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Zollbericht Kamerun Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und weiteren Abgaben geknüpft. Ursprungswaren aus der EU profitieren von Zollvergünstigungen im Rahmen des WPA.

Von Andrea Mack | Bonn

Zolltarif und Zollwert

Für Wareneinfuhren aus der EU gelten die im Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kamerun vereinbarten Zollvergünstigungen, sofern ein gültiger Präferenznachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung) vorliegt. Seit 4. August 2016 baut Kamerun seine Zölle auf insgesamt 80 Prozent der Wareneinfuhren aus der EU schrittweise ab. Am 4. August 2025 setzte Kamerun die zehnte Phase des Zollabbaus in Kraft. Demzufolge wurden nun für Waren der Kategorie 3 die Einfuhrzölle um 60 Prozent gesenkt. Die Zölle für EU-Ursprungswaren der Kategorien 1 und 2 sind bereits zu 100 Prozent beseitigt. Zölle auf Waren der Kategorie 5 werden weder gesenkt noch abgeschafft. Die Kategorie 5 umfasst sensible Waren (insgesamt 1.409 Tariflinien) insbesondere aus dem Agrarsektor, die zum Schutz der heimischen Wirtschaft und zur Sicherung der Staatseinnahmen in Kamerun komplett von der Liberalisierung ausgenommen sind.

Auszug aus WPA-Zeitplan für Zollabbau auf EU-Waren
Jahr/ZeitraumWaren der Kategorie 1Waren der Kategorie 2Waren der Kategorie 3Waren der Kategorie 5
4.8.2024100%100%50%0%
4.8.2025100%100%60%0%
4.8.2026100%100%70%0%
4.8.2027100%100%80%0%
4.8.2028100%100%90%0%
4.8.2029100%100%100%0%
Quelle: Kamerunische Zollbehörde

Für Ausfuhren aus der EU nach Kamerun sind die Ursprungsregeln nach kamerunischem Recht anzuwenden, die Kamerun mit dem Präsidialdekret Nr. 2016/367 veröffentlicht hat. Die Präferenzzollsätze sind im Portal Access2Markets und die Ursprungsregeln in der Zolldatenbank WuP online abrufbar.

Der kamerunische Zolltarif gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, basiert auf dem gemeinsamen Außentarif TEC (Tarif Extérieur Commun) der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC. Der TEC basiert auf dem Harmonisierten System (HS) von 2022.

In der CEMAC angewandte Zollsätze des Außentarifs TEC

Warenbeschreibung

Kategorie

Einfuhrzoll

Basisgüter

1

5%

Rohstoffe und Investitionsgüter

2

10%

Zwischenprodukte und sonstige Waren

3

20%

Konsumgüter

4

30%

Quelle: CEMAC

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis cif (cost, insurance and freight) der internationalen Lieferbedingungen. Kamerun erhebt auch Ausfuhrzölle in unterschiedlicher Höhe, etwa für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Hölzer.  

Mehrwertsteuer

Bei der Einfuhr von Waren in Kamerun wird eine Mehrwertsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée - TVA) erhoben. Der Steuersatz beträgt einheitlich 19,25 Prozent. Er setzt sich zusammen aus einem allgemeinen Steuersatz von 17,5 Prozent und einer zusätzlichen kommunalen Abgabe in Höhe von 1,75 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Berechnung ist der Zollwert der Ware, erhöht um den Zollbetrag und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst.

Bestimmte Güter sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Nahrungsmittel, Salz, Mineralölerzeugnisse, Arzneimittel, medizinische Geräte, Düngemittel, Insektizide, Druckerzeugnisse, bestimmte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte.

Verbrauchsteuern

Die kamerunische Regierung erhebt bei der Einfuhr Verbrauchsteuern (Droits d'accises) auf bestimmte Waren. Der betroffene Warenkreis wurde in den letzten Jahren stets erweitert. Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren gehören zum Beispiel verschiedene Lebensmittel, Tabakwaren, Kosmetikartikel, Seifen, Reinigungsmittel, Kunststoffverpackungen, Waren aus Holz, Toilettenpapier, Perücken, Schmuckwaren, Edelmetalle, Kraftfahrzeuge, Möbel sowie Waffen und Munition. Bemessungsgrundlage bei Importen ist grundsätzlich der verzollte Warenwert. 

Ausgewählte verbrauchsteuerpflichtige Waren
SteuergegenstandSteuersatz
Hydrochinon und Hydrochinon enthaltende Kosmetikprodukte, Tabakwaren, Tabakpfeifen, elektronische Zigaretten50%
Mineralwässer, alkoholhaltige Getränke30%; bei kohlensäurehaltigen Getränken wird die Bemessungsgrundlage um 10% gesenkt
Lachs, Stopfleber, Kaviar, Nüsse, Früchte, Honig, Kaffee, Tee, Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, Backwaren, Fruchtsäfte, Parfüms, Kosmetik, Seifen, Waschmittel, Kunststoffprodukte, Plastikverpackungen, Zahnstocher, Holzsärge, Toilettenpapier, Schmuckwaren, Edelmetalle, bestimmte gebrauchte Kfz, Waffen und Munition, Möbel, Videospielkonsolen, Gesellschaftsspiele25%
Fleisch, Kakaobohnen und Kakaobutter, Speiseöle, Würzmittel, Speiseeis, Hunde- und Katzenfutter, gebrauchte Reifen, Altwaren, Perücken, bestimmte Kfz, Krafträder und deren Teile, Kugelschreiber12,5%
Cornflakes, Maisgrieß5%
Stand: 1. Januar 2025Quelle: Code Général des Impôts, Finanzgesetze 2019 bis 2025

Elektrofahrzeuge sind seit 1. Januar 2025 von Verbrauchsteuern ausgenommen. Verbrauchsteuerpflichtige Vorprodukte, die für die Herstellung von Fertigerzeugnissen in Kamerun verwendet werden, sind bei der Einfuhr von der ad valorem Verbrauchsteuer befreit, sofern sie nicht lokal verfügbar sind und der Einführer vorab eine Bescheinigung über die Steuerbefreiung erhalten hat.

Weitere Einfuhrabgaben und Gebühren

Gebühren für sanitäre und veterinäre Kontrollen

Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs werden bei ihrer Ankunft in Kamerun einer verpflichtenden Gesundheitsinspektion unterzogen. Für diese "Inspection sanitaire vétérinaire à l’importation" fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.

Sondersteuer auf Mineralölerzeugnisse

Die spezifische Sondersteuer (Taxe spéciale sur les produits pétroliers) beträgt 110 CFA-Franc/l für Superkraftstoff und 65 CFA-Franc/l für Dieselkraftstoff. Erdgas für industrielle Zwecke unterliegt 50 CFA-Franc/m3.

IT-Abgabe für elektronische Zollanmeldungen

Für die Nutzung des elektronischen Zollabfertigungssystems wird in Kamerun eine IT-Abgabe (Redevance informatique) von 1 Prozent des Zollwerts der Waren erhoben.

Regionale und afrikanische Integrationsabgabe

Kamerun erhebt als Mitgliedstaat der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft CEEAC auf Einfuhren aus Drittländern eine gemeinschaftliche Integrationsabgabe (Contribution communautaire d’intégration) in Höhe von 1 Prozent des Zollwerts.

Warenimporte aus Ländern, die nicht der Afrikanischen Union angehören, werden in Kamerun mit einer Abgabe zugunsten der afrikanischen Integration belastet. Die "Contribution d’integration africaine" von 0,2 Prozent dient der Finanzierung von Aufgaben der Afrikanischen Union.

OHADA-Abgabe

Als Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (Organisation pour l'harmonisation en Afrique du droit des affaires – OHADA) erhebt Kamerun eine Abgabe von 0,05 Prozent auf Wareneinfuhren aus Drittländern, ausgenommen sind die CEMAC-Staaten. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Waren.

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