Zollbericht Angola Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Angola sind bestimmte Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften zu beachten.
21.08.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Verpackung
Mit dem Exekutivdekret 63/21 wurden neue Regeln für die Einfuhr von vorverpackten Waren festgelegt. Bestimmte Produkte dürfen ausschließlich in loser Schüttung in Bigbags in Angola eingeführt werden. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Zucker, Reis, Weizenmehl, Maismehl, Bohnen, Milchpulver, Speiseöl, grobes und raffiniertes Salz, Weizengrieß, Schweinefleisch, Rindfleisch, Margarine sowie Tierfutter und Seife. Die Verpackung erfolgt nach der Einfuhr. Das Dekret sieht Ausnahmen für einige der Produkte wie Reis, Bohnen und Zucker vor, damit diese in Kleinpackungen von einem bis fünf Kilogramm für kleine Warenhäuser importiert werden können.
Etikettierung
In Angola eingeführte Waren sind in portugiesischer Sprache mit der Marke des Produkts und dem Herstellungsland zu kennzeichnen. Für den Einzelhandelsverkauf bestimmte Verpackungen müssen Angaben zum Fertigungslos sowie dem Herstellungs- und Verfallsdatum aufweisen. Warenetiketten sind im Herstellungsland anzubringen. Gemäß dem Durchführungserlass 124/06 gelten besondere Etikettierungsvorschriften für Lebens- und Genussmittel, Parfüm, Kosmetik, Arzneimittel und chemische Produkte.
Auf Verpackungen von Lebensmitteln beispielsweise müssen folgende Angaben stehen:
- Liste der Inhaltsstoffe nach ihrem Anteil in abnehmender Reihenfolge
- Anwendungshinweise
- Produktmarke, Produktname und -typ
- Name des Herstellers
- Chargennummer
- Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum
- Aufbewahrungs- und Lagerungsbedingungen
- Menge in Gewicht oder Volumen
- Fettgehalt, gegebenenfalls Alkoholgehalt und weitere produktspezifische Informationen.
Lebensmittel müssen bei der Ankunft in Angola noch 25 Prozent der gesamten Haltbarkeitsdauer aufweisen. Bei Arzneimittel und Kosmetik sind es jeweils 50 Prozent, mindestens jedoch sechs Monate.