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Rechtsbericht | Indonesien | Wettbewerbsrecht

Reform des Wettbewerbsrechts in Indonesien schreitet voran

Die Reform des indonesischen Kartellrechts und der Beitritt zur OECD bieten ausländischen Investoren ein neues regulatorisches Umfeld.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Im Jahr 2025 durchläuft Indonesien eine Phase bedeutender Veränderungen seines Wettbewerbsrechts, die von zwei Hauptfaktoren vorangetrieben werden: den Fortschritten beim Beitritt zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der umfassenden Reform des Wettbewerbsgesetz Nr. 5 vom 5. März 1999 (Undang-undang No. 5 Tahun 1999 tentang Larangan Praktek Monopoli dan Persaingan Usaha Tidak Sehat). Die nationale Wettbewerbsbehörde (KPPU) hat bereits ihre Überwachung intensiviert, um ein Modell zu schaffen, das den internationalen Best Practices entspricht.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die künftigen rechtlichen Änderungen.

Das indonesische Wettbewerbsrecht

Das Gesetz Nr. 5, das seit dem 5. März 1999 in Kraft ist, bildet den zentralen Rechtsrahmen für die Verhinderung und Ahndung wettbewerbswidrigen Verhaltens in Indonesien. Sein Anwendungsbereich umfasst das Verbot monopolistischer Praktiken, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie die Regulierung von Fusionen und Übernahmen. Die Anwendung des Gesetzes obliegt der indonesischen Kartellbehörde (Komisi Pengawas Persaingan Usaha – KPPU), die sowohl Ermittlungen durchführt als auch Sanktionen und Abhilfemaßnahmen verhängt. Obwohl das Gesetz bereits international anerkannte Wettbewerbsrechtskonzepte berücksichtigt, mussten Anpassungen vorgenommen werden, um es an die Standards von Referenzrechtsordnungen wie der Europäischen Union und den OECD-Mitgliedstaaten anzupassen.

Wichtigste Punkte der laufenden Reform

Im ersten Halbjahr 2025 hat das indonesische Parlament (Dewan Perwakilan Rakyat) den formellen Gesetzgebungsprozess zur Änderung des Gesetzes Nr. 5 von 1999 aufgenommen und damit die bereits 2013 begonnenen Diskussionen wieder aufgegriffen. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Rechtsrahmen zu modernisieren und ihn an die OECD-Leitlinien anzupassen. Zu den wichtigsten Änderungen, die derzeit diskutiert werden, gehören:

  1. die Neufestlegung verbotener Verhaltensweisen und ihrer Definitionen, um den globalen Best Practices besser Rechnung zu tragen;
  2. die Einführung eines spezifischen Programms zur Ermutigung der Meldung von Kartellen und zur Stärkung der Strafverfolgung; und
  3. die Aktualisierung der Kontrollmechanismen mit verbesserten Kriterien und Fristen für die Prüfung von Fusions- und Übernahmevorhaben.

Diese Änderungen werden durch die im Rahmen des OECD-Beitrittsprozesses eingegangene Verpflichtung ergänzt, die mit der Vorlage des Memorandum of Understanding bereits einen Schritt weiter vorangekommen ist. Die Angleichung an die OECD-Standards umfasst Grundsätze der Transparenz, der institutionellen Unabhängigkeit und der Verhängung wirksamer Sanktionen, wodurch die Vorhersehbarkeit der Regulierung gestärkt wird.

Relevanz für deutsche Unternehmen

Für deutsche Unternehmen mit Niederlassungen oder Investitionsplänen in Indonesien bietet die Reform des indonesischen Wettbewerbsrechts sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Die Annäherung an die OECD-Standards dürfte regulatorische Hindernisse abbauen und mehr Rechtssicherheit schaffen, wodurch ein berechenbareres Geschäftsumfeld entsteht. Vor allem die Modernisierung der Kontrollmechanismen ermöglicht objektivere Bewertungen von Wettbewerbsrisiken und Meldepflichten bei Transaktionen. Andererseits bedeutet die größere Durchsetzungskraft der KPPU eine strengere Kontrolle des Geschäftsverhaltens, was robuste Compliance- und Regulierungsrisikomanagementprogramme erforderlich macht.

Voraussichtlicher Abschluss der Reform

In einer offiziellen Mitteilung der indonesischen Abgeordnetenkammer vom 10. Juni 2025 wird die Reform des Wettbewerbsrechts als vorrangig eingestuft und soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

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