Zollbericht Brasilien WTO

Mitgliedschaft in der WTO und Freihandelsabkommen

Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU nach einem umfassenden Abkommen strebt. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Brasilien ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO). 

Ferner ist Brasilien Mitglied der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI). Weitere Mitgliedstaaten sind Argentinien, Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Peru, Panama, Paraguay und Uruguay.

Mitgliedschaft im Mercosur

Brasilien ist seit dem 29. November 1991 Mitgliedstaat des Gemeinsamen Marktes des Südens (Mercado Común del Sur - Mercosur). Der Mercosur ist das bedeutendste Wirtschaftsbündnis in Lateinamerika. Dabei ist Brasilien das ökonomische Schwergewicht. Weitere Mitgliedstaaten sind Argentinien, Paraguay und Uruguay und Bolivien, welches Anfang Juli 2024 dem Block offiziell beitrat. 

Der Mercosur ist wie eine Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif konzipiert. Allerdings kann jeder Mitgliedstaat Ausnahmen von dem gemeinsamen Zolltarif definieren. Für Ursprungswaren des Mercosur gilt im intrazonalen Handel grundsätzlich Zollfreiheit. Importwaren aus Ländern außerhalb des Mercosur werden trotzdem häufig mehrfach verzollt beziehungsweise unterschiedlich eingereiht. Nach Aussage von Experten ist eine Umgehung von Mehrfachverzollungen nur durch die Nutzung von Zolllagern möglich.

EU-Mercosur-Abkommen 

Anfang Januar 2026 unterzeichneten die Europäische Union und die Mercosur-Länder das EU-Mercosur-Abkommen, nachdem der Rat der EU die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. Darauffolgend ist es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden, welches seinerseits für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt hat. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Bestimmungen des Handelsteils vorläufig anwendbar sind. 

Der Handelsteil des Abkommens ist bis zum Inkrafttreten des gesamten Abkommens vorläufig anwendbar, wenn diesbezüglich das EU-eigene Ratifizierungsverfahren sowie das Ratifizierungsverfahren mindestens eines der Mercosur-Länder abgeschlossen ist. 

Umfassender Zollabbau 

Mit dem Handelsabkommen würde der Mercosur voraussichtlich rund 90 Prozent der Importe von Industrieprodukten aus der EU liberalisieren. Insbesondere der Abbau der bisher hohen Zölle auf Kraftfahrzeuge (überwiegend 35 Prozent), Kfz-Teile (14 - 18 Prozent), Maschinen (14 - 20 Prozent), Chemikalien (bis zu 14 Prozent), Pharmazeutika (bis zu 18 Prozent) sowie Bekleidung und Schuhe (bis zu 35 Prozent) dürfte EU-Exporte dieser Produkte in den Mercosur-Raum künftig ankurbeln. Für sensible Sektoren hat sich der Mercosur Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren vorbehalten. Darüber hinaus könnte der EU-Nahrungsmittelsektor von einem Abbau hoher Zölle des Mercosur auf Produkte wie Schokolade (20 Prozent), Wein (20 - 27 Prozent) und Spirituosen (20 Prozent) profitieren.

Im Gegenzug würde das Handelsabkommen die Zölle auf rund 90 Prozent der in die EU exportierten Mercosur-Waren schrittweise beseitigen. Empfindliche landwirtschaftliche Waren, darunter zum Beispiel Rind- und Geflügelfleisch, Zucker, Honig und Reis würden teilweise durch Kontingente liberalisiert. 

Beseitigung technischer Handelshemmnisse 

Das Handelsabkommen sieht zudem eine verstärkte Zusammenarbeit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse, wie zum Beispiel doppelter Zertifizierungen und nicht automatischer Einfuhrlizenzen, vor. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens würden EU-Unternehmen in nennenswertem Umfang gleichwertigen Zugang wie lokale Unternehmen zu den öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Staaten erhalten. 

Des Weiteren würde sich der Mercosur verpflichten, die geographischen Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Nahrungsmitteln wie zum Beispiel Roquefort, Tiroler Speck, Münchener Bier oder Prosciutto di Parma zu schützen. Überdies würden die hohen EU-Sicherheitsstandards im Nahrungsmittelbereich weiterhin bestehen bleiben. Einfuhren aus dem Mercosur müssten somit auch künftig diesen Standards entsprechen. 

Bislang erschwerter Marktzugang für EU-Produkte 

Die Mercosur-Länder schützen ihre heimische Industrie mit teils prohibitiv hohen Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Deutsche Unternehmen, die Produkte in den Mercosur liefern, müssen sich bislang auf hohe Einfuhrzölle einstellen. Rund 85 Prozent der EU-Ausfuhren in den Mercosur sind mit Zöllen belastet.

Weitere Freihandelsabkommen

Brasilien hat sowohl im Verbund mit den Mercosur-Mitgliedstaaten als auch als alleiniger Vertragspartner verschiedene Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören die bilateralen Handelsabkommen, die die lateinamerikanischen Länder im Rahmen der Integrationsvereinigung ALADI untereinander abschließen (Acuerdos de Complemantación Económica - ACE).

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