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Chile: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Chile am 1. März 1991 in Kraft getreten.
22.09.2023
Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist für Chile am 1. März 1991 in Kraft getreten.
Dabei ist zu beachten, dass das UN-Kaufrecht automatisch anwendbar ist, wenn sein Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1ff. CISG). Dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts Ausdrücklich ausschließen (Artikel 6 CISG). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt vom dem jeweiligen Einzelfall ab.