Zollbericht Sambia Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
07.11.2025
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Neben den Einfuhrzöllen fallen bei der Wareneinfuhr in Sambia noch die Mehrwertsteuer und je nach Warenkategorie Verbrauchsteuern und/oder weitere Abgaben an. Zu zahlende Einfuhrabgaben sind fällig, sobald die Zollanmeldung beim Zoll eingereicht und bearbeitet wurde. Die Zahlung kann in der Regel über die e-Payment-Plattform erfolgen.
Zolltarif
Der Zolltarif Sambias basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022).
Der sambische Zolltarif enthält neben der Codenummer (HS Code) und der Warenbeschreibung (Description of Goods) den allgemeinen Zollsatz (Customs Duty Rate), die jeweils geltende Einfuhrumsatzsteuer (VAT) sowie Verbrauchssteuer (Excise Duty Rate).
Der Zolltarif enthält zumeist Wertzollsätze zwischen derzeit 0 und 40 Prozent. Der im Durchschnitt angewandte Most-Favoured-Nation-Zollsatz (MFN) lag 2025 bei 14,6 Prozent (WTO-Schedule für Samibia).
Nach Inkrafttreten des Tripartite Free Trade Area (TFTA) Abkommens zwischen COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), der EAC (East African Community) und der SADC (Southern African Development Community) gewährt Sambia zollfreien Zugang für Waren, die die Ursprungsregeln der jeweils zutreffenden regionalen Wirtschaftsgemeinschaft erfüllen.
Section 74 und 75 des sambischen Zollgesetzes regeln Schutzmaßnahmen gegen Dumping und Subventionen. In den letzten Jahren hat Sambia keine solche Maßnahmen erlassen.
Gesetzesgrundlage: Customs and Excise Tariff
Weitere Informationen zur: Einreihung von Waren in Sambia
Zollwert als Bemessungsgrundlage
Die Höhe des Einfuhrzollsatzes erfolgt in Sambia auf Grundlage des sogenannten CIF-Wertes (Cost, Insurance, Freight = Kosten, Versicherung, Fracht). Demnach wird der tatsächliche Transaktionswert einer Ware (Dies ist der Preis, der für die Ware tatsächlich gezahlt wurde oder zu zahlen ist, wenn sie in das Zollgebiet von Sambia eingeführt wird) zuzüglich der Transport-, Versicherungs- und Verladekosten herangezogen.
Sollte der Zollwert nicht auf Grundlage des Transaktionswertes der Ware ermittelt werden können, sind die Vorschriften und Bestimmungen zur Ermittlung des Zollwertes gemäß den Vereinbarungen über die Umsetzung von Art. VII des GATT 1994 heranzuziehen. Dabei ist die folgende Reihenfolge der Berechnungsgrundlagen einzuhalten: Transaktionswert gleicher Waren, Transaktionswert gleichartiger Waren, deduktiver Wert, errechneter Wert und nach der Schlussmethode geschätzter Wert.
Einfuhrumsatzsteuer
Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der sambischen Einfuhrumsatzsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Sambia erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den steuerpflichtigen Wert erhoben, d. h. Zollwert + Zollabgaben (+ Verbrauchsteuer, sofern zutreffend), und beträgt im Regelfall 16 Prozent.
Daneben gibt es einen Nullsteuersatz sowie die Möglichkeit der Befreiung. Für die unter den Second Schedule des VAT Act fallenden Waren findet der Nullsatz Anwendung. Dazu gehören unter anderem ausgewählte Lebensmittel und Produkte der Landwirtschaft. Darüber hinaus sind die im First Schedule des VAT Act gelisteten Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer befreit. Darunter fallen unter anderem Bücher und Zeitungen sowie ausgewählte pharmazeutische Produkte.
Weitere Informationen zu: Einfuhrumsatzsteuer
Gesetzesgrundlage: The Value Added Tax Act
Verbrauchsteuer
Bei der Einfuhr von beispielsweise folgenden Waren fällt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) an:
- Alkoholische Getränke (zum Beispiel Wein und Bier)
- Tabakwaren (zum Beispiel Zigaretten)
- Plastiktüten
- Zement
- Parfum und weitere ausgewählte Kosmetikprodukte
- Brenngas
Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert. Die Verbrauchsteuer in Sambia variiert je nach Produktart und beträgt zwischen 3 und 145 Prozent.
| Produktkategorie | Beispiel | Verbrauchsteuersatz |
|---|---|---|
| Alkoholische Getränke | Schaumwein (HS: 2204.10.00) | 60 Prozent |
| Tabakwaren | Tabakenthaltende Zigaretten (HS: 2402.20.00) | 452 K/1.000 Stück |
| Plastik | Einkaufstasche aus Plastik(HS: 3923.29.91) | 30 Prozent |
| Kraftstoffe | Motorbenzin (HS: 2710.12.10) | K2.34/Liter |
Weitere Informationen zu: Verbrauchsteuer
Gesetzesgrundlage: Customs and Excise Tariff
Befreiung von Abgaben
Ausgewählte Gruppen von Importeuren, wie zum Beispiel neue Einwohner Sambias, sowie bestimmte Waren, wie etwa Waren für die sambische Regierung, können von bestimmten Einfuhrabgaben befreit werden. Die Liste aller Zollbefreiungen und ihrer spezifischen Anforderungen kann online eingesehen werden.
Zollerleichterungen, Rückerstattungen oder Erlass von Abgaben sind in Section 89 and Regulation 74 des Zoll- und Verbrauchsteuergesetzes sowie der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsteuerverordnung geregelt.