Wirtschaftsrecht | Hongkong

Recht kompakt Hongkong, SVR

Der Länderbericht Recht kompakt Hongkong, SVR bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Julia Merle

Von Julia Merle | Bonn

Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project belegt Hongkong, SVR mit einem Wert von 0,72 im weltweiten Ranking Platz 24.

Vorteile

  • UN-Kaufrecht findet Anwendung
  • keine Umsatzsteuer
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative, New Yorker Übereinkommen anwendbar
  • Investitionsfördervertrag mit Deutschland seit 1998 in Kraft

Herausforderungen

  • kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland nur bezüglich Luft- und Schifffahrtsunternehmen
  • Arbeitsaufnahme erfordert Arbeitsvisum
  • Datenschutzvorgaben durch die Personal Data (Privacy) Ordinance

  • Seit Übergabe der britischen Kronkolonie Hongkong am 1. Juli 1997 an die VR China hat Hongkong den Status einer Sonderverwaltungsregion gemäß dem Prinzip "Ein Land - Zwei Systeme". (Stand: 23.02.2026)

    Das Regierungssystem Hongkongs, SVR ist teil-demokratisch. Eine Gewaltenteilung gibt es nur bedingt. Danach untersteht Hongkong, SVR zwar der Regierung in Peking, genießt jedoch weitreichende Autonomie und hat mit dem "Chief Executive" einen eigenen Regierungschef. Auch schreibt die Verfassung Hongkongs, das "Basic Law", fest, dass bis zum Jahre 2047 das bisherige auf dem Common Law beruhende Rechtssystem fortgilt. Es räumt Hongkong, SVR weitgehende exekutive, legislative und judikative Unabhängigkeit ein. Chinesische Gesetze haben demnach keine Geltung in Hongkong, SVR, mit Ausnahme der Gesetze, die Außenpolitik und Verteidigung des Landes betreffen. Das chinesische "Gesetz zur nationalen Sicherheit" trat am 30. Juni 2020 in Kraft. Alle Hongkonger Gesetzestexte sind auf Englisch verfügbar.

    Als ehemalige Kronkolonie ist Hongkong, SVR Gründungsunterzeichner des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade GATT) beziehungsweise seit dem Jahr 1995 der Welthandelsorganisation (WTO) sowie Mitglied der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation (APEC), der Asiatischen Entwicklungsbank (seit 4. Dezember 1965) und assoziiert bei der VN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik.

    Am 12. November 2017 unterzeichnete Hongkong, SVR ein Freihandelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (Association of Southeast Asian Nations ASEAN), das heißt das "ASEAN-Hong Kong, China Free Trade Agreement (AHKFTA)" und das "ASEAN-Hong Kong Investment Agreement (AHKIA)". Diese traten im Juni 2019 unter anderem für Hongkong, SVR in Kraft und sind seit 12. Februar 2021 vollständig in Kraft.

    Hinweis: Weitere Informationen zu den Freihandelsabkommen Hongkongs enthält der GTAI-Zollbericht.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Rechtsgrundlage der kaufrechtlichen Gewährleistung ist die auf englischem Recht beruhende Sale of Goods Ordinance (SOGO, Chapter 26). (Stand: 23.02.2026)

    UN-Kaufrecht

    Seit 1. Dezember 2022 findet das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf" (CISG, UN-Kaufrecht) in Hongkong Anwendung. Zuvor konnten die Parteien das UN-Kaufrecht bereits durch vertragliche Vereinbarung für anwendbar erklären. Seit Ende 2022 entfaltet das UN-Kaufrecht gemäß der Sale of Goods (United Nations Convention) Ordinance Gesetzeskraft in der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Die Regelungen des CISG gelten automatisch, sofern die Vertragsparteien die Anwendbarkeit im Vertrag nicht ausdrücklich ausschließen (dazu Art. 6 CISG). 

    Nach Art. 1 CISG findet das UN-Kaufrecht grundsätzlich Anwendung auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien aus unterschiedlichen Staaten, wenn diese Vertragsstaaten sind oder die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines CISG-Mitglieds führen (zum Beispiel, wenn die Parteien das Recht eines solchen Staates gewählt haben). Artikel 2 CISG sieht verschiedene Ausnahmen aus dem Anwendungsbereich vor, darunter der Kauf von Waren zum persönlichen Gebrauch oder auch Strom- oder Aktienverkäufe. Auch auf Verträge, bei denen es überwiegend um die Erbringung von Arbeitsleistungen oder anderen Dienstleistungen geht, findet das UN-Kaufrecht keine Anwendung (Art. 3 Abs. 2 CISG).

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Gewährleistungsrecht

    Nach Sec. 29 Sale of Goods Ordinance (SOGO) ist der Verkäufer zur Lieferung der Ware und der Käufer zur Kaufpreiszahlung verpflichtet. Die Übertragung des Eigentums richtet sich nach Sec. 19 SOGO. 

    Rechtsbehelfe des Käufers

    Der Käufer hat bei der Ausübung seiner Rechte das Wahlrecht. Ihm stehen folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung:

    • Klage auf Erfüllung (specific performance), erfasst auch Nachlieferung beziehungsweise Nachbesserung (Sec. 54 SOGO);
    • bei Nichtlieferung: Schadensersatz (Sec. 53 SOGO);
    • bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht (Breach of Condition): Rücktritt, wahlweise Minderung und Schadensersatz (Sec. 13 und 55 SOGO);
    • bei Verletzung einer Nebenleistungspflicht (Breach of Warranty): Minderung und Schadensersatz (Sec. 55 SOGO).

    Nachdem er die Ware - nach angemessener Möglichkeit zur Untersuchung - angenommen hat (acceptance), kann der Käufer keine Vertragsauflösung wegen Sachmängeln mehr, sondern nur noch Schadensersatz verlangen (Sec. 37 SOGO).

    Rechtsbehelfe des Verkäufers

    Folgende Rechtsbehelfe stehen dem Verkäufer bei Nichtzahlung zur Verfügung:

    • Zurückbehaltungsrecht an den verkauften Waren, die sich noch in seinem Besitz oder die sich auf dem Transport befinden (Teil IV SOGO);
    • Klage auf Kaufpreiszahlung (Sec. 51 SOGO);
    • Schadensersatz (Sec. 52 SOGO).

    Verjährung

    Die Verjährung unterliegt den Bestimmungen der Limitation Ordinance (Cap. 347). Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Gewährleistungsansprüche sechs Jahre ab Vertragsbruch, beispielsweise dem Termin der Lieferung mangelhafter Ware.

    Die Verjährung vertraglicher Ansprüche orientiert sich grundsätzlich an der Art des Vertragsschlusses, das heißt an der Frage, ob ein einfacher Vertrag (simple contract) oder ein Vertrag unter Siegel (specialty contract; "under seal" oder "by deed") abgeschlossen wurde. Während bei einfachen Verträgen eine sechsjährige Verjährungsfrist greift, gilt bei Verträgen unter Siegel eine zwölfjährige Verjährungsfrist, Sec. 4 Limitation Ordinance.

    Privity of Contract

    In Hongkong gilt grundsätzlich das Prinzip der "Privity of Contract", das heißt der Relativität von Schuldverhältnissen. In Sonderfällen können seit dem Jahr 2016 jedoch auch am Vertrag nicht direkt beteiligte Dritte von vertraglichen Regelungen profitieren. So ist am 1. Januar 2016 die Contracts (Rights of Third Parties) Ordinance in Kraft getreten, welche es den Vertragsparteien erlaubt, Dritte in den Schutzbereich des Vertrages einzubeziehen beziehungsweise welche eine Einbeziehung von Dritten auch ohne ausdrückliche Parteivereinbarung stipuliert. Die Contracts (Rights of Third Parties) Ordinance entspricht im Wesentlichen den in den Jahren 1999 in England und 2002 in Singapur in Kraft gesetzten Regularien und ist mit dem deutschen richterrechtlich anerkannten Institut des "Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" vergleichbar.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Das Handelsvertreterrecht ist nicht kodifiziert, sondern richtet sich nach den richterrechtlichen Grundsätzen des englischen Rechts zur Agency (Law of Agency). (Stand: 23.02.2026)

    Das in das Handelsvertreterrecht Englands inkorporierte EU-Recht findet in Hongkong keine Anwendung. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Stellvertretungsrechts und die Rechtsprechung zur Handelsvertretung. 

    Grundsätzlich bestehen zwei Arten von Vertriebspartnern: Handelsvertreter (commercial agent) und Vertragshändler (distributor). Ersterer wird für einen Dritten, den sogenannten Prinzipal, tätig. Er vermittelt dem Prinzipal Geschäfte und kann durch eigenes Handeln den Auftraggeber unmittelbar zu verpflichten. Er schließt die Geschäfte im Namen und für die Rechnung des anderen Unternehmers ab. Der Vertrags- beziehungsweise Eigenhändler hingegen betreibt Geschäfte im eigenen Namen und kauft die Waren auf eigene Rechnung regelmäßig direkt beim Hersteller. Zwischen Vertragshändler und Hersteller wird in der Regel ein Rahmenvertrag geschlossen, zwischen Vertragshändler und Abnehmer ein Kaufvertrag nach der Sale of Goods Ordinance.

    Der Handelsvertretervertrag ist formlos wirksam, Schriftform bietet sich jedoch aus Beweisgründen an. Welches Recht die Parteien zur Anwendung bringen möchten, steht ihnen grundsätzlich frei. Das Hongkonger Recht bietet im Vergleich zum deutschen Recht größere Gestaltungsspielräume. Es herrscht weitgehend Vertragsfreiheit.

    In Ermangelung eines normierten Vertreterrechts sollte auf eine detaillierte Vertragsgestaltung, insbesondere eine genaue Beschreibung der Pflichten und Befugnisse des Handelsvertreters, geachtet werden. Insbesondere sollten Regelungen über die Vergütung, über den Umfang der Vertretungsmacht, die Verkaufsbedingungen an die Endkunden, zur Kündigung und zur territorialen Zuständigkeit getroffen werden.

    Auf Basis der von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze besteht beispielsweise eine Rechenschaftspflicht des Handelsvertreters gegenüber seinem Auftraggeber. Dessen Weisungen sind vom Handelsvertreter zu befolgen und der Handelsvertreter darf seine Vertretungsmacht nicht überschreiten. Der Auftraggeber hat allgemeine Sorgfalts- und Informationspflichten und die Pflicht zur Leistung einer angemessenen Vergütung. Aus dem Handelsvertretervertrag ergeben sich weitere Rechte und Pflichten.

    Das englische Recht kennt keine Schutznormen zugunsten des Handelsvertreters. Zwingende Normen fehlen. Insbesondere existieren keine Mindestkündigungsfristen und kein Abfindungsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung. Allerdings ist aus Billigkeitserwägungen regelmäßig eine angemessene Kündigungsfrist einzuhalten; eine Kündigung zur Unzeit kann einen Vertragsbruch (Breach of Contract) darstellen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Rechtsgrundlage des Hongkonger Gesellschaftsrechts ist insbesondere die im Jahr 2014 in Kraft getretene Companies Ordinance (CO, Chapter 622). (Stand: 23.02.2026)

    Hongkongs Gesellschaftsrecht stellt vier Hauptgesellschaftsformen zur Verfügung: Unlimited und Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited by Shares, vergleichbar den deutschen Kapitalgesellschaften GmbH und AG. Ebenfalls möglich ist die Errichtung eines Branch Office (Zweigniederlassung) oder eines Representative Office (Repräsentanz). 

    Eine wesentliche Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts ist die CO. Daneben gilt hinsichtlich Liquidations- und sonstigen Bestimmungen weiterhin die Companies (Winding Up and Miscellaneous Provisions) Ordinance (Chapter 32).

    Repräsentanz

    Mit der Repräsentanz können ausländische Unternehmen den Markt zunächst testen. Die Repräsentanz hat keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die Handlungsmöglichkeiten des Büros sind beschränkt. Es darf keine Gewinne erzielen oder Verträge im Namen des Mutterhauses abschließen. Das ausländische Mutterhaus haftet voll für die von der Repräsentanz eingegangenen Verpflichtungen. Tätigkeiten der Repräsentanz sind vor allem Informationssammlung, Marktrecherche, Werbung, Kontaktpflege, Beschaffung und Kontrolltätigkeiten. Operative Geschäftstätigkeiten sind ausgeschlossen. Sie darf aber Arbeitnehmer beschäftigen und Büroräume anmieten.

    Die Gründung erfolgt durch Eintragung beim Finanzamt (Inland Revenue Department), das eine Geschäftslizenz (Business Registration Certificate) erteilt. Seit 1. April 2025 bis 31. März 2026 betragen die Gebühren und Abgaben für ein ein Jahr gültiges Business Registration Certificate 2.200 Hongkong-Dollar (HK$), für ein drei Jahre gültiges 6.020 HK$. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss eine Anmeldung beim Handelsregister (Business Registration Office) erfolgen.

    Private Company Limited by Shares

    Vorrangig verwendete Gesellschaftsform ist die Private Company Limited by Shares. Diese sogenannte Private Limited oder Limited Company ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf die Gesellschaftsanteile beschränkt ist. Sie ist mit der deutschen GmbH vergleichbar, bis auf den Umstand, dass der Einfluss der Gesellschafter gegenüber den Machtbefugnissen des Board of Directors geringer ist.

    Für die Errichtung einer Private Limited sind lediglich die Reservierung des Unternehmensnamens sowie die Registrierung der Gesellschaft unter Vorlage der Gründungsdokumente ("Articles of Association" sowie des Gründungsantrags (Incorporation Form)) beim Companies Registry erforderlich. Die Gründungsdokumente können über das Service-Portal e-Registry auch auf elektronischem Weg eingereicht werden. Die Registrierungskosten für die Errichtung einer eigenständigen Tochter (Private oder Public Company) betragen 1.720 HK$ beziehungsweise bei elektronischer Anmeldung 1.545 HK$ Anmeldungsgebühr zuzüglich der Business Registration Fee in Höhe von 2.200 HK$ für ein Ein-Jahreszertifikat beziehungsweise 5.720 HK$ für ein Drei-Jahreszertifikat (seit 1. April 2025). Zudem zieht das Companies Registry grundsätzlich einen sogenannten Beitrag zur Absicherung der Lohnkosten im Insolvenzfall (Levy to the Protection of Wages on Insolvency Fund) ein. Die Einziehung des Jahresbeitrages wurde allerdings vom 1. April 2024 bis 31. März 2026 ausgesetzt.

    Die Private Limited umfasst mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter (shareholders). Besondere Voraussetzungen hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz der Gesellschafter bestehen nicht. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich.

    Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, der oder die Geschäftsführer (Board of Directors) sowie der Schriftführer (Company Secretary), der seinen Wohnsitz in Hongkong haben muss.

    Die Gesellschafterversammlung ist für die Willensbildung der Gesellschaft verantwortlich. Durch das General Meeting werden Änderungen des Gesellschaftskapitals, der Gesellschaftssatzung (Articles of Association) sowie die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, darüber hinaus die Directors sowie die Rechnungsprüfer (Auditors) bestellt. Die Gesellschafterhauptversammlung (Annual General Meeting) hat grundsätzlich in jedem Finanzjahr einmal stattzufinden, spätestens neun Monate nach Abschluss des Finanzjahres. Ausnahmen hiervon bestehen beispielsweise für Ein-Mann-Gesellschaften.

    Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt dem Board of Directors. Regelmäßig besteht dieses aus zwei Direktoren, im Falle der Private Company ist es ausreichend, einen Direktor zu ernennen. Der oder die Direktoren müssen nicht in Hongkong ansässig sein. Zumindest einer der Direktoren einer Gesellschaft muss eine natürliche Person sein. Die Besetzung sämtlicher Vorstandsposten mit juristischen Personen ist nach den Vorgaben der reformierten CO nicht mehr möglich. Die Befugnisse der Geschäftsführer ergeben sich aus der Gesellschaftssatzung. Normalerweise gilt das Prinzip der Gesamtvertretung, das heißt, die Gesellschaft kann nur gemeinschaftlich durch das Board of Directors beziehungsweise grundsätzlich nicht durch einen Direktor alleine wirksam vertreten werden. Es ist jedoch auch möglich, einem Direktor als sogenannten managing director die alleinige Vertretungsbefugnis einzuräumen.

    Zuständig für die Verwaltung der Gesellschaft ist der Company Secretary.

    Unternehmenskauf

    Anstelle der Neugründung der Gesellschaft kommt auch der Ankauf einer Mantelgesellschaft oder schlafenden Gesellschaft in Betracht. Dies ermöglicht einen besonders zügigen Erwerb einer funktionsfähigen Gesellschaft. Durch Ankauf einer Hongkong-Gesellschaft, die seit mindestens drei Jahren operativ am Markt tätig ist, besteht die Möglichkeit, sich die Vorzüge des CEPA (Closer Economic Partnership Arrangement)-Abkommens (Abkommen zur engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit) zwischen der VR China und der SVR Hongkong zu sichern. Produzierende Unternehmen müssen zudem das Kriterium "Made in Hongkong" erfüllen, um nach den CEPA-Vorschriften (CEPA Rules of Origin) förderungswürdig zu sein.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Hongkong, SVR verfügt über ein gesetzliches und richterrechtliches Instrumentarium, um den Schutzanforderungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entsprechen zu können. (Stand: 23.02.2026)

    Mitgliedschaft in internationalen Übereinkommen

    Hongkong, SVR ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen: 

    • TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights; zum TRIPS siehe: GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum);
    • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
    • Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
    • Genfer Übereinkommen über den Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung;
    • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst;
    • WIPO-Urheberrechtsvertrag;
    • Nizzaer Klassifikationsabkommen (Nice Agreement Concerning the International Classification of Goods and Services for the Purposes of the Registration of Marks). 

    Die Zugehörigkeit zu diesen Abkommen resultiert teils aus einer auf Hongkong, SVR übergeleiteten Mitgliedschaft der VR China (so bei der Berner Übereinkunft oder dem WIPO-Urheberrechtsvertrag), teils aus einer originären Mitgliedschaft Hongkongs, SVR.

    Bislang ist Hongkong, SVR noch nicht Mitglied des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken. 

    Patentrecht

    Rechtsgrundlage des Patentschutzes war früher die Patents Ordinance 1997. Patentschutz wird in zwei Formen, dem Standardpatent (standard patent) sowie dem Kurzzeitpatent (short-term patent), erteilt. Die Genehmigungsvoraussetzungen für ein "short-term patent" sind gegenüber dem "standard patent" stark vereinfacht. Allerdings gewährt das "short-term patent" einen Schutz nur für die Dauer von vier Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um nochmals vier Jahre. Anträge auf Erteilung eines Patentes sind beim Patents Registry, Intellectual Property Department zu stellen. Ein Standardpatent wurde früher nur erteilt, wenn bereits ein Patent durch die Patentämter des Vereinigten Königreichs, der VR China oder das Europäische Patentamt zuerkannt wurde. Die Schutzdauer des Standardpatents beträgt zwanzig Jahre, beginnend mit der Einreichung der Patentanmeldung in Großbritannien, der VR China oder beim Europäischen Patentamt.

    Nach Ende 2019 in Kraft getretenen Änderungen durch die Patents (Amendment) Ordinance kann ein Standardpatent nun direkt in Hongkong, SVR beantragt werden, ohne dass eine vorherige Registrierung in einem anderen Land erfolgen muss. Das bislang praktizierte Re-Registrierungsverfahren wird allerdings zusätzlich beibehalten. Zudem wurde das System der Erteilung, Durchsetzung und Anfechtung der "short-term patents" konkretisiert. Insbesondere wurden die Anforderungen, die an die Anfechtung eines "short-term patents" gestellt werden, erhöht, um die Einleitung missbräuchlicher Verletzungsverfahren zu verhindern.

    Markenrecht

    Das Marken- und Warenzeichenrecht findet seine Rechtsgrundlage in der Trade Marks Ordinance, in Kraft getreten am 4. April 2003 und zuletzt geändert durch die Trade Marks (Amendment) Ordinance 2020, sowie deren Durchführungsregelungen. Zuständig für die Registrierung des Warenzeichens ist das Trade Marks Registry. Die Schutzdauer einer registrierten Marke beträgt zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.

    Designrecht

    Gesetzlich geschützt werden Geschmacksmuster (Registered Designs Ordinance 1997), Integrated Circuits Designs (durch die Integrated Circuits Design Ordinance 1997) sowie Pflanzen und Züchtungen (durch die Plant Varieties Protection Ordinance).

    Derzeit läuft bis 16. März 2026 eine öffentliche Konsultierungsphase bezüglich einer Überarbeitung des Systems der eingetragenen Designs.

    Urheberrecht

    Rechtsgrundlage ist die Copyright Ordinance (CO). Urheberrechtlich geschützt sind Werke aus den Bereichen Literatur, Theater, Musik, Fotografie, Computerprogramme, Film, etc. Die Schutzdauer des Copyrights beträgt grundsätzlich das Leben des Urhebers plus 50 Jahre nach seinem Tod (Ende des Kalenderjahres). Geschäftsführer und Manager eines Unternehmens sind mit einer zivil- und strafrechtlichen Haftung belegt, falls in den von ihnen geführten Unternehmen gegen Urheberrecht verstoßen wird.

    Ein Reformentwurf zur Überarbeitung der CO wurde im Juni 2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Dezember 2022 wurde die Copyright (Amendment) Ordinance 2022 verabschiedet. Die Änderungen finden seit 1. Mai 2023 Anwendung. Reformziel war die Anpassung des Urheberrechtsschutzes an die Anforderungen des digitalen Zeitalters und ein Ausgleich der in Frage stehenden, nicht immer gleichlaufenden Interessen des Urheberrechtsinhabers und der Öffentlichkeit.

    Die normierten Ausnahmen vom Urheberrecht wurden erweitert. So stellt unter anderem der angemessene Umgang (fair dealing) mit einem urheberrechtlich geschützten Werk zu Zwecken der Parodie, Satire, Karikatur oder Persiflage (dazu neue Sec. 39A CO) oder auch zu Zwecken des Zitats oder der Kommentierung aktueller Ereignisse (Sec. 39 CO) unter bestimmten Bedingungen keine Urheberrechtsverletzung dar. Im Bereich der Anbieter von Online-Diensten wurden beispielsweise neue "Safe Harbour"-Vorschriften für Plattformbetreiber eingeführt (Teil II, neue Division IIIA, Sec. 88A ff. CO). So werden sie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Sec. 88B CO von der Haftung ausgenommen, wenn sich auf ihren Online-Plattformen urheberrechtsverletzende Inhalte befinden. Die Serviceprovider haben nach Benachrichtigung oder Kenntnisnahme insbesondere angemessene Schritte zu unternehmen, um die Verletzung zu begrenzen oder zu beenden.

    Rechtsverfolgung bei Verletzung von Schutzrechten

    Verantwortliche Behörde für die strafrechtliche Verfolgung und Ahndung der Verletzung gewerblicher Schutzrechte ist das Customs and Excise Department.

    Zivilrechtlich kann wirkungsvoll im Wege einstweiliger Verfügungen sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverfügungen gegen Produktfälschungen und Markenverletzungen vorgegangen werden.

    Nach der Arbitration (Amendment) Bill 2016, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, sind auch bei Streitigkeiten hinsichtlich geistiger Schutzrechte Schiedsverfahren möglich.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Das Steuerrecht Hongkongs ist einfach und die Steuern niedrig. Das Steuerjahr beginnt am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres. (Stand: 23.02.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Unternehmenssteuer

    Der Unternehmenssteuersatz (profits tax) beträgt seit dem 1. April 2018 für einen Gewinn von über 2 Millionen Hongkong-Dollar (HK$) 16,5 Prozent, darunter können reduzierte Steuersätze zur Anwendung kommen. Hongkong, SVR folgt dem Prinzip der Territorialbesteuerung, das heißt die Besteuerung gewerblicher Einkünfte richtet sich nicht danach, ob das Unternehmen, welches Einkünfte in Hongkong, SVR erzielt, auch dort ansässig ist. Vielmehr unterliegen alle Einkünfte, die in Hongkong, SVR erzielt werden, unabhängig von der Ansässigkeit oder Nationalität des Unternehmens, dem Steuerrecht Hongkongs, SVR.

    Rechtsgrundlage ist die Inland Revenue Ordinance und Steuerbehörde das Inland Revenue Department.

    Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Höchstsatz von 17 Prozent oder einem festen Standardsatz von 15 Prozent bis zu einem versteuerbaren Einkommen von 5 Millionen HK$ und darüber hinaus 16 Prozent, je nachdem welcher Wert geringer ist. Der Grundfreibetrag beläuft sich auf 132.000 HK$, der Ehegattenfreibetrag auf 264.000 HK$ und der Kinderfreibetrag beträgt im Geburtsjahr 260.000 HK$ und in den folgenden Jahren 130.000 HK$.

    Sonstige Steuern

    Kapitaleinkünfte und Zinsen unterliegen keiner Besteuerung. Eine Umsatz- oder Mehrwertsteuer existiert nicht. Auf in Hongkong gelegenes Land und Gebäude fällt grundsätzlich eine Grundsteuer in Höhe von 15 Prozent an. Als weitere Steuer wird insbesondere die Stempelsteuer erhoben.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Im Jahr 2003 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Hongkong ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrtsunternehmen unterzeichnet, welches im Jahr 2005 in Kraft getreten ist.

    Verhandlungen zwischen Deutschland und Hongkong über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) begannen im Juni 2014, bislang ist noch kein solches DBA in Kraft getreten. Dies hat unter anderem zur Folge, dass ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger seine Einkünfte aus Hongkong in Deutschland vollständig nachversteuern muss.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Das Arbeitsrecht findet seine Rechtsgrundlage in der Employment Ordinance. Im Jahr 2025 stieg zuletzt der gesetzliche Mindestlohn. (Stand: 20.03.2026)

    Die Employment Ordinance (Cap. 57) enthält grundlegende Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis. 

    Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich allerdings die Schriftform. Vor der Arbeitsaufnahme hat der Arbeitgeber ihn nach Sec. 44 Employment Ordinance über bestimmte Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu informieren, darunter die Vergütung, der Zahlungszeitraum und die Kündigungsfrist. Im Falle des mündlichen Vertrages müssen diese Informationen dem Arbeitnehmer auf Antrag schriftlich mitgeteilt werden.

    Seit 1. Mai 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde 42,10 Hongkong-Dollar (entspricht ca. 4,60 Euro), siehe dazu Anhang 3 der Minimum Wage Ordinance (Cap. 608).

    Hinweis (Stand: 27.05.2026): Erhöhung des Mindestlohns

    Zum 1. Mai 2026 stieg der gesetzliche Mindestlohn in Hongkong, SVR auf 43,10 Hongkong-Dollar (HK$, entspricht ca. 4,72 Euro) in der Stunde. Er beträgt damit 1 HK$ (ca. 0,11 Euro) mehr als zuvor.

    Auch die monatliche Gehaltsgrenze, ab der die gesamten geleisteten Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber dokumentiert werden müssen, wurde um 400 HK$ auf nunmehr 17.600 HK$ (entspricht ca. 1.930 Euro) erhöht.

    Zum Thema:

    Übersicht des Labour Department zum Mindestlohn (Englisch)

    Der Urlaubsanspruch liegt gemäß Sec. 41 AA Employment Ordinance bei mindestens sieben Tagen im Jahr ab dem zweiten Beschäftigungsjahr. Je nach Beschäftigungsdauer kommen weitere Tage dazu bis maximal 14 Urlaubstage.

    Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber eine Vereinbarung durch die Vertragsparteien von in der Regel drei bis sechs Monaten Probezeit ist möglich.

    Hinweis: Weitere Informationen zum Hongkonger Arbeitsrecht - beispielsweise zur Vertragsbeendigung - sind abrufbar in der GTAI-Reihe Arbeitsmarkt:

    27.12.2024 Arbeitsmarkt | Hongkong
    Fachkräftemangel in Nischensektoren

    Bei moderatem Wirtschaftswachstum expandieren Firmen auf geringem Niveau. Es erfolgen wenige Entlassungen, aber ebenso wenige Nachbesetzungen. 

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bei einer Entsendung nach Hongkong, SVR sind grundsätzlich die Rechtsgebiete Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht zu beachten. (Stand: 16.03.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Entsendevertrag/Arbeitsrecht

    Für die Vertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

    Die Beantragung eines Arbeitsvisums erfordert die Vorlage eines (lokalen) Arbeitsvertrages durch das einstellende Unternehmen.

    Hinweise: GTAI stellt Informationen zum Arbeitsmarkt Hongkong bereit. Eine Liste mit Adressen von in Hongkong, SVR tätigen Rechtsanwält:innen ist auf der Webseite des Deutschen Generalkonsulats Hongkong abrufbar.

    Aufenthaltsrecht

    Im Falle einer Arbeitsaufnahme muss vor Einreise ein Arbeitsvisum online beantragt werden. Die Erteilung eines Arbeits- oder Investorenvisums erfolgt regelmäßig nach Maßgabe der General Employment Policy (GEP), die kraft der "Enhancement Measures on Admission Schemes" des Immigration Departments Erleichterungen für qualifizierte ausländische Fachkräfte vorsieht. Die Erteilung eines Arbeitsvisums setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer durch einen Sponsor, den Arbeitgeber, eingeladen wurde, über einen wirksamen Arbeitsvertrag sowie über eine entsprechende hochqualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung verfügt. Der Arbeitgeber muss seinerseits Nachweise über sein Unternehmen erbringen sowie begründen, warum die entsprechende Stelle nicht an einen lokalen Arbeitnehmer vergeben werden kann.

    Im Falle eines Aufenthalts zur Gründung und Leitung eines Unternehmens ist ein Visum zu Investitionszwecken (Investment as Entrepreneurs) zu beantragen. Dessen Erteilung setzt Angaben insbesondere zur geplanten Unternehmung voraus.

    Hinweis: Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen sind beispielsweise auf der Website des Auswärtigen Amts zu finden.

    Kein Sozialversicherungsabkommen

    Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Hongkong, SVR besteht nicht. Im Sozialversicherungsrecht sind daher Doppelversicherungen möglich. Aufgrund des Territorialitätsprinzips kommt bei Tätigkeit in Hongkong, SVR auch das Hongkonger Sozialversicherungsrecht zur Anwendung.

    Arbeitgeber in Hongkong, SVR sind verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung für ihre Arbeitnehmer abzuschließen (Employees Compensation Insurance).

    Dem sogenannten Mandatory Provident Fonds (MPF) liegt die Mandatory Provident Fund Schemes Ordinance zugrunde. Es handelt sich um einen Rentenpensionsfonds, in den Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen einzahlen müssen (mindestens 5 Prozent des monatlichen Einkommens - auf freiwilliger Basis auch mehr - bis zu einem Monatseinkommen von 30.000 Hongkong-Dollar). Wenn der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird, bekommt er den gesamten Betrag ausgezahlt. Während Arbeitgeber die Beiträge ab dem ersten Beschäftigungstag abführen müssen, besteht für Arbeitnehmer diese Einzahlungsverpflichtung erst ab dem 61. Tag. Ausnahmen bestehen allerdings für Ausländer mit einem Arbeitsvisum von höchstens 13 Monaten Dauer sowie für Personen, die in einem anderen Land Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung sind.

    Besteuerung des Arbeitnehmers

    Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen Deutschland und Hongkong, SVR. 

    Grundsätzlich besteht daher das Risiko der Doppelbesteuerung: Das heißt, das Arbeitsverhältnis unterliegt sowohl dem Besteuerungsrecht Deutschlands als auch Hongkongs, SVR. Auf Basis des sogenannten Auslandstätigkeitserlasses wird unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Steuer erlassen.

    Nach dem Prinzip der Territorialbesteuerung unterliegen alle Einkünfte, die in Hongkong, SVR erzielt werden, dem Hongkonger Steuerrecht. Erste Informationen zum Einkommensteuerrecht in Hongkong, SVR finden sich im GTAI-Rechtsbericht Hongkong, SVR: Steuerrecht.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Regelungen zu Umweltschutzthemen sind in Hongkong, SVR in verschiedenen Einzelgesetzen enthalten. Zudem finden viele internationale Konventionen Anwendung. (Stand: 16.03.2026)

    Umweltschutzrecht

    In Hongkong, SVR bestehen beispielsweise spezielle Ordinances in Bezug auf die Kontrolle der Wasserverschmutzung (Cap. 358), der Lärmbelastung (Cap. 400) und der Luftverschmutzung (Cap. 311). Aber auch zur Abfallentsorgung gibt es etwa die Dumping at Sea Ordinance (Cap. 466) hinsichtlich der Einleitung von Substanzen ins Meer und insbesondere die Waste Disposal Ordinance (Cap. 354) sowie deren Spezialregelungen je nach Art der Abfälle.

    Ein Verfahren zur Bewertung des Einflusses bestimmter Projekte auf die Umwelt und die Vergabe von entsprechenden umweltschutzbezogenen Genehmigungen ist in der sogenannten Environmental Impact Assessment Ordinance (Cap. 499) vorgesehen. So müssen für bestimmte Bauprojekte im Vorfeld Umweltverträglichkeitsprüfungen durchlaufen und Genehmigungen eingeholt werden.

    Für die Implementierung der Gesetzgebung zuständige Behörde ist insbesondere das Hongkonger Environmental Protection Department (EPD). Das EPD erteilt unter anderem im Bereich der Emissionskontrolle und Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmte Lizenzen und erforderliche Genehmigungen. Auf seiner Website findet sich eine Übersicht zu Umweltgesetzen.

    Die Einführung einer Umweltabgabe auf Einkaufstüten aus Plastik basiert auf der Product Eco-responsibility Ordinance (Cap. 603) i.V.m. der Product Eco-responsibility (Plastic Shopping Bags) Regulation. Aktuell beträgt diese Abgabe 1 Hongkong-Dollar (HK$) pro Plastiktüte (entspricht ca. 0,11 Euro).

    Das Pariser Klimaschutzabkommen, das China im Jahr 2016 ratifiziert hat, findet auch Anwendung auf Hongkong, SVR auf Grundlage des Basic Law. Hongkong, SVR hat sich das Erreichen der Karbonneutralität vor dem Jahr 2050 zum Ziel gesetzt (siehe dazu "Hong Kong´s Climate Action Plan 2050" aus Oktober 2021: Übersicht; Langfassung).

    Mit der Koordinierung und Überwachung der Strategien in Bezug auf den Klimawandel ist das Environment and Ecology Bureau (EEB; Environment Branch) befasst.

    Energierecht/Energieeffizienz

    Im Energiebereich ist das Electrical and Mechanical Services Department (EMSD) zuständige Behörde.

    Zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von bestimmten Gebäuden hat Hongkong, SVR die Buildings Energy Efficiency Ordinance (Cap. 610) erlassen. Darin werden die Themenbereiche Klima- und Beleuchtungsanlagen, elektrische Anlagen sowie Fahrstühle und Rolltreppen geregelt. Zudem sind danach sogenannte Energie-Audits für bestimmte Gebäudetypen, insbesondere Gewerbebauten, vorgeschrieben. So soll die Einhaltung von in Praxisregelwerken (Codes of Practice) wie dem "Building Energy Code" in der neuen Fassung von 2024 festgelegten Mindestanforderungen sichergestellt werden.

    Weitere relevante Gesetze im Bereich der Energieversorgung sind die Gas Safety Ordinance (Cap. 51) sowie die Electricity Ordinance (Cap. 406).

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Das Rechts-, Gerichts- und Schiedsgerichtssystem Hongkongs zählt zu dem mit Abstand besten und verlässlichsten Asiens. Der Status als SVR hat hieran nichts geändert. (Stand: 16.03.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Gerichtsaufbau

    Der Gerichtsaufbau in Hongkong, SVR ist im Grundsatz dreistufig: Gerichte der Eingangsinstanz in Zivilsachen sind das Small Claims Tribunal (Streitwert bis zu 75.000 Hongkong-Dollar (HK$)), der District Court (Streitwert bis zu 3 Millionen HK$) sowie der Court of First Instance of the High Court. Berufungsinstanz ist der Court of Appeal of the High Court, Revisionsinstanz und höchstes Gericht der Court of Final Appeal. Im Jahr 2009 sind maßgebliche zivilprozessrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Reformiert wurden unter anderem die District Court Ordinance (Chapter 336), die High Court Ordinance (Chapter 4) sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen (District Court Rules und High Court Rules). Durch die Verfahrensreform sollten die bis dato erheblichen Prozesskosten gesenkt und das Gerichtsverfahren gestrafft werden. 

    Als Kartellgericht ist das Competition Tribunal, eine auf High-Court-Ebene angesiedelte Sondergerichtsbarkeit in kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen, seit 14. Dezember 2015 auf Grundlage der Competition Ordinance (Chapter 619) tätig.

    25.04.2025 Rechtsmeldung Hongkong Rechtsverfolgung
    Neue Hongkonger Regelungen zu Remote-Gerichtsverhandlungen

    Die neue "Courts (Remote Hearing) Ordinance" (CRHO) gibt rechtliche Rahmenbedingungen für Vernehmungen vor, die ein Gericht in Hongkong remote durchführen möchte.

    Anwaltszwang 

    Einen Anwaltszwang gibt es nicht, bei Verfahren vor dem Small Claims Tribunal ist eine anwaltliche Vertretung sogar untersagt. Allerdings kann bei der Vorbereitung von bestimmten Dokumenten, insbesondere im Bereich des Grundstücksrechts, die Hinzuziehung eines Anwalts oder Notars erforderlich sein.

    Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

    Die Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile unterfällt der Foreign Judgements (Reciprocal Enforcement) Ordinance (Chapter 319) und ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (rechtskräftiges Urteil auf Zahlung einer Geldsumme, Vollstreckbarkeit etc.) problemlos möglich.

    Gerichtsentscheidungen von Gerichten Hongkongs, SVR oder der VR China in Bezug auf Geldleistungen sind in Hongkong, SVR und der VR China seit dem 1. Januar 2008 vollstreckbar. Rechtsgrundlage war zunächst das "Arrangement on Reciprocal Recognition and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters by the Courts of the Mainland and the Hong Kong Special Administrative Region pursuant to Choice of Courts Agreements between Hong Kong and Mainland China" vom 14. Juli 2006. Das Arrangement wurde in Hongkong, SVR durch die Mainland Judgments (Reciprocal Enforcement) Ordinance vom 23. April 2008, in China durch einen Auslegungserlass des Obersten Volksgerichts vom 4. Juli 2008 umgesetzt. Am 18. Januar 2019 haben China und die SVR Hongkong eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen (Arrangement on Reciprocal Recognition and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters by the Courts of the Mainland and of the Hong Kong Special Administrative Region) unterzeichnet. Zur Umsetzung wurde in Hongkong, SVR im Jahr 2022 die Mainland Judgments in Civil and Commercial Matters (Reciprocal Enforcement) Ordinance (Cap. 645) erlassen und in China gab das Oberste Volksgericht am 26. Januar 2024 einen entsprechenden Auslegungserlass (Judicial Interpretation) heraus. Die neue Vereinbarung trat schließlich am 29. Januar 2024 in Kraft und ersetzte die bisherige. Sie findet Anwendung auf Urteile, die an oder nach diesem Datum ergangen sind.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Die Vollstreckung ausländischer Schiedsentscheidungen unterliegt dem New Yorker Vollstreckungsabkommen von 1958, das seit dem Jahr 1977 kraft Großbritanniens und seit dem Jahr 1997 kraft Chinas Mitgliedschaft Anwendung in Hongkong, SVR findet. Gemäß der Arbitration Ordinance (Cap. 609) werden jedoch auch Schiedssprüche aus Staaten, die nicht Unterzeichner des New Yorker Abkommens sind, vollstreckt. Im Jahr 2000 ist zwischen der VR China und Hongkong, SVR das "Memorandum of Understanding on the Arrangement concerning Mutual Enforcement of Arbitral Awards between the Mainland and the Hong Kong Special Administrative Region" in Kraft getreten, das die gegenseitige Vollstreckung von Schiedssprüchen gewährleistet. Nach dem Abkommen ebenfalls vollstreckbar sind in Hong Kong, SVR ergangene Ad-Hoc-Schiedssprüche. Ende November 2020 unterzeichneten beide Seiten darüber hinaus ein "Supplemental Arrangement Concerning Mutual Enforcement of Arbitral Awards between the Mainland and the Hong Kong Special Administrative Region" (Englische Übersetzung).

    Hongkong, SVR verfügt mit dem Hongkong International Arbitration Centre (HKIAC) über eine international angesehene und bewährte Schiedsinstitution. Das Schiedsrecht findet seine Rechtsgrundlage in der Arbitration Ordinance. Die Ordinance richtet sich an den UNCITRAL-Schiedsstandards aus und unterwirft internationale wie inländische Schiedsverfahren den gleichen Verfahrensregeln. Das HKIAC verfügt über eigene Schiedsregeln, die zuletzt mit Wirkung ab dem 1. Juni 2024 reformiert wurden (2024 HKIAC Administered Arbitration Rules). Zudem stellt die HKIAC seit dem 1. Januar 2015 Verfahrensregeln für den Fall zur Verfügung, dass die Parteien bei der HKIAC ein Schiedsverfahren nach UNCITRAL-Regelungen durchführen wollen (2015 Procedures for the Administration under the UNCITRAL Arbitration Rules).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Hongkong, SVR. (Stand: 23.02.2026)

     

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

    Zur Sammelmappe hinzufügen