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Ausländische Investoren können sich ohne Beschränkungen an chilenischen Unternehmen beteiligen.
18.05.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Auf nationaler Ebene ist das Auslandsinvestitionsgesetz (Nr. 20.848) zu beachten.
Grundsätzlich können ausländische Investoren in nahezu allen Sektoren tätig werden. Zu den Sektoren, in denen Ausländer nicht oder nur restriktiv tätig werden dürfen, gehören die Bereiche Medien und Telekommunikation, die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und Uran sowie Teilbereiche der Fischerei, der Bergbau sowie die Strom- und Wasserversorgung.
Als ausländische Investition gilt eine Investition ab fünf Millionen US-Dollar (US$), die in Form von Geld, Gütern, Reinvestitionen von Gewinnen, Technologien oder Ähnliche, die von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person getätigt wird. Zudem gilt als Investition eine mindestens 10 prozentige Beteiligung direkte oder indirekte Beteiligung an einem chilenischen Unternehmen, sofern die Beteiligung einen Wert von 5 Millionen US$ hat (Artikel 2 Auslandsinvestitionsgesetz).
Das Gesetz räumt ausländischen Investoren unter anderem folgende Rechte ein:
Zudem werden ausländische Investoren den inländischen Investoren gleichgestellt (Grundsatz der Nichtdiskriminierung). Bestehende Verträge, die unter dem bisher geltendem DL 600 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz.
Das Kapitel XIV des Kompendiums der Devisenbestimmungen ist einschlägig ab einem Investitionsminimum von 10.000 US$. Die Investition wird bei der chilenischen Zentralbank eingetragen. Der Investor erhält eine entsprechende Bescheinigung über das eingebrachte ausländische Kapital, mit welchem er die eingeführten Devisen über Banken frei veräußern darf. Bestimmte Transaktionen, wie die Kapitaleinfuhr, müssen über den formalen Devisenmarkt abgewickelt werden.
Das Auslandsinvestitionsgesetz sieht auch eine gezieltere Förderung von Investitionen aus dem Ausland vor. Ein Ministerausschuss berät die Regierung bei der Erarbeitung einer Strategie zur Förderung von Investitionen. Die staatliche Agentur zur Förderung von Auslandsinvestitionen InvestChile wirbt aktiv durch gezielte Maßnahmen und Dienstleistungen um ausländische Investoren.
Es bestehen zahlreiche Förderprogramme für in Chile gegründete Unternehmen. Gefördert werden auch solche Unternehmen, die sich zu 100 Prozent in ausländischer Hand befinden. Zu den Programmen gehört unter anderem die Unterstützungsinitiative für technologische Investitionsprojekte (Iniciativas de Fomento Integradas, Apoyo a Proyectos de Inversión Tecnológica, IFI) sowie der Fonds für technologische Entwicklung (Fondo Nacional de Desarrollo Tecnológico y Productivo, FONTEC) und der Fonds für technische Beratung im Umweltbereich (Fondo de Asistencia Técnica, FAT).
Die staatliche Gesellschaft zur Produktionsförderung (Corporación de Fomento de Producción - CORFO) ist die wichtigste staatliche Einrichtung im Bereich Investitionsförderung. Neben den Förderprogrammen stellt sie unter anderem Kredite zur Verfügung, womit vor allem kleine, mittlere und Mikro-Unternehmen sowie Innovationen gefördert werden sollen. Des Weiteren übernimmt die CORFO Bürgschaften bei der Beschaffung von Investitionskapital und im Außenhandel.
Zudem können Anreize bei Investitionen in entlegenen Gebieten des Landes (wie etwa in den Regionen Arica und Parinacota im Norden und in den Regionen Aysén und Magallanes) für inländische und ausländische Unternehmen gewährt werden, welche zum Beispiel für die Produktion oder touristische Angebote genutzt werden können.
Das Auslandsinvestitionsgesetz sieht eine Steuerbegünstigung für ausländische Investitionen dahingehend vor, dass die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsvorhaben stehen, entfällt. Weitere Steueranreize werden zudem für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung gewährt.
Chile hat zwei Freihandelszonen, die Zona Franca Iquique (Zofri) und die Sociedad Administradora Zona Franca Punta Arenas. Unternehmen sind in diesen Zonen von einer Entrichtung der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer sowie von Einfuhrzollabgaben befreit. Güter können rückexportiert werden, ohne dass Steuern entrichtet werden müssen. Auf Güter, die innerhalb Chiles verkauft werden, werden hingegen Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer erhoben, wenn sie aus der Freizone ausgeführt werden.
Zwischen Deutschland und Chile besteht ein Investitionsschutzvertrag (Bilateral Investment Treaty- BIT) vom 21. Oktober 1991 (Gesetz vom 16. Juli 1998 - 1998 II 1427). Darin sind unter anderem die Gleichbehandlung mit Personen des Empfängerstaates und das Enteignungsverbot geregelt. Auch sind beide Länder Mitglieder vom Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID - International Centre for Settlement of Investment Disputes); Chile ist seit 1991 Mitglied von ICSID.
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