Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Chile | Investitionsrecht

Chile: Investitionsrecht

Ausländische Investoren können sich ohne Beschränkungen an chilenischen Unternehmen beteiligen. 

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Rechtsgrundlagen für Auslandsinvestitionen

Auf nationaler Ebene ist das Auslandsinvestitionsgesetz (Marco Para la Inversión Extranjera Directa en Chile, MIEDC - Gesetz Nr. 20.848/21) zu beachten.

Grundsätzlich können ausländische Investoren in nahezu allen Sektoren tätig werden. Zu den Sektoren, in denen Ausländer nicht oder nur restriktiv tätig werden dürfen, gehören die Bereiche Medien und Telekommunikation, die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und Uran sowie Teilbereiche der Fischerei, der Bergbau sowie die Strom- und Wasserversorgung. 

Als ausländische Investition gilt eine Investition ab fünf Millionen US-Dollar (US$), die in Form von Geld, Gütern, Reinvestitionen von Gewinnen, Technologien oder Ähnliche, die von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person getätigt wird (Art. 2 MIEDC). Zudem gilt als Investition eine mindestens 10 prozentige Beteiligung direkte oder indirekte Beteiligung an einem chilenischen Unternehmen, sofern die Beteiligung einen Wert von 5 Millionen US$ hat.

Das Gesetz räumt ausländischen Investoren unter anderem folgende Rechte ein:

  • freie Repatriierung des investierten Kapitals und von Gewinnen ist garantiert, sofern allen Steuerverpflichtungen nachgekommen wurde (Artikel 5 MIEDC);
  • freier Zugang zum Devisenmarkt sowohl hinsichtlich des eingehenden Kapitals, als auch für den Erwerb der Währung, in der das Kapital oder die Gewinne überwiesen werden (Artikel 6 MIEDC);
  • eingeführte Waren und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsvorhaben stehen, werden von der Umsatzsteuer befreit (Artikel 8 MIEDC).

Zudem werden ausländische Investoren den inländischen Investoren gleichgestellt (Grundsatz der Nichtdiskriminierung).

Kapitel XIV der Devisenbestimmungen der chilenischen Zentralbank

Das Kapitel XIV des Kompendiums der Devisenbestimmungen (Compendio de Normas de Cambios Internacionales - CNCI) ist einschlägig ab einem Investitionsminimum von 1.000 US$. Die Investition wird bei der chilenischen Zentralbank eingetragen. Der Investor erhält eine entsprechende Bescheinigung über das eingebrachte ausländische Kapital, mit welchem er die eingeführten Devisen über Banken frei veräußern darf. Bestimmte Transaktionen, wie die Kapitaleinfuhr, müssen über den formalen Devisenmarkt abgewickelt werden.

Investitionsförderung

Das Auslandsinvestitionsgesetz (MIEDC) sieht auch eine gezieltere Förderung von Investitionen aus dem Ausland vor. Ein Ministerausschuss berät die Regierung bei der Erarbeitung einer Strategie zur Förderung von Investitionen. Die staatliche Agentur zur Förderung von Auslandsinvestitionen (InvestChile) wirbt aktiv durch gezielte Maßnahmen und Dienstleistungen um ausländische Investoren.

Es bestehen zahlreiche Förderprogramme für in Chile gegründete Unternehmen. Gefördert werden auch solche Unternehmen, die sich zu 100 Prozent in ausländischer Hand befinden. Zu den Programmen gehört unter anderem die Unterstützungsinitiative für technologische Investitionsprojekte (Iniciativas de Fomento Integradas, Apoyo a Proyectos de Inversión Tecnológica, IFI - Resolution 56/20) und der Fonds für technologische Entwicklung (Fondo Nacional de Desarrollo Tecnológico y Productivo, FONTEC - Resolution 67/97).

Die staatliche Gesellschaft zur Produktionsförderung (Corporación de Fomento de Producción, CORFO) ist die wichtigste staatliche Einrichtung im Bereich Investitionsförderung. Neben den Förderprogrammen stellt sie unter anderem Kredite zur Verfügung, womit vor allem kleine, mittlere und Mikro-Unternehmen sowie Innovationen gefördert werden sollen. Des Weiteren übernimmt die CORFO Bürgschaften bei der Beschaffung von Investitionskapital und im Außenhandel.

Zudem können Anreize bei Investitionen in entlegenen Gebieten des Landes (wie etwa in den Regionen Arica und Parinacota im Norden und in den Regionen Aysén und Magellan und der chilenischen Antarktis) für inländische und ausländische Unternehmen gewährt werden, welche zum Beispiel für die Produktion oder touristische Angebote genutzt werden können.

Das Auslandsinvestitionsgesetz sieht eine Steuerbegünstigung für ausländische Investitionen dahingehend vor, dass die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsvorhaben stehen, entfällt. Weitere Steueranreize werden zudem für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung gewährt.

Freie Wirtschaftszonen

Chile hat zwei Freihandelszonen, die Zona Franca Iquique (ZOFRI) und die Zona Franca Punta Arenas (ZonAustral). Unternehmen sind in diesen Zonen von einer Entrichtung der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer sowie von Einfuhrzollabgaben befreit. Güter können rückexportiert werden, ohne dass Steuern entrichtet werden müssen. Auf Güter, die innerhalb Chiles verkauft werden, werden hingegen Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer erhoben, wenn sie aus der Freizone ausgeführt werden. 

Bilaterale Investitionsschutzabkommen

Zwischen Deutschland und Chile besteht ein Investitionsschutzvertrag (Bilateral Investment Treaty - BIT) vom 21. Oktober 1991, der seit 1999 in Kraft ist. Darin sind unter anderem die Gleichbehandlung mit Personen des Empfängerstaates und das Enteignungsverbot geregelt. Auch sind beide Länder Mitglieder vom Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID). Chile ist seit 1991 Mitglied von ICSID.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.