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Wirtschaftsrecht in den Seychellen
Die Seychellen sind ein kleiner Inselstaat im Indischen Ozean. Wer dennoch dort Geschäfte machen möchte, sollte in rechtlicher Hinsicht einiges beachten.
15.08.2025
Von Katrin Grünewald | Bonn
Das Rechtssystem der Seychellen ist gemischt. Es enthält sowohl Elemente des englischen Common Law, als auch des französischen Civil Law und des traditionellen Gewohnheitsrechts. Die Verfassung aus dem Jahr 1993 ist das höchste Gesetz. Alle anderen Gesetze müssen mit ihr im Einklang stehen.
Was ist bei Investitionen zu beachten?
Wer in den Seychellen investieren möchte, benötigt eine Genehmigung der Investitionsbehörde (Seychelles Investment Board – SIB).
Ausländische Investoren dürfen nur in bestimmten Bereichen investieren. Eine Verordnung zum Investitionsgesetz listet im Anhang die Bereiche auf, in denen ausländische Investoren entweder eigenständig oder zusammen mit einem Staatsbürger der Seychellen investieren dürfen. Zu den Bereichen, in denen ausländische Investoren eigenständig tätig sein dürfen, gehören unter anderem Ingenieurdienstleistungen, viele IT-Dienstleistungen, Bauleistungen oder das Betreiben größerer Hotels oder Restaurants. Ausländische Investoren benötigen eine Kooperation mit einem Seycheller beispielsweise in den Bereichen des Betreibens mittelgroßer Hotels oder Restaurants, der Reiseveranstaltung oder der Wartung und Reparatur von größeren Schiffen. Dabei sieht das Gesetz teilweise eine lokale Eigentumsquote von über 50 Prozent vor.
Neben der per Verordnung geregelten Positivliste, gibt es auch eine Negativliste. In dieser sind die Bereiche aufgelistet, in denen ausländische Investoren nicht tätig werden dürfen. Dazu gehören verschiedene Tätigkeiten, die üblicherweise von kleinen Unternehmen angeboten werden. Das sind beispielsweise das Betreiben von Touristenunterkünften mit bis zu 15 Zimmern, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Chartern von Booten, das Betreiben von Tauchzentren oder das Anbieten von Wassersport.
Welche Gesellschaftsformen gibt es?
Die häufigsten Gesellschaftsformen in den Seychellen sind die Proprietary company und die Limited liability company. Eine Proprietary company kann zwischen 2 und 50 Gesellschaftern haben. Der Firmenname muss am Ende den Zusatz „Proprietary“ tragen. Zudem muss das Recht, Anteile zu übertragen, beschränkt und die öffentliche Aufforderung zur Zeichnung von Aktien oder Schuldverschreibungen verboten werden. Die Gesellschaft darf keine Vorzugsaktien haben und die Geschäftsführer müssen aus der Reihe der Gesellschafter kommen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Für die Gründung werden ein Memorandum of association und ggfs. Articles of association benötigt, zusammen entspricht das einem Gesellschaftsvertrag. Das Memorandum muss in englischer Sprache verfasst werden. Enthalten sein müssen unter anderem der Firmenname, die seychellische Adresse, der Unternehmensgegenstand, die Gesellschaftsanteile, ihr Nennwert und ihre Verteilung. Außerdem muss eine Erklärung enthalten sein, dass es sich um eine Proprietary company handelt. In den Articles of association sind in der Regel die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer geregelt. Die Gründungsdokumente müssen von allen Gesellschaftern und einem Zeugen unterschrieben werden.
Eine Limited liability company hingegen hat mindestens 2 Gesellschafter. Nach oben hin ist die Gesellschafteranzahl nicht begrenzt. Der Firmenname muss mit dem Zusatz „Limited“ enden. Wie bei der Proprietary company benötigt man kein Mindestkapital und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für die Gründung benötigt man ein Memorandum of association und ggfs. Articles of association.
Alle Gesellschaften in den Seychellen werden beim Registrar of companies registriert.
Welche Steuern sind zu zahlen?
Steuerart | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
Körperschaftsteuer | 15 auf erste Million Rupien Umsatz, dann 25 |
Umsatzsteuer | 15 |
0 (auf bestimmte Waren und Dienstleistungen) | |
Einkommensteuer | Je nach Einkommen zwischen 0 und 30 |
Quellensteuer | 15 (u.a. auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gebühren auf technische Dienstleistungen, Zahlung auf von ausländischen Unternehmen gewonnenen Rohstoffen) |
Das Steuersystem der Seychellen basiert auf dem Territorialitätsprinzip. Steuerpflichtig sind damit nur Einkünfte, die in den Seychellen erwirtschaftet wurden.
Wer einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Rupien erwirtschaftet, muss sich steuerlich registrieren. Für ausländische Dienstleistungserbringer gilt eine Art Reverse-Charge-Verfahren. Die Dienstleistung wird dann als Leistung des Empfängers an sich selbst behandelt, sodass der Dienstleistungsempfänger in den Seychellen verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzuführen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Empfänger die Dienstleistung im Rahmen eines kreditfähigen Erwerbs erlangt und somit Anspruch auf eine Gutschrift auf die gesamte Vorsteuer hat.
Die zuständige Steuerbehörde ist die Seychelles Revenue Commission (SRC).
Zwischen Deutschland und den Seychellen gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
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