Zollbericht Chile Warenbegleitpapiere
Warenbegleitpapiere
Im Rahmen der Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung abhängig vom Warenwert weitere Begleitdokumente vorzulegen.
13.05.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Für die Abfertigung von nichtkommerziellen Warenimporten bis zu einem FOB-Wert von 4.050 US-Dollar und von kommerziellen Warensendungen mit einem Rechnungswert (valor facurado) von bis zu 1.000 US-Dollar sind folgende Begleitpapiere erforderlich:
- Konnossement (im Original), oder gleichwertiges Dokument, je nach Transportart
- Handelsrechnung
- Notarielle Vollmacht des Eigentümers oder Empfängers, wenn ein Dritter das Zollverfahren vornimmt
- Genehmigungen (etwa "visto bueno“) oder Zertifizierungen (certificaciones), falls zutreffend.
Für die Zollabfertigung von kommerziellen Warensendungen mit einem FOB-Wert von über 1.000 US-Dollar werden folgende Basisdokumente (für jeden Import) benötigt:
- Konnossement (im Original), Frachtbrief oder Luftfrachtbrief, der den Besitzanspruch des Empfängers nachweist
- Handelsrechnung (im Original), die den verkauften Waren und seinen Warenwert belegt
- Eidesstattliche Erklärung des Importeurs über den Warenpreis ab einem Warenwert von über 5.000 US-Dollar
- Mandat zur Güterabfertigung durch den Zollagenten.
Neben den Basisdokumenten sind für bestimmte Einfuhrvorgänge Zusatzdokumente vorzulegen. Dazu gehören:
- Ursprungsnachweis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält
- Packliste, wenn die Waren in Containern transportiert werden
- Versicherungsbescheinigungen, wenn die Höhe der Versicherungsprämienwert nicht auf der Handelsrechnung angegeben ist
- Kostennote, wenn nicht in der Handelsrechnung enthalten ist
- Genehmigungen (zum Beispiel visto bueno, visación, permiso) und Zertifizierungen, sofern zutreffend.