündigungsfrist beträgt zwischen 8 Tagen und 4 Monaten, je nach Zugehörigkeitsdauer im Unternehmen. Beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von höchstens 6 Monaten 8 Tage und bei einer Zugehörigkeit von mehr als 16 Jahren 4 Monate.

    Mindestlohn

    Seit 1. Januar 2023 beträgt der Mindestlohn 75.000 FCFA pro Monat.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Bei einer Entsendung nach Côte d’Ivoire sind vielfältige Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, der Einreise, den Steuern und der Sozialversicherung. (Stand: 17.07.2025)

    Arbeitsrecht/Entsendevertrag

    In der Regel bleibt bei kurzfristigen Aufenthalten von bis zu drei Monaten das deutsche Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Bei längerfristigen Auslandseinsätzen sind möglicherweise Änderungen im Arbeitsverhältnis notwendig. Häufig wird in solchen Fällen eine Ergänzungsvereinbarung, ein sogenannter Entsendevertrag, geschlossen. In einem Entsendevertrag kann unter anderem geregelt werden, dass das deutsche Recht weiterhin anwendbar bleibt, wer welche Kosten der Entsendung trägt sowie welche Zulagen gewährt werden. Auch ein Rückrufrecht des Arbeitgebers sowie ein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers kann in einem Entsendevertrag vertraglich festgehalten werden. 

    Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d’Ivoire ein Visum. Dieses kann entweder vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Côte d’Ivoire oder sofern es vorher online beantragt wurde bei der Einreise (Visa on arrival) ausgestellt werden. Die Kosten für ein vor der Einreise beantragtes Visum variieren je nach Aufenthaltsdauer und liegen zwischen 50 und 110 Euro. Bei einem Visa on arrival mit einer Gültigkeit von drei Monaten fallen Kosten in Höhe von 73 Euro an. Die Bestätigung der Online-Registrierung und der Nachweis über die Zahlung der Gebühren ist nach Ankunft am Flughafen in Abidjan an einem E-Visa-Schalter vorzulegen. Bei längeren Aufenthalten im Land ist zudem eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

    Einreisebestimmungen können sich, auch aufgrund aktueller Ereignisse, kurzfristig ändern oder eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Côte d’Ivoire sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar. Dort finden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

    Detaillierte Informationen – auch über kurzfristige Änderungen der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen - erhalten Sie auf den Webseiten der Botschaft der Republik Côte d‘Ivoire in Deutschland, des Office National de l’État Civil et de l’Identification (ONECI) sowie des Ministère des Affaires Etrangères.

    Sozialversicherungsrecht

    Im Bereich des Sozialversicherungsrechts kann es, insbesondere da es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Côte d’Ivoire und Deutschland gibt, zu Doppelversicherungen kommen. Denn im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass das Sozialversicherungsrecht des Landes anwendbar ist, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Gleichzeitig kann in vielen Fällen das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin anwendbar sein. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Ausstrahlung im Sinne des § 4 SGB IV vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

    Für Tätigkeiten, die in Côte d’Ivoire ausgeübt werden, fallen verschiedene Sozialversicherungsbeiträge an. Für die Rentenversicherung sind 14 Prozent fällig, wobei 7,7 Prozent vom Arbeitgeber und 6,3 Prozent vom Arbeitnehmer zu leisten sind. Für Mutterschaftsleistungen fallen beim Arbeitgeber 0,75 Prozent an und für Familienleistungen 5 Prozent. Für Arbeitsunfälle zahlt der Arbeitgeber zwischen 2 und 5 Prozent, je nach Branche. Darüber hinaus kostet eine verpflichtende Krankenversicherungen 1.000 FCFA im Monat, wobei jeweils die Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

    Steuerrecht

    Zwischen Côte d’Ivoire und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

    Gemäß Art. 15 des DBA gilt die sogenannte 183-Tage Regelung. Danach kann das Einkommen von nach Côte d’Ivoire entsandten Arbeitnehmern weiter in Deutschland versteuert werden, sofern sich der entsandte Arbeitnehmer nicht mehr als 183 Tage während eines Kalenderjahres in Côte d’Ivoire aufhält und die Vergütung weiterhin vom deutschen Arbeitgeber und keiner Betriebsstätte in Côte d’Ivoire gezahlt wird. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, liegt das Besteuerungsrecht für das während der Entsendung erwirtschaftete Einkommen bei Côte d’Ivoire.

    Darüber hinaus sollten Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer nach Côte d’Ivoire entsenden, im Blick haben, wann sie durch die Tätigkeit ihres Mitarbeitenden vor Ort eine Betriebsstätte gründen. Die Betriebsstätte ist in Art. 5 des DBA definiert. Dazu gehören ein Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Verkaufseinrichtung, eine Werkstätte, ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, ein Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. Auch eine feste Geschäftseinrichtung kann eine Betriebsstätte darstellen. Eine Bauausführung oder Montage gilt nur dann als Betriebsstätte, wenn sie eine Dauer von sechs Monaten überschreitet.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Das Umweltrecht ist überwiegend national geregelt. Es gibt aber auch politische Ziele der UEMOA. Umweltprüfungen sind bei Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehen. (Stand: 17.07.2025)

    In der ivorischen Verfassung ist unter anderem geregelt, dass alle Menschen in Côte d’Ivoire das Recht auf eine gesunde Umwelt haben. Außerdem besagt die Verfassung, dass der Schutz der Umwelt eine Pflicht der Gemeinschaft ist, der Staat aber die Aufgabe hat, die Umwelt vor Zerstörung zu schützen.

    Das wichtigste Gesetz im Umweltschutzrecht in Côte d’Ivoire ist das Loi n° 2023-900 du 23 novembre 2023 portant Code de l’Environnement. Danach erstellt die Nationale Umweltbehörde (Agence Nationale de l’Environnement ANDE) Umweltberichte und unterstützt die regionalen Regierungen bei der Umsetzung von Umweltschutz. Außerdem setzt eine Umweltpolizei die rechtlichen Bestimmungen zum Umweltschutz um.

    Unternehmen müssen für jedes Projekt, das Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, eine Umwelt- und Sozialprüfung durchführen. Zur Durchführung dieser Prüfung muss sich das Unternehmen an einen vom Umweltministerium zugelassenen Berater oder Prüfer wenden.

    Wer sich nicht an die Umweltvorgaben hält, kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Darüber hinaus können bereits erteilte Genehmigungen entzogen, bereits begonnene Aktivitäten ausgesetzt oder Betriebe geschlossen werden.

    Zum Schutz des Wassers gibt es in Côte d’Ivoire mit dem Loi n° 2023-902 du 23 novembre 2023 portant Code de l’Eau ein spezifisches Gesetz. Ferner gibt es neben den nationalen Gesetzen auch einen Rechtsakt der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (Union économique et monétaire ouest-africaine UEMOA). Damit legen die Mitgliedstaaten Ziele und Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesserung der Umwelt fest.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Schiedsurteile können nach dem Recht der OHADA anerkannt und vollstreckt werden, Gerichtsentscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen nach nationalem ivorischen Recht. (Stand: 17.07.2025)

    Anerkennung und Vollstreckung

    Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Côte d'Ivoire nicht. Ausländische Entscheidungen werden in der Republik Côte d'Ivoire gemäß Art. 345 - 350 des Code de Procédure Civile, Commerciale et Administrative anerkannt und vollstreckt. Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist gemäß Art. 348 Code de Procédure Civile, Commerciale et Administrative, dass die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Dies ist im Verhältnis zu Deutschland (siehe dazu auch § 328 der deutschen ZPO) grundsätzlich der Fall.

    Gerichtsbarkeit

    Gemäß Art. 143 der ivorischen Verfassung 2016 gliedert sich das Gerichtswesen - neben einem Rechnungshof (Cour des Comptes) und Verwaltungsgerichten (Tribunaux Administratifs) - in einen Obersten Gerichtshof (Cour Suprême), Berufungsgerichte (Cours d'Appel), Gerichte Erster Instanz (Tribunaux de Première Instance) und einen Oberen/Hohen Gerichtshof (Haute Cour de Justice). Letzterer ist jedoch lediglich bei Fehlverhalten bestimmter Regierungsmitglieder zuständig.

    Der Cour Suprême besteht aus einem Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) und einem Staatsrat (Conseil d’État). Während der Conseil d’État das höchste Verwaltungsgericht ist, ist der Cour de Cassation das höchste Gericht der übrigen Gerichtsbarkeiten. Der Cour de Cassation entscheidet insbesondere über Rechtsmittel gegen Urteile und Entscheidungen der unteren Gerichte. Die Cours d’Appel entscheiden im Wesentlichen über Rechtsmittel gegen Urteile der Tribunaux de Première Instance, während letztere die originäre Zuständigkeit für die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten haben. Für wirtschaftliche Streitigkeiten sind darüber hinaus die Tribunaux de Commerce zuständig, bei denen sowohl eine originäre Zuständigkeit als auch eine Berufungsinstanz vorgesehen ist. Sie entscheiden unter anderem über Streitigkeiten betreffend die Kaufmannseigenschaft, zwischen Gesellschaftern eines Unternehmens, bezüglich Handelsgeschäfte sowie über Streitigkeiten betreffend Insolvenzverfahren.

    Über Fragen der Auslegung von OHADA-Recht kann von den OHADA-Mitgliedstaaten der Cour Commune de Justice et d’Arbitrage (CCJA) mit Sitz in Abidjan angerufen werden.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Côte d'Ivoire am 2. Mai 1991 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). 

    Für ivorische Schiedsverfahren gilt das OHADA-Einheitsgesetz Acte uniforme relatif au droit de l’arbitrage. Nach Art. 34 in Verbindung mit Art. 31 dieses Einheitsgesetzes können auch ausländische Schiedssprüche anerkannt und vollstreckt werden. Weitere Informationen zum Schiedsverfahren in den OHADA-Mitgliedstaaten erhalten Sie in dem GTAI-Rechtsbericht OHADA: Die Schiedsgerichtsbarkeit.

    Anwält:innen vor Ort

    Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Abidjan steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten zum Abruf bereit, die auch Informationen zur Rechtsverfolgung in Côte d'Ivoire enthält.

    Hinweis: Bei den erfolgten Angaben handelt es sich um Erstinformationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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  • Über den Länderbericht Recht kompakt Côte d'Ivoire hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten. (Stand: 17.07.2025)

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Côte d'Ivoire.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

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