Zollbericht WTO Internationale Handelsabkommen

Die Zukunft der Welthandelsorganisation

(Stand: Februar 2026) Zwischen Blockaden, Fragmentierung und MC14 bleibt der Multilateralismus unter Druck. Umso wichtiger ist eine gründliche Reform der Organisation.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Veraltete Strukturen und Regeln, wiederkehrende Krisen, institutionelle Blockaden sowie die wachsende Zahl bilateraler Handelsabkommen stellen die Welthandelsorganisation (WTO) weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Die WTO-Mitglieder sind sich einig, dass die WTO reformiert werden muss, um zukunftsfähig bleiben zu können.

Stand der WTO-Reform

Im Rahmen der 12. Ministerkonferenz (MC12) haben sich die Minister darauf geeinigt, die WTO-Reform mit einem Arbeitsprogramm anzustoßen. Dabei sollen die Regeln des Welthandelsrechts an die Veränderungen der Gesellschaft und des Handelssystems angepasst werden. Gleichzeitig müssen derzeitige Blockaden gelöst werden, um ein zukunftsfähiges System zu generieren und Herausforderungen besser bestehen zu können.

Die 13. Ministerkonferenz (MC13) im Februar 2024 brachte zwar einzelne Fortschritte, unter anderem bei den Regelungen zum elektronischen Handel und im Bereich der Dienstleistungsregulierung, ein grundlegender Reformdurchbruch blieb jedoch aus. Insbesondere bei der Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen Streitbeilegungssystems konnten sich die Mitglieder nicht einigen. Auch in den Jahren 2024 und 2025 ist es nicht gelungen, den Appellate Body der WTO wieder einzusetzen. Die Blockade besteht fort. Vor diesem Hintergrund setzt die Europäische Union weiterhin auf Übergangslösungen wie das Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA), um für sich und Partner Rechtssicherheit in Handelsstreitigkeiten zu gewährleisten.

Ungeachtet dieser Schwierigkeiten betrachtet die EU die WTO‑Reform weiterhin als zentrale handelspolitische Priorität. Ziel ist es, das regelbasierte multilaterale Handelssystem zu bewahren und schrittweise an veränderte wirtschaftliche und geopolitische Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichzeitig wächst die Einsicht, dass Reformfortschritte zunehmend auch in kleineren Formaten und außerhalb klassischer multilateraler Verhandlungen erzielt werden müssen.

Aktuelle Herausforderungen der WTO

Die Herausforderungen sind vielfältig. GTAI nimmt einige dieser Herausforderungen in den Blick (nicht abschließend):

Veraltete Strukturen und Regelungen

Das Übereinkommen der WTO wurde seit 1995 nicht überarbeitet, sodass zahlreiche Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Beispielsweise bedarf es einer Modernisierung des WTO-Abkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen, um fairere Wettbewerbsregeln zu schaffen. Neben dessen finden einige aktuelle Themen noch keinerlei Berücksichtigung in den Übereinkommen der WTO. Dazu zählen zum Beispiel die Berücksichtigung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) im Welthandel, Nachhaltigkeit und Gesundheits-, Arbeits- und Umweltstandards. Einige dieser Themen werden bereits aktiv in der WTO verhandelt (Ausgewählte WTO-Übereinkommen im Überblick).

Da es zu einigen dieser Themen noch keine multilateralen Regeln gibt, weichen immer mehr Länder auf bilaterale Abkommen aus. Im Rahmen von bilateralen Verträgen können die Vertragsparteien auf die oben genannten Themen eingehen und hierzu einheitliche Regeln festhalten. 

Zunehmende Bedeutung bilateraler Handelsabkommen 

Mangels umfassender multilateraler Regelungen greifen viele Staaten – darunter auch die EU – verstärkt auf bilaterale und regionale Handelsabkommen zurück. In diesen Abkommen lassen sich weitergehende, sogenannte "WTO‑plus“-Regeln vergleichsweise effizient vereinbaren, etwa zu Nachhaltigkeit, Dienstleistungen oder Investitionen.

Die zunehmende Zahl aktiver Akteure und potenzieller Vetogruppen erschwert multilaterale Verhandlungen zusätzlich. Während bis in die 1980er‑Jahre häufig eine Verständigung zwischen der EU und den USA ausreichte, um multilaterale Fortschritte zu erzielen, ist das heutige Verhandlungssystem deutlich fragmentierter.

Die EU verfügt inzwischen über ein dichtes Netz von mehr als 40 Handelsabkommen mit rund 80 Partnerländern. Seit 2024 sind weitere Abkommen in Kraft getreten, unter anderem mit Neuseeland und Kenia. Bilaterale Handelsabkommen ermöglichen zwar konkrete Liberalisierungsschritte und schaffen kurzfristig Rechtssicherheit für Unternehmen, sie unterscheiden sich jedoch stark in Struktur, Reichweite und Regelungsansatz. Dadurch nimmt die Komplexität des Welthandels zu, was dem multilateralen Grundprinzip der WTO teilweise entgegensteht. Gleichzeitig nutzt die EU bilaterale Abkommen zunehmend als strategisches Instrument. Sie dienen nicht nur der Marktöffnung, sondern auch der Reduzierung geopolitischer Abhängigkeiten, dem Aufbau resilienter Lieferketten und der internationalen Verankerung europäischer Standards, etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Arbeits‑ und Umweltschutz.

Exkurs: Abschluss internationaler Übereinkünfte nach festen Regeln

Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) obliegt der EU die Kompetenz, mit Drittländern oder internationalen Organisationen Verträge zu schließen. 

Themen, die die gemeinsame Handelspolitik betreffen und somit auch das WTO-Recht, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der EU. Darüber hinausgehende Themen unterliegen einer geteilten Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten. 

Die EU in der WTO

Schließt die EU mit einem anderen WTO-Mitgliedstaat ein Abkommen ab, so handelt es sich um ein bilaterales Abkommen. Die EU wird dabei durch die Kommission vertreten, die als ein Akteur für alle EU-Mitgliedstaaten auftritt. Die Europäische Kommission erstattet dem Rat und dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht über die Verhandlungsgespräche. Die Kommission tritt auch bei Auseinandersetzungen im Namen der EU auf und vertritt folglich die Interessen aller EU-Mitglieder vor dem Streitschlichtungsgremium der WTO.

Quelle: Gesetzestexte: AEUV und EUV

Fragmentierung des Welthandels

Eine weitere zentrale Herausforderung für das multilaterale Handelssystem ist die zunehmende Fragmentierung des Welthandels. Geopolitische Spannungen fördern zunehmend eine Blockbildung zwischen Staaten, wodurch Handels‑ und Investitionsentscheidungen immer stärker von geopolitischen Überlegungen geprägt werden.

Diese Entwicklung äußert sich unter anderem in einer stärkeren Nutzung einseitiger handelspolitischer Maßnahmen, der Bildung exklusiver Handels‑ und Kooperationsformate sowie der verstärkten Verknüpfung von Handels‑, Sicherheits‑ und Industriepolitik. Für die WTO erschwert diese Fragmentierung die Konsensfindung erheblich und untergräbt den Anspruch universell geltender Regeln.

Ausblick

Auch im Jahr 2026 bleibt offen, ob und wann eine umfassende WTO‑Reform gelingen kann. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Blick der WTO‑Mitglieder auf die anstehende 14. Ministerkonferenz (MC14). Erwartet werden vor allem pragmatische, schrittweise Fortschritte; ein umfassender Reformdurchbruch gilt hingegen als wenig wahrscheinlich. Bis auf Weiteres dürften auch vor diesem Hintergrund bilaterale Handelsabkommen daher ein zentrales Instrument der EU‑Handelspolitik bleiben – nicht als Ersatz, sondern als funktionale Ergänzung zum multilateralen Handelssystem.

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