Zollbericht Chile Warenbegleitpapiere

Warenbegleitpapiere

Im Rahmen der Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung abhängig vom Warenwert weitere Begleitdokumente vorzulegen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Für die Abfertigung von nichtkommerziellen Warenimporten bis zu einem FOB-Wert von 4.050 US-Dollar und von kommerziellen Warensendungen mit einem Rechnungswert (valor facurado) von bis zu 1.000 US-Dollar sind folgende Begleitpapiere erforderlich:

  • Konnossement (im Original), oder gleichwertiges Dokument, je nach Transportart
  • Handelsrechnung
  • Notarielle Vollmacht des Eigentümers oder Empfängers, wenn ein Dritter das Zollverfahren vornimmt
  • Genehmigungen (etwa "visto bueno“) oder Zertifizierungen (certificaciones), falls zutreffend.

Für die Zollabfertigung von kommerziellen Warensendungen mit einem FOB-Wert von über 1.000 US-Dollar werden folgende Basisdokumente (für jeden Import) benötigt: 

  • Konnossement (im Original), Frachtbrief oder Luftfrachtbrief, der den Besitzanspruch des Empfängers nachweist
  • Handelsrechnung (im Original), die den verkauften Waren und seinen Warenwert belegt
  • Eidesstattliche Erklärung des Importeurs über den Warenpreis ab einem Warenwert von über 5.000 US-Dollar 
  • Mandat zur Güterabfertigung durch den Zollagenten.

Neben den Basisdokumenten sind für bestimmte Einfuhrvorgänge Zusatzdokumente vorzulegen. Dazu gehören: 

  • Ursprungsnachweis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält
  • Packliste, wenn die Waren in Containern transportiert werden 
  • Versicherungsbescheinigungen, wenn die Höhe der Versicherungsprämienwert nicht auf der Handelsrechnung angegeben ist
  • Kostennote, wenn nicht in der Handelsrechnung enthalten ist
  • Genehmigungen (zum Beispiel visto bueno, visación, permiso) und Zertifizierungen, sofern zutreffend.

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