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Recht kompakt | Chile | Umweltschutzrecht

Chile: Umweltschutzrecht/Nachhaltigkeit

Klimaschutz ist in Chile verfassungsrechtlich verankert.

Von Dr. Julio Pereira

Chile ist eines der lateinamerikanischen Länder, in denen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den letzten Jahren erhebliche gesetzliche Änderungen erfahren haben.

Klimaschutz

Nach der chilenischen Verfassung hat jeder Mensch ausdrücklich das Recht, in einer Umwelt zu leben, die frei von Verschmutzung ist (medio ambiente libre de contaminación). Der Staat hat die Pflicht, die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten und für die Erhaltung der Natur zu sorgen. In Chile können Einschränkungen der Ausübung individueller Rechte und Freiheiten gesetzlich festgelegt werden, sofern sie dem "allgemeinen Interesse der Nation" und der "Erhaltung des Naturerbes" dienen (Art. 19 Nr. 8 und Nr. 24 Constitución Política de la República de Chile 1980).

Auf der Grundlage der Verfassungsnorm hat sich der rechtliche Rahmen für den Umweltschutz in Chile in den letzten Jahren erweitert, insbesondere die Regelungen zur Bekämpfung des Klimawandels. Eines der wichtigsten Umweltgesetze ist das Gesetz Nr. 19300 vom 1. März 1994 (Ley Sobre Bases Generales del Medio Ambiente - LBGMA). Zu den Grundsätzen dieses Gesetzes gehört das Verursacherprinzip, das besagt, dass diejenigen, die (gegenwärtig oder zukünftig) die Umwelt verschmutzen, alle zur Bekämpfung der Verschmutzung erforderlichen Investitionen in ihre Produktionskosten einbeziehen müssen. Es ist also gesetzlich vorgesehen, dass der private Sektor für den Ausstoß von Schadstoffen finanziell verantwortlich ist.

Das aktuellste Rechtsinstrument gegen den Klimawandel ist das Gesetz Nr. 21455 vom 30. Mai 2022 (Ley Marco de Cambio Climático - LMCC). Dieses Gesetz schafft verschiedene Mechanismen, um die Neutralisierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 in Chile zu erreichen. Zur Verwirklichung dieses Zwecks legt das Gesetz Verwaltungsinstrumente auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene fest. Unter anderem weist es den öffentlichen Einrichtungen bestimmte Zuständigkeiten zu, wobei das Umweltministerium (Ministerio del Medio Ambiente - MMA) die wichtigste Behörde für den Klimawandel ist. Darüber hinaus schafft das Gesetz ein nationales System für den Informationszugang (Sistema Nacional de Acceso a la Información y Participación Ciudadana sobre Cambio Climático) und legt Leitlinien und Finanzierungsmechanismen für den Umgang mit dem Klimawandel fest.

In Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten geben die chilenischen Staatsorgane Standards für Schadstoffemissionen vor, genehmigen Berichte über die Umweltqualität und lokale Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels.

Am 12. März 2017 trat per Dekret 30 des Außenministeriums das Pariser Abkommen in Chile in Kraft, das vom Land ordnungsgemäß ratifiziert und vom Nationalkongress genehmigt wurde.

Nachhaltigkeit

Das Klimaschutzgesetz (LMCC) hat mehrere Artikel des Allgemeinen Umweltgesetzes (LBGMA) geändert, um es an das Konzept der nachhaltigen Entwicklung anzupassen. Für das chilenische Recht ist nachhaltige Entwicklung der "Prozess zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen", der auf "geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt" beruht. Dieses Konzept ist ausdrücklich mit der Bekämpfung des Klimawandels verbunden, um "künftigen Generationen" nicht zu schaden (Art. 46 Nr. 1 LMCC). Daher wird nachhaltige Entwicklung seit 2022 im chilenischen Rechtssystem als ein generationenübergreifendes Recht verstanden.

Als ausdrücklicher Rechtsbegriff muss die Nachhaltigkeit nun bei allen Wirtschaftstätigkeiten in Chile beachtet werden. Dies betrifft verschiedene strategische Bereiche wie Bergbau, Recycling, Kreislaufwirtschaft, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Energiewende, Biodiversität und weitere.

All diese Bereiche sind Gegenstand der Entscheidungen des Ministerrats für Nachhaltigkeit und Klimawandel (Consejo de Ministros para la Sustentabilidad y el Cambio Climático - CMSCC). Dies ist ebenfalls eine rechtliche Neuerung, die durch das Klimaschutzgesetz (Art. 46 Nr. 12 LMCC) eingeführt wurde. Der Rat steht unter dem Vorsitz des Umweltministers und setzt sich aus 14 weiteren Ministerien zusammen, darunter das Finanz- und das Energieministerium. Zu den Befugnissen des Rates gehört es, Maßnahmen für die Verwaltung, Nutzung und nachhaltige Verwertung erneuerbarer natürlicher Ressourcen vorzuschlagen. Darüber hinaus hat der CMSCC eine übergreifende Funktion, da er Einfluss auf Gesetzesentwürfe und Verwaltungsakte nehmen kann, die in die Zuständigkeit des Präsidenten der Republik fallen und Auswirkungen auf die Umwelt haben können (Art. 70 und 71 LBGMA).

 

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